Aktuell hat es diese Regierung, die von der SPD, den sogenannten Grünen und der FDP gebildet wird, es schriftlich bekommen, dass sie in einer unverantwortlichen Weise Haushaltstricks praktizierte, die so unsolide und unseriös war, dass das Gericht jetzt eine knallharte Entscheidung getroffen hat. Das ist bemerkenswert, weil die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren überwiegend im Sinne der Regierung getroffen wurden, obwohl daran ebenfalls erhebliche Zweifel durchaus berechtigt gewesen sind. Wenn ein Vorstand eines Unternehmens sich so wie der Finanzminister verhalten hätte, dann würde er wegen Betrug und Bilanzfälschung gerichtlich belangt. Worum geht es jetzt: Die Regierung hatte sich vom Bundestag eine Zusage geben lassen, zur Absicherung von Firmen, die durch die angebliche Coronakrise in finanziellen Notlagen geraten sind, einen finanziellen Fond einzurichten. Dabei handelte es sich um Finanzmittel, die als Fremdmittel aufgenommen wurden. Die von der Bundesregierung beantragte und vom Bundestag genehmigte Ermächtigung zur Fremdfinanzierung dieses Fonds war zu hoch, so dass 60 Milliarden Euro nicht in Anspruch genommen werden mussten. Finanzminister Lindner (FDP), der immer lautstark auf die sogenannte Schuldenbremse hinwies, buchte diese nicht verbrauchten Finanzmittel einfach auf den Klima- und Transformationsfond um, so dass die Regierung damit ihre umfassenden grünen Wunschschlösser der sogenannten Klima-Transformation finanzieren wollte. Ein Teil des Geldes – es muss immer darauf hingewiesen werden, dass es sich dabei um Kredite handelte – wurde bereits haushaltswirksam in Anspruch genommen. In diesem Zusammenhang sollte daran erinnert werden, dass die AfD-Fraktion genau wie die Union schon bei der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 auf die Verfassungswidrigkeit der Umwidmung von 60 Milliarden Euor hingewiesen und eine Normenkontrollklage durch das Verfassungsgericht zur Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes gefordert. Der AfD Antrag (Bundestagsdrucksache 20/488) fand damals allerdings nicht das erforderliche 25-Prozent-Quorum.
Wie sehr die Regierung sich bereits darüber im Klaren war, dass sie hier einen klaren Gesetzesbruch vorgenommen hatte, lässt sich aus der Bemerkung des Wirtschaftsministers Habeck erkennen, als er vor einigen Monaten erklärte: „Würde das Bundesverfassungsgericht den Nachtragshaushalt als verfassungswidrig einstufen, würde uns der Fußboden weggezogen, auf dem wir versuchen, die wirtschaftliche Situation in Deutschland zu stabilisieren“.
Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht diesmal sehr klar und eindeutig der Regierung die Rote Karte gezeigt. Der Beschluss zum „Zweiten Nachtragshaushalt 2021“ wurde für nichtig erklärt. Alle bereits vorgenommenen Verbindlichkeiten müssen anderweitig finanziert werden, da der gesamte Betrag in Höhe von 60 Milliarden Euro wieder zurückgeführt werden muss. Im Klartext bedeutet dies, dass im laufenden Haushalt 60 Milliarden Euro fehlen und die Regierung hier einen neuen Haushalt aufstellen muss.
Mit diesem Beschluss wurde auch mehr als deutlich darauf hingewiesen, dass die Praxis dieser Regierungskoalition immer mehr sogenannte Sondervermögen zu schaffen, die gar keine Vermögen, sondern Schulden sind und damit die Haushaltshoheit des Bundestages aushöhlt, bzw. missachtet, nicht geduldet werden, weil sie verfassungswidrig ist. Es ist gut, dass der BGH hier denlich einmal Klarheit geschaffen hat.
Es wird jetzt sehr spannend sein, wie diese Regierung, die offensichtlich immer mehr finanzielles Unheil anrichtet, das den Bürgern teuer zu stehen kommen wird, die fehlenden 60 Milliarden Euro finanzieren will. Eine weitere Aushebelung der sogenannten Schuldenbremse wird nicht möglich sein, weil diese nur dann erneut ausgehebelt werden könnte, wenn mit einer Zweidrittelmehrheit ein Beschluss des Bundestages erfolgt. Ob diese Polit-Dilettanten jetzt endlich das machen, was sie bereits längst hätten machen müssen, nämlich nur so viel Geld auszugeben, wie sie auch einnehmen können, ist fraglich. Es ist zu befürchten, dass wieder mit neuen Taschenspielermethoden neue sogenannte Finanzierungsquellen gefunden werden, die sich bei näherem Hinsehen auch nur als Schuldenaufnahme herausstellen. Gerade hat die Bundesregierung wieder einmal beschlossen, die Kriegsunterstützung der Ukraine mit erheblichen zusätzlichen Steuermitteln der Bürger zu erhöhen, obwohl sich erstens die Frage stellt, mit welchem Recht diese Regierung den Krieg in der Ukraine immer weiter unterstützt und zweitens, woher eigentlich die riesigen Geldbeträge kommen sollen, die für die Ukraine bereitgestellt werden. Dabei sind auch die Erklärungen des CDU-Abgeordneten Kiesewetter erschreckend, ja sogar beängstigend, wenn dieser in einer Diskussionsrunde im Deutschlandfunk erklärt, dass die (sogenannte) Schuldenbremse im Hinblick auf die Kriegsgefahr erhöht werden müsse. Er verkennt dabei, dass er mit aufgenommenen Krediten gegen die Interessen der deutschen Bürger durch die Kriegsfinanzierung der Ukraine diese Kriegsgefahr für Deutschland geradezu herbeiführt. Hier wäre es notwendig, dass endlich eine Fraktion im Bundestag darauf hinweist, dass im Rahmen einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht geprüft werden muss, ob die Bundesregierung überhaupt berechtigt ist aktiv in einen ausländischen Krieg einzugreifen. Sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach dem 2 plus 4 – Vertrag ist es Deutschland untersagt, sich aktiv an Kriegen im Ausland zu beteiligen.
Die jetzt vorliegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist jedenfalls eine gute Basis auch weiterhin die anderen Vorhaben dieser Regierung einer besonderen rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird eine Reihe auch anderer Entscheidungen, die bisher getroffen worden sind, einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Vertrauen kann man dieser Regierung nicht mehr, das ist auch ein Ergebnis der jetzt vorliegenden Entscheidung des BGH.