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Aktuell gibt keinen Grund einer Partei in Deutschland vorzuwerfen, sie gefährde jüdisches Leben

Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden sieht das jüdische Leben in Deutschland bedroht, wenn die AfD in die Regierungsverantwortung kommen sollte. Man sollte mit Verdächtigungen gegen andere politische Gruppierungen vorsichtiger umgehen, wenn man nicht Gefahr laufen will, durch unbedachte und beleidigende Äußerungen, die jeglicher Grundlage entbehren, das gesellschaftliche Klima zu zerstören.

Nichts anderes geschieht, wenn der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Schuster, Ängste schürt. Ein solches Vorgehen hat bisher nie zu einem positiven Ergebnis geführt, sondern nur dazu beigetragen, dass zusätzlicher Hass und Zwietracht in eine Gesellschaft hineingetragen wurden.

Herrn Schuster und dem Zentralrat stehen es frei, bestimmte Parteien und Gruppierungen abzulehnen und diese auch in der Öffentlichkeit zu kritisieren. Dabei sollte jedoch ein gewisses Maß an Seriosität beachtet werden. Unangemessene und vor allen Dingen unbegründete Behauptungen fallen in der Regel auf denjenigen zurück, der sich zu solchen Schritten hinreißen lässt.

Wenn innerhalb einer Partei über eine Form der Erinnerung nachgedacht wird, so kann man dazu durchaus sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten und bestimmte Ansichten auch aus seiner eigenen Sicht heraus verurteilen. Es ist aber nicht nachzuvollziehen, grundsätzlich dem anderen zu unterstellen, dass er böswillig handelt und vor allen Dingen, dass er sich eines nationalsozialistischen Gedankenguts bedient. Würde man eine solche Meinung exzessiv vertreten, dann müsste auch Deutsch als Sprache beseitigt werden, weil auch die Nationalsozialisten diese Sprache gesprochen haben.

Aktuell ist – nach den Erkenntnissen des Verfassers dieser Zeilen – kein Hinweis bekannt, dass sich die AfD gegen jüdisches Leben ausgesprochen hätte, geschweige, dieses sogar bekämpfen wollte. Wenn dies vorliegen würde, soll Herr Schuster Strafanzeige gegen die AfD stellen, da ein solches Verhalten nach den geltenden Gesetzen strafbar ist. Dinge in den Raum zu stellen, ohne sie zu begründen, ist kein Verhalten, das in der Gesellschaft akzeptiert werden kann.

Auch im Hinblick auf die Kritik des Vorsitzenden des Zentralrates gegenüber dem BSW sollte auf eine saubere Argumentation geachtet werden. Die kritischen Äußerungen des BSW bezogen sich bisher nicht auf das jüdische Leben und auf die Juden. Vielmehr kritisierte das BSW die Politik der israelischen Regierung, was mit Antisemitismus in keiner Weise etwas zu tun hat. Es muss durchaus erlaubt sein, sich kritisch zu dem gegenwärtigen Vorgehen der israelischen Regierung gegenüber dem palästinensischen Volks zu äußern, ohne in den Verdacht zu geraten, gegen Juden etwas zu haben.

Es wäre besser, wenn Herr Schuster nicht in der Öffentlichkeit behauptet, dass hier eine politische Partei jüdisches Leben gefährdet, sondern mit denjenigen, von denen er glaubt, dass sie eine Gefahr sein könnten, das Gespräch sucht, um dadurch auch zu einer Befriedung in der Gesellschaft beizutragen.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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