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Eine Generalstaatsanwältin macht aktuell einen Vorschlag, der Fragen aufwirft

Durch die Feiertage zum Jahreswechsel ist wahrscheinlich eine nicht ganz unwichtige Nachricht regelrecht untergegangen. Aktuell schlug die Generalstaatsanwältin Koppers in Berlin vor, dass das Weisungsrecht der Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften im Bund und in den Ländern aufgehoben werden sollte. Die Staatsanwälte sollten, genau wie die Richter, weisungsungebunden ihre Aufgaben durchführen können. Koppers verwies in diesem Zusammenhang auf den EuGH. Der EuGH hatte hier auch eine Einschränkung gefordert, die zwar im Koalitionsvertrag der sogenannten Ampelparteien aufgenommen wurde, bisher aber noch keine Umsetzung fand.

Nun könnte man auf den ersten Anschein geneigt sein, dass endlich eine Juristin diesen Misstand aufzeigt und auf Abänderung drängt. Betrachtet man jedoch die Motivation dieser Generalstaatsanwältin, die aus ihrer Begründung zu ihrem Vorschlag hervorgeht, dann kann es einem Demokraten nur kalt über den Rücken laufen, weil er bei einer solchen Einstellung nicht so sehr erwarten kann, dass rechtsstaatliche Grundsätze durchgesetzt werden sollen, sondern knallharte parteipolitische Zielrichtungen erkennbar werden. Bei einem solchen Veralten könnte es fast besser sein, wenn hier durch ein Weisungsrecht der jeweiligen Regierung ein möglicher politischer Wildwuchs verhindert wird.

Frau Koppers wies – soweit den Berichten des RBB und der Tagesschau zu entnehmen ist – darauf hin, dass die Änderung des Weisungsrecht der Staatsanwälte im Hinblick auf den hen Zuspruch der AfD durch die Bürger notwendig sei. Sie erklärte: „Wenn ein AfD-Politiker den Justizminister stellte, dann möchte ich mir nicht vorstellen, wie die Strafverfolgung aussähe – vor allem im Bereich des Rechtsextremismus“. Nach Auffassung dieser Juristin nutze die AfD derzeitig die Justiz, um vermeintliche Verletzungen eigener Rechte geltend zu machenund den Anschein zu erwacken, ihre politischen Gegner hielten sich nicht an Recht und Gesetz. Der Gipfel der Frechheit ist allerdings, dass sie der AfD vorwirft, häufig das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Bei einer solchen Argumentation fällt einem als Bürger dieses Landes, der bisher davon ausgegangen ist, dass für die Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz gilt, so dass jeder Bürger und jede Institution das Recht haben, wenn sie sich beschwert fühlen die zuständigen Gerichte anzurufen, nichts mehr ein. Eine solche Äußerung kann allenfalls Wut und Verägerung auslösen, wenn Vertreter des Staates eine solche Rechtsauffassung verbreiten.

Mit solchen Erklärungen schafft man keine vernünftige Diskussionsgrundlage, die notwendig wäre, um die Frage der möglichen Beendigung des Weisungsrechts gegenüber von Staatsanwälten zu klären. Eine solche einseitige politische Erklärung, die zudem auch noch beleidigend ist, weil sie eine demokratische Partei und ihre Wähler diffamiert, zeigt vielmehr, wieweit einige Repräsentanten des Staates den Staat mit den bisher agierenden Brandmauerparteien identifizieren.

Weisungsungebundene BGH-Richter sichern auch keine vernünftige Rechtsprechung, wenn – wie geschehen, Mitglieder des Bundesgerichtshofes mit der früheren Kanzlerin sich gemeinsam zum Essen treffen und dann den Bürgern glaubhaft machen wollen, dass sie unabhängig von der Regierung Entscheidungen treffen.

Vielleicht sollte auch in Deutschland die Besetzung von Richterstellen näher betrachtet werden, gegenüber Polen wird dies ja kräftig gefordert. Es könnte auch erhellend sein, welche Verflechtungen es in Deutschland im Bereich der Justiz gibt. Das Problem der Staatsanwaltschaften könnte bei einer solchen Betrachtung gleich mit gelöst werden.


Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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