Die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas trat mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit, die Legislaturperiode des Bundestages von bisher vier auf fünf Jahre zu verlängern. Gleichzeitig tritt sie dafür ein, dass auch 16jährige Jugendliche für die Bundestagswahl wahlberechtigt sein sollen.
Was auf den ersten Blick vielleicht plausibel erscheinen mag, stellt sich bei einer näheren Betrachtungsweise als eine massive Beeinträchtigung der Bürger bei der politischen Willensbildung heraus. Es führt zu einer weiteren Entmündigung des Bürgers. Dies trifft für beide Vorschläge der Bundestagspräsidentin zu, also auch für ein Wahlrecht von Minderjährigen, bei denen die Eltern noch alle Verträge für ihre Kinder unterschreiben müssen, die dann aber bereits selbst als Unmündige über das Schicksal einer Nation durch die Wahl der Abgeordneten in den Bundestag entscheiden dürfen.
Aber gehen wir der Reihe nach vor und betrachten zuerst eine mögliche Verlängerung der Legislaturperiode.
Bereits jetzt zeigt sich, dass der Einfluss der Abgeordneten, die nach dem Grundgesetz – eine Verfassung gibt es nach wie vor nicht, da das Grundgesetz als Verfassung angesehen wird – erheblich eingeschränkt ist. Letztlich bestimmen nicht die Abgeordneten, die eigentlich nur ihrem eigenen Gewissen verpflichtet sein sollen, sondern die Parteiführungen, die innerhalb der Faktionen bestimmen, wie die Abgeordneten abstimmen sollen. Es grenzt schon an eine Perversion, wenn bei bestimmten Abstimmungen großzügig von den Fraktionsführungen das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten „freigestellt“ wird, weil es sich um Gewissensentscheidungen handeln würde. Hier hat sich diese Praxis bereits so eingebürgert, dass alle glauben, dies sei die Normalität. Im Grunde genommen müsste es einen Aufschrei in der Bevölkerung geben, weil hier offenkundig wird, welche Differenz zwischen dem Grundgesetz und der Praxis besteht. Die für den Fortbestand unseres Landes wichtigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der EU, gemeint sind konkret die vielen Beschlüsse zur Währung, die Schuldenaufnahme durch die EU, die Verlagerung von Schulden innerhalb der Staaten, die eigentlich ausgeschlossen sind, aber einfach auch mit Zustimmung des Europäischen Gerichtshof geduldet werden, sind in der Regel in Nachtsitzungen ohne gründliche Erörterung durch die Abgeordneten regelrecht im Parlament „durchgepeitscht“ worden.
Seit der Regierung Merkel konnten die Bürger beobachten, wie letztlich alle Entscheidungen im Bundestag von oben nach unten verfügt wurden und die Abgeordneten, wie früher in der Volkskammer der DDR, nur ihre Hand gehoben haben.
Natürlich ist es für die Herrschenden – Frau Bas gehört ja einer Partei an, die immer herrschen konnte, weil sie an allen Regierungen beteiligt war – sehr viel leichter, wenn sie so lange wie möglich ohne unnötige Beeinträchtigung des Volkes ihre Politik durchsetzen können. Bei einer Wahl des Bundestages besteht wenigstens die Möglichkeit, dass doch eine neue Partei in den Bundestag gewählt wird, die unangenehme Fragen stellt und dafür sorgt, dass die Interessen der Bürger auch im Bundestag diskutiert werden. Wie sehr man solche Bestrebungen versucht zu verhindern, sieht man bei der AfD. Mit allen vermeintlich demokratischen Tricks wird verhindert, dass diese Partei auch einen Sitz im Bundestagspräsidium erhält. Es wird versucht, die Partei so zu diskreditieren, dass viele Bürger glauben, sie können diese Partei nicht wählen, weil sie dann berufliche Nachteile haben könnten.
Also, eine Verlängerung der Legislaturperiode ist absolut der falsche Weg und führt nur zu einer weiteren Verfestigung der derzeitigen linken Machtverhältnisse. Wichtiger wäre es, den Willen der Bürger durch qualifizierte Volksentscheide zu stärken. Der Zwang für die Abgeordneten nach dem Willen der Parteiführungen abzustimmen muss verboten werden. Es ist doch ein Unding, dass ein Parteivorsitzender aufgefordert wird, gegen ein anderes Parteimitglied, der in seiner Eigenschaft als Landrat eines Kreises eine Stellungnahme abgegeben hat, die nicht der Regierungsmeinung entspricht, diesen ggf. aus dem Amt zu entfernen oder ihn dazu aufzufordern. Eine solche Praxis hat mit Demokratie nichts mehr zu tun. Extrem zeigte sich dieses antidemokratische Verhalten bei Frau Merkel, als sie die Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen regelrecht „aufheben“ ließ. Bis heute amtiert dort ein linker Ministerpräsident, der nicht gewählt und die versprochene Neuwahl des Landtages einfach nicht durchgeführt wurde.
Auch der Vorschlag der Bundestagspräsidentin Bas, 16jährige sollten den Bundestag mit wählen, ist grotesk. Warum hat denn der Gesetzgeber eine Volljährigkeit vorgesehen? Wie kann ein Minderjähriger über das Schicksal eines Landes entscheiden, der selbst nicht einmal einen Kaufvertrag, dessen Umfang über die Taschengeldgrenze liegt, unterzeichnen darf? Oder betrachtet Frau Bas den Bundestag als ein Gremium, das ohnehin nichts zu sagen hat – wobei sie ja gar nicht so falsch liegt – so dass es auch egal ist, ob bereits Kinder oder Jugendliche mit wählen dürfen. Vielleicht wird der Bundestag ja nur als eine demokratische Spielwiese angesehen. Dann wäre es in der Tat völlig gleichgültig von welchem Alter an, Jugendliche wahlberechtigt werden. Eigentlich kann man dann auch bereits im Kindergarten wählen lassen.
Anstatt immer neue Vorschläge zu machen, die immer mehr das Gemeinwesen demontieren, sollte die Bundestagspräsidentin verstärkt darauf achten, dass der Bundestag wieder die Stellung erhält, die ihm nach dem Grundgesetz zusteht. Er ist nämlich der Souverän im Staat und nicht die Parteien, die sich diesen Staat immer mehr bemächtigt haben.