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Auch für Israel gilt das Völkerrecht

Bei allem Verständnis, das Israel im Zusammenhang mit dem brutalen Überfall der Hamas am 7. Oktober 2023, bei dem zahlreiche israelische Bürger umgebracht und von der Hamas verschleppt wurden, gibt es aber auch Grenzen der internationalen Gepflogenheiten, an die sich auch die Regierung des Staates Israel zu halten hat.

Es ist bereits zweifelhaft, ob die Vergeltungsmaßnahmen der israelischen Armee gegenüber den palästinensischen Bürgern angemessen gewesen sind. Unter dem Anspruch, die Hamas vernichten zu wollen, wobei hier bereits Fragen aufzuwerfen sind, ob es überhaupt ein Staatsziel sein kann, Menschen, gleichgültig, was man ihnen vorwirft, zu vernichten, wurden fast 40.000 palästinensische Bürger durch die israelische Armee getötet. Dabei handeltes es sich zum größten Teil um Frauen und Kinder, so dass die Frage der Verhältnismäßigkeit einer militärischen Gegenaktion mit großer Sicherheit mit einem klaren „Nein“ zu beantworten ist.

Was jetzt aber geschieht, sprengt alle zivilisatorischen Regeln und könnte das Ende der Diplomatie zwischen den Völkern bedeuten, so dass zu befürchten ist, dass Konflikte zukünftig nur noch mit dem gegenseitigen Umbringen der jeweiligen Führungskräften und Staatsmänner ausgetragen werden.

Bereits die USA hat bisher auch nicht davor zurückgeschreckt, missliebige Staatslenker einfach umzubringen. Es sei an den am 20. März 2003 erfolgten völkerrechtswidrigen Einmarsch der USA in den Irak erinnert, der dann zu der Hinrichtung des Saddam Hussein führte. Israel scheint jedoch eine solche Praktik mittlerweile als ein Mittel der Kriegsführung anzusehen. Die Führer der Hamas werden nicht, wie es die Menschrechtskonventionen und das internationale Völkerrecht vorschreiben, einer ordentlichen Gerichtsbarkeit zugeführt, sondern, gleichgültig auf welchem Territorium sie sich befinden, durch staatliche Stellen der israelischen Regierung umgebracht. Dass ein solches Vorgehen völkerrechtlich nicht geduldet werden kann, ist die eine Sache. Die andere Sache ist, dass durch diese selbsternannten Scharfrichter kein Frieden entstehen kann, sondern eine Kriegsgefahr immer weiter gesteigert wird, bis sie sich eines Tages brutal entlädt. Dann werden wieder alle sagen, dass man das gar nicht gewußt habe und man wird erstaunt tun, dass man doch alles unternommen hat, eine Eskalation zu verhindern.

Aktuell gehört auch das gegenseitige Belegen mit Haftbefehlen auf Regierungsebene in die gleiche unselige Entwicklung dieser Welt. Wer will zukünftig noch mit wem über ein Ende eines Krieges und dem weiteren Zusammenleben von Streitparteien verhandeln?

Der Gipfel der politischen Perversion ist die jetzige Ankündigung der israelischen Regierung den von der Hamas als Nachfolger für den ermordeten Ismail Hakija vorgesehenen Jihia al-Sinwar töten zu wollen. Eine solche Politik ist unerträglich. Kein Staat hat das Recht im Wege einer Eigenjustiz in völkerrechtliche Regeln einzugreifen. Ein solches Recht steht auch Israel nicht zu.

Jetzt ist es höchste Zeit, dass die deutsche Regierung klar und deutlich zu erkennen gibt, dass es niemals Staatsräson in Deutschland sein kann, einem solchen völkerrechtswidrigen Vorgehen zuzustimmen. Was die israelische Regierung derzeitig macht, ist eine Gefahr für Israel selbst, aber auch für den Frieden in der Welt. Und damit ist das gegenwärtige Vorgehen Israels nicht mehr nur eine Angelegenheit von Israel, sondern der gesamten Völkergemeinschaft.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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