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Das eigenartige Demokratieverständnis in Thüringen

Bei der Demontage unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft scheint es aktuell keine Grenzen mehr zu geben. Da wird in einer ordentlich erfolgten freien Wahl ein Landrat mit 52,8% der Stimmen gewählt, so dass man eigentlich davon ausgehen sollte, dass damit der Wahlvorgang abgeschlossen ist. Der neue gewählte Landrat muss erklären, dass er die Wahl annimmt, so dass er dann als Landrat seinen Schwur auf die Verfassung leisten kann.

Da wird heute in den Nachrichten des Deutschlandfunks berichtet, dass das das thüringische Landesverwaltungsamt einen Prüfauftrag erhalten hat, das Demokratieverständnis des designierten Landrats Sesselmann zu überprüfen. Landräte müssen – wie im Übrigen alle Beamten und das nicht nur in Thüringen – für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eintreten. Einerseits ist mir bisher nicht bekannt, dass sich die AfD oder einzelne dieser Partei dafür ausgesprochen hätten, das Grundgesetz infrage zu stellen. Anderseits darf darauf hingewiesen werden, dass Herr Sesselmann als zugelassener Rechtsanwalt und somit als Organ der Rechtspflege natürlich auf der Grundlage unserer freiheitlich demokratischen Ordnung, wie sie es das Grundgesetz formuliert, handeln muss. Sonst dürfte er gar nicht als Anwalt tätig sein. Im Übrigen wird bereits bei der Aufstellung eines Kandidaten zur Wahl eines Landrats vom Kreis-Wahlleiter geprüft, ob die Voraussetzungen für die Wahl vorliegen. Darüber wird sogar eine Bescheinigung ausgestellt.

Wenn jetzt die SPD-Innenstaatssekretärin Katharina Schenk mitteilt, dass eine erneute Prüfung erfolge, ob der AfD-Politiker Robert Sesselmann hätte überhaupt gewählt werden dürfen, wird dem Kreis-Wahlleiter unterstellt, er hätte unsachgemäß und fehlerhaft geprüft. Sollte das Landesverwaltungsamt jetzt zu der Einschätzung kommen, der gewählte Landrat habe gar nicht die Voraussetzungen zur Wahl gehabt, würde die Wahl für nichtig geklärt, so dass eine Neuwahl mit einem anderen Kandidaten notwendig wäre.

Natürlich wären dagegen Rechtsmittel möglich, die mit Sicherheit auch in Anspruch genommen werden, so dass sich das Verfassungsgericht mit dieser Frage beschäftigen wird.

Die Bürger werden dies mit Sicherheit nicht kommentarlos zur Kenntnis nehmen, da sie schon bei der Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen erlebt haben, wie seinerzeit die ordnungsgemäß erfolgte Wahl auf Veranlassung der damaligen Bundeskanzlerin einfach wieder rückgängig gemacht wurde. Diesmal dürfte die Angelegenheit noch gravierender sein. Immerhin hatte der designierte Landrat bereits im ersten Wahlgang fast die erforderliche absolute Mehrheit erreicht, so dass eine Stichwahl durchgeführt werden musste. Bei dieser Stichwahl erreichte Sesselmann bei einer höheren Wahlbeteiligung als im ersten Wahlgang 52,8% der Stimmen. Wenn das Innenministerium in Thüringen Zweifel an der Wählbarkeit des Kandidaten gehabt hätte, hätte es bereits nach dem ersten Wahlgang eine Prüfung vornehmen müssen. Was jetzt den Bürgern vorgeführt wird, kann nur noch als politisches Schmierentheater bezeichnet werden. Jetzt, nachdem der Kandidat gewählt wurde – offensichtlich glaubte man, dass das Parteienkartell sich durchsetzt und der CDU-Kandidat zum Landrat gewählt wird – will man mit Winkelzügen eine demokratisch erfolgte Wahl eines geeigneten Kandidaten rückgängig machen.

Der Schaden für die Demokratie dürfte erheblich sein. Die Bürger werden jegliches Vertrauen an diesen Rechtsstaat verlieren, indem Parteien offensichtlich in der Lage sind, ihnen nicht genehme Kandidaten nachträglich politisch zu entfernen.

Das jetzt vorgeführte Verfahren ist so vordergründig als eine massive politische Manipulation zu erkennen, so dass unabhängig von dem gerichtlichen Ausgang die Bürger zukünftig genau die Partei wählen, die hier mit fadenscheinigen Begründungen ausgehebelt werden soll.

Aber auch dann, wenn die SPD, die offensichtlich dieses Spiel betreibt, mit ihrem Versuch eine demokratische Entscheidung der Bürger nachträglich zu verhindern, vom Gericht in die Schranken verwiesen wird, hat sie das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit bei den Bürgern nachhaltig zerstört.

Verlierer wird in diesem Fall auf keinen Fall die Partei sein, die hier mit allen Verfahren-Tricks an der Ausübung ihres vom Wähler erhaltenen Mandats gehindert werden soll. Verlierer ist unsere Demokratie, weil die Bürger feststellen müssen, dass ihr eigenes Wählervotum bedeutungslos ist, weil andere Politiker, die man eben nicht wählen wollte, darüber entscheiden, ob das Ergebnis einer ordnungsgemäß durchgeführte Wahl Bestand hat. Was hier in Thüringen geboten wird, ist eine massive Missachtung der demokratischen Gesellschaft.

 

 

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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