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Frau Merkel und die Demokratiefrage

Es ist schon erstaunlich, wie die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt wird. Dies umso mehr, als die vielen offenen Fragen, die sich mit ihrer Regierungszeit verbinden, bis heute nicht überzeugend beantwortet wurden. Wenn sich Frau Merkel heute als Vorkämpferin für die Demokratie präsentiert, darf man durchaus auf Aspekte ihrer politischen Praxis hinweisen, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob demokratische Grundsätze tatsächlich immer den Maßstab ihres Handelns bildeten.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten im Jahr 2020. Während einer Auslandsreise forderte Angela Merkel öffentlich, das Ergebnis dieser Wahl müsse rückgängig gemacht werden. Genau diese Äußerungen wurden später Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Klage wurde von der Alternative für Deutschland erhoben. In dem Organstreitverfahren stellte das Gericht fest, dass die damalige Bundeskanzlerin durch ihre Äußerungen in amtlicher Funktion das Recht der AfD auf Chancengleichheit der Parteien verletzt hatte. Nicht Gegenstand des Verfahrens war dagegen die Rechtmäßigkeit der Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten selbst. Das Gericht befasste sich ausschließlich mit dem Verhalten der Kanzlerin und den Grenzen ihres Amtes. [bundesverf…gericht.de], [bundesverf…gericht.de]

Als Parteivorsitzende oder Privatperson hätte Frau Merkel ihre politische Meinung frei äußern können. Als Bundeskanzlerin war sie jedoch an die besonderen Verpflichtungen ihres Amtes gebunden. Man darf deshalb die Frage stellen, ob ihr damals nicht sehr wohl bewusst war, unter welchen Voraussetzungen, mit welchem Hintergrund und mit welcher Absicht sie sich über einen demokratischen Vorgang äußerte, der allein in die Zuständigkeit eines Landesparlaments fiel.

Auch an anderer Stelle stellte sich während ihrer Amtszeit die Frage, welchen Stellenwert parlamentarische Beteiligungsrechte tatsächlich besaßen. Erinnert sei an die Entscheidungen während der Euro-Krise. Damals wurden Beschlüsse von enormer Tragweite unter erheblichem Zeitdruck gefasst. Viele Abgeordnete beklagten, dass für eine angemessene parlamentarische Beratung und Kontrolle kaum ausreichende Zeit zur Verfügung stand. Auch die Entscheidungen der Europäischen Zentralbank zum Ankauf von Staatsanleihen hochverschuldeter Mitgliedstaaten führten zu erheblichen verfassungsrechtlichen Diskussionen über die Rolle des Bundestages und die Grenzen europäischer Integration. Die Frage, ob das Parlament in allen wesentlichen Punkten ausreichend beteiligt wurde, ist bis heute Gegenstand politischer und wissenschaftlicher Debatten.

Besonders kritisch sehe ich jedoch die Entwicklungen während der Corona-Krise. Ich persönlich bin der Auffassung, dass während dieser Zeit demokratische Entscheidungsstrukturen erheblich eingeschränkt wurden. Die Ministerpräsidentenkonferenz maßte sich nach meinem Verständnis eine politische Rolle an, die ihr in dieser Form verfassungsrechtlich nicht zukam. Unter maßgeblichem Einfluss der damaligen Bundeskanzlerin wurden dort Entscheidungen vorstrukturiert, die der Bundestag häufig nur noch nachvollziehen konnte. Für mich war dies eine problematische Verschiebung demokratischer Verantwortung vom Parlament hin zu einem Gremium, das in dieser Form weder unmittelbar gewählt noch parlamentarisch kontrolliert wurde.

Hinzu kommt die bis heute unzureichend geführte Aufarbeitung dieser Zeit. Die Mehrheit des Bundestages entschied sich gegen die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses und stattdessen für eine Enquetekommission. Kritiker halten dies für den falschen Weg, da eine Enquetekommission nicht über dieselben Untersuchungsbefugnisse verfügt wie ein Untersuchungsausschuss. Ob damit tatsächlich eine umfassende Aufklärung möglich ist, erscheint zumindest fraglich.

Vor diesem Hintergrund wirkt es auf mich befremdlich, wenn Frau Merkel heute auftritt, als sei die Verteidigung demokratischer Prinzipien stets das prägende Merkmal ihrer Politik gewesen. Gerade ihre Amtszeit liefert genügend Beispiele, die eine kritischere Betrachtung rechtfertigen.

Als ich kürzlich ältere Texte von mir aus den Jahren 2020 und 2021 durchsah, die ich damals veröffentlicht hatte, war ich selbst überrascht. Nicht über die Schärfe mancher Formulierungen, sondern darüber, wie aktuell viele der damals gestellten Fragen geblieben sind. Angela Merkel fordert heute mehr Einsatz für die Demokratie. Das ist ihr gutes Recht. Wer jedoch als moralische Instanz auftritt, muss sich auch an seiner eigenen politischen Praxis messen lassen. Gerade deshalb lohnt sich ein Blick zurück auf Entscheidungen ihrer Amtszeit, die bis heute umstritten sind.

Demokratie lebt nicht allein von wohlklingenden Worten. Sie lebt davon, dass dieselben Maßstäbe für alle gelten, für politische Freunde ebenso wie für politische Gegner. Genau an diesem Maßstab muss sich auch Angela Merkel messen lassen.

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Wird die Demokratie in Deutschland abgeschafft?

Die gegenwärtige Diskussion um den ehemaligen Bundestagsabgeordneten und Richter Jens Maier wirft ein beängstigtes Licht auf den Zustand unserer Demokratie in Deutschland. Worum geht es? Da gibt es einen Bundestagsabgeordneten, der einer Partei angehört, die von allen anderen im Bundestag vertretenen Parteien in einer einvernehmlichen Volksfrontmethode in eine rechtsradikale Ecke geredet wird, damit sie möglichst schnell wieder aus dem Bundestag verschwindet. Dies gelingt nicht. Die anfänglichen Versuche der früheren Bundeskanzlerin Merkel, die Partei einfach tot zu schweigen, scheiterte. Der Partei gelang es, in allen Landtagen vertreten zu sein, obwohl alles unternommen wurde, den Bürgern zu vermitteln, daß man diese Partei nicht wählen könne, ja auch nicht dürfe.

Im Bundestag wird erfolgreich gegen alle demokratischen Gepflogenheiten verhindert, daß diese Partei einen Sitz im Bundestagspräsidium erhält. Obwohl diese Partei in der letzten Legislaturperiode Oppositionsführer im Deutschen Bundestag gewesen ist, wurde zu aktuellen politischen Fragen in der Regel alle anderen wesentlich kleinere Oppositionsparteien in Interviews befragt. Die AfD war immer dann ein aktuelles Thema in den öffentlich-rechtlichen Medien, wenn man glaubte, eine interne Parteienauseinandersetzung oder eine vermeintlich unerlaubte Spendenzahlung skandalisieren zu können.

Das alles sind keine demokratischen Verhaltensweisen, allerdings wird man dies einfach zur Kenntnis nehmen müssen und kann allenfalls bei seiner Stimmabgabe bei den Wahlen reagieren.

Bedenklich, ja eigentlich auch erheblich rechtswidrig, wurde es, als mit gezielten Aktionen eine vermeintliche Verfassungswidrigkeit dieser Partei in die öffentliche Diskussion eingeführt wurde, die dazu führte, daß der Eindruck entstehen sollte, daß Personen, die sich aktiv für die AfD einsetzen und sogar für diese Partei politische Mandate übernehmen, verfassungsfeindlich sind und somit sich sehr darum sorgen sollten, ob hier für sie berufliche Konsequenzen drohen könnten. Das betraf insbesondere aktive Parteimitglieder, die beruflich im öffentlichen Dienst tätig sind und natürlich auch Selbstständige, die damit rechnen mußten – und solche Fälle sind auch tatsächlich eingetreten – Nachteile in der beruflichen Ausübung zu haben.

Der Gipfel dieser Entwicklung scheint jetzt mit der Causa Jens Maier erreicht zu sein. Die Ministerin, Katja Meier, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, die von sich selbst öffentlich sagt, sie sei eine Antifaschistin, scheint jetzt ihr eigenes Gesetz geschrieben zu haben. Da sie als Nichtjuristin, aber als Antifaschistin und Gesellschaftswissenschaftlerin offensichtlich noch nicht in die Rechtsgrundsätze unserer Demokratie eingetaucht zu sein scheint, obwohl ihr Ministerium ja vorgibt, ein Ministerium für Demokratie zu sein, hat diese Ministerin verfügt, daß der Richter Jens Maier, der nach seinem Ausscheiden als Abgeordneter ein Recht hat, wieder als Richter tätig zu werden, nicht wieder Richter sein soll. Auf die Darstellung der Feinheiten der mehr als zweifelhaften Vorgehensweise dieser Ministerin verzichten wir an dieser Stelle.

Fakt ist, daß die Ministerin Frau Meier mit ihrem Vorgehen, ein Signal setzt, daß alle AfD Abgeordnete damit rechnen können, daß sie nach ihrem möglichen Ausscheiden aus dem Bundestag mit entsprechenden beruflichen Sanktionen rechnen müssen. Unausgesprochen könnte man das auch so verstehen, daß dies eine Drohung sein könnte, mit dem Ziel, daß alle AfD-Abgeordneten, die im öffentlichen Dienst tätig waren, schnell die Partei verlassen sollten, damit ihnen nicht das gleiche Schicksal wie Jens Maier droht. Damit wird der eine oder andere Bürger zurückschrecken, wenn er die Absicht hätte, für die AfD einzutreten.

Besonders erschreckend an dem gesamten Vorgang ist die Begründung dieser Antifaschistin für die geplante Entfernung des Richters Jens Maier aus dem Richterdienst. Es gibt bisher – jedenfalls ist dem Verfasser dieser Zeilen bisher nichts bekannt geworden – keinen richterlichen Beschluß gegen Jens Maier, der eine Entfernung aus dem Amt rechtfertigen würde. Die Feststellung des Verfassungsschutzes als einer nachgeordneten Behörde des Innenministeriums ist jedenfalls keine gerichtliche Entscheidung. Eine mögliche Entscheidung eines Gerichts über eine Verfassungsfeindlichkeit des Richters Jens Maier liegt nicht vor. Wahrscheinlich hat die Justizministerin in Sachsen das Verfassungsschutzamt mit einem Gericht verwechselt. Aber wenn man als Justizminister keine juristische Ausbildung hat, kann man sich schon einmal irren.

Was allerdings nicht hinnehmbar ist, daß jetzt Behörden darüber entscheiden, welche Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes aus dem Dienst zu entfernen sind, wenn sie einer Partei angehören, die dem Mainstream nicht entspricht. Man darf gespannt sein, wie die Causa Maier beendet wird.