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Der Rückzug von Brosius-Gersdorf ist erst der halbe Sieg

Der Rückzug der SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf, die als Verfassungsrichterin für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen wurde, war für viele eine Überraschung, für andere allerdings der schon lange erwartete notwendige Schritt, um dieses Trauerspiel, was um das Verfassungsgericht herum inszeniert wurde, endlich zu beenden. Die sich demokratisch nennenden Parteien haben es fertiggebracht, die Wahlen von Richtern zum Verfassungsgericht mittlerweile zu Kampfkandidaturen zu machen und merken gar nicht mehr, wie sie die Autorität des höchsten Verfassungsorgans immer mehr demontieren. Insofern war es heute ein Glückstag, dass dieses Schauspiel sein Ende gefunden hat. Allerdings ist völlig aus dem Blickwinkel geraten, dass die zweite Kandidatin der SPD für ein Richteramt beim Verfassungsgericht, nämlich Frau Ann-Katrin Kaufhold genau so wenig wählbar für dieses Amt ist, wie ihre Kollegin Brosius-Gersdorf. Insofern kann aktuell nur von einem Zwischensieg gesprochen werden. Jetzt geht es darum, dass auch darauf hingewirkt wird, dass völlig neue Kandidaten in einem neuen Wahlverfahren für das Bundesverfassungsgericht benannt werden müssen.

Die Wut der SPD, über ihre misslungene Aktion, eine parteikonforme Kandidatin durchwinken zu lassen, ist nachvollziehbar. Die Wahl der Juristin Brosius-Gersdorf war für die SPD und ihren Genossen aus den anderen linken Parteien wichtig, um, die von der SPD angestrebte Gesellschaftstransformation von einer bürgerlichen Gesellschaft hin zu einer sozialistischen Einheitsgesellschaft möglichst schnell umzusetzen. Die Thematik der Abtreibung menschlichen Lebens und die merkwürdige Einstellung, wie mit dieser Problematik umzugehen ist, war gar nicht das Hauptanliegen der Genossen. Wahrscheinlich hatte dieses Thema jetzt nur dazu geführt, dass der Durchmarsch durch die Institutionen, den man mit der Wahl der Juristin erreicht hätte, fehlschlug,

Das eigentliche Ziel, das die SPD und ihre Bündnisparteien anstrebten, war die Ausschaltung der AfD möglichst wie in einer Nacht- und Nebelaktion. Wie schön wäre es doch gewesen, wenn man unmittelbar nach der Wahl dieser beiden Damen durch die SPD dominierte Bundesregierung – die CDU ist offensichtlich nur der nützliche Idiot im Sinne von Karl Marx und Lenin – einen Verbotsantrag gegen die AfD gestellt hätte. Wäre dieser Antrag erfolgreich geworden, dann hätte man von einer Stunde zur nächsten sämtliche AfD-Politiker von der Kommunal- bis zur Europaebene ausgeschaltet und das erreicht, was Frau Kaufhold in einer Talk-Runde zum Besten gab, indem sie meine man müsse die AfD-Funktionäre beseitigen. Wenn die beiden linken Juristinnen Verfassungsrichterinnen geworden wären, das sollte ja eigentlich bereits längst geschehen, dann wäre die Chance erheblich größer gewesen, dass das Bundesverfassungsgericht der „Empfehlung“ der aktuellen Regierung gefolgt wäre.

Das Vertrauen der Bürger in dieses Gericht hat erheblich abgenommen, weil man immer wieder den Eindruck gewonnen hat, dass die erforderliche parteipolitische Neutralität nicht mehr vorhanden sein könnte.

Es ist bezeichnend, wie jetzt die bösen Rechten wieder einmal mit Hilfe der alternativen Medien auch bei Abgeordneten ein Bewusstsein erzeugen konnten, sie von dem doch so guten linken Weg der SPD und der anderen linken Parteien abzubringen. Wie bedauerlich ist es doch, dass man es noch nicht erreicht hat, die Zensur auch auf die alternativen Medien so wirkungsvoll auszuüben, dass sie gegenüber den öffentlichen Medien nicht wahrgenommen werden konnten. Genau das hat man bisher auch mit der AfD erfolglos versucht. Sie war eben nicht auf die Plattformen der regierungsamtlichen Sprachrohre und ihrer Helfer – gemeint sind hier einige sogenannte Nichtregierungsorganisationen, die von der Regierung finanziell gut ausgestattet werden – angewiesen, sondern sie hat sich eigene Plattformen geschaffen, über die sie in Kontakt mit den Bürgern kommen konnte. Nur dadurch war es aktuell auch möglich, die Bürger und insbesondere die Abgeordneten der CDU auf die Gefahr hinzuweisen, die durch die Wahl der Kandidatin Brosius-Gersdorf für das politische Klima in Deutschland hätte entstehen können.

Bisher ist dabei untergegangen, dass auch die zweite Kandidatin nicht wählbar ist, weil auch sie insbesondere zu Fragen des Eigentums aber auch zum klimapolitischen Wahnsinn, der direkt in eine Klimadiktatur führen würde, einen dezidierten Standpunkt vertritt, der keinen Konsens in der Bürgerschaft findet.

Jetzt muss es darum gehen, auch diese Kandidatur kritisch zu hinterfragen und die Abgeordneten der CDU zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dieser Personalie ermuntern. Auch die Wahl dieser Juristin muss verhindert werden.

Der Rückzug von Frau Brosius-Gersdorf ist einerseits erfreulich, er hätte bereits früher kommen müssen. Er wirft aber auch andererseits erhebliche Fragen auf, wie es zu dieser Kandidatur kommen konnte. Immerhin hat der Richterwahlausschuss einen Beschluss in diese Richtung getroffen. Die Fraktionsführung der CDU muss gegenüber den Bürgern erklären, ob sie aus Dummheit, vielleicht, weil sie glaubte, sich mit solchen Lappalien einer Richterwahl nicht befassen zu müssen oder vorsätzlich der Kandidatur der beiden Juristinnen zugestimmt hat. Im letzteren Fall würde das bedeuten, dass die CDU-Fraktionsführung ein Doppelspiel betreibt. Einerseits vermittelt sie den Bürgern, die CDU sei eine bürgerliche Partei der Mitte, in Wahrheit hat sie sich inzwischen zu einer linksliberalen Partei transformiert, die mit der ehemaligen CDU – mit Ausnahme des Namens – nichts mehr zu tun hat. Für Doppelstrategien ist der Parteivorsitzende dieser linksliberalen CDU ja bekannt. Erinnert sei u.a. an sein Verhalten im Wahlkampf, bei dem er die Wähler regelrecht belogen hat, indem er die Schuldenpolitik von Habeck und Klingbeil geißelte und die Fortsetzung dieser Politik bereits vor der Bundestagswahl vorbereitete. Insofern ist es nicht auszuschließen, dass die Wahl der beiden linken Juristinnen mit ausschließlicher Zustimmung von Merz und Spahn erfolgte. Glücklicherweise sind viele der CDU-Abgeordneten diesem Vorgehen nicht gefolgt und haben gezeigt, dass es noch CDU-Abgeordnete mit Rückgrat gibt. So konnte zumindest ein Teilerfolg erreicht werden, die Kandidatur der zweiten Kandidatin ist leider noch immer offen.

Es ist ausgesprochen hoffnungsvoll, dass es jetzt auch der Bürgerschaft gelingt, sicher geglaubte Aktionen der Linken zu verhindern. Das Beispiel zeigt, dass sich die alternativen Informationsplattformen noch mehr zusammenschließen und sich vernetzen müssen. Nur so wird es möglich sein, die Meinungsführerschein der linken Minderheit, die sich geriert, als wenn sie die Mehrheit der Wählerstimmen auf sich vereinigen würde, zu brechen. Und das ist im Interesse unseres Landes dringend erforderlich.


Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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