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Die Missachtung des Wählers durch Parteien

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. März 2023 erneut einen Kandidaten der AfD-Fraktion für das Amt des Stellvertreters der Bundestagspräsidentin abgelehnt. Der Antrag der AfD wurde mit 87 Ja-Stimmen, bei 573 Nein-Stimmen der sich selbst „demokratisch nennenden Parteien“, die sich gegen die AfD zu einem Abschottungskartell vereinigt haben, abgelehnt.

Eine gleiche Entscheidung erfolgte auch bei der Wahl eines Mitglieds der parlamentarischen Kontrollkommission. Auch hier war das „demokratische Parteien-Kartell“ erfolgreich und verhinderte damit der AfD, ihren vom Wähler übertragenen Aufgaben vollumfänglich nachkommen zu können.

Formal ist das Verhalten der sich selbst nennenden „demokratischen“ Parteien nicht zu beanstanden. weil eine Wahl sowohl in das Bundestagspräsidium als auch in Ausschüssen eine Wahl voraussetzt. Es war jedoch bisher immer überparteilicher Konsens und dies ist auch in der Geschäftsordnung des Parlaments so formuliert, dass alle Fraktionen im Bundestag, gemäß ihres Wähleranteils sowohl im Präsidium des Bundestages als auch in den einschlägigen Ausschüssen vertreten sein sollen. Diese Regelung spiegelte auch den Respekt vor den Wählern wider, die natürlich von den ihnen in den Bundestag gewählten Parteien erwarten, dass sie die Interessen ihrer Wähler auch angemessen vertreten können.

Mit Eintreten der AfD in den deutschen Bundestag – und dies war eben nicht nur eine einmalige Angelegenheit – wurde von den sogenannten demokratischen Parteien dieser Grundsatz nicht mehr beachtet. Der AfD wird vorgehalten, dass sie sich nicht in das allgemeine Einheitsdenken der etablierten Parteien einordnen lässt, so dass sie als antidemokratisch und populistisch von Anfang an diskreditiert wurde. Allein schon die Tatsache, dass Parteien, die dem Zeitgeist der etablierten Parteien nicht entsprechen, grundsätzlich als „populistisch“ bezeichnet werden, ist eine Ungehörigkeit und Beleidigung der Wähler, die diese Parteien gewählt haben. Im Übrigen darf man darauf hinweisen, dass alle Parteien das Bestreben haben, ihren Wählern zu gefallen, was auch eine Art des Populismus ist. Aber mit der Methode des Framings versucht man den Begriff „Populismus“ mit rechtsradikal und antidemokratisch in das Bewusstsein der Bürger zu penetrieren. Denn alles, was nicht links ist, ist für die derzeitigen etablierten Parteien vom Übel und daher zu bekämpfen.
In diesem Zusammenhang sollte man sich daran erinnern, dass das Prinzip des Ausgrenzens, der gesellschaftlichen Diffamierung keinesfalls eine neue Erfindung ist, sondern in allen Diktaturen eingesetzt wurde und auch heute eingesetzt wird, um einen missliebigen politischen Gegner möglichst mundtot zu machen.
Es ist bemerkenswert, dass gerade diejenigen, die immer von Demokratie reden, keine Probleme haben, andere Meinungen mit antidemokratischen Mitteln zu unterbinden. Was zurzeit mit der AfD geschieht, ist eine Missachtung von ca. 15% der Bürger, die diese Partei gewählt haben. Dies ist eine gefährliche Entwicklung, weil sie dazu führt, dass die Bürger immer mehr das Vertrauen in unsere demokratischen Strukturen verlieren. Es steht keiner Partei zu, selbst darüber zu entscheiden, ob eine andere Partei wählbar ist oder nicht. Das entscheidet in erster Linie der Bürger. Nur wenn objektive Tatbestände vorliegen, die auf eine Verfassungsfeindlichkeit einer Partei hinweisen könnten, besteht ein Handlungsbedarf. Allerdings ist dies dann Angelegenheit von Gerichten und nicht selbst ernannten Tugendwächtern der Demokratie. Was zurzeit praktiziert wird, kann der Beginn einer Auflösung der parlamentarischen Demokratie sein.
Wie will man einem Bürger erklären, dass eine linke Splitterpartei, die aktuell noch nicht einmal 5% der Wähler auf sich vereinigen kann und nur aufgrund drei Direktmandate im Bundestag vertreten ist, im Präsidium des Bundestages eine Vizepräsidentin stellen kann, während eine Partei mit einem zweistelligen Wähleranteil systematisch ausgegrenzt wird?

Es ist zu befürchten, dass diejenigen, die jetzt meinen, bestimmte Meinungen nicht mehr im Bundestag zuzulassen, die Totengräber der Demokratie sind. Demokratie bedeutet, dass einzig und allein der Souverän und das ist der Bürger, darüber entscheidet, wer die Interessen des Volkes im Bundestag vertreten soll. Man darf gespannt sein, wie lange am Willen des Volkes vorbei Politik gemacht werden kann. Die Geschichte hat bisher gezeigt, dass dies auf Dauer nicht möglich ist und entsprechende Korrekturen erfolgen. Dabei kam es dann aber oft zu erheblichen Auseinandersetzungen, die nicht immer friedlich ausgegangen sind. Zum Wesen der Politik gehört es, rechtzeitig zu erkennen, wann ein Bogen in der politischen Auseinandersetzung überspannt wird.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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