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Verein Deutsche Sprache unterstützt VW-Mitarbeiter in Gender-Streit

Der Verein Deutsche Sprache (VDS) unterstützt einen Mitarbeiter der Volkswagen AG bei seinem Kampf gegen das Gendern. Die VW-Tochter Audi hatte kürzlich mitgeteilt, in ihrer internen und externen Kommunikation gendern zu wollen. „Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich jemand traut, sich dieser sprachlichen Umweltverschmutzung entgegenzustellen“, sagt Prof. Walter Krämer, Vorsitzender des VDS. Der VDS sichert daher dem betroffenen Mitarbeiter Rechtsschutz zu.

Dortmund, 10. April 2021

Vertreten durch die bekannten Rechtsanwälte Burkhard Benecken (Marl) und Dirk Giesen (Düsseldorf) hat der VW-Mitarbeiter eine Unterlassungsverfügung an den Vorstand der Audi AG in Ingolstadt geschickt. Auf Anfrage unseres Vereins erklärten die Anwälte Benecken & Giesen: „Unser Mandant fühlt sich durch das Gendern massiv gegängelt. Er ist entsetzt, dass die Audi AG von oben herab geradezu diktatorisch eine Sprache ihren Mitarbeitern verordnen will, die der Prüfung durch die amtliche Rechtschreibung nicht im Ansatz standhält“. Obwohl der Mandant nicht Mitarbeiter der Audi AG selbst ist, sei er nach Ansicht der Juristen gleichwohl abmahnbefugt: „Unser Mandant ist in verschiedenen VW-Gremien tätig, die mit Mitarbeitern der Audi AG in ständigem Kontakt & Austausch stehen. Er ist daher von diesem Gender-Unfug direkt betroffen und hat daher das erforderliche Rechtsschutzinteresse“, sagen Benecken & Giesen. Und wenn die Audi AG die Unterlassungserklärung nicht abgeben sollte? „Dann gibt es postwendend einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zum Landgericht Ingolstadt“, so die Anwälte.

Der VDS unterstützt diese Unterlassungserklärung moralisch und finanziell. „Das Gendern ist kein natürlicher Sprachwandel“, so Krämer, „es ist ein ideologisch gefärbter Versuch, Menschen zu einer Sprache zu zwingen, die sie im Alltag nicht sprechen.“ Dass neben Unternehmen auch verstärkt Medien, Universitäten und Stadtverwaltungen auf diesen Zug vermeintlicher Geschlechtergerechtigkeit aufsprängen, sei peinlich – und vor allem trage Gendern nicht dazu bei, die Position von Frauen und anderen oft benachteiligten Gruppen tatsächlich zu verbessern. „Menschen, die die deutsche Sprache korrekt sprechen und denen an einer flüssigen Kommunikation ohne nicht dazugehörenden Zeichen gelegen ist, werden als rückwärts gewandt wahrgenommen und in die rechte Ecke gestellt – damit muss endlich Schluss sein“, sagt Krämer, „es darf nicht sein, dass Mitarbeiter gezwungen werden, eine Sprache zu nutzen, die es schlichtweg nicht gibt.“ Auch Studenten, die verstärkt – wie in Kassel – zum Gendern genötigt werden, können sich an den VDS wenden, wenn sie wegen fehlenden Genderns eine schlechtere Note bekommen haben.

Weitere Informationen hier:

Verein Deutsche Sprache e.V.
(VDS), Postfach 10 41 28, 44041
info@vds-ev.de
www.vds-ev.de

Quelle der Meldung:

Gender-Abmahnung an Audi AG

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Aktiv gegen den Gender-Wahnsinn vorgehen – alle Bürger können das!

Die deutsche Sprache ist das einzige Gut, das allen Bürgern in Deutschland gehört. Nicht umsonst spricht man von der Muttersprache. Ein Gut, das allen gehört, kann niemals von einer kleinen Gruppe vereinnahmt werden und sollte mit einer hohen Wertschätzung behandelt werden. Man sollte, ja man darf, auch sein eigenes Gut gegen Übergriffe mit allen legalen Mitteln verteidigen.

Die Verunstaltung der deutschen Sprache und damit einhergehend die Kanalisierung des Denkens durch eine sogenannte Elite, die den Bürgern nicht bekannt ist und die jeglicher demokratischer Legitimation entbehrt, ist mittlerweile mit Hilfe der öffentlich rechtlichen Medien und einiger Zeitungen Bestandteil im öffentlichen Leben geworden. Viele Bürger sind geradezu wütend über diese intellektuelle Vergewaltigung, sehen aber keine Möglichkeit dagegen vorzugehen.

Es besteht auch die Gefahr der Resignation, so daß teilweise in der Bevölkerung geglaubt wird, es lohne sich ja ohnehin nicht, gegen einen solchen Irrsinn vorzugehen. Einige Bürger haben auch Angst, sich gegen einen Mainstream zu stellen, weil sie dann befürchten, Nachteile im beruflichen Fortkommen oder bei der Sicherheit des Arbeitsplatzes zu haben.

Mitarbeiter im öffentlichen Dienst werden gezwungen, sich einer ideologischen Schreib- und Sprechweise zu unterziehen, wobei auf das Loyalitätsprinzip hingewiesen wird. Dieses erinnert die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes an ihre Verpflichtung, Weisungen des Staates zu folgen. Dabei wird geflissentlich unterschlagen, daß es auch eine Widerstandsnotwendigkeit für jeden Bürger gibt, wenn er vom Staat gezwungen wird, gesetzeswidriges oder nicht gesetzeskonformes Handeln auszuführen. Es entspricht keinesfalls dem Geist des Grundgesetzes, wenn staatliche Behörden ihren Mitarbeitern Vorgaben machen, wie sie zukünftig sprechen und schreiben müssen. Damit sind nicht die fachlichen Anweisungen gemeint, sondern die Eingriffe in die deutsche Schriftsprache und das Vorschreiben eines ideologisch ausgerichteten Denkens. Der Gesetzgeber in Deutschland geht von einem mündigen Bürger  und nicht von einem Untertan aus. Er verlangt nicht, daß jeder wie ein Lämmlin jeden Unfug seines Vorgesetzten übernehmen muß.

Ein konkretes Mittel des Widerstandes besteht zu aller erst darin, die eigenen Schriftsätze nicht in einer sprachlich verunstalteten Genderform zu verfassen. Schreiben von Firmen und Verwaltungen, die in einem verunstalteten Deutsch geschrieben wurden, sollten korrigiert zurückgeschickt werden. Es ist durchaus nachvollziehbar, daß dies mit mehr Arbeit und Aufwand verbunden ist, allerdings ist dies erforderlich, weil sonst die Initiatoren des Gender-Wahns glauben, alle Bürger würden sich ja doch daran gewöhnen.

An Rundfunk- und Fernsehanstalten sollten laufend durch Hörerbriefe darauf hingewiesen werden, daß man sich eine sprachliche Verunstaltung verbittet.

Wenn Firmen – wie z. B. Audi – meinen, dem politischen Mainstream folgen zu müssen und  von den eigentlich unparteiischen Gewerkschaften daran nicht gehindert werden, sollte sich jeder überlegen, inwieweit er mit solchen Firmen vertraglich kontrahieren will. Der Stimmzettel bei allen Produkten war schon immer die Kaufentscheidung der Kunden.

Vertreter in Ortschaftsräten, Stadträten und in den Parlamenten, die eine Verunstaltung der deutschen Sprache verhindern wollen, sollten grundsätzlich über keine Vorlagen der Verwaltung abstimmen, die im Gender-Stil verfaßt worden sind. Da die meisten Parteien aufgrund der Umsetzung der aus den USA überlieferten Identitätspolitik die Genderschreib- und Sprechweise gegen den Willen der Bürger durchsetzen wollen, sollte man gegenderte Beschlußvorlagen ablehnen und mit Nein stimmen. Jeder Bürger kann sich an seinen Abgeordneten wenden und ihn auffordern, keine Gendersprache zu verwenden. Er hat zwar nur bei den Wahlen einmal eine Entscheidungsmöglichkeit, die sollte dann aber genutzt werden, zumal die nächste Bundestagswahl in einigen Monaten stattfindet.

Man sollte auch daran denken, wie einmal in Deutschland eine unselige Diktatur entstanden ist, der dann nach dem Krieg eine zweite Diktatur mit anderen Vorzeichen folgte: Beim ersten Mal konnte sich eine Diktatur entwickeln, weil man glaubte, man müsse ja nichts dagegen tun und alles sei nicht so schlimm. Die zweite Diktatur war dann eine Folge, die die Bürger in der damaligen DDR zwangsweise hinnehmen mußten. Das Grundgesetz konnte sich nur im Westen Deutschlands Wirkung entfalten.

Mit Sicherheit erfordern alle Schritte gegen die gedankliche Vereinnahmung der Bürger durch Genderideologen, Mut und Rückgrat. Zur Verhinderung eines zwangsverordneten Denkens sollte aber allen dieser Aufwand Wert sein.