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Aktuell gibt es Anzeichen, dass die Demokratie immer mehr eingeschränkt wird

Im Grundgesetz wird den Bürgern dieses Landes garantiert, dass sie in einer freien Wahl Parteien wählen dürfen, von denen sie glauben, dass diese ihre Interessen vertreten. Es gibt klare Regeln, unter welchen Voraussetzungen Parteien zur Wahl in den Kommunal-, Landes- und Bundesparlamenten zugelassen werden. Darüber entscheiden in der Regel sogenannte Wahlprüfungsausschüsse und letztlich die Bestimmungen des Grundgesetzes. Nur Parteien, die vom Bundesverfassungsgericht verboten werden, dürfen natürlich nicht zu den Wahlen zugelassen werden.

Aktuell behauptet diese Regierung, dass jeder in Deutschland alles sagen und denken könne, sofern es nicht gegen die Rechtsgrundsätze unseres Grundgesetzes verstoße. Wer etwas anderes behauptet, der mache unser Land schlecht und verbreite Lügen. Anderseits wird den Bürgern vom Verfassungsschutz vermittelt, dass dieser sich zur Aufgabe gesetzt hat, im Rahmen einer „wehrhaften Demokratie“ darauf zu achten, dass dieser darauf achtet, wer was und wie öffentlich erklärt, wobei alles das bereits beobachtungswürdig sei, was sich nach Auffassung dieses Verfassungsschutzes, also dieser Regierung, gegen das Grundgesetz richtet, wobei Maßstab dafür nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern die Regierungspartei sei. Nichts anderes bedeutet es, wenn der Präsident des Bundesverfassungsschutzamtes erklärt, dass auch Meinungen, die sich unterhalb einer Strafbarkeitsgrenze bewegen, relevant seien. Dafür wurden von der SPD-Ministerin Faeser eigens geschaffene Meldestellen geschaffen, an die sich jeder wenden könne, der nicht politisch korrekte Aussagen und Ansichten von anderen Bürgern wahrgenommen habe. Jetzt zeigt sich, dass diese Überwachungen der Bürger durch die gegenwärtige Regierung konkrete Auswirkungen haben.

Die NZZ schrieb in einem online-Bericht am 23.2.2024: „Die Bundesregierung setzt den Inlandsgeheimdienst als Waffe im Kampf <<gegen rechts>> und als Richter über politische Meinungen ein“. Und im gleichen Artikel setzte sie fort: „Wenn nun also die deutsche Innenministerin Nancy Faeser von der SPD ankündigt, dass es jeder, der den Staat verhöhne, «mit einem starken Staat zu tun» bekomme, tut sie das Gegenteil dessen, was sie vorgibt: Sie stärkt die Demokratie nicht, sondern schwächt sie. Das ist auch dann der Fall, wenn dies explizit nur für «Rechtsextremisten» gelten soll. Denn die Begriffe sind sämtlich nicht klar definiert“.

Personen, die eine Partei wählen und insbesondere diejenigen, die Mitglied dieser Partei sind oder gar die Unverschämtheit besitzen für diese Partei in den Parlamenten zu kandidieren und nach Auffassung von Frau Faeser und Herrn Haldenwang nicht geduldet werden, können davon ausgehen, dass sie erhebliche Nachteile im gesellschaftlichen Leben haben. Sie müssen befürchten, berufliche Nachteile zu haben, sie dürfen in Kirchen keine Ämter mehr bekleiden und neuerdings werden sie generell als so unzuverlässig eingestuft, dass sie auch nicht berechtigt sind, einen Waffenschein zu besitzen.

Wie weit die Demokratie in Deutschland bereits außer Kraft gesetzt ist, zeigt sich an einem erschreckenden Beispiel eines AfD-Mitgliedes, der zudem das Recht für sich in Anspruch genommen hat, für Kommunal-, Landtags und Bundestagsparlamente zu kandidieren. Die zuständige Polizeibehörde widerrief diesem Bürger die Waffenbesitzkarten und den Waffenschein mit der Begründung, dass im Nachhinein bekannt wurde, dass er die vorgenannten Funktionen wahrgenommen hat. Unter Bezug auf ein Verwaltungsgerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. März 2023 – 22/K 7087/20 leitete die Polizeibehörde ein Widerrufsverfahren ein und forderte das AfD-Mitglied auf, seine Waffen entweder einer befugten Person zu übergeben oder sie vernichten zu lassen. Gleichzeitig wurde er aufgefordert, alle Genehmigungen zum Besitz und zum Führen der Waffen und der Munition zurückzugeben. Das angeführte Urteil sowie deren Begründung bezogen sich ausschließlich darauf, dass die Mitgliedschaft in der AfD und die Wahrnehmung eines Parteiamtes sowie die Kandidatur in die jeweiligen Parlamente ein ausreichender Hinweis für die Unterzuverlässigkeit, die für das Führen von Waffen notwendig sei. Allein die parteipolitische Feststellung einer dem Innenminister direkt unterstellten Behörde, wonach die AfD als eine verfassungsfeindliche Partei beobachtet werden müsse, ist mittlerweile für ein Verwaltungsgericht ausreichend, um auf der Grundlage einer solchen parteipolitischen Auffassung Recht sprechen zu können. Die einzige Hoffnung besteht für den ratlosen und offensichtlich auch rechtslosen Bürger nur noch darin, dass Obergerichte dem Veraltungsgericht Düsseldorf vermitteln, dass eine Partei nur dann von der Regierung bekämpft werden kann, wenn sie nachgewiesen verfassungsfeindlich ist. Das entscheidet weder eine Innenministerin noch ein Verwaltungsgericht, sondern allein das Bundesverfassungsgericht.

Der gegenwärtige faktische Rechtszustand – vielleicht sollte man Unrechtszustand – bedeutet faktisch, dass die Regierung darauf Einfluss nimmt, ob eine Opposition von ihr geduldet wird oder nicht. Bürger, die sich für eine von der Regierung nicht akzeptierten Partei einsetzen, müssen mit beruflichen Nachteilen rechnen und werden, wie sich im Fall der Rücknahme der Erlaubnis zum Besitz von Waffen, in ihren persönlichen Rechten massiv eingeschränkt.

Es ist höchste Zeit, dass sich die Bürger wieder darüber bewußt werden, dass sie aufpassen müssen, dass Regierungen nicht ungerechtfertigt demokratische Grundrechte einschränken und dies mit einer angeblichen Gefährdung der Demokratie begründen.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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