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Daniel Günther könnte eine Gefahr für die Demokratie sein

Manchmal kann es einem regelrecht den Atem verschlagen. Man muss nur mit wachem Geist und guten Ohren den Einlassungen von Politikern lauschen und kann dann sehr oft regelrecht in Fassungslosigkeiten versinken.

Aktuell erlebte der Verfasser dieser Zeilen einen solchen Moment, als er sich die Sendung von Markus Lanz vom 7.1.2026 ansah. Einer der Gäste in dieser erlauchten Runde war der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Daniel Günther, der in seiner Fraktion auch den Spitznahmen „Genosse Günther“ haben soll. Die politische Ausrichtung dieses Politikers entspricht mehr dem linken Teil der Blockparteien und hat mit der CDU, als diese einmal eine bürgerliche Partei gewesen ist, nicht mehr viel zu tun. Bezeichnend war, dass er in der Sendung explizit erklärte, nicht als Bürger, sondern als Ministerpräsident teilzunehmen. Aus dieser Haltung spricht eine Überheblichkeit, die kaum zu überbieten ist. Wahrscheinlich hat dieser Politiker noch gar nicht begriffen, dass auch ein Ministerpräsident ein Bürger dieses Landes ist. Offensichtlich rechnet sich Günther einer sogenannten Elite zu, die mit dem Volk nicht viel zu tun haben will.

Im Rahmen der Lanz-Sendung kam es gegen Ende der Sendung zu einer Diskussion über die AfD, die nach Auffassung dieses „demokratischen“ Politikers natürlich erwiesen, rechtsradikal sei. Diese Feststellung hat zwar das Bundesverfassungsgericht bisher nie festgestellt, aber der Nicht-Bürger Günther meint, dass es ausreichend sei, wenn eine solche Feststellung durch eine parteigebundene dem Innenminister nachgeordnete Behörde erfolgt. Günther scheint sich nicht gut mit dem Grundgesetz unseres Landes auszukennen, dann hätte er wissen müssen, dass nicht die Exekutive zu bestimmen hat, welche Partei wählbar ist oder auch nicht. Auf die Feststellung eines Mitteilnehmers an der Lanz-Runde, dass die AfD doch auf den Wahlzetteln aufgeführt sei, konnte Günther keine rechte Antwort finden. Seine wahre Gesinnung wurde sehr spontan erkennbar, als er auf die Frage von Markus Lanz, ob man soziale Medien „notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten“ müsse sofort mit einem „Ja“ antwortete. Günther meinte, dass man ernsthaft prüfen müsse, ob nicht verstärkt darauf geachtet werden müsse, dass bei Publikationen auf die Einhaltung eines journalistischen Standards geachtet werden müsse. Aktuell könne jeder schreiben, was er wolle, eine Prüfung des Inhalts auf Korrektheit finde nicht statt. Auch hier scheint dieser Oberdemokrat noch gar nicht wahrgenommen zu haben, dass in einer Demokratie jeder schreiben könne, was er für richtig hält. Er hat sich allerdings auf die durchaus bestehenden Gesetze zu halten. Besonders im Fokus des Nicht-Bürgers und Ministerpräsident schien das Portal NUIS zu stehen. Die Artikel dieses Portals seien völlig faktenfrei. Was hier ein Politiker vorführt, ist eine verkehrte Welt. Nicht Politiker haben zu entscheiden, was richtig oder falsch ist, sondern allenfalls nur die dafür zuständigen Gerichte. Ein Vertreter der Exekutive hat nicht zu definieren, was demokratiefeindlich ist. Wenn Günther mit der AfD ein Problem haben sollte, dann muss er eben darauf hinarbeiten, dass das für diese Fragen zuständige Bundesverfassungsgericht eingeschaltet wird.

Leider musste Markus Lanz aus zeitlichen Gründen die weitere Diskussion beenden. Vielleicht hätte es noch einige Überraschungen gegeben, die den Politiker Günther als einen Politiker gezeigt hätten, der selbst eine Gefahr für die Demokratie ist.


Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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