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Sind Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit leere Phrasen?

Die Länder, die immer von der westlichen Wertgemeinschaft reden, zeigen gegenwärtig eindrucksvoll, dass die politische Meinungsfreiheit nur so weit geht, wie es von den Regierungen der „Wertegemeinschaftsstaaten“ selbst vorgegeben wird. Immer wieder wird lautstark verkündet, dass jeder alles sagen und denken könne und es nicht zuträfe.

Dass dies nicht korrekt ist, zeigten in der Vergangenheit zahlreiche Beispiele, wobei diese nichts mit der jetzigen Ukraine – Lage zu tun hatten. Künstler wurden von Ausstellungen ausgeladen, Geschäfte von Inhabern, die sich zu der in allen deutschen Parlamenten vertretene demokratische Partei, der AfD, bekennen, wurden boykottiert. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben erhebliche Schwierigkeiten, wenn sie als Abgeordnete für die AfD in einem Landtag oder im Bundestag ein Mandat wahrgenommen haben. Obwohl das einzig zuständige Organ, dass berechtigt wäre, eine Partei wegen Verfassungswidrigkeit oder einem anderen strafbaren Zusammenhang, nämlich das Bundesverfassungsgericht kein Verbot der AfD ausgesprochen hat, wird unter Hinweis auf Festlegungen der Verfassungsschutzämter, die nachgeordnete Behörden sind und keine Rechtsprechung vornehmen können, unterstellt, als wenn es sich bei der AfD um eine verfassungsfeindliche und somit verbotene Partei in Deutschland handeln würde.

Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung Russlands und der Ukraine, die ihre Ursache in der aggressiven Erweiterung des NATO-Einflusses in den Osten hat, zeigen die angeblich demokratischen Staaten ihr wahres Gesicht.

Nachdem der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiters den weltweit anerkannten Dirigenten Valery Gergiev entlassen hat, weil dieser nicht bereit war auf die Frage des Oberbürgermeisters nach seiner persönlichen politischen Einstellung seines Heimatlandes Russland zu antworten, wurde heute gemeldet, daß die Bayerische Staatsoper sich von der weltbekannten und anerkannten Sängerin Anna Netrebko getrennt habe. Auch hier wird zur Begründung angegeben, dass sich die Sängerin nicht von der Politik des Präsidenten Putin distanziert habe. Aus der Mitteilung der dpa ist zu entnehmen, daß dass der Leiter des Hauses, Serge Domy erklärt haben soll, dass sich die Sängerin nicht ausreichend von Putin distanziert habe. Aufgrund des schrecklichen Angriffskrieges Russland auf die Ukraine hätte man von der Sängerin eine entsprechende Reaktion erwarten müssen.

Ist das die demokratische Verfasstheit unseres Staates? Jetzt wird auch öffentlich, dass ein Wohlverhalten auch von Künstlern erwartet wird, wenn sie in Deutschland tätig sein wollen.

Es ist erschreckend, wie mittlerweile die demokratischen Grundsätze, wonach jeder das Recht hat, seine eigene Meinung und politische Auffassung vertreten zu können und zu dürfen soweit dies im Rahmen unseres Grundgesetzes erfolgt, mit Füßen getreten werden. Von Gesinnungsschnüffelei, das heißt, daß jemand aktiv einem Verwaltungschef oder einem Arbeitgeber mitteilen müsse, wie seine persönliche politische Meinung sei, steht im Grundgesetz nichts. Darüber hinaus sind nur Gerichte befugt, Einschränkungen der Meinungsfreiheit vorzunehmen, wobei sie sich dabei an rechtsstaatliche Grundsätze zu halten haben.

Wie oft hören wir gerade von der EU, dass sie eine sogenannte „Rechtstaatlichkeit“ einfordert und sehr schnell dabei ist, anderen Staaten vorzuwerfen, dass sie sich nicht an diese Rechtsstaatlichkeit halten.

Auch die heute über den Deutschlandfunk verbreitete Meldung, wonach die EU beschlossen habe, daß RT-DE und Sputnik in den Ländern Europas nicht mehr erscheinen dürfen und die Verbreitung von Informationen verboten sei, fällt in den Bereich einer eigenwilligen und mehr als fragwürdigen Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit.

Es ist auch nicht seriös, wenn ein renommierter Sender eine solche Meldung verbreitet, ohne darauf hinzuweisen, daß dieser Beschluss erst dann für Deutschland relevant sein könnte, wenn er in das deutsche Recht übernommen worden ist. Die EU würde gern direkt in die souveränen Staaten eingreifen, aber noch – und wir hoffen, dass es auch so bleiben wird – hat sie dazu keine rechtliche Legitimation.

Und auch für RT und sonstigen Presse- und Rundfunksender gilt, dass nicht eine Verwaltungsbehörde von sich aus einfach ein Publikationsverbot erteilen kann.

Wir sind sehr gespannt, wie ein Publikationsverbot rechtlich begründet wird. Wir würden auch gern wissen, ob solche Maßnahmen bereits für andere Presseorgane vorgesehen sind, denn man könnte ja den Eindruck gewinnen, dass zurzeit die gesamte veröffentlichte Meinung gleichgeschaltet werden soll.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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