Kategorien
Aktuell

Frau Faeser hat aktuell keine Gründe, einen Verbotsantrag gegen die AfD zu stellen

Der Deutschlandfunk scheint sich aktuell richtig darin zu suhlen, den Bürgern die angebliche rechtsradikale Gefährdung unseres Landes ständig in das Bewusstsein einzutrichtern. Da wird regelmäßig über den Aufstand des Bürgertums berichtet, der durch die „spontanen“ Demonstrationen der Bürger sichtbar sein soll. Verschwiegen wird, dass es sich dabei keinesfalls um spontane Demonstrationen handelt, sondern sie werden durch linke Kaderorganisationen sogenannter Bündnisse organisiert, deren Aufgabe es ist, Demonstrationen zu organisieren und Stimmung gegen politisch Andersdenkende zu erzeugen. Natürlich wird nicht versäumt, immer wieder den angeblichen Grund der „Bürgerproteste“ zu nennen. Dies sei das Aufdecken eines angeblichen Geheimtreffens in Potsdam gewesen, an dem AfD-Politiker teilgenommen hätten. Auch wird verschwiegen, dass es sich bei der sogenannten „Aufdeckung“ eines Geheimtreffens um einen massiven Rechtsbruch handelte, weil das sogenannte journalistische Rechercheteam in private Räume eindrang und unter Missachtung sämtlicher Persönlichkeitsrechte angebliche Deportationspläne gehört haben will.

Es stellt sich die Frage, wie lange hier eine politische Brunnenvergiftung weiter betrieben werden soll, denn letztlich werden hier breite Teile der Bürgerschaft als rechtsradikale Verfassungsfeinde zu einer politischen Verurteilung durch die sogenannten Anständigen freigegeben. Gleichzeitig wird die Verhärtung des politischen Klimas beklagt und auf die Verrohung der Sprache hingewiesen. Offensichtlich bemerkt man gar nicht, dass dies genau von denjenigen ausgeht, die vorgeben, für die Erhaltung der Demokratie in unserem Land eintreten zu wollen. Minister haben auch keine Probleme damit, ihre vom Gesetzgeber vorgegebene Neutralitätspflicht aufzugeben und parteilich gegen politisch Andersdenkende zu polemisieren.

Es wäre gut, wenn auch eine Innenministerin die Ausführungen des ehemaligen Verfassungsgerichtsmitglieds Peter Müller wahrnehmen würde. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk, bei dem es wieder einmal um die Frage ging, warum man nichts gegen die AfD unternehmen könne, nachdem „politisch verblendete“ Bürger diese Partei immer stärker präferieren. Immerhin, so der Interviewer des Deutschlandfunks, sei es ja erwiesen, dass es sich bei der AfD um eine verfassungsfeindliche Partei handele. Auch einer ihrer Repräsentanten könne als Faschist bezeichnet werden, so dass man diesem doch die aktive und passive Wählbarkeit entziehen könne. Müller wies darauf hin, dass es hier eine klare und eindeutige Bestimmung im Grundgesetz gibt. Danach ist einzig und allein das Verfassungsgericht berechtigt, einen verfassungsfeindlichen Tatbestand bei einer Organisation oder einer Person rechtswirksam festzustellen. Müller wies zudem darauf hin, dass auch der Kreis der Antragsberechtigten beim Bundesverfassungsgericht klar definiert sei. Somit stellt sich die Frage, warum bisher kein Antrag auf Verbot der AfD gestellt worden ist. Die Begründung, dass das Verfahren beim Verfassungsgericht sehr lange dauert und zudem nicht sicher sei, ob das Gericht wirklich ein Verbot der AfD aussprechen wird, ist in keiner Weise stichhaltig. Sie zeigt vielmehr, dass die angebliche Verfassungswidrigkeit der AfD gar nicht besteht. Damit wird deutlich, dass hier in einer politisch sehr fragwürdigen Methode der Versuch unternommen wird, einen politischen Gegner, der keine Gefahr für unser Land, sondern für die gegenwärtig regierenden Parteien ist, in der Öffentlichkeit so zu diskreditieren, dass die Bürger von einer Wahl dieser Partei Abstand nehmen. Vornehm ausgedrückt, könnte man dies eine manipulative Beeinflussung nennen. Es erreicht allerdings auch schon den Tatbestand eines faschistoiden Vorgehens, weil mit psychologischer Gewalt ein politischer Mitbewerber vernichtet werden soll.

Wenn Frau Faeser der Meinung ist, ein Verbotsantrag gegen die AfD hätte keine Chance der Umsetzung, dann sollte sie endlich aufhören, gegen eine Opposition zu hetzen und damit zur Spaltung der Gesellschaft beizutragen. Solange sie keinen Verbotsantrag gegen die AfD stellt, sollten alle Bürger davon ausgehen, dass die AfD eine Partei ist, die den freiheitlich-demokratischen Grundordnungen des Grundgesetzes entspricht. Man sollte unter diesen Umständen auch die ständigen Verunglimpfungen der Partei als das ansehen, was sie sind – ein letztes Aufbäumen von Parteien, die feststellen müssen, dass ihre Agitation bei den Bürgern nicht mehr verfängt und die bei den kommenden Wahlen in die Bedeutungslosigkeit abrutschen könnten.

Frau Faeser sollte sich um ihre originären Aufgaben als Innenministerin kümmern. Das ist nämlich genau das, was die Bürger von ihr erwarten.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert