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Merz und das 90‑Milliarden‑Darlehen: Was wissen wir – und was nicht?

Eine Analyse der offenen Haftungsfragen, der fehlenden Transparenz in der EU‑Finanzierung und der Verantwortung des Bundeskanzlers gegenüber Bundestag und Bürgern.

Ein Bericht der Plattform NNS befasste sich mit der aktuellen Unsicherheit, wie die Kreditgewährung der EU in Höhe von rund 90 Milliarden Euro an die Ukraine rechtlich und haushälterisch zu bewerten sei. Vor einigen Monaten wurde öffentlich kommuniziert, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen der Ukraine ein Darlehen in dieser Größenordnung zugesagt habe. Grundlage sei ein Beschluss des Europäischen Rates gewesen, also der Versammlung der Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten. Für Deutschland hätte somit Bundeskanzler Friedrich Merz diesem Kredit zugestimmt.

Bei Summen dieser Größenordnung stellt sich grundsätzlich die Frage, mit welcher demokratischen Legitimation ein Bundeskanzler einer Kreditvergabe in Milliardenhöhe zustimmen kann und ob es dazu einen formellen Beschluss des Deutschen Bundestages gegeben hat. Ein Darlehen an ein Land, das sich im Krieg befindet und dessen Rückzahlungsfähigkeit derzeit nicht absehbar ist, bedeutet eine erhebliche zusätzliche Belastung des deutschen Haushalts. Denn selbstverständlich besteht eine Haftung, falls die Ukraine ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Der Bundeshaushalt ist bereits in erheblichem Umfang kreditfinanziert; zusätzliche Risiken müssen daher besonders sorgfältig geprüft werden.

Der Europaabgeordnete Fabio De Masi (BSW) schreibt auf seiner Internetseite, dass die EU-Kommission auf seine Anfrage nicht beantworten konnte, in welcher Höhe die Mitgliedstaaten für das 90-Milliarden-Darlehen einstehen. Auch die Berliner Zeitung berichtet darüber und weist darauf hin, dass die EU offenbar derzeit nicht weiß, wie die Haftung im Detail verteilt ist. Weder die Höhe möglicher Fremdkapitalkostenzuschüsse noch die Frage, ob das Instrument im Haushaltsverfahren 2027 überhaupt genutzt wird, ließen sich gegenwärtig bestimmen. De Masi erhielt zudem die Auskunft, dass eine Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten nicht vorgenommen werde.

Im Klartext bedeutet dies: Die EU-Kommission hat bereits Milliarden an die Ukraine überwiesen, ohne dass aktuell klar ist, wer im Falle eines Zahlungsausfalls haftet. Es ist keineswegs sicher, dass ein Land im Krieg in der Lage sein wird, ein Darlehen dieser Größenordnung zurückzuzahlen. Zudem haben einige EU-Staaten von Beginn an erklärt, dass sie sich an diesem Kredit nicht beteiligen und daher auch keine Haftung übernehmen wollen.

Die Berliner Zeitung zitiert De Masi mit den Worten, die Kredite dienten einem „Abnutzungskrieg“ und würden „korrupte Oligarchen“ bereichern. Er fragt, wie Bundesregierung und Bundestag ein solches „Milliardengrab“ ohne genaue Abschätzung der Folgen durchwinken konnten, während im eigenen Land zahlreiche Probleme ungelöst bleiben.

Der EU-Haushalt basiert auf Eigenmitteln, Beiträgen der Mitgliedstaaten und spezifischen Finanzinstrumenten. Kredite müssen auf einer klaren Rechtsgrundlage beruhen (Verträge, Ratsbeschlüsse, Haushaltsordnung), und die Mitgliedstaaten müssen über Haftungsrisiken informiert sein, bevor sie zustimmen. Derzeit ist unklar, ob Bundeskanzler Friedrich Merz dem Darlehen zugestimmt hat und ob ihm zum Zeitpunkt der Entscheidung bekannt war, welche finanziellen Risiken für Deutschland entstehen könnten.

Ebenso ist nicht erkennbar, ob und in welchem Umfang der Bundestag — der die Budgethoheit besitzt — in den Entscheidungsprozess eingebunden war. Wenn Verpflichtungen eingegangen wurden, ohne dass die rechtliche Grundlage eindeutig ist, betrifft dies unmittelbar den deutschen Haushalt. In diesem Fall wäre es dringend erforderlich, dass der Bundeskanzler den Sachverhalt öffentlich erläutert. Da bereits erste Tranchen des Darlehens überwiesen wurden, müsste geprüft werden, ob weitere Zahlungen vorläufig auszusetzen sind.

Der Bundeskanzler muss schnellstmöglich klarstellen, ob Verpflichtungen eingegangen wurden, bevor die rechtliche Grundlage vollständig geklärt war, und ob eine mögliche Haftung Deutschlands besteht, die nicht parlamentarisch legitimiert ist. Die Frage lautet nicht, ob die Ukraine unterstützt werden soll — sondern wie dies rechtsstaatlich korrekt geschieht. Rechtsstaatlichkeit ist kein Hindernis, sondern Voraussetzung politischer Legitimität. Sowohl die EU-Kommission als auch der Bundeskanzler haben sich daran zu halten.

Jetzt ist eine schnelle Klärung des Sachverhalts notwendig. Die Bürger erwarten zu Recht Transparenz darüber, ob erneut Praktiken innerhalb der EU sichtbar werden, die rechtsstaatlichen Prinzipien widersprechen. Ebenso muss geklärt werden, welche Zusagen Friedrich Merz gemacht hat. Bundestag und Bürger haben ein Recht auf umfassende Information. Auch der Bundesrechnungshof dürfte sich mit diesen offenen Fragen befassen.


Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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