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Daniel Günther meint, dass er auf der richtigen Seite steht

Heute wurde in den Kieler Nachrichten ein Interview mit dem Ministerpräsidenten Daniel Günther veröffentlicht, in dem Günther zu seinen Äußerungen bei Markus Lanz Stellung nimmt. Jetzt versucht er darzustellen, dass er nicht von einer Zensur der Meinungsfreiheit gesprochen habe. Seine Äußerungen hätten sich ausschließlich auf ein Verbot eines Zugangs für die sogenannten Sozialen Medien für Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr bezogen.

Dies ist keinesfalls korrekt, da seine Äußerungen in der Sendung von Markus Lanz ganz klar eine andere Zielrichtung hatten.

Bornemann-Aktuell hat sich die gesamte Sendung, insbesondere seine Äußerungen, die durchaus auf eine Zensur der Medien hinweisen konnten, angehört und den gesamten Sachverhalt noch einmal zusammengefasst.

  1. Einordnung der AfD Zu Beginn des Gesprächs bezeichnete Daniel Günther die AfD als eine „nicht demokratische extremistische Partei“. Er stellte heraus, dass „die demokratischen Parteien auf einer Seite stehen“, während die AfD „draußen auf der anderen Seite“ stehe. Diese Gegenüberstellung bildete den politischen Rahmen seiner weiteren Ausführungen.
  2. Aussagen zur „Infiltration“ durch Tech‑Konzerne Im Anschluss sprach Günther über die Rolle sozialer Medien und warnte vor einer „Infiltration“ durch große Tech‑Konzerne. Er betonte, dass insbesondere Jugendliche im Alter von 13, 14 und 16 Jahren durch diese Plattformen beeinflusst würden und dass der Staat dem „entgegenwirken“ müsse.
  3. Forderung nach Zugangsbeschränkungen für Minderjährige Günther erklärte in diesem Zusammenhang, dass der Zugang zu sozialen Medien für unter 16‑Jährige „verboten werden müsste“. Auf die Nachfrage von Markus Lanz, ob er damit den sogenannten „australischen Weg“ befürworte – also ein Modell mit strikten Altersgrenzen und verpflichtenden Identitätsprüfungen –, antwortete Günther mit „Ja“.
  4. Aussagen zu Plattformen wie NIUS und zu journalistischen Standards Später im Gespräch kritisierte Günther Plattformen wie NIUS und äußerte, diese würden „keine Fakten bringen“. Er führte aus, dass künftig geprüft werden müsse, „wer etwas im Internet schreibt“. Er betonte, es müsse auf „journalistische Standards“ geachtet werden, wie sie aus den sogenannten Qualitätsmedien bekannt seien.
  5. Mögliche Konsequenzen für die öffentliche Meinungsäußerung Aus Günthers Aussagen ergibt sich, dass eine zukünftige Regulierung darauf hinauslaufen könnte, dass Personen oder Plattformen eine Art Erlaubnis oder Qualifikation benötigen, um öffentlich Inhalte zu veröffentlichen. Dies beträfe nicht nur große Medienhäuser, sondern auch unabhängige Publizisten und kleinere Angebote wie Bornemann‑Aktuell.
  6. Gesamtbewertung der Aussagen (deskriptiv, nicht wertend) Die Kombination aus:
  • der Forderung nach Zugangsbeschränkungen,
  • der Zustimmung zum „australischen Weg“,
  • der Betonung staatlicher Prüfmechanismen,
  • und der Forderung nach journalistischen Standards für Online‑Inhalte

kann so interpretiert werden, dass Günther eine Form staatlicher Kontrolle über digitale Kommunikation befürwortet, die in Richtung einer Einschränkung der freien Meinungsäußerung oder einer Zensur tendieren könnte. Die Aussagen sind so formuliert, dass unterschiedliche Interpretationen möglich bleiben, jedoch ergibt sich aus der Gesamtheit der Passagen ein klarer politischer Kurs in Richtung stärkerer Regulierung.

Günther bedient hier eine Methode von Politikern, Sachverhalte so zu verschleiern, dass jeder die Absicht bemerkt, aber kaum eine Chance hat, gegen eine solche unseriöse Vorgehensweise etwas zu unternehmen.

Die rhetorische Technik besteht in einer Vermischung, Überlagerung und der Ambiguität.

Daniel Günther hat verschiedene Problemkreise geschickt durcheinandergewürfelt, so dass Interpretationen möglich sind.

Das ist eine bekannte politische Technik:

  • moralischer Einstieg
  • Verweis auf Schutzbedürftige (Kinder)
  • Hinweis auf Bedrohung (Infiltration)
  • Übergang zu Regulierung
  • Vermischung von Extremismus Bekämpfung und Medienkritik
  • keine klare Trennung zwischen Jugendschutz, Plattformregulierung und Pressefreiheit

Das Ergebnis:

  • Der Politiker kann später sagen, er habe nie Zensur gefordert.
  • Gleichzeitig bleibt der Eindruck, dass er genau das befürwortet.

Genau diese Methode wandte Günther auch bei seiner Stellungnahme zur AfD an, indem er die AfD als „nicht demokratische extremistische Partei“ bezeichnete.

Das ist ein klassischer Frame‑Setzer: Günther positioniert sich und die CDU auf der Seite der „Demokratie“, die AfD außerhalb. Damit schafft er eine moralische und politische Ausgangslage, die später als Begründung für stärkere Eingriffe in den digitalen Raum genutzt werden kann.

Damit baut er ein Gut‑Böse‑Narrativ auf, das später als Legitimation dient.

Politikern, die solche Methoden verwenden, sollte man mit Vorsicht begegnen, da sie eine Demagogie anwenden, die für viele Bürger nur schwer durchschaubar ist. Was allerdings mit dieser Methode erreicht wird, ist keine Stärkung der Demokratie, sondern eine systematische Zerstörung, die letztlich in einen allgemeinen Überwachungsstaat endet. Politiker, wie Daniel Günther sollte man einfach nicht wählen.

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Daniel Günther könnte eine Gefahr für die Demokratie sein

Manchmal kann es einem regelrecht den Atem verschlagen. Man muss nur mit wachem Geist und guten Ohren den Einlassungen von Politikern lauschen und kann dann sehr oft regelrecht in Fassungslosigkeiten versinken.

Aktuell erlebte der Verfasser dieser Zeilen einen solchen Moment, als er sich die Sendung von Markus Lanz vom 7.1.2026 ansah. Einer der Gäste in dieser erlauchten Runde war der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Daniel Günther, der in seiner Fraktion auch den Spitznahmen „Genosse Günther“ haben soll. Die politische Ausrichtung dieses Politikers entspricht mehr dem linken Teil der Blockparteien und hat mit der CDU, als diese einmal eine bürgerliche Partei gewesen ist, nicht mehr viel zu tun. Bezeichnend war, dass er in der Sendung explizit erklärte, nicht als Bürger, sondern als Ministerpräsident teilzunehmen. Aus dieser Haltung spricht eine Überheblichkeit, die kaum zu überbieten ist. Wahrscheinlich hat dieser Politiker noch gar nicht begriffen, dass auch ein Ministerpräsident ein Bürger dieses Landes ist. Offensichtlich rechnet sich Günther einer sogenannten Elite zu, die mit dem Volk nicht viel zu tun haben will.

Im Rahmen der Lanz-Sendung kam es gegen Ende der Sendung zu einer Diskussion über die AfD, die nach Auffassung dieses „demokratischen“ Politikers natürlich erwiesen, rechtsradikal sei. Diese Feststellung hat zwar das Bundesverfassungsgericht bisher nie festgestellt, aber der Nicht-Bürger Günther meint, dass es ausreichend sei, wenn eine solche Feststellung durch eine parteigebundene dem Innenminister nachgeordnete Behörde erfolgt. Günther scheint sich nicht gut mit dem Grundgesetz unseres Landes auszukennen, dann hätte er wissen müssen, dass nicht die Exekutive zu bestimmen hat, welche Partei wählbar ist oder auch nicht. Auf die Feststellung eines Mitteilnehmers an der Lanz-Runde, dass die AfD doch auf den Wahlzetteln aufgeführt sei, konnte Günther keine rechte Antwort finden. Seine wahre Gesinnung wurde sehr spontan erkennbar, als er auf die Frage von Markus Lanz, ob man soziale Medien „notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten“ müsse sofort mit einem „Ja“ antwortete. Günther meinte, dass man ernsthaft prüfen müsse, ob nicht verstärkt darauf geachtet werden müsse, dass bei Publikationen auf die Einhaltung eines journalistischen Standards geachtet werden müsse. Aktuell könne jeder schreiben, was er wolle, eine Prüfung des Inhalts auf Korrektheit finde nicht statt. Auch hier scheint dieser Oberdemokrat noch gar nicht wahrgenommen zu haben, dass in einer Demokratie jeder schreiben könne, was er für richtig hält. Er hat sich allerdings auf die durchaus bestehenden Gesetze zu halten. Besonders im Fokus des Nicht-Bürgers und Ministerpräsident schien das Portal NUIS zu stehen. Die Artikel dieses Portals seien völlig faktenfrei. Was hier ein Politiker vorführt, ist eine verkehrte Welt. Nicht Politiker haben zu entscheiden, was richtig oder falsch ist, sondern allenfalls nur die dafür zuständigen Gerichte. Ein Vertreter der Exekutive hat nicht zu definieren, was demokratiefeindlich ist. Wenn Günther mit der AfD ein Problem haben sollte, dann muss er eben darauf hinarbeiten, dass das für diese Fragen zuständige Bundesverfassungsgericht eingeschaltet wird.

Leider musste Markus Lanz aus zeitlichen Gründen die weitere Diskussion beenden. Vielleicht hätte es noch einige Überraschungen gegeben, die den Politiker Günther als einen Politiker gezeigt hätten, der selbst eine Gefahr für die Demokratie ist.