Es ist schon erstaunlich, wie die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt wird. Dies umso mehr, als die vielen offenen Fragen, die sich mit ihrer Regierungszeit verbinden, bis heute nicht überzeugend beantwortet wurden. Wenn sich Frau Merkel heute als Vorkämpferin für die Demokratie präsentiert, darf man durchaus auf Aspekte ihrer politischen Praxis hinweisen, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob demokratische Grundsätze tatsächlich immer den Maßstab ihres Handelns bildeten.
Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten im Jahr 2020. Während einer Auslandsreise forderte Angela Merkel öffentlich, das Ergebnis dieser Wahl müsse rückgängig gemacht werden. Genau diese Äußerungen wurden später Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Klage wurde von der Alternative für Deutschland erhoben. In dem Organstreitverfahren stellte das Gericht fest, dass die damalige Bundeskanzlerin durch ihre Äußerungen in amtlicher Funktion das Recht der AfD auf Chancengleichheit der Parteien verletzt hatte. Nicht Gegenstand des Verfahrens war dagegen die Rechtmäßigkeit der Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten selbst. Das Gericht befasste sich ausschließlich mit dem Verhalten der Kanzlerin und den Grenzen ihres Amtes. [bundesverf…gericht.de], [bundesverf…gericht.de]
Als Parteivorsitzende oder Privatperson hätte Frau Merkel ihre politische Meinung frei äußern können. Als Bundeskanzlerin war sie jedoch an die besonderen Verpflichtungen ihres Amtes gebunden. Man darf deshalb die Frage stellen, ob ihr damals nicht sehr wohl bewusst war, unter welchen Voraussetzungen, mit welchem Hintergrund und mit welcher Absicht sie sich über einen demokratischen Vorgang äußerte, der allein in die Zuständigkeit eines Landesparlaments fiel.
Auch an anderer Stelle stellte sich während ihrer Amtszeit die Frage, welchen Stellenwert parlamentarische Beteiligungsrechte tatsächlich besaßen. Erinnert sei an die Entscheidungen während der Euro-Krise. Damals wurden Beschlüsse von enormer Tragweite unter erheblichem Zeitdruck gefasst. Viele Abgeordnete beklagten, dass für eine angemessene parlamentarische Beratung und Kontrolle kaum ausreichende Zeit zur Verfügung stand. Auch die Entscheidungen der Europäischen Zentralbank zum Ankauf von Staatsanleihen hochverschuldeter Mitgliedstaaten führten zu erheblichen verfassungsrechtlichen Diskussionen über die Rolle des Bundestages und die Grenzen europäischer Integration. Die Frage, ob das Parlament in allen wesentlichen Punkten ausreichend beteiligt wurde, ist bis heute Gegenstand politischer und wissenschaftlicher Debatten.
Besonders kritisch sehe ich jedoch die Entwicklungen während der Corona-Krise. Ich persönlich bin der Auffassung, dass während dieser Zeit demokratische Entscheidungsstrukturen erheblich eingeschränkt wurden. Die Ministerpräsidentenkonferenz maßte sich nach meinem Verständnis eine politische Rolle an, die ihr in dieser Form verfassungsrechtlich nicht zukam. Unter maßgeblichem Einfluss der damaligen Bundeskanzlerin wurden dort Entscheidungen vorstrukturiert, die der Bundestag häufig nur noch nachvollziehen konnte. Für mich war dies eine problematische Verschiebung demokratischer Verantwortung vom Parlament hin zu einem Gremium, das in dieser Form weder unmittelbar gewählt noch parlamentarisch kontrolliert wurde.
Hinzu kommt die bis heute unzureichend geführte Aufarbeitung dieser Zeit. Die Mehrheit des Bundestages entschied sich gegen die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses und stattdessen für eine Enquetekommission. Kritiker halten dies für den falschen Weg, da eine Enquetekommission nicht über dieselben Untersuchungsbefugnisse verfügt wie ein Untersuchungsausschuss. Ob damit tatsächlich eine umfassende Aufklärung möglich ist, erscheint zumindest fraglich.
Vor diesem Hintergrund wirkt es auf mich befremdlich, wenn Frau Merkel heute auftritt, als sei die Verteidigung demokratischer Prinzipien stets das prägende Merkmal ihrer Politik gewesen. Gerade ihre Amtszeit liefert genügend Beispiele, die eine kritischere Betrachtung rechtfertigen.
Als ich kürzlich ältere Texte von mir aus den Jahren 2020 und 2021 durchsah, die ich damals veröffentlicht hatte, war ich selbst überrascht. Nicht über die Schärfe mancher Formulierungen, sondern darüber, wie aktuell viele der damals gestellten Fragen geblieben sind. Angela Merkel fordert heute mehr Einsatz für die Demokratie. Das ist ihr gutes Recht. Wer jedoch als moralische Instanz auftritt, muss sich auch an seiner eigenen politischen Praxis messen lassen. Gerade deshalb lohnt sich ein Blick zurück auf Entscheidungen ihrer Amtszeit, die bis heute umstritten sind.
Demokratie lebt nicht allein von wohlklingenden Worten. Sie lebt davon, dass dieselben Maßstäbe für alle gelten, für politische Freunde ebenso wie für politische Gegner. Genau an diesem Maßstab muss sich auch Angela Merkel messen lassen.