Kategorien
Aktuell

Bundeseinheitliche Corona-Notbremse oder Vorbereitung für den Notstand zur Vermeidung der „Klimakatastrophe“?

Der Bundesrat hat einen Tag nach der Beschlußfassung im Bundestag eine sogenannte bundeseinheitliche „Corona-Notbremse“ beschlossen. Damit wurde das neue Infektionsschutzgesetz mit einem Stimmenanteil von 342 Ja-Stimmen, 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen beschlossen. Die sogenannten Grünen, die verbal sich massiv gegen die Regelungen im Gesetzentwurf aussprachen, enthielten sich bei der Abstimmung. Offensichtlich will man bereits jetzt deutlich signalisieren, daß man sich bereits zum Regierungslager zählt. Nachdem der Bundesrat das Gesetz durchlaufen ließ, ohne den Vermittlungsausschuß anzurufen, soll das Gesetz noch heute vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, so daß es nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Rechtskraft erhält.

Bereits die Debatte im Bundestag machte deutlich, daß dieses Gesetz wie so viele Gesetze in den letzten Monaten sehr schlecht und im Schnellgalopp vorbereitet wurde und zudem erhebliche  Rechtsprobleme aufwirft. Besonders die Leichtfertigkeit, wie hier Kompetenzen der Länder zugunsten des Bundes aufgegeben werden sollen, obwohl der Bund bei der bisherigen Corona-Bekämpfung eindrucksvoll bewiesen hat, wie unfähig er die Probleme lösen konnte, so daß von einer Problemlösung überhaupt nicht gesprochen werden kann, erstaunt sehr und führt letztlich dazu, daß viele Bürger nur noch hoffen, daß diese Regierung und damit auch Frau Merkel bald am Ende ihrer Tätigkeit angekommen sein werden.

Bereits im Bundestag zeigten die AfD und die FDP sehr konkret auf, warum dem jetzt verabschiedeten Gesetz nicht zugestimmt werden kann. Abgesehen davon, daß die Regierung offensichtlich mehr die Umsetzung ihres politischen Zieles, nämlich dem Erreichen eines zentralistischen EU-Einheitsstaates vor dem Schutz der eigenen  Bevölkerung für wichtiger hält, wobei sich dies besonders katastrophal bei der Impfstoffbeschaffung ausgewirkt hat, sind die übrigen Regelungen  im jetzt vorgelegten Gesetz nicht konsistent, erscheinen willkürlich und greifen in das Recht der freien Bewegungsfreiheit der Bürger massiv und völlig unverhältnismäßig ein. Bereits in der Bundestagsdebatte wurde nicht nur von Politikern der AfD darauf hingewiesen, daß das von der Merkel-Regierung vorgelegte Infektionsschutzgesetz verfassungswidrig sei und mit großer Wahrscheinlichkeit vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben wird. Der AfD Vorsitzende Gauland wies zurecht darauf hin, daß die anfänglichen Versäumnisse der Regierung Merkel bei der Corona-Bekämpfung jetzt zu Lasten der Bürger gehen. Besonders gravierend wurde sowohl von der AfD als auch von der FDP der vorgesehene Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte der Bürger angesehen. Gauland brachte zum Ausdruck, daß hier offensichtlich bereits die Blaupause für die zukünftigen Eingriff in die persönlichen Rechte der Bürger vorbereitet wird. Wenn Frau Merkel erklärt, daß „man mit dem Virus nicht verhandeln kann“ und dies dann zur Begründung freiheitseinschränkender Maßnahmen nimmt, wird die nächste „Nichtverhandlungssituation“ durch die Umwelt erfolgen. Die Bürger können sich dann bereits jetzt darauf einstellen, daß die Freiheitsrechte auf Dauer eingeschränkt oder gar beendet werden. Das dies mittlerweile keine Dystopie mehr ist, wird an dem Machtanspruch der sogenannten Grünen deutlich, die bei einer möglichen Machtergreifung den Bürgern sehr schnell zu verstehen geben werden, daß die massiven Steuererhöhungen, Einschränkungen der Mobilität, Verbot des Errichtung von Eigenheimen und sonstigen Reglementierungen notwendig sind, um die Welt vor dem unmittelbar bevorstehenden Untergang zu bewahren. Die Angstpsychose, die man bereits erfolgreich für die Pandemie verbreitet hat, kann man dann gleich für die nächste „Weltkatastrophe“ verwenden.

Die Rede des Fraktionsvorsitzenden der CDU, Ralph Brinkhaus, war eine einzigartige Ansammlung von emotional aufgeheizten Beschwörungen und Beleidigungen der politisch Andersdenkenden.

Die Erörterung der Ministerpräsidenten im Bundesrat am heutigen Tage war dagegen sehr sachlich und nachdenklich. Alle Ministerpräsidenten brachten zum Ausdruck, daß das Ergebnis im Bundestag in keiner Weise positive Aspekte zur Verhinderung der Ansteckungsquote in der Pandemie entfaltet habe. Alle Ministerpräsidenten äußerten erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschlüsse des Bundestages, insbesondere der massive unverhältnismäßige Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger. Es bestand bei den Ministerpräsidenten Übereinstimmung, daß die Verlagerung der Kompetenzen an den Bund im Rahmen der Pandemie bemerkenswert sei, weil der Bund bisher gezeigt hat, daß er die notwendigen Aufgaben in keiner Weise vernünftig gelöst hat.

Es bestand jedoch auch Übereinstimmung, daß das Anrufen des Vermittlungsausschusses aus Zeitgründen nicht vertretbar sei, weil dann weiterhin keine notwendigen Entscheidungen getroffen werden und damit größerer Schaden für die Bevölkerung entsteht.

Bei einer Gesamtbetrachtung der Entwicklung eines Gesetzes, das in seinem Ursprung den gesundheitlichen Schutz der Bürger zum Ziel hat und der von der Regierung Merkel mißbraucht wurde, um eine Generalstabsübung für eine zukünftige Notstandsregelung durchzuführen, macht deutlich, daß die Bürger sich jetzt genau überlegen sollten, ob sie solchen Politikern ihr Vertrauen auf dem Stimmzettel geben können. Besonders sollten sie sich bereits jetzt auch das Wahlprogramm der sogenannten Grünen ansehen, weil in diesem Programm – wenn auch teilweise sehr verschwommen, gleichwohl aber eindeutig  – formuliert wird, wie man die Bürger zukünftig auf den richtigen Weg führen wird, damit die Welt von den sogenannten Grünen gerettet werden kann.

 

 

 

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert