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Lars Klingbeil legt die Axt an die Gesellschaft an

Eigentlich sollte man glauben, dass die SPD derzeit bemüht sein müsste, alles zu unterlassen, was zu weiterer Verunsicherung und Spaltung der Gesellschaft beiträgt. Umso wichtiger wäre es, einmal darüber nachzudenken, wie es bei den Bürgern ankommt, wenn eine Partei ständig meint, sie müsse „Anreize“ schaffen, um das Verhalten der Menschen in eine bestimmte parteipolitische Richtung zu lenken. Vielleicht wollen die Bürger gar nicht „angereizt“ werden, weil sie selbst wissen, was für sie richtig oder falsch ist.

Was Lars Klingbeil nun in einer Rede bei der Bertelsmann‑Stiftung zum Ausdruck brachte, wird bei vielen Bürgern nur noch Verärgerung, Unverständnis und das Gefühl von Missachtung hervorrufen. Er erklärte erneut, dass er die aus seiner Sicht überholte und nicht mehr akzeptable Ehegattensplitting‑Besteuerung abschaffen wolle. Damit befindet er sich in Übereinstimmung mit einigen Wirtschaftssachverständigen, die seit Monaten nicht müde werden, dieselbe Forderung zu erheben.

Was Klingbeil hier verlangt, ist eine fundamentale Veränderung des im Grundgesetz, Artikel 6, festgeschriebenen Schutzes von Ehe und Familie. 1957 erklärte das Bundesverfassungsgericht die damalige „Zusammenveranlagung“ für verfassungswidrig. Die heutige steuerliche Regelung dient der finanziellen Stabilität von Familien und soll ihnen die Wahlfreiheit der innerfamiliären Arbeitsteilung ermöglichen. Sie war zugleich ein klares Signal des Staates, dass Erziehungs‑ und Familienarbeit gesellschaftlich wertvoll sind und dass die Erziehung der Kinder – sofern Eltern diese nicht öffentlichen Einrichtungen überlassen wollen – nicht durch das Steuerrecht erschwert werden darf.

Das Splitting war nie als arbeitsmarktpolitisches Steuerungsinstrument gedacht. Seine Grundlage war allein die Überzeugung, dass ausschließlich die Eltern das Recht haben zu entscheiden, wie sie ihre Kinder erziehen und ob ein Elternteil dafür zu Hause bleibt. Der Staat hat nicht das Recht, Lebensentwürfe festzulegen oder das Steuerrecht zur Durchsetzung politischer Ziele zu missbrauchen.

Was bringt Klingbeil nun zum Ausdruck? Er behauptet, das Ehegattensplitting sei ein „Fehlanreiz“, der insbesondere Frauen davon abhalte, ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Seine Argumentation gipfelt in der Feststellung, dieser Fehlanreiz halte Frauen in der „Teilzeitfalle“. Wie er die Erziehungsarbeit der Eltern einschätzt, zeigt sich bereits daran, dass diese Arbeit für ihn offenbar keine Arbeit ist – weil für ihn nur Erwerbsarbeit volkswirtschaftlich relevant zu sein scheint.

Doch es ist nicht Aufgabe des Staates vorzuschreiben, wo jemand zu arbeiten hat. Die Erziehung der eigenen Kinder hat denselben hohen Stellenwert wie die Arbeit in einer Fabrik oder an der Kasse eines Supermarktes. Was Klingbeil hier formuliert, kommt einer Missachtung der Mütter gleich, die bewusst auf eine berufliche Karriere verzichtet haben, weil sie die Erziehung ihrer Kinder höher bewerteten als die Steigerung eines Ertragswinkels einer Bank. Eine Mutter, der es gelingt, mehrere Kinder für das Leben und die Gesellschaft vorzubereiten, sollte sich nicht von einem Politiker anhören müssen, sie sei einem falschen „Anreiz“ gefolgt.

Klingbeils Sichtweise, alles nur noch unter wirtschaftspolitischen Zielsetzungen zu betrachten, verkennt das Gefüge eines Gemeinwesens. Der Schutz der Familie im Grundgesetz wurde nicht aus Sentimentalität formuliert. Die damaligen Verfassungsgeber hatten ein Bewusstsein dafür, dass Menschsein mehr ist als das Arbeiten für Unternehmen – nämlich die Grundlage des Fortbestands der Gesellschaft.

Was Klingbeil aktuell fordert, läuft auf eine Demontage unseres Gemeinwesens hinaus und auf eine Vereinnahmung der Menschen, die nur noch Manövriermasse staatlicher Steuerungswünsche sein sollen. Eine Partei, die ein solches Menschenbild vertritt, sollte vom Bürger kritisch hinterfragt werden, bevor es ihr gelingt, die Grundlagen der Gesellschaft zu beschädigen.

 


Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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