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Die Mitgliedschaft in der AfD ist nicht anders als eine Mitgliedschaft in einer anderen Partei

Innenminister Alexander Dobrindt hat zusammen mit dem stellvertretenden Leiter des Inlandsgeheimdienstes Sinan Selen im Rahmen einer Pressekonferenz den Verfassungsschutzbericht 2024 vorgestellt.

Es wird aktuell keinen Bürger mehr verwundern, wenn die Hauptbedrohung im Inland die rechtsradikale Entwicklung ist, unbeschadet, was darunter zu verstehen ist. Die registrierten Straftaten aus dem rechten Milieu sind auf den ersten Blick ungeheuerlich und scheinen gegenüber dem linken Spektrum extrem höher zu sein. Wenn man den Bericht jedoch sorgfältiger liest, dann bemerkt man sehr schnell, dass in den Zahlen 2024 allein 24.177, im Jahr 2023 15.081 sogenannte Propagandadelikte enthalten sind. Propaganda ist bereits alles das, was der Regierung nicht gefällt und in der Regel als rechtsradikal angesehen wird. Betrachtet man die harten Zahlen der wirklichen Straftaten, dann sieht die Lage bereits völlig anders aus. Rechtsradikale Gewalttaten wurden im Jahr 2024 in 1.281 Fällen (Vergleich: 2023 – 1.148) registriert, während in der linken Scene 3.325 Gewalttaten im Jahr 2024 registriert wurden. Der große Unterschied bei den angeblichen Delikten liegt demnach in einer verstärkten Ansammlung von sogenannten Propagandadelikten, wobei dieser Begriff dermaßen unspezifisch ist, dass er eigentlich nichtsagend ist. Mittlerweile ist ja bereits alles Propaganda und Delegitimierung des Staates, was den gegenwärtigen Regierungsparteien nicht in das Konzept passt.

Wenn man konkret aus dem Verfassungsbericht entnehmen will, welche rechtsradikalen und staatszersetzenden Verhaltensweisen der größte Oppositionspartei im Bundestag vorgeworfen werden, dann wird man keinesfalls fündig. Wenn eine Gefahr bereits darin besteht, dass – und wir zitieren den Bericht jetzt wörtlich – „die AfD stellt mit Blick auf ihre politische und gesellschaftliche Wirkung und die Mitgliederzahlen den maßgebenden Akteur innerhalb des rechtsextremistischen beziehungsweise rechtsextremistisch verdächtigen Parteienspektrum dar. Dies wird durch die Wahlergebnisse der Partei bei den Landtagswahlen im Berichtjahr unterstrichen. So konnte die AfD in Sachsen 30%, in Thüringen 32,9% und in Brandenburg 29,2 % der Stimmen erreichen“. Wenn eine Opposition vom Wähler verstärkt gewählt wird, ist dies offensichtlich für die gegenwärtig Regierenden eine Gefahr für den Staat. Die an anderer Stelle im Bericht dargelegten Vorwürfe gegenüber der AfD sind so hohl, dass sie es nicht mehr wert sind, weiter zitiert zu werden. Die Regierungsparteien und die übrigen sich demokratisch nennenden Parteien scheinen noch immer nicht begriffen zu haben, dass unserer Grundgesetz durchaus andere Meinungen zulässt und diese Meinungen auch durchaus zum Ausdruck bringen dürfen, dass sie von der gegenwärtigen Regierungspolitik nichts halten.

Auf mehrfache Fragen von Pressekollegen der Pressekonferenz an Minister Dobrindt, ob das vorliegende Gutachten des Inlandsgeheimdienstes nicht ausreichend sei, um endlich einen Verbotsantrag gegen die AfD stellen zu können, antwortet Dobrindt klar und eindeutig, dass das vorliegende Gutachten keine belastbaren Hinweise beinhaltet, die ein Verbot der AfD rechtfertigte. Auch auf die Frage eines Journalisten, ob ein AfD – Mitglied Beamter sein kann, wurde von Dobrindt dahingehend beantwortet, dass dies aktuelle Rechtslage sei.

So bleibt im Ergebnis des Verfassungsschutzberichts, dass es durchaus Feinde der Demokratie auf der linken und der rechten Seite gibt. Diese sollten auch vom Geheimdienst bekämpft werden, allerdings steht es weder der Regierung noch einem Geheimdienst zu, gegen eine nicht verbotene Partei im Bundestag geheimdienstlich vorzugehen. Wer das tut, ist selbst ein Gefährder der Demokratie.



Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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