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Die Regierung hat jegliches Vertrauen verspielt – das aktuelle Bundesverfassungsgerichts – Urteil bestätigt das

Aktuell hat es diese Regierung, die von der SPD, den sogenannten Grünen und der FDP gebildet wird, es schriftlich bekommen, dass sie in einer unverantwortlichen Weise Haushaltstricks praktizierte, die so unsolide und unseriös war, dass das Gericht jetzt eine knallharte Entscheidung getroffen hat. Das ist bemerkenswert, weil die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren überwiegend im Sinne der Regierung getroffen wurden, obwohl daran ebenfalls erhebliche Zweifel durchaus berechtigt gewesen sind. Wenn ein Vorstand eines Unternehmens sich so wie der Finanzminister verhalten hätte, dann würde er wegen Betrug und Bilanzfälschung gerichtlich belangt. Worum geht es jetzt: Die Regierung hatte sich vom Bundestag eine Zusage geben lassen, zur Absicherung von Firmen, die durch die angebliche Coronakrise in finanziellen Notlagen geraten sind, einen finanziellen Fond einzurichten.   Dabei handelte es sich um Finanzmittel, die als Fremdmittel aufgenommen wurden. Die von der Bundesregierung beantragte und vom Bundestag genehmigte Ermächtigung zur Fremdfinanzierung dieses Fonds war zu hoch, so dass 60 Milliarden Euro nicht in Anspruch genommen werden mussten. Finanzminister Lindner (FDP), der immer lautstark auf die sogenannte Schuldenbremse hinwies, buchte diese nicht verbrauchten Finanzmittel einfach auf den Klima- und Transformationsfond um, so dass die Regierung damit ihre umfassenden grünen Wunschschlösser der sogenannten Klima-Transformation finanzieren wollte. Ein Teil des Geldes – es muss immer darauf hingewiesen werden, dass es sich dabei um Kredite handelte – wurde bereits haushaltswirksam in Anspruch genommen. In diesem Zusammenhang sollte daran erinnert werden, dass die AfD-Fraktion genau wie die Union schon bei der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 auf die Verfassungswidrigkeit der Umwidmung von 60 Milliarden Euor hingewiesen und eine Normenkontrollklage durch das Verfassungsgericht zur Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes gefordert. Der AfD Antrag (Bundestagsdrucksache 20/488) fand damals allerdings nicht das erforderliche 25-Prozent-Quorum.

Wie sehr die Regierung sich bereits darüber im Klaren war, dass sie hier einen klaren Gesetzesbruch vorgenommen hatte, lässt sich aus der Bemerkung des Wirtschaftsministers Habeck erkennen, als er vor einigen Monaten erklärte: „Würde das Bundesverfassungsgericht den Nachtragshaushalt als verfassungswidrig einstufen, würde uns der Fußboden weggezogen, auf dem wir versuchen, die wirtschaftliche Situation in Deutschland zu stabilisieren“.

Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht diesmal sehr klar und eindeutig der Regierung die Rote Karte gezeigt. Der Beschluss zum „Zweiten Nachtragshaushalt 2021“ wurde für nichtig erklärt. Alle bereits vorgenommenen Verbindlichkeiten müssen anderweitig finanziert werden, da der gesamte Betrag in Höhe von 60 Milliarden Euro wieder zurückgeführt werden muss. Im Klartext bedeutet dies, dass im laufenden Haushalt 60 Milliarden Euro fehlen und die Regierung hier einen neuen Haushalt aufstellen muss.

Mit diesem Beschluss wurde auch mehr als deutlich darauf hingewiesen, dass die Praxis dieser Regierungskoalition immer mehr sogenannte Sondervermögen zu schaffen, die gar keine Vermögen, sondern Schulden sind und damit die Haushaltshoheit des Bundestages aushöhlt, bzw. missachtet, nicht geduldet werden, weil sie verfassungswidrig ist. Es ist gut, dass der BGH hier denlich einmal Klarheit geschaffen hat.

Es wird jetzt sehr spannend sein, wie diese Regierung, die offensichtlich immer mehr finanzielles Unheil anrichtet, das den Bürgern teuer zu stehen kommen wird, die fehlenden 60 Milliarden Euro finanzieren will. Eine weitere Aushebelung der sogenannten Schuldenbremse wird nicht möglich sein, weil diese nur dann erneut ausgehebelt werden könnte, wenn mit einer Zweidrittelmehrheit ein Beschluss des Bundestages erfolgt. Ob diese Polit-Dilettanten jetzt endlich das machen, was sie bereits längst hätten machen müssen, nämlich nur so viel Geld auszugeben, wie sie auch einnehmen können, ist fraglich. Es ist zu befürchten, dass wieder mit neuen Taschenspielermethoden neue sogenannte Finanzierungsquellen gefunden werden, die sich bei näherem Hinsehen auch nur als Schuldenaufnahme herausstellen. Gerade hat die Bundesregierung wieder einmal beschlossen, die Kriegsunterstützung der Ukraine mit erheblichen zusätzlichen Steuermitteln der Bürger zu erhöhen, obwohl sich erstens die Frage stellt, mit welchem Recht diese Regierung den Krieg in der Ukraine immer weiter unterstützt und zweitens, woher eigentlich die riesigen Geldbeträge kommen sollen, die für die Ukraine bereitgestellt werden. Dabei sind auch die Erklärungen des CDU-Abgeordneten Kiesewetter erschreckend, ja sogar beängstigend, wenn dieser in einer Diskussionsrunde im Deutschlandfunk erklärt, dass die (sogenannte) Schuldenbremse im Hinblick auf die Kriegsgefahr erhöht werden müsse. Er verkennt dabei, dass er mit aufgenommenen Krediten gegen die Interessen der deutschen Bürger durch die Kriegsfinanzierung der Ukraine diese Kriegsgefahr für Deutschland geradezu herbeiführt. Hier wäre es notwendig, dass endlich eine Fraktion im Bundestag darauf hinweist, dass im Rahmen einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht geprüft werden muss, ob die Bundesregierung überhaupt berechtigt ist aktiv in einen ausländischen Krieg einzugreifen. Sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach dem 2 plus 4 – Vertrag ist es Deutschland untersagt, sich aktiv an Kriegen im Ausland zu beteiligen.

Die jetzt vorliegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist jedenfalls eine gute Basis auch weiterhin die anderen Vorhaben dieser Regierung einer besonderen rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird eine Reihe auch anderer Entscheidungen, die bisher getroffen worden sind, einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Vertrauen kann man dieser Regierung nicht mehr, das ist auch ein Ergebnis der jetzt vorliegenden Entscheidung des BGH.

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Der Corona-Terror treibt Stilblüten – jetzt mischt auch die Bundesanstalt für Arbeit mit

Die Corona-Angstpsychose erfindet immer weitere Steigerungsformen. In den Nachrichten des Deutschlandfunks wurde berichtet, daß der Amtsleiter der Bundesagentur für Arbeit, der sich mit dem Titel „Vorstandsvorsitzender“ schmückt – vielleicht ist die Bundesanstalt inzwischen ein Produktionsbetrieb geworden – zum Ausdruck brachte, daß bei einer Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht auch das Arbeitsamt (Bundesanstalt für Arbeit) betroffen sei. Bisher hätten die Arbeitgeber kein Recht, ihre Mitarbeiter zu fragen, ob sie geimpft seien, da es eine medizinische Schweigepflicht gibt und gesundheitliche Fragen den Arbeitgeber grundsätzlich nichts angehen. Wenn aber eine Impfpflicht besteht, dann können Mitarbeiter vom Arbeitgeber an ihrer Ausübung der Tätigkeit gehindert werden, so daß dies auch zu einem Wegfall des Arbeitsentgeltes führt. Das hätte dann auch Konsequenzen für das Arbeitsamt. Mitarbeiter, die sich weigern, sich impfen zu lassen, müssen dann mit einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld rechnen. Das Gleiche gilt auch für die Personen, die ALG-II-Leistungen beantragen müssen und dann ebenfalls mit einer Sperrfrist für die Auszahlung der Leistungen auf der Basis des ALG II rechnen müssen.

Der Amtsleiter (Vorstandsvorsitzender) der Bundesanstalt für Arbeit meinte, daß seine Behörde dann auch prüfen wird, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrfrist etwa beim Arbeitslosengeld führen müsse.
Die Nachricht als solche ist bereits eine Ungeheuerlichkeit und ein Angriff auf die Integrität der Bürger. Die gesundheitliche Unversehrtheit ist ein verbrieftes Recht jedes Bürgers in der Bundesrepublik Deutschland. Es kann nur dann eingeschränkt werden, wenn dies durch ein Gesetz explizit beschlossen worden ist. Dabei sind jedoch besonders hohe Anforderungen an den Gesetzgeber, sprich dem Bundestag, gesetzt worden, so daß keinesfalls leichtfertig in die Grundrechte der Bürger eingegriffen werden darf.

Der Hinweis der Bundesanstalt für Arbeit kommt deshalb zu einem Zeitpunkt, wo die Bundesanstalt in keiner Weise betroffen ist. Es steht ihr nicht zu, aktiv in eine solche Gesetzgebung einzugreifen, da sie als ausführende Behörde nach dem geltenden Gesetz zu handeln hat. Insofern kann die Mitteilung des Amtsleiters der Bundesanstalt für Arbeit, Scheele, auch als Drohgebärde gesehen werden, um Bürger zu „motivieren“, sich schnell gegen Corona impfen zu lassen. Er wird auch teilweise bei bestimmten Personenkreisen Erfolg haben, die sich durch eine solche Information in Angst und Schrecken versetzt fühlen, weil sie befürchten, ihre Existenzgrundlage zu verlieren. Diese Politik der Angst reiht sich nahtlos in die bisherige Praxis sowohl der vorherigen Regierung Merkel, als auch der jetzigen Regierung des Linksbündnisses mit gelben Tupfer als Alibi für eine angebliche bürgerliche Politik, ein, die durch die Entwicklung und des Praktizierens eines Horrorszenarium die Bürger in Angst und Schrecken treibt und diese Verhaltensweise auch jetzt nicht beenden will, obwohl alle Zeichen darauf hindeuten, daß die Voraussetzungen für eine solche Angstverbreitung in keiner Weise vorliegen.

Im Augenblick bleibt festzuhalten, daß es eine gesetzliche Impfpflicht gegen Corona für alle Bürger nicht gibt und die gesetzliche Vorschrift für die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen auf sehr dünnen rechtlichen Grundlagen beruht und noch gar nicht sicher ist, daß auch diese in dem Müllkorb vieler ungereimter Gesetzesvorlagen dieser Regierung landen wird.

Wenn diese links-gelbe Regierung den massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürger durch eine gesetzliche Vorgabe durch den Bundestag beschlossen haben will, dann hat sie vorerst eine Güterabwägung vorzunehmen, ob dieser Eingriff verhältnismäßig und vor allen Dingen zur Erreichung des von der Regierung vorgegebenen Zwecks notwendig ist. Es muß vorher geprüft werden, ob es andere Mittel gibt, das gesetzte Ziel zu erreichen. Wie sicher sich die Regierung zu sein scheint, den Eingriff in die Unversehrtheit der Bürger durchsetzen zu können, kann man bereits daran erkennen, daß sich diese Regierung noch nicht einmal in der Lage sieht, einen eigenen Gesetzentwurf dem Bundestag zur Entscheidung vorzulegen. Bereits dies ist ein skandalöses Verhalten, weil es hier eben nicht nur darum geht, irgendeinen Schwachsinn per Gesetz zu verordnen, der auch wieder schnell aufgehoben werden kann, sondern diese Regierung will in ein originäres Grundrecht der Bürger eingreifen, daß grundsätzlich nach dem Grundgesetz einen hohen Stellenwert hat.

Gehen wir doch sachlich die einzelnen Schritte durch, die abgeklärt werden müssen, bevor ein solcher Eingriff in das Recht der Bürger überhaupt gerichtsfest zu machen wäre. Von der ethischen Frage wollen wir in diesem Zusammenhang gar nicht weitersprechen, diese Überlegungen scheinen in der letzten Zeit ohnehin immer mehr in den Hintergrund gerückt zu werden. Angeblich soll mit der Impfpflicht gegen Corona die weitere Verbreitung dieses Virus verhindert werden, wobei hier schon die erste Frage vorliegt, nämlich welche Virusvariante soll denn angegriffen werden? Die gegenwärtige Virusvariante ist offensichtlich in keiner Weise so gefährlich, daß die Volksgesundheit und das Leben der Bürger massiv bedroht wäre. Es ist auch nicht erkennbar, daß eine Überlastung der Krankenhäuser durch mögliche Corona-Erkrankungen tatsächlich zu erwarten wäre. Eine Vermutung, wonach eine solche Gefährdung eintreten könnte, reicht nicht aus, um in die Persönlichkeitsrechte der Bürger einzugreifen.
Es muß weiter sicher nachgewiesen werden, daß durch die Impflicht die Ansteckung anderer Personen verhindert werden kann. Dies ist mit Sicherheit nicht der Fall, so daß dieses Argument für einen massiven Grundrechtseingriff ebenfalls verbraucht ist.
Unterstellt, die Impfung würde die Erwartungen – Schutz vor Infektionen, Schutz vor ernsthaften Erkrankungen, die eine Behandlung auf einer Intensivstation erfordern – erfüllen, ist zu klären, für welchen Zeitraum der gegenwärtig zur Verfügung stehende Impfstoff seine Wirkung behält. Ein Impfen in den ständigen Abständen von Monaten wäre keine Impfung, sondern käme einer medizinischen Behandlung gleich.

Es bleibt der Grundsatz, daß ein Eingriff in Grundrechte der Bürger nicht vertretbar ist, wenn es sich um sogenannte Vorratsbeschlüsse handelt, also aufgrund einer Vermutung, daß ein Sachverhalt gegebenenfalls eintreten könnte.

Um noch einmal auf den Anfang dieses Kommentars zurückzukommen, unter den gegenwärtigen Entscheidungsvoraussetzungen ist es abenteuerlich, daß eine Behörde, wie die Bundesanstalt für Arbeit, die Angstkampagne der Bundesregierung unterstützt und sich damit in Zuständigkeiten einmischt, die diese Behörde nicht hat.

Der Schaden, den diese Regierung – in Fortsetzung der vorherigen Regierung Merkel, die erst die Grundlagen für den Demokratieabbau gelegt hat, der jetzt massiv fortgesetzt wird – bereits verursacht hat, ist erheblich. Diese Regierung hat das Vertrauen der Bürger in den Staat zerstört, die Spaltung der Gesellschaft massiv vorangetrieben und durch ihre Angst-Kampagnen unsägliches Leid produziert.
Es ist erfreulich, daß mittlerweile viele Bürger auf die Straße gehen und zum Ausdruck bringen, daß sie sich gegen eine Diktatur wehren, auch wenn diese Diktatur unter dem Deckmantel eines angeblichen Gesundheitsschutzes daherkommt.