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Aktuell sind die sogenannten demokratischen Parteien das Problem

Die Bürger können sich bei der gegenwärtigen politischen Auseinandersetzung, die keine Auseinandersetzung, sondern eine gegenseitige Verunglimpfung des politisch Andersdenkenden ist, nur noch mit Abscheu abwenden. Die (H)Ampelmänner der gegenwärtigen Regierungskoalition, denen es gelungen ist, auch die CDU nunmehr endgültig als eine linke Kaderpartei umzufunktionieren, scheinen aktuell nur ein Ziel zu haben: Diese Gesellschaft soll so verunsichert werden, dass kein Bürger mehr erkennen kann, auf welcher Seite er eigentlich steht. In Thüringen bei der letzten Landratswahl ist mehr als erkennbar geworden, dass die CDU nur noch dann Wahlen gewinnen kann, wenn sie sich voll mit den linken politischen Kräften identifiziert und auch die letzten Grundsätze einer ehemaligen bürgerlichen Partei, über Bord geworfen hat. Wenn der Vorsitzende Merz den Bürgern vorgaukelt, dass seine Partei einen Unvereinbarkeitsbeschluss bezüglich einer Zusammenarbeit mit der Partei „Die Linke“ habe, so lügt er. Tatsache ist, dass die linksextreme Partei in Thüringen nur deshalb noch immer den Ministerpräsidenten stellt, weil dies mit der Duldung der CDU erfolgt. Auch bei der Landratswahl im Saale-Orla-Kreis wurde der CDU-Kandidat im zweiten Wahlgang nur deshalb gewählt, weil die CDU sich mit den antidemokratischen Kartellparteien verbunden hat und mit den Stimmen der linksextremen Linken gewählt wurde. Trotz dieses Kartell-Verhaltens und der demagogischen Massenaufhetzung der Bevölkerung, die zu den sogenannten „spontanen“ Demonstrationen gegen rechts führten, erhielt der AfD-Kandidat fast 50% der Wählerstimmen. Bei den kommenden Landtags- und Kommunalwahlen wird es sich zeigen, wie die Bürger in Thüringen wirklich entscheiden. Dann ist nämlich der Kandidat gewählt, der bereits im ersten Wahlgang die Mehrzahl der Stimmen auf sich vereinigen kann. Was aber die sich antidemokratisch verhaltende Kartellparteien erreicht haben, ist die Demontage eines demokratischen Miteinanders. Nur noch mit Tricks werden politische Mehrheiten generiert, die eine Veralberung der Bürger sind.

Wenn der Vorsitzende der CDU in Thüringen Voigt über eine demokratische Partei, wie sie die AfD ist, redet: „Sie sind verwundbar, wenn man sie stellt“, dann ist das die gleiche Diktion, die Gauland seinerzeit vorgeworfen wurde, als dieser sagte: „Wir werden sie jagen“. Aber so ist das, wenn die sogenannten demokratischen Parteien etwas sagen, ist dies immer korrekt, wenn dies die AfD sagt, dann ist es eine schlimme politische Entgleisung.

Auch in der heutigen Bundestagssitzung führten die Parteien wieder einmal vor, was die Bürger von ihnen zu halten haben. Insbesondere die Politiker der SPD und der sogenannten Grünen, einer klassischen linksextremen Kaderpartei, zeigten eindrucksvoll, wie man die Spaltung der Gesellschaft systematisch betreibt. Bereits bei der Anrede einiger dieser Ideologien besessenen Politiker brachte ihre Verachtung gegenüber dem politischen Andersdenkenden zum Ausdruck. Wenn bei der Anrede nur die Abgeordneten der „demokratischen“ Parteien angesprochen werden, zeigt dies die faschistische Haltung solcher Politiker. Nur diejenigen, die sie selbst akzeptieren, haben offensichtlich etwas im Bundestag zu suchen. Wie verkommen die politische Kultur im Bundestag bereits ist, wird dadurch deutlich, dass noch nicht einmal das Bundestagspräsidium gegen diese Ungehörigkeit der Politiker, selbst zu entscheiden, wer demokratisch ist und wer nicht, nichts unternommen wird. Politiker der sogenannten demokratischen Parteien setzen sich über das Recht und meinen, sie selbst entscheiden darüber, wer neben ihnen noch im Bundestag vertreten sein darf.

Interessant am Verlauf der Debatte war nur die Haltung der CDU. Einerseits versucht sie sich bei den linksradikalen Gruppierungen einzuschleimen, anderseits stimmte sie in ihren Debattenbeiträgen im Wesentlichen der Argumente der AfD zu. Hier wird die Schizophrenie der CDU deutlich, die zunehmend feststellen muss, dass sie sich zwischen alle Stühle gesetzt hat.

Die Kartellparteien scheinen regelrecht in eine Panik zu verfallen. Anders sind ihre hysterischen Reaktionen nicht zu erklären. Zu diesem hysterischen Verhalten gehören auch die Ergebenheitsadressen einiger Vorstandsvorsitzenden großer Unternehmen, die sich nicht zu dumm vorkommen, wenn sie Loblieder auf die Ampelmänner singen und behaupten, die AfD sei eine Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Fakt ist, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung bereits jetzt in einem dramatischen Tiefflug befindet, obwohl die AfD noch gar keinen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung nehmen konnte.

Es ist jedoch hoffnungsvoll, dass es noch Bürger gibt, die sich weder von den Politikern noch von der sogenannten Wirtschaftselite verblenden lassen und ihr eigenes Denken nicht an den jeweiligen Pförtnerlogen der Parteien, des Verfassungsschutzes und der Industrieunternehmen abgegeben haben. Diese Bürger werden – sofern es noch Wahlen geben sollte und diese nicht durch politische Kartellabsprachen dauerhaft beseitigt worden sind – die Parteien wählen, von denen sie überzeugt sind, dass sie sich um die Interessen Deutschlands kümmern werden. Das lässt hoffen!

Aktuell sind die sich selbst nennenden demokratischen Parteien das Problem und nicht die Lösung.

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Die Missachtung des Wählers durch Parteien

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. März 2023 erneut einen Kandidaten der AfD-Fraktion für das Amt des Stellvertreters der Bundestagspräsidentin abgelehnt. Der Antrag der AfD wurde mit 87 Ja-Stimmen, bei 573 Nein-Stimmen der sich selbst „demokratisch nennenden Parteien“, die sich gegen die AfD zu einem Abschottungskartell vereinigt haben, abgelehnt.

Eine gleiche Entscheidung erfolgte auch bei der Wahl eines Mitglieds der parlamentarischen Kontrollkommission. Auch hier war das „demokratische Parteien-Kartell“ erfolgreich und verhinderte damit der AfD, ihren vom Wähler übertragenen Aufgaben vollumfänglich nachkommen zu können.

Formal ist das Verhalten der sich selbst nennenden „demokratischen“ Parteien nicht zu beanstanden. weil eine Wahl sowohl in das Bundestagspräsidium als auch in Ausschüssen eine Wahl voraussetzt. Es war jedoch bisher immer überparteilicher Konsens und dies ist auch in der Geschäftsordnung des Parlaments so formuliert, dass alle Fraktionen im Bundestag, gemäß ihres Wähleranteils sowohl im Präsidium des Bundestages als auch in den einschlägigen Ausschüssen vertreten sein sollen. Diese Regelung spiegelte auch den Respekt vor den Wählern wider, die natürlich von den ihnen in den Bundestag gewählten Parteien erwarten, dass sie die Interessen ihrer Wähler auch angemessen vertreten können.

Mit Eintreten der AfD in den deutschen Bundestag – und dies war eben nicht nur eine einmalige Angelegenheit – wurde von den sogenannten demokratischen Parteien dieser Grundsatz nicht mehr beachtet. Der AfD wird vorgehalten, dass sie sich nicht in das allgemeine Einheitsdenken der etablierten Parteien einordnen lässt, so dass sie als antidemokratisch und populistisch von Anfang an diskreditiert wurde. Allein schon die Tatsache, dass Parteien, die dem Zeitgeist der etablierten Parteien nicht entsprechen, grundsätzlich als „populistisch“ bezeichnet werden, ist eine Ungehörigkeit und Beleidigung der Wähler, die diese Parteien gewählt haben. Im Übrigen darf man darauf hinweisen, dass alle Parteien das Bestreben haben, ihren Wählern zu gefallen, was auch eine Art des Populismus ist. Aber mit der Methode des Framings versucht man den Begriff „Populismus“ mit rechtsradikal und antidemokratisch in das Bewusstsein der Bürger zu penetrieren. Denn alles, was nicht links ist, ist für die derzeitigen etablierten Parteien vom Übel und daher zu bekämpfen.
In diesem Zusammenhang sollte man sich daran erinnern, dass das Prinzip des Ausgrenzens, der gesellschaftlichen Diffamierung keinesfalls eine neue Erfindung ist, sondern in allen Diktaturen eingesetzt wurde und auch heute eingesetzt wird, um einen missliebigen politischen Gegner möglichst mundtot zu machen.
Es ist bemerkenswert, dass gerade diejenigen, die immer von Demokratie reden, keine Probleme haben, andere Meinungen mit antidemokratischen Mitteln zu unterbinden. Was zurzeit mit der AfD geschieht, ist eine Missachtung von ca. 15% der Bürger, die diese Partei gewählt haben. Dies ist eine gefährliche Entwicklung, weil sie dazu führt, dass die Bürger immer mehr das Vertrauen in unsere demokratischen Strukturen verlieren. Es steht keiner Partei zu, selbst darüber zu entscheiden, ob eine andere Partei wählbar ist oder nicht. Das entscheidet in erster Linie der Bürger. Nur wenn objektive Tatbestände vorliegen, die auf eine Verfassungsfeindlichkeit einer Partei hinweisen könnten, besteht ein Handlungsbedarf. Allerdings ist dies dann Angelegenheit von Gerichten und nicht selbst ernannten Tugendwächtern der Demokratie. Was zurzeit praktiziert wird, kann der Beginn einer Auflösung der parlamentarischen Demokratie sein.
Wie will man einem Bürger erklären, dass eine linke Splitterpartei, die aktuell noch nicht einmal 5% der Wähler auf sich vereinigen kann und nur aufgrund drei Direktmandate im Bundestag vertreten ist, im Präsidium des Bundestages eine Vizepräsidentin stellen kann, während eine Partei mit einem zweistelligen Wähleranteil systematisch ausgegrenzt wird?

Es ist zu befürchten, dass diejenigen, die jetzt meinen, bestimmte Meinungen nicht mehr im Bundestag zuzulassen, die Totengräber der Demokratie sind. Demokratie bedeutet, dass einzig und allein der Souverän und das ist der Bürger, darüber entscheidet, wer die Interessen des Volkes im Bundestag vertreten soll. Man darf gespannt sein, wie lange am Willen des Volkes vorbei Politik gemacht werden kann. Die Geschichte hat bisher gezeigt, dass dies auf Dauer nicht möglich ist und entsprechende Korrekturen erfolgen. Dabei kam es dann aber oft zu erheblichen Auseinandersetzungen, die nicht immer friedlich ausgegangen sind. Zum Wesen der Politik gehört es, rechtzeitig zu erkennen, wann ein Bogen in der politischen Auseinandersetzung überspannt wird.

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Wie ein hohes Haus zeigen kann, was Demokratie nicht ist

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD abgewiesen, die für die Besetzung im Bundestagspräsidium notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Mit der Zurückweisung dieses Eilantrages ist keine Entscheidung gefallen, ob es rechtlich zulässig sei, die AfD mit allen Mitteln daran zu hindern, einen Posten des Vizepräsidenten im Deutschen Bundestag besetzen zu können. Die eigentliche Entscheidung wird in einem Hauptsacheverfahren erfolgen. Es darf davon ausgegangen werden, daß dies nicht mehr in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages erfolgen wird.

Somit ist es den bisherigen etablierten Parteien gelungen, eine von den Bürgern gewählte Partei, die jeweils mehr Zweitstimmen auf sich vereinigen konnte, als dies bei den Parteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Partei Die Linke der Fall gewesen ist, regelrecht auszugrenzen.

Wie undemokratisch, ja schon mit faschistischen Zügen zu beschreiben, die Methode der etablierten Parteien gewesen ist, um der AfD den ihr nach der Geschäftsordnung des Bundestags zustehenden Platz im Präsidium zu verwehren, zeigt sich darin, daß die von der AfD für den Posten des Vizepräsidenten sechs vorgeschlagenen Kandidaten in den achtzehn Wahlgängen nicht gewählt worden sind, weil bei den vorgeschlagenen Kandidaten Gründe vorgelegen hätten, die eine Wahl zum Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages objektiv nicht zugelassen haben. Vielmehr wurden diese sechs Abgeordnete nur deshalb nicht gewählt, weil sie Mitglied in der AfD-Fraktion gewesen sind.

Es darf mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß es von den jeweiligen Fraktionsführungen der bisher etablierten Parteien klare Weisungen gegeben hat, da auch bei anderen Abstimmungsfragen, die Abgeordneten offensichtlich nicht mehr – wie es das Grundgesetz verlangt – nach ihrem eigenen Gewissen abstimmen, sondern sich den Fraktionsanweisungen ihrer Fraktionsführungen unterwerfen. Zusammen mit diesem Verhalten und einer schon fast als naiv erscheinenden, gleichwohl aber für die Demokratie brandgefährlichen Praxis, jeden, der nicht in das Schema der etablierten Parteien zu passen scheint, brutal auszugrenzen, wird erkennbar, wie man auch den Willen der Wähler regelrecht mit Füßen tritt. 5,8 Millionen Wähler, die die AfD mit ihrer Zweitstimme gewählt hatten, wurden auf diese Weise von den etablierten Parteien zu verstehen gegeben, daß ihre Stimme nicht zählt.

Man kann über die Ziele der AfD und auch über einige Vorgehensweisen ihrer Abgeordneten durchaus geteilter Meinung sein. Dies trifft aber auch für die übrigen Parteien, insbesondere für die linken Parteien, die zunehmend die bisherige Gesellschaft konkret in Frage stellen und eine andere Republik wollen, zu. Im Gegensatz zur AfD wollen die sogenannten Grünen aus Deutschland ein anderes Land machen und auch die Äußerungen und Einstellungen der beiden Damen, die zurzeit den Vorsitz in der Partei der Linken führen, lassen erkennen, daß ihre Gedanken auch nicht gerade einer lupenreinen Demokratie entstammen. Aber sicher ist, daß die AfD nicht verboten ist, demokratische Ziele verfolgt, sich an die bestehenden Gesetze hält und den gleichen Status als Partei wie alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien hat. Die bisher etablierten Parteien wollen gegenüber der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, als wenn sie besonders integer und natürlich grunddemokratisch seien. Sie haben die Gradlinigkeit und das ethische Handeln für sich gepachtet. Dabei merken sie gar nicht mehr, wie sie durch ihr undemokratisches Verhalten mit daran bauen, diese Demokratie zu zerstören. Wo sind die klärenden Worte des Herrn Bundestagspräsidenten, der längst hätte darauf hinweisen müssen, daß hier die Demokratie mißbraucht wird. Wo sind die klärenden Worte der angeblich so um das deutsche Volk bemühten Bundeskanzlerin? Man hört nur ein lautes Schweigen.

Die sich besonders demokratisch gebenden Parteien sollten aber nicht die Meinung der Bürger unterschätzen. Es hat auch in der Vergangenheit immer etwas gedauert, bis die Bürger laut und deutlich zu verstehen gegeben haben, daß es nicht hinnehmen, wenn ihre eigenen Interessen ständig mißachtet werden. Entwicklungen in anderen Ländern, hier sollte man besonders die Entwicklung in Frankreich beobachten, zeigen, daß es auch zu Eruptionen kommen kann, die dann nur schwer wieder zu beruhigen sind.

Aber zurzeit sind die sogenannten Spitzenpolitiker offensichtlich von sich selbst so eingenommen, daß sie ihre Umwelt gar nicht mehr wahrnehmen und irgendwann erstaunt sein könnten, daß alles doch in eine ganz andere Richtung gelaufen ist.

 

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Auf keinen Fall mit der AfD abstimmen – wir wollen doch immer „Haltung“ zeigen!

Der Spiegel berichtete in seiner Ausgabe vom 29.6.2021 unter der Überschrift „Versehentlich „verstimmt“ – FDP votiert für AfD-Antrag“, über ein Mißgeschick der FDP-Fraktion im Bundestag, die einem Beschlußvorschlag der AfD-Fraktion zustimmten, obwohl ihnen von ihrer Fraktionsspitze untersagt war, für diesen Antrag zu stimmen. Bei dem Antrag der AfD ging es um den Antrag »Deutsche Staatsangehörigkeit nur gezielt vergeben – Klare Grenzen der Einbürgerung aufzeigen«.

Dieses Ereignis wäre grundsätzlich überhaupt kein Thema für „Bornemann-Aktuell“ gewesen, weil die etablierten Parteien im Bundestag grundsätzlich alle Anträge der AfD bisher abgelehnt haben und sich dabei als die guten aufrechten Demokraten vorkommen. Sie merken aber gar nicht, daß sie auf dem besten Wege sind, mit einem solchen Verhalten die Demokratie nachhaltig zu zerstören.

Das grundsätzliche Ablehnungen von Anträgen einer demokratischen Partei, die aufgrund von Wahlen im Bundestag vertreten ist, läßt vermuten, daß hier eine Ausgrenzung durch die vorher bereits im Bundestag vertretenen Parteien erfolgt, um neue politische Einflußnahmen von Parteien, die für einen selbst offensichtlich eine Gefahr darstellen, zu verhindern. Daß damit die betroffenen Wähler der Partei, die antidemokratisch ausgegrenzt wird, regelrecht mißachtet werden, spielt offensichtlich dabei keine Rolle. Die angeblich weltoffene und plurale Einstellung, die immer gefordert wird, scheint bei diesen etablierten Parteien nicht vorhanden zu sein. Richtig und vertretbar ist nur das, was man selbst für richtig ansieht. Wehe dem, eine alternative Partei versucht, hier neue Wege aufzuzeigen und kratzt vielleicht sogar an der politischen Macht der etablierten Parteien.

Das Grundgesetz unseres Landes legt ausdrücklich fest, daß jeder Abgeordnete ausschließlich seinem eigenen Gewissen zu folgen hat und keine Weisungen Dritter gegen seine Überzeugung folgen darf. Daß die FDP Probleme hat, die deutsche Staatsangehörigkeit besonders zu schützen und eine Vergabe dieser Staatsbürgerschaft an Ausländer nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erteilen, so wie dies in allen anderen westlichen Staaten, allen voran, den USA gehandhabt wird, verwundert nicht. In der Praxis scheint es aber doch so zu sein, daß die FDP-Parteimitglieder den Weisungen ihrer jeweiligen Fraktionsführungen zu folgen haben. Der Ordnung halber muß darauf hingewiesen werden, daß dies auch bei den anderen Parteien in gleicher Weise praktiziert wird.

Nachdem festgestellt wurde, daß einige FDP-Abgeordnete falsch abgestimmt hatten, intervenierte die Fraktionsführung in Gestalt des 1. Parlamentarischen Geschäftsführers Marco Buschmann sofort beim Bundestagspräsidium und legte eine sogenannte „Votenliste“ vor. Wie der Spiegel schreibt, handelt es sich bei dieser Liste um eine Liste in der vor Plenarsitzungen festgehalten wird, wie die Fraktion abstimmen will. Der Spiegel schreibt: „Die Ansage ist unmissverständlich: Die FDP werde der Empfehlung des Innenausschusses folgen und den AfD-Antrag ablehnen, heißt es dort“. Deshalb sah man sich seitens der FDP im Recht, die bereits erfolgte Abstimmung wieder zu ändern.

Haben wir das richtig gelesen? Ist man bereits so dreist, daß man nicht nur mündlich die Fraktionsmitglieder verpflichtet, im Sinne der Fraktionsführung abzustimmen, sondern traut sich, dies bereits vorher schriftlich festzulegen? Ist das die Demokratie, in der die Volksvertreter nur ihrem eigenen Gewissen folgen müssen?

Und was macht das Präsidium des Bundestages? Natürlich wird im Nachhinein das Protokoll korrigiert und so getan, als wenn die FDP-Fraktion so abgestimmt hätte, wie sie es nach ihrer Fraktionsführung hätte tun sollen! Jetzt kann man sich auch gut vorstellen, warum man mit allen Tricks die AfD aus dem Präsidium des Bundestages herausgehalten hat.

Wenn jetzt jemand behaupten würde – was keinesfalls falsch wäre – das ist keine Demokratie, dann würden die lupenreinen Demokraten sofort erwidern, daß hier jemand die Demokratie zerstören will oder Verschwörungstheorien anhängt.

Vielleicht empfiehlt es sich doch, den Bundestag mehr im Blick zu haben und die Debatten zu verfolgen. Erstens wäre damit ein erheblicher Erkenntnisgewinn verbunden, weil man wahrnehmen würde, daß die AfD, im Gegensatz zu der veröffentlichten Meinung, sehr gute und sehr viele Gesetzesinitiativen einbringt und zweitens wie Demokratie praktiziert wird, wobei der eine oder andere Betrachter sehr nachdenklich werden könnte.

 

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Frank-Walter Steinmeier erklärt seine Bereitschaft für eine zweite Amtszeit

Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erklärte am 28.5.2021 in einer öffentlichen Erklärung in eigener Sache, daß er sich ein zweites Mal zur Wahl des Bundespräsidenten zur Verfügung stellen möchte. Die nächste Wahl findet am 13.2.2022 statt. Zur Begründung erklärt der Bundespräsident, daß er auch weiterhin Deutschland nach der Pandemie begleiten möchte, so daß man daraus entnehmen könnte, daß Steinmeier davon ausgeht, daß auch nach dem Februar 2022 eine besondere Situation aufgrund der Corona-Pandemie bestehen würde.

Jetzt ist zu Recht zu fragen, warum dies eine besondere Begründung für eine Fortsetzung der Amtszeit des Bundespräsidenten ist, denn grundsätzlich steht es jedem Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland frei, für eine zweite Amtszeit zu kandidieren.

Die Pandemie hat auch in der Vergangenheit keinen Hinweis gegeben, daß sich Deutschland in einer außergewöhnlichen politischen Notlage befunden hat, die ein Eingreifen des Bundespräsidenten hätte erforderlich werden lassen. Ein solches Eingreifen des Bundespräsidenten wäre verfassungsrechtlich auch nur dann zulässig gewesen, wenn die Regierung nicht mehr handlungsfähig gewesen wäre oder wenn sie die Pandemie mißbraucht hätte, um besondere Notstandsgesetze durchzusetzen, die auf den Widerspruch des Bundespräsidenten gefallen wären. In einem solchen Fall hätte der Bundespräsident durch Nichtunterzeichnung des seiner Meinung nach verfassungswidrigen Gesetzes die Regierung an ihrem Tun hindern können.

Aber trotz aller Kritik an dem Handeln der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Pandemie, waren die Entscheidungen der Regierung vielleicht grenzwertig, aber nicht vorsätzlich verfassungswidrig. Insofern scheint es auch nicht besonders notwendig zu sein, daß der bisherige Bundespräsident nur wegen der bisherigen Corona-Pandemie weiter im Amt bleiben sollte.

Die etablierten Parteien im Bundestag haben sich wohlwollend zur erneuten Kandidatur von Frank-Walter Steinmeier geäußert. Allerdings wiesen die CDU und die CSU darauf hin, daß eine Entscheidung erst nach der Bundestagswahl getroffen werden sollte, weil man dann auch die Zusammensetzung der Bundesversammlung kennt, die den Bundespräsidenten wählt. Die AfD erklärte als einzige im Bundestag vertretene Partei ihre Ablehnung gegen eine erneute Kandidatur des derzeitigen Bundespräsidenten. Sie wies darauf hin, daß dieser der AfD immer ablehnend gegenüber gestanden hat und dies – obwohl er als Bundespräsident parteipolitisch neutral sein sollte – massiv in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebracht hat. Es ist auch nicht bekannt, daß der Bundespräsident jemals darauf hingewiesen hätte, daß es doch sehr fragwürdig sei, die größte Oppositionspartei im Bundestag aus dem Bundestagspräsidium auszugrenzen.

Bleibt jetzt die Frage, nach welchen Kriterien sollte eine Meinung für oder gegen eine erneute Wiederwahl erfolgen.

Da ist der Zeitpunkt der Erklärung des Bundespräsidenten: Ohne eine besondere Notwendigkeit, bereits jetzt eine mögliche Wiederwahl in die Diskussion einzuführen, fällt diese Erklärung direkt in den Wahlkampf der Parteien zum neuen Bundestag, der am 26.9.2021 gewählt wird. Vom September 2021 bis zum Februar 2022 liegen immerhin noch vier Monate, so daß in dieser Zeit die Frage der Kandidatur hinreichend hätte diskutiert werden können, zumal dann auch die Zusammensetzung der Bundesversammlung vorliegen würde. Die Ankündigung der Bereitschaft zur erneuten Kandidatur kann deshalb auch als eine Wahlbeeinflussung der Bundestagswahl gesehen werden. Einzelne Parteifunktionäre könnten die Erklärung von Steinmeier als Aufforderung sehen, bestimmte Wählergruppen besonders zur Wahl des Bundestages aufzufordern, weil mit ihrer Stimmabgabe indirekt auch die Zusammensetzung der Bundesversammlung verbunden ist. Insofern ist die Erklärung des Bundespräsidenten zum derzeitigen Zeitpunkt mindestens als unglücklich zu bezeichnen.

Ein weiterer Gesichtspunkt für eine Entscheidung, ob eine Wiederwahl unterstützt werden sollte, ist die Würdigung des bisherigen Verlaufs der Präsidentschaft. Positiv zu werten ist die Tatsache, daß die bisherige Amtszeit so unauffällig gewesen ist, daß die meisten Bürger keinen Grund hatten, mit Sorgen auf die Präsidentschaft blicken zu müssen. Negativ zu werten ist, daß fundamentale Erklärungen des Präsidenten, die über seine Präsidentschaft hinaus im besonderen Bewußtsein der Bevölkerung verbleiben, nicht erkennbar sind. Vielleicht kann dies ja noch bis zum Ende der Amtszeit geschehen.

Es gibt aber einen gewichtigen Grund, diesen Bundespräsidenten nicht mehr für eine erneute Wahl zu unterstützen. Unter der Federführung von Frau Merkel, die in der Geschichte wahrscheinlich als die Kanzlerin eingehen wird, die sich mehr um die Interessen anderer Länder, als um das des eigenen Landes gekümmert hat, hat die EU eine Schuldenfinanzierung von 750 Milliarden Euro vorgesehen, und dies als Corona-Aufbaufond betitelt. Entgegen der vertraglichen Festlegungen der Länder in Europa, wonach die EU keine eigenen Schulden aufnehmen und erst recht nicht Gelder zu Lasten anderer Mitgliedsländer umverteilen darf, hat die Bundesregierung dieses „Gesetz zum Finanzierungssystem der Europäischen Union bis 2027“ im Bundestag entscheiden lassen. Natürlich erfolgte dies wie immer: Die Parteiführungen gaben das Signal, die Abgeordneten hoben ihre Hand, ohne die Folgen ihrer Entscheidung zu bedenken. Nur eine Fraktion stimmte gegen diesen Beschluß. Eine noch von dem Gründer der AfD, Prof. Lucke, eingereichte Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht wurde eingereicht. Der Bundespräsident wollte dieses Gesetz nach erfolgtem Beschluß des Bundestages unverzüglich unterzeichnen, obwohl erhebliche rechtliche Bedenken bestanden und noch bestehen. Im Rahmen eines angestrengten Eilverfahrens wurde dem Bundespräsidenten vom Verfassungsgericht die Unterzeichnung untersagt. Nachdem das Verfassungsgericht die Entscheidung im Rahmen der Eilentscheidung aufgehoben hat (Az. 2BvR 547/21), allerdings darauf hinwies, daß damit keine Entscheidung in der Hauptsache erfolgt sei, sah sich der Bundespräsident sofort veranlaßt, dieses Gesetz zu unterzeichnen, so daß Deutschland jetzt bis zum Jahr 2027 mit einem erheblichen Risiko belastet ist. Die EU konnte wieder einen Bruch der ursprünglichen Verträge vornehmen. Eigentlich wäre es Angelegenheit des Bundespräsidenten gewesen, eine eigene Rechtsprüfung sorgfältig vorzunehmen, bevor er das Gesetz unterzeichnet. Die offensichtlich eilfertige Vollziehung eines höchst fragwürdigen Beschlusses des Bundestages durch den Bundespräsidenten wird von vielen Juristen als fragwürdig angesehen. Hätte der Bundespräsident nicht erst einmal die Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Hauptsache abwarten sollen? Allein dieses Vorgehen qualifiziert den Bundespräsidenten nicht, eine weitere Amtsperiode anzustreben.

Es wird interessant sein, wie sich die Ankündigung des Bundespräsidenten zur Kandidatur einer zweiten Amtszeit auf den laufenden Bundestagswahlkampf auswirken wird.

 

 

 

 

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Wußte Herr Spahn von dem Maskenlobyismus?

Als unbedarfter Bürger, der seine Informationen im wesentlichen aus Verlautbarungen der öffentlich-rechtlichen Medien, von Zeitungen und nicht zuletzt aus den modernen Medien des Internets, die in vielen Fällen präzise und vor allen Dingen aktuell sind, bezieht, kann man schon sehr erstaunt über den sich abzeichnenden Maskenskandal sein.

Einige Namen, natürlich die der beiden Hauptverursacher dieses Skandals, nämlich den ehemaligen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein (CSU) und Nikolaus Löbel, einem sogenannten Hinterbänkler im Bundestag der CDU, sind der Öffentlichkeit über Rundfunk und Fernsehen bekanntgegeben worden. Weiter soll nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 5.3.2021 auch der CDU Abgeordnete Hans-Jürgen Irma untere Verdacht stehen, ebenfalls an der Beschaffung von Masken beteiligt gewesen zu sein.

Dann wurden die Bürger aus Rundfunk und Presse darüber informiert, daß sich der Fraktionsvorsitzende der CDU Brinkhaus sehr deutlich zu dem Sachverhalt geäußert und das Verhalten der betroffenen Abgeordneten massiv verurteilt hat. Er forderte die beiden eindeutig betroffenen Abgeordneten auf, ihre Ämter niederzulegen und aus dem Bundestag auszuscheiden. Abgesehen davon, daß das Niederlegen eines Abgeordnetenmandats nur von dem Abgeordneten selbst oder aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung möglich ist, erklärte der ehemalige Abgeordnete Löbel mittlerweile sein Ausscheiden aus dem Bundestag. Dr. Nüßlin ist zwar von allen Ämtern zurückgetreten, will aber als Abgeordneter im Bundestag bis zum Ende der Legislaturperiode bleiben.

Auch der Ministerpräsident Söder (CSU) gab eine Erklärung zu dem Skandal ab und äußerte sich ähnlich wie sein CDU Kollege Brinkhaus.  Bei beiden Politikern kann man annehmen, daß sie von dem Verhalten ihrer Fraktionskollegen mehr als betroffen waren. Allerdings sind beide auch – verständlicherweise – hoch besorgt, daß der Skandal Einfluß auf das Wahlverhalten der Bürger nehmen könnte.

Wer sich bisher – jedenfalls in der Öffentlichkeit – zu dem Skandal nicht äußerte, war – wie so oft – die alternativlose Kanzlerin, Frau Merkel. Als Bürger sollte man annehmen, daß doch in erster Linie die Kanzlerin daran interessiert sein müßte, sich mit einem solchen Skandal – noch dazu unmittelbar vor wichtigen Wahlen – zu befassen. Fühlt sich Frau Merkel bereits so abgehoben, daß sie sich mit solchen „Niederungen“ der Politik gar nicht mehr befassen muß oder zeigt dies wieder einmal, daß sich Frau Merkel für alles interessiert, nicht aber wie man die Interessen der eigenen Mitbürger in Deutschland vertritt. Im Gegensatz zur englischen Königin, die es sich leisten kann, ja leisten muß, zu bestimmten Fragen einfach keine Stellung zu beziehen, ist die alternativlose Kanzlerin in Deutschland keine Königin, auch wenn ihr einige ihrer journalistischen Hofschranzen gern diesen Status andichten möchten.

Frau Merkel schweigt, so daß sich jeder Bürger seinen eigenen Reim daraus machen kann und auch machen sollte!

Aber es gibt noch eine weitere Figur in dieser Schmierenkomödie, denn als solche könnte man geneigt sein, den ganzen Maskenskandal auch zu nennen. Was ist eigentlich mit dem Gesundheitsminister, der doch – so stellt sich es der Bürger vor – wissen müßte, wo und wie Schutzmasken beschafft werden? Gerade weil dieses Thema doch auch gezeigt hat, daß von der angedichteten überirdischen Organisationsfähigkeit des Herrn Gesundheitsministers nicht mehr viel zu erkennen ist. Wußte dieser nichts von den „Hilfsmaßnahmen“ seiner Fraktionskollegen? Wie im Leben immer, gibt es auch hier zwei Möglichkeiten der Betrachtung und der Bewertung: Entweder wußte Herr Spahn nichts, dann wirft dies kein gutes Licht auf den Informationsgrad eines Ministers gerade auf einem Gebiet, das zur Zeit bei ihm die höchste Priorität haben müßte. Das Problem der Beschaffung der Masken gehörte ja zu den Grundproblemen dieser Regierung. Bei Beschaffungsaktionen von wichtigen Gütern für die Bürger hat die Regierung immer  viele Gründe, warum diese Güter nicht oder nicht in ausreichendem Maß beschafft werden konnten. Oder Herr Spahn wußte sehr wohl von der unkonventionellen Beschaffungsaktion der Masken, die eben den kleinen Nebeneffekt der unangemessenen Provisionszahlungen hatten und hat dies der Öffentlichkeit schlicht und einfach nicht mitgeteilt.

Was müßte dann ein vernünftig denkender Bürger und erst recht eine vernünftig denkende alternativlose Kanzlerin für Konsequenzen ziehen? Dies könnte auch als Frage im Raum stehen bleiben, allerdings vertritt der Verfasser dieser Zeilen die Auffassung, daß in beiden Fällen nur noch der Rücktritt das Mittel der Wahl sein kann.

Wollen wir einmal sehen, wie diese Geschichte weiter gehen wird und ob sich herausstellen wird, daß noch weitere Abgeordnete an den „Hilfsmaßnahmen“ für das Gesundheitsministerium beteiligt gewesen sind. Und wollen wir dann auch sehen, ob und wie die Kanzlerin zu dem Sachverhalt, der letztlich bei der Betrachtung der Verantwortlichkeiten ihrer ist, reagieren wird.

Eines ist allerdings sicher, der Bürger als Wähler wird sich zu diesem Sachverhalt äußern und nicht erst auf eine Stellungnahme von Frau Merkel warten.

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Ist der Bundestag für Frau Merkel nur noch Staffage?

3. Dezember 2020 Bor/

 

Der Bundestag tagte vor einer Woche und diskutierte ausführlich über die Corona – Politik der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten. Sehr klar und eindeutig wiesen die Abgeordneten des Deutschen Bundestag darauf hin, daß sie das Verfahren der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten im Zusammenhang mit den getroffenen Corona – Entscheidungen für verfassungswidrig halten. Frau Merkel trifft mit den Ministerpräsidenten selbstherrlich Entscheidungen und läßt diese nach der getroffenen Entscheidung vom Bundestag “absegnen”. Dies geschah am 27.11.2020 bereits zum zweiten Mal, so daß ihr deutlich von den Abgeordneten gesagt wurde, daß dieses Verfahren nicht mehr akzpetiert werden kann. Der Bundestag besteht darauf, bei weiteren einschneidenden Entscheidungen, vorher eingeschaltet zu werden.

Welche Schlüsse zieht daraus die alternativlose Kanzlerin, zusammen mit dem offensichtlich ebenfalls alternativlosen Ministerpräsidenten Söder? Was scheert uns die Meinung des Bundestages, dieser soll als Notar tätig werden, das reicht! Wir beschließen selbst, daß der sogenannte Lockdown weiter – jetzt bis zum 10.1.2020 – weiter bestehen bleibt. Wir beschließen auch weiter über die sich daraus ergebenen finanziellen Folgen. Die Bürger werden ohnhin nicht gefragt, der Bundestag ist auch nicht erforderlich, es reicht, wenn er im Nachhinein erfährt, was Frau Merkel zusammen mit den Ministerpräsidenten entschieden hat.

Merkt Frau Dr. Merkel nicht, wie sie die Demokratie damit immer mehr mißachtet und die Unzufriedenheit bei den Bürgern immer mehr steigert? Was soll man von einer Regierung halten, die sich offensichtlich nicht mehr an demokratische Grundsätze hält? Es verwundert nicht, daß jetzt immer mehr kritische Gruppierungen aufstehen und auf die eklatanten Verletzungen des Demokratieverständnisses hinweisen.

Gespannt darf man sein, wie diesmal die Abgeordneten des Deutschen Bundestages reagieren werden. Werden sie sich wieder mit Worten abspeisen lassen oder stellen sie endlich klar, daß die Entscheidungen von der Legislative und nicht von der Exekutive getroffen werden?

Es ist zu befürchten, daß die “staatstragenden” Parteien (CDU, SPD und Grüne) feststellen werden, daß man froh sein kann, in einer solch schwierigen Zeit eine alternativlose Kanzlerin zu haben, die frei auch ohne Parlament schon weiß, was für die Bürger gut ist!

 

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Claudia Roth – Aufregung über unsere Gesellschaft

Ein Interview im Deutschlandfunk am 25.92020 mit der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth machte deutlich, wie sehr unsere Gesellschaft von den verschiedensten politischen Kräften immer mehr polarisiert wird.

Wenn man Frau Roth hörte, konnte man neue Begrifflichkeiten lernen, die offensichtlich von ihr neu geprägt worden sind. So behauptete sie, „Sexismus sei wie Rassismus tief in der Gesellschaft verankert. Maskulinisten versuchten sich etwas zurückzuholen, was ihnen nicht gehöre.

Sie beklagte, daß in unserer Gesellschaft immer mehr polarisiert werde und zeichnete ein Bild, bei dem man den Eindruck haben kann, daß man jeder Frau eine Schutzperson beiseitestellen muß, wenn sie einem fremden Mann begegnet.

Frau Roth meint im Bundestag ein „Grundrauschen“ und eine Grundstimmung zu vernehmen, wenn Frauen an das Rednerpult treten.

Die Art und Weise, wie sich die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages gegenüber anderen Persönlichkeiten äußerte, zeigte in einer erschreckenden Weise, auf welchem Niveau mittlerweile argumentiert und diskutiert wird.

Besonders aufschlußreich für das Demokratieverständnis der Vizepräsidentin des Bundestages, Frau Claudia Roth, ist ihre Vorstellung, daß unbedingt etwas unternommen werden muß, um mehr als 30 % Frauen im Bundestag zu haben. Werden zukünftig Personen wie Frau Roth den Bürgern vorschreiben, wen sie zu wählen haben? Müssen die Bürger zukünftig sich an Vorgaben der Grünen ausrichten, in welchem Verhältnis zwischen Männern und Frauen sie die Kandidaten für den Bundestag zu wählen haben?

Natürlich eifert Frau Roth, die als Vizepräsidentin des Bundestages eigentlich für alle demokratisch gewählten Abgeordneten unparteiisch agieren müßte, gegen die AFD. Dabei erweckt sie in ihrer Ausdrucksweise den Eindruck, als wenn es sich hier um eine Partei handelt, die nicht in den Bundestag gehört. Auch hier darf Frau Roth daran erinnert werden, daß die Wähler die Mandate vergeben und nicht Frau Roth und ihre Gesinnungsgenossen.