Jeder interessierte Bürger konnte feststellen, dass Minister Pistorius über einen unscheinbaren Einschub im sogenannten Wehrdienst‑Modernisierungsgesetz – ein bemerkenswert irreführender Titel – eine Änderung des bestehenden Wehrpflichtgesetzes durch den Bundestag gebracht hat, ohne dass viele Abgeordnete dies überhaupt bemerkten. In § 3 Abs. 2 WPflG heißt es nun unmissverständlich, dass männliche Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung bei der Bundeswehr einholen müssen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Diese Pflicht ist nicht an den Spannungs‑ oder Verteidigungsfall gekoppelt. Sie gilt seit dem 1. Januar 2026 ständig.
Schon die Bezeichnung „Karriere‑Zentrum“ für eine Rekrutierungsstelle der Bundeswehr dürfte viele junge Männer eher als Zynismus empfinden. Denn nur wenige werden ihre „Karriere“ darin sehen, zum Wehrdienst verpflichtet zu werden.
Was der Verteidigungsminister nun verlautbaren lässt, wirft jedoch erhebliche Fragen auf. Wie kann ein Minister, der von jungen Menschen verlangt, dem Staat zu dienen und dabei im Extremfall das eigene Leben zu riskieren, ein geltendes Gesetz einfach so auslegen, wie es ihm politisch opportun erscheint? Wenn Pistorius den Eindruck erweckt, die Regelung habe „keine praktische Bedeutung“, weil sie nur für den Spannungs‑ oder Verteidigungsfall relevant sei, dann kennt er entweder den Gesetzestext nicht – oder er versucht bewusst, die Öffentlichkeit zu beruhigen, um Proteste zu vermeiden.
Ein Minister kann jedoch weder Gesetze außer Kraft setzen noch Normen umdeuten oder gesetzliche Pflichten durch Presseäußerungen suspendieren. Wenn er erklärt, man werde die Vorschrift „nicht aktiv anwenden“, dann ist das lediglich eine angekündigte Verwaltungspraxis – ohne rechtliche Grundlage. Und damit rechtlich fragwürdig.
Die Melde‑ und Genehmigungspflicht steht im Gesetz und ist wirksam. Zwar gibt es derzeit keine Sanktion, wenn man sie ignoriert, aber die Pflicht existiert. Der Minister könnte jederzeit – ohne den Bundestag einzubeziehen – per Verwaltungsanordnung nähere Bestimmungen erlassen. Damit wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Wenn Pistorius diese Regelung tatsächlich nicht wollte – was schwer vorstellbar ist –, dann müsste er unverzüglich eine Gesetzesänderung im Bundestag anstoßen.
Aktuell bleibt daher die Frage: Weiß der Verteidigungsminister nicht, was im Gesetz steht? Oder will er die Bürger bewusst im Unklaren lassen? Pistorius muss sich erklären. Und zwar so, dass man ihm noch Glauben schenken kann.