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Sie können alles in Deutschland sagen, Sie sollten nur den § 130 StGB beachten!

Man darf in Deutschland alles sagen, so wird es immer wieder den Bürgern gesagt. Wer behauptet, dass dies nicht der Fall sei, der lügt, weil er zu dem Kreis der Rechtsradikalen, Querdenkern, AfD-Sympatisanten oder zu den Verrückten gehört, die sich besser bei einem Psychiater behandeln lassen sollten.

Es gibt keine Vorschriften, wie zu schreiben und zu sprechen ist, es gibt nur Richtlinien, wie sich Hochschulangehörige artikulieren sollen, wenn sie weiter von der Hochschule wahrgenommen werden wollen. Natürlich kann auch in Großkonzernen jeder reden wie er will, allerdings hat er sich doch an die Richtlinien zu halten, die von den Vorständen vorgegeben werden. In diesem Zusammenhang darf an die weltoffene Firma Audi hingewiesen werden.

Und natürlich darf auch jeder Bürger seine Meinung zum Ausdruck bringen, allerdings sollte er sich dann besser an den „Handreichungen“ orientieren, die von den weltoffenen, antiphobischen, queeren sowie genderüberzeugten und dem Fortschritt und der Diversität verschriebenen Politikerinnen, Politiker:innen, Politiker_innen und allen Politikern mit Randgruppenpräferenzen, die wir noch nicht kennen, orientieren. Es könnte sonst passieren, dass er bei aller Weltoffenheit und Freizügigkeit des Denkens der vorgenannten Politikergruppen mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt kommen könnte.

Die Mitglieder des Linkskartells unter Einbindung der FDP, die sich in diesem Kreis offenkundig sehr wohlfühlt, haben – wieder einmal – in aller Stille etwas umgesetzt, was zur Stärkung der Demokratie – so wie sich linke Politiker diese vorstellen – führen soll. Die bereits im § 130 StGB bestehenden Verbote von Äußerungen in der Öffentlichkeit wurden durch die Einfügung eines weiteren Absatzes 5 zum § 130 StGB noch etwas präzisiert, ohne dass Betroffene sicher sein können, zu wissen, ob sie die Toleranz der weltoffenen Regierungsmitglieder doch falsch eingeschätzt haben und fälschlicherweise der Meinung waren, von der Meinungsfreiheit, die bisher im Grundgesetz den Bürgern garantiert wurde, Gebrauch machen zu können. Der Kreis des Tatbestandes des Leugnens von politischen Festlegungen der herrschenden Parteien ist mit der Ergänzung des Absatzes 5 im Strafgesetzbuch nicht klarer beschrieben, dafür aber so unbestimmt formuliert, dass er auf jede missliebige Meinung angewendet werden könnte. Das ist übrigens ein besonderes Leistungsmerkmal der Politiker wie Habeck, Baerbock und anderen, Dinge so zu formulieren, dass mit vielen schön klingenden Worten nichts gesagt wird, aber man im Nachhinein immer darauf hingewiesen werden kann, etwas falsch verstanden zu haben.

Natürlich ist es ein Verbrechen, dies als solches zu benennen. Auch darf man dies auf keinen Fall  leugnen,  allerdings nur dann, wenn diese Verbrechen von einem nicht demokratischen Staaten verübt wurden. Dazu gehört Russland, aber auf keinen Fall die Ukraine. Verbrechen von Staaten der westlichen Wertegemeinschaft sind davon ausgenommen. Wer diese als Verbrechen bezeichnet, der leugnet nicht etwas, sondern der delegitimiert die westliche Wertegemeinschaft mit Vorsatz. Und jeder weiß, bei dem Vorliegen eines Vorsatzes fällt die Strafe immer noch höher aus.

Und selbstverständlich ist es menschenverachtend, wenn man der Meinung eines anderen Staates zustimmen sollte, der aufgrund der eigenen kulturellen Entwicklung nichts von den Segnungen der westlichen Wertegemeinschaft wissen will und dann auch noch glaubt, in seinem eigenen Land festlegen zu können, dass man zum Beispiel Homosexualität nicht so gut findet, wie es die werteorientierten westlichen Feministen der gesamten Welt vorschreiben wollen. Das wäre noch schöner, hier muss entschieden Einfluss genommen werden. Wenn dies nicht mit einem offenen Krieg zu erreichen ist, dann muss man diese Staaten durch wirtschaftliche Sanktionen dazu zwingen, den Wertevorstellungen des Westens zu folgen. Letztlich will man doch nur, dass alle Menschen auf der Welt glücklich sind. Das ist nur möglich, wenn sie den westlichen Vorstellungen folgen.

Und deshalb ist es auch unzulässig, Russland im Krieg gegen den Westen auf dem Rücken der Ukraine einen Erfolg zu wünschen. Schließlich kann es doch nicht angehen, dass die USA es vielleicht nicht erreichen könnte, ihre weltoffenen gesellschaftspolitischen Wertvorstellungen über die Ukraine auch nach Russland zu bringen. Also muss die Ukraine koste es, was es wolle, den Krieg gewinnen.

Damit jeder in Deutschland zukünftig weiß, was er zu schreiben oder besser nicht zu schreiben hat, wurde ein neuer Absatz im Strafgesetzbuch eingefügt.

Da es dieser Regierung immer darum geht, umfassend alle unterzuhaken, damit sie mitgenommen werden – wohin auch immer – wird vorgeschlagen, eine Bundes-Schrifttums-Kammer einzurichten. Jeder, der öffentlich Schriften verbreitet, sollte seine Schriften vor Veröffentlichung dieser Kammer zur Prüfung vorlegen, damit sichergestellt ist, dass die Staatsanwaltschaften zukünftig nicht überlastet werden. Eine Blaupause ist dies nicht, weil man getrost auf bereits vorliegende Beispiele der Vergangenheit zurückgreifen könnte.

Wem es jetzt noch immer nicht schlecht wird, wenn er sich über die Entwicklung in unserem Land Gedanken macht, der hat entweder ein sonniges Gemüt oder die Hoffnung, dass alles doch bald auch wieder zu Ende sein könnte.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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