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Korrektur einer fehlerhaften Rechtseinstellung einer Justizministerin in Sachsen

Am 12.12.2020 kommentierte ich das merkwürdige Verfassungsverständnis der sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne). Gegen den Grundsatz im Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, wonach eine klare Trennung zwischen Legislative, Exekutive und der Judikative verbindlich festgeschrieben ist, wollte die Justizministerin in Sachsen den Staatsanwaltschaften durch eine Rechtsverordnung des Ministeriums vorschreiben, wie sie im einzelnen bei der Strafverfolgung bestimmter Straftaten vorzugehen haben. Nun ist die Staatsanwaltschaft – im Gegensatz zu den Gerichten – durchaus weisungsgebunden. Diese Weisung darf aber nicht in die konkrete Rechtsausübung eingreifen.

Die Sächsische Zeitung hatte in ihrer Ausgabe vom 12.12.2020 über diesen ungeheuerlichen Versuch einer Einflußnahme in die Rechtsprechung durch eine Justizministerin berichtet. Der Protest der Richter, aber auch aufgrund des öffentlichen Drucks durch die Veröffentlichung in der Presse mußte, die Justizministerin zurückrudern und zog ihre verfassungswidrige Rechtsverordnung zurück. Sie beauftragte nunmehr den Generalstaatsanwalt eine entsprechende Handlungsanweisung für die Staatsanwälte zu erarbeiten. Wie gut, daß es eine Presse gibt, die über solche gravierenden Rechtsbrüche die Öffentlichkeit informiert. Wie gut ist es, daß sich auch die Richter gegen den geplanten Eingriff einer Justizministerin in die unabhängige Rechtsausübung gewehrt haben.

So konnte die Sächsische Zeitung in ihrer Ausgabe am 30.12.2020 über die Rücknahme der Rechtsverordnung des Justizministeriums in Sachsen berichten.

Es bleibt nur ein Nachdenken darüber, wie eine Justizministerin dazu kommt, sich gegen Verfassungsrecht stellen zu wollen. Aber vielleicht ist dies nur aus mangelnder Eignung der Ministerin erfolgt. Im Gegensatz zur geübten Praxis ist sie keine Juristin, sondern Politikwissenschaftlerin. Vielleicht gibt es ja doch gute Gründe, für Fachaufgaben nur Personen zu nehmen, die das betreffende Fach auch beherrschen. Wenn nur noch die Ideologie entscheidet, dann werden Fehlentscheidungen wie diese die Regel werden. Der Verfasser dieser Zeilen hofft sehr, daß Chirurgen zukünftig wirklich Medizin und nicht Politikwissenschaft studiert haben!

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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