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Aktuell vor der Landestagswahl erhält auch die AfD in Sachsen-Anhalt ein Gütesigel vom Landesamt für Verfassungsschutz

Rechtzeitig vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt spricht die den Innenministern nachgeordnete Behörde, das sogenannte Verfassungsschutzamt, eine Wahlempfehlung aus. Natürlich ist es ein Ärgernis für die sich demokratisch nennenden Parteien, dass ausgerechnet die demokratische bürgerliche Oppositionspartei, die AfD, aufgrund der gegenwärtig vorliegenden Zustimmung der Bürger an der Spitze der Parteien liegt. Jetzt glaubt man, wie dies nun schon mit einer Regelmäßigkeit auch in anderen Bundesländern und bei der Verfassungsschutzbehörde des Bundes erfolgt, durch eine negative Wahlempfehlung in die Landtagswahlen eingreifen zu können. Es muss doch gelacht sein, , wenn es nicht Bürger geben sollte, die eine politische Meinung einer Verwaltungsbehörde als Wahrheit ansehen und sich dann von Parteien abwenden, die nach Auffassung der gegenwärtig Regierenden eine Gefahr für die Macht dieser Regierenden sind. Eine Gefahr deshalb, weil sie für die Bürger mittlerweile eine echte Alternative sind, um endlich das linke Parteienkartell abzuwählen, damit es für Deutschland wieder eine positive Entwicklung geben kann.

Es verwunderte auch nicht, dass diese angeblich wichtige Nachricht, die nichts anderes als eine politische Meinungsäußerung der gegenwärtigen Regierung ist, aktuell über den Rundfunk immer wieder in den Nachrichten gesendet wurde. Sie ist deshalb keinesfalls ein Maßstab für das Handeln von Bürgern. Es ist bemerkenswert, dass das Bundesverfassungsgericht, das allein verbindlich feststellen könnte, dass diese Partei verfassungswidrig ist, bisher nicht angerufen wurde. Wenn die Amtsleiter der Verfassungsschutzämter so überzeugt von ihrer Einschätzung wären, dann könnten sie doch mit ihren Vorgesetzten, den jeweiligen Innenministern einen Antrag an das Verfassungsgericht stellen. Offensichtlich gibt es dafür keine gerichtsverwertbaren Beweise. Mit den Feststellungen der angeblichen Verfassungsfeindlichkeit soll erreicht werden, dass potenzielle Mandatsträger Angst haben sollen, weil sie mit beruflichen Nachteilen rechnen können. Glücklicherweise gibt es aber noch Politiker, die es sich leisten können, ihren eigenen Weg zu gehen und nicht auf parteipolitische Angriffe der Regierungsparteien mit Angst reagieren.

Allerdings scheinen viele Bürger die ständigen Warnungen der Verfassungsschutzbehörden – das sind nachgeordnete Dienststellen der jeweiligen Innenminister – zurecht nicht mehr ernst zu nehmen. Sie halten diese Hinweise für ein besonderes Gütesigel, wonach man genau diese Partei wählen sollte, weil man damit wirklich aktuell einen Politikwechsel erreichen kann.

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AfD mahnt Äußerungen von Haldenwang ab

In unserem Internetauftritt Bornemann-Aktuell kommentierten wir kürzlich das Verhalten des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, der öffentlich erklärte, dass die AfD sich immer mehr zu einer rechtsradikalen Partei entwickele und somit eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland sei. In unserer Kommentierung wiesen wir darauf hin, dass es ungehörig ist, wenn der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Behauptungen gegenüber einer demokratischen Partei, die ordnungsgemäß in den Bundestag gewählt worden ist, verbreitet, ohne konkrete Beweise für seine sehr gravierenden Vorwürfe vorzulegen. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Feststellung, ob eine Partei verfassungsfeindlich sei, nur vom Bundesverfassungsgericht rechtswirksam festgestellt werden kann.

Es ist deshalb keine Überraschung, dass sich die AfD jetzt zu diesem ungeheuerlichen Vorgang in der Öffentlichkeit geäußert hat. In einer Presseerklärung weisen die Bundessprecher der AfD, Tino Chrupalla und Alice Weidel die Erklärung die Vorwürfe des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BtV), Thomas Haldenwang, entschieden zurück. Es wird zurecht darauf hingewiesen, dass Haldenwangs nebulöse Andeutungen rechtwidrig sind. Das trifft auch für die von Haldenwang angedeutete Hochstufung der AfD zu, was nichts anderes bedeutet, dass bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Eindruck einer Verfassungsfeindlichkeit der AfD in den Raum gestellt wird. Die AfD mahnt das Bundesamt für Verfassungsschutz ab. Es wird jetzt interessant sein, wie Herr Haldenwang reagieren wird.

Es ist schon bezeichnend, dass immer kurz vor anstehenden Wahlen Behauptungen gegenüber der AfD in der Öffentlichkeit verbreitet werden, die man auch schlicht und einfach als Eingriff in das Wahlverfahren ansehen kann. Ein solches Verhalten steht einer Verwaltungsbehörde nicht zu, so dass hier in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen werden muss, dass eine solche Praxis auch als eine massive Gefährdung der Demokratie angesehen werden kann. Gerade der Präsident des Verfassungsschutzamtes sollte hier strikt darauf achten, dass unerlaubte Eingriffe in das Wahlgeschehen unterbleiben. Mit Blick auf die Landtagswahlen in Hessen und Bayern in diesem Jahr sowie den Wahlen im kommenden Jahr 2024 (Europäisches Parlament sowie Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie im Saarland) verbietet sich in der nun bereits gegebenen Vorwahlzeit jede staatliche Einflussnahme auf den demokratischen Willensbildungsprozess.

Es kann nicht oft genug wiederholt werden: Wenn Herr Haldenwang gerichtsfeste Beweise haben sollte, wonach die AfD verfassungsfeindliche Aktivitäten entfaltet, dann ist es seine Pflicht, unverzüglich den ordentlichen Rechtsweg einzuhalten. Das bedeutet, dass er entsprechende Anträge an das Bundesverfassungsgericht zu stellen hat, das einzig und allein darüber entscheiden kann, ob es sich bei der AfD um eine Partei handelt, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder gar verboten werden sollte.