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AfD mahnt Äußerungen von Haldenwang ab

In unserem Internetauftritt Bornemann-Aktuell kommentierten wir kürzlich das Verhalten des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, der öffentlich erklärte, dass die AfD sich immer mehr zu einer rechtsradikalen Partei entwickele und somit eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland sei. In unserer Kommentierung wiesen wir darauf hin, dass es ungehörig ist, wenn der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Behauptungen gegenüber einer demokratischen Partei, die ordnungsgemäß in den Bundestag gewählt worden ist, verbreitet, ohne konkrete Beweise für seine sehr gravierenden Vorwürfe vorzulegen. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Feststellung, ob eine Partei verfassungsfeindlich sei, nur vom Bundesverfassungsgericht rechtswirksam festgestellt werden kann.

Es ist deshalb keine Überraschung, dass sich die AfD jetzt zu diesem ungeheuerlichen Vorgang in der Öffentlichkeit geäußert hat. In einer Presseerklärung weisen die Bundessprecher der AfD, Tino Chrupalla und Alice Weidel die Erklärung die Vorwürfe des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BtV), Thomas Haldenwang, entschieden zurück. Es wird zurecht darauf hingewiesen, dass Haldenwangs nebulöse Andeutungen rechtwidrig sind. Das trifft auch für die von Haldenwang angedeutete Hochstufung der AfD zu, was nichts anderes bedeutet, dass bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Eindruck einer Verfassungsfeindlichkeit der AfD in den Raum gestellt wird. Die AfD mahnt das Bundesamt für Verfassungsschutz ab. Es wird jetzt interessant sein, wie Herr Haldenwang reagieren wird.

Es ist schon bezeichnend, dass immer kurz vor anstehenden Wahlen Behauptungen gegenüber der AfD in der Öffentlichkeit verbreitet werden, die man auch schlicht und einfach als Eingriff in das Wahlverfahren ansehen kann. Ein solches Verhalten steht einer Verwaltungsbehörde nicht zu, so dass hier in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen werden muss, dass eine solche Praxis auch als eine massive Gefährdung der Demokratie angesehen werden kann. Gerade der Präsident des Verfassungsschutzamtes sollte hier strikt darauf achten, dass unerlaubte Eingriffe in das Wahlgeschehen unterbleiben. Mit Blick auf die Landtagswahlen in Hessen und Bayern in diesem Jahr sowie den Wahlen im kommenden Jahr 2024 (Europäisches Parlament sowie Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie im Saarland) verbietet sich in der nun bereits gegebenen Vorwahlzeit jede staatliche Einflussnahme auf den demokratischen Willensbildungsprozess.

Es kann nicht oft genug wiederholt werden: Wenn Herr Haldenwang gerichtsfeste Beweise haben sollte, wonach die AfD verfassungsfeindliche Aktivitäten entfaltet, dann ist es seine Pflicht, unverzüglich den ordentlichen Rechtsweg einzuhalten. Das bedeutet, dass er entsprechende Anträge an das Bundesverfassungsgericht zu stellen hat, das einzig und allein darüber entscheiden kann, ob es sich bei der AfD um eine Partei handelt, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder gar verboten werden sollte.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

2 Antworten auf „AfD mahnt Äußerungen von Haldenwang ab“

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