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Die bürgerliche Gesellschaft ist aktuell in Gefahr

Nachdem aktuell immer wieder den Bürgern von den Politikern eingeredet wird, dass die Kinderarmut durch eine sogenannte eigenständige Kindergrundsicherung beseitigt, bzw. vermieden werden kann und dabei bereits erkennbar ist, dass Kinder gegen Eltern ausgespielt werden, weil letztlich das psychische und materielle Wohl von Kindern ausschließlich von einer guten Einbindung in ihre Familie abhängt, haben einige Politiker, allen voran der Mitvorsitzende der SPD, Lars Klingbeil, den nächsten Angriff auf die Demontage der Familien eingeleitet. Worum geht es eigentlich? Den Bürgern wird von einigen Politikern, insbesondere von den beiden SPD-Politikern, Lars Klingbeil und Hubertus Heil erzählt, dass es dringend notwendig sei, das bisherige steuerliche Ehesplittung zu beenden. Die Argumente, die hier vorgetragen werden, sind nicht nur falsch, sondern sie offenbaren eine gesellschaftliche Einstellung, die darauf zielt, die Ehe und damit die Familien grundlegend zu zerstören. Der Bundesarbeitsminister Heil ist zudem in seinen Äußerungen noch zynischer, weil er unmissverständlich erklärt, dass durch das Ehegattensplitting die Frauen motiviert werden, nicht außerhalb ihrer Familie zu arbeiten. Damit bringen die beiden Genossen zum Ausdruck, dass die Kindererziehung nicht von den Familien selbst zu erfolgen hat, sondern, dass der Staat entsprechende Einrichtungen zur Verfügung zu stellen hat, so dass die Familien sich nicht mehr um die Entwicklung ihrer eigenen Kinder zu kümmern haben. Die Frauen sollen gefälligst den Weisungen dieser bevormundenden Regierung folgen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Nun könnte man die Äußerungen dieser beiden SPD-Politiker nicht weiter beachten, weil man vielleicht der Auffassung ist, dass es sich dabei um das übliche Politikergeschwätz handelt, das ohnehin nicht ernst zu nehmen sei. Vor einer solchen Auffassung muss aber gewarnt werden, weil es sich bei den Vorschlägen dieser Politiker um eine brandgefährliche Demontage der bürgerlichen Gesellschaft handelt. Sie steht auch in einem unmittelbaren Kontext zu den Äußerungen der Vorsitzenden der sogenannten Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, die der Meinung ist, dass die Witwenrente ebenfalls ein alter überholter Zopf sei, den man möglichst schnell abschneiden sollte. Wenn man dann noch im gleichen Zusammenhang die Diskussion der sogenannten eigenständigen Grundsicherung der Kinder betrachtet und zur Kenntnis nimmt, dass die links-ökologische-Ministerin Paus das Elterngeld für Eltern ab einem bestimmten Jahreseinkommen streichen will, dann vervollständigt sich das Bild dieser Regierung, die offensichtlich angetreten ist, diese Gesellschaft zu einem unmündigen Staatsvolk zu entwickeln, dem der Staat seine Wohltaten zuweist, es aber selbst nur noch das zu tun, zu sprechen und zu denken hat, was ihm die Staatsorgane vorschreiben.

Die einzige Partei aus dem Block des linken Parteienkartells, die jetzt wegen dieser scheinbar logischen Vorschläge kalte Füße zu bekommen scheint, ist die FDP, die sich allerdings nicht auf den Verfassungsbruch, den Herr Klingbeil und Herr Heil mit ihren Vorschlägen einleiten wollen, sondern nur auf die massive Steuererhöhung hinweist, die  durch eine Umsetzung der SPD Vorschläge entstehen würde.

Die bisher vorgesehen Besteuerung der Ehen hat ihren Grund darin, dass nach Artikel 6 unseres Grundgesetzes die Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. In Absatz 2 des Artikel 6 GG heißt es: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Damit muss es den Familien selbst vorbehalten bleiben, ob eines der Elternteile sich ausschließlich um die Erziehung der Kinder kümmert und somit nicht außerhäuslich tätig sein will. Die Splittingbesteuerung trägt diesem Anspruch Rechnung, weil man davon ausgehen muss und der Gesetzgeber, der noch in der Lage war, Gesetze vernünftig zu setzen, ging richtigerweise von einem Familieneinkommen aus, dass der gesamten Familie – also auch den Kindern – zur Verfügung steht. Die Vorschläge, die jetzt von dieser Regierung in die Welt gesetzt werden, gehen eben nicht von einem Familieneinkommen aus, sondern wollen erreichen, dass jede Person für sich allein zu sorgen hat. So ganz nebenbei wird sowohl von den Herren Klingbeil und Heil verschwiegen, dass dieses gemeinsame Einkommen auch bedeutete, das in Notfällen eines der Familienmitglieder zuerst die Familie selbst und nicht der Staat einzustehen hat. Nur wenn die private Verantwortungsgemeinschaft nicht in der Lage ist – aus welchen Gründen auch immer – muss das Netz der gesellschaftlichen Hilfe eintreten.

Der ausgesprochen zynische Vorschlag der Vorsitzenden der sogenannten Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, die Witwenrente zu streichen, hätte zur Folge, dass die Elternteile, die sich um ihre eigenen Kinder gekümmert haben, in eine finanzielle Notlage gebracht werden Diese Elternteile – es kann sowohl die Mutter als auch den Vater treffen – die mit einer volkswirtschaftlichen Leistung dafür gesorgt haben, dass ihre Kinder nicht der öffentlichen Jugendhilfe zur Last fallen, sollen dann dafür bestraft werden. Der Hinweis, dass dies ja nur für neu zu schließende Ehen gelten soll, macht diesen gesellschaftszerstörenden Vorschlag nicht besser.

Man kann nur jeden Bürger aufrufen, sich rechtzeitig über diese Vorschläge von Politikern, die zweifelsfrei eine andere Gesellschaft anstreben, die mit der bisherigen Intention unseres Grundgesetzes nichts mehr zu tun hat, intensiv zu beschäftigen. Nur der Protest der Bürger kann diese für unsere Gesellschaft schlimme Entwicklung aufhalten. Die kommenden Wahlen sind dafür eine gute Möglichkeit, der eigenen Meinung politischen Nachdruck zu verleihen.

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Die „weltoffene“ Ideologie der SPD am Beispiel des Ehegattensplitting

Die Diskussion um den sogenannten Ehegattensplitting scheint nicht abzureißen. Im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl wird das Ehegattensplitting wieder zum Mittelpunkt einer ideologischen Auseinandersetzung der Parteien. In einer Meldung der Sächsischen Zeitung vom 11.8.2021 wird berichtet, daß der halbe (Co) Vorsitzende der SPD, Norbert Walter-Borjans den Ehegattensplitting ablehnt und für seine Partei die Abschaffung fordert. Die Begründung dafür sei, daß durch den Ehepartnersplitting besonders die Reichen begünstigt werden. Es ist schon entlarvend, wenn ein Politiker, der selbst einmal Finanzminister in Nordrhein-Westfalen war, den Bürgern bei einem steuerlichen Sachverhalt einen solchen Unfug meint erzählen zu müssen. Was hinter der Forderung des Walter-Borjans steht, dessen Partei sich ja immer für die „hart arbeitenden Menschen“ in unserem Land einsetzt, sind einerseits knallharte ideologische Gründe und zweitens eine Möglichkeit, zusätzliche Steuern einnehmen zu können. Daß dabei besonders Familien mit Kindern erheblich zusätzlich belastet werden, scheint für Walter-Borjans kein Problem zu sein. Es darf angenommen werden, daß Walter-Borjans auch als Finanzminister nicht so unwissend war, daß er nicht detaillierte Kenntnisse hatte, wie und mit welchen steuerlichen Wirkungen das Ehegattensplitting funktioniert. Aber bei der SPD kennen wir eine solche Praxis auch von dem Kanzlerkandidaten Olaf Scholz, der mit einem hanseatischen seriös wirkenden Tonfall den Bürgern Geschichten erzählt, die bei einer näheren Überprüfung zeigen, daß die Ausführungen in einem Punkt zutreffen: Die Bürger werden mehr zur Kasse gebeten.

Es ist sehr erhellend, sich einmal intensiver mit dem sogenannten Ehegattensplitting zu befassen, um sich selbst ein Bild machen zu können, warum diese Form der Besteuerung überhaupt eingeführt wurde und wie der Ehegattensplitting funktioniert.

Einfach ausgedrückt, wird beim Ehegattensplitting das gemeinsame Einkommen der Ehepartner zusammengerechnet, dieser Betrag wird dann um 50 % reduziert und dieser Betrag wird nach den geltenden Steuertabellen versteuert. Das Ergebnis dieses ermittelten Betrages wird mit 2 multipliziert und wird sodann als die zu zahlende Steuer festgesetzt.

Die auf den ersten Blick eigenartige Vorgehensweise, hat einen einfachen Grund. Durch dieses Verfahren wird erreicht, daß eine mögliche höhere Progression im Steuertarif vermieden wird, wenn einer der Partner ein erheblich höheres Einkommen als der andere Partner hat. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, daß in einer Ehe jeder Partner zum gemeinsamen Einkommen beiträgt und es sich somit nicht um das Gehalt des einen oder des anderen Partners handelt. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt bestätigt, dass das Ehegattensplitting eine sachgerechte Besteuerung der Ehe gewährleistet. Die Ehe ist eine der Absicht nach auf Lebenszeit angelegte rechtlich verbindliche Gemeinschaft gegenseitiger Verantwortungsübernahme von Mann und Frau. Das Gericht geht von dem Leitbild der Ehe als einer umfassenden Erwerbs-, Wirtschafts- und Verbrauchsgemeinschaft aus. Von daher ist es nicht nur sinnvoll, sondern geradezu notwendig, das beschriebene Verfahren anzuwenden. Aus dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1 GG) ergibt sich das Gebot steuerlicher Gleichbehandlung bei gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Dieses Gebot ist grundlegend für die Gewährleistung von Steuergerechtigkeit. Folglich müssen Ehen bei gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gleich besteuert werden.

Das Ehegattensplitting wurde auf Veranlassung des Verfassungsgerichts 1958 eingeführt, weil das Gericht seinerzeit darauf hinwies, daß eine Besteuerung von Eheleuten ohne einen besonderen Progressionsausgleich verfassungswidrig sei. Es handelt sich in einer Ehe nicht um mehrere Einkommen, sondern um ein Gesamteinkommen, daß auch in dieser Gesamtheit zu besteuern ist.

Somit ist es geradezu irrig zu behaupten, es sei ein Privileg, bei dem die sogenannten Reichen besonders gefördert werden. Vielmehr ist es ein nach dem Grundgesetz normierter Rechtsanspruch.  Natürlich wirkt sich dieses Verfahren besonders für Familien aus, bei denen ein Partner einer außerhäuslichen Erwerbstätigkeit nachgeht, während der andere Partner den vielfältigen Aufgaben einer Familie zu Hause nachkommt. Es ist ein originäres Recht der Eheleute, selbst darüber zu entscheiden, welches Lebensmodell sie in ihrer Ehe praktizieren wollen. Es darf kein Nachteil sein, wenn sich die Eheleute dafür entscheiden, die Tätigkeit außerhalb der Familie und die Tätigkeit, hier handelt es sich in der Regel um die Betreuung und Erziehung der Kinder, aber auch dem Führen des Haushalts, zu teilen, so daß nur ein Einkommen für die Familie erzielt werden kann.

Die Forderung der SPD, das Ehegattensplitting abzuschaffen, die auf den ersten Blick scheinbar logisch aussieht, muß als nichts anderes angesehen werden, als eine gezielte Auflösung der Ehe und ein wirtschaftlicher Zwang, daß beide Eheleute erwerbstätig sein müssen, sofern sie nicht zu den Einkommensschichten des Herrn Walter-Borjan oder des „hart arbeitenden“ Finanzministers Scholz gehören. Dahinter steckt eine Ideologie der scheinbaren Selbstverwirklichung der Frau, mit dem Ziel, die staatliche Hoheit nicht nur über die Kinderbetten (Zitat des Herrn Scholz, als dieser noch Erster Bürgermeister in Hamburg war), sondern auch über die Familien zu bekommen.

Die Lebenswirklichkeit hat sich in vielen Fällen bereits in dieser Form entwickelt. Viele Familien sind gezwungen, daß Vater und Mutter außerhäuslich arbeiten müssen. Die Folgen für die Kinder lassen sich u. a. auch an den steigenden Ausgaben der Jugendhilfe der Jugendämter ablesen. Die gesamten Diskussionen beziehen sich in der Regel immer auf die angebliche Selbstverwirklichung der Erwachsenen, wie es den Kindern dabei geht, wird kaum thematisiert.

Mit welchen Mitteln die SPD, die immer von Diversität, Vielfalt, Weltoffenheit schwadroniert, arbeitet, hat sie im derzeitigen Wahlkampf auch an einer anderen Stelle mehr als deutlich zu erkennen gegeben. Es wurde deutlich, was sie von Leuten hält, die nicht in das ideologisch verengte Weltbild der SPD passen. In einem Video zur Wahl des Bundestages der SPD thematisierte sie die religiöse Überzeugung eines politischen Gegners. Im Wahlvideo der SPD erscheint das Gesicht von Nathanael Liminski, dem Leiter der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei und eine Stimme sagt: „…..wählt erzkatholische Laschet-Vertraute, für die Sex vor der Ehe ein Tabu ist.“ Brutaler kann die SPD ihre Verachtung Andersdenkender nicht zum Ausdruck bringen. Man möchte dem Kanzlerkandidaten der SPD, Olaf Scholz, die Frage stellen, ob er eine solche widerliche Bemerkung in einem Wahl-Spot auch auch dann zugelassen hätte, wenn es sich um einen Moslem oder einen Juden bei dem Laschet-Vertrauten gehandelt hätte.

Insofern bestätigt dieser Wahl-Spot die schlimme Haltung der SPD Religionen gegenüber, die offensichtlich nicht in ihr Weltbild passen, daß ihr Kampf gegen das Ehegattensplitting eine sehr viel tiefere Bedeutung hat, als die Bürger wahrscheinlich annehmen. Der Bürger hat die Möglichkeit, mit dem Stimmzettel ein solches Verhalten zu bewerten!