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Wie KI‑Modelle politische Kritik umdeuten: Eine Gegenüberstellung

Die Amadeu‑Antonio‑Stiftung bietet ein KI‑basiertes Modul an, das Kommentare automatisiert bewertet und angebliche „Störstrategien“ identifiziert. Um die Funktionsweise dieses Modells zu prüfen, habe ich meinen Kommentar zum Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) dort eingegeben.

Im Folgenden stelle ich meinen Originalkommentar der automatisierten Auswertung des Stiftungs‑Moduls gegenüber. Die Leser sollen sich selbst ein Bild davon machen, wie das Modell arbeitet und welche Schlussfolgerungen es zieht.

 

Mein eigener Kommentar: Juristen machen ihren eigenen Berufsstand unglaubwürdig

Unter dem Titel „Das linke Meinungssystem kennt keine moralischen Grenzen“ schrieb ich am 15.7. dieses Jahres über die Verbreitung eines sogenannten Gutachtens der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, einem links‑politisch ausgerichteten Verein, der sich den Anstrich einer seriösen Gesellschaft für Freiheitsrechte geben will. Dieser Verein zeigte sich so überzeugt, dass er mit einem sogenannten Gutachten wissenschaftlich bewiesen habe, die AfD sei verfassungsfeindlich. Man glaubt, die Bürger mit einer Masse von über 1.000 Seiten, die dieses „Gutachten“ umfasst, überzeugen zu können, dass die AfD verboten werden müsse. Die linken Politiker der SED‑Nachfolgepartei meinten, eine Anhörung im Landtag von Thüringen – die man eher als Politposse bezeichnen sollte – durchführen zu sollen, um mit ausgewählten linken Parteiunterstützern darlegen zu können, dass jetzt endlich Höcke und Co. beseitigt werden könnten.

Ein weiterer Punkt, der sich aus dem Gutachten selbst ergibt, stellt die wissenschaftliche Glaubwürdigkeit infrage: Bei der Erstellung wurde KI eingesetzt. Die Verfasser benennen das Programm, das sie verwendet haben, ausdrücklich. Die KI wertete umfangreiche Daten anhand eines Systemprompts aus. Das bedeutet: Die KI klassifizierte Inhalte nach politisch definierten Kategorien wie „Rassismus“ oder „Demokratiefeindlichkeit“. Diese Kategorien sind jedoch nicht wissenschaftlich operationalisiert, sondern politisch vorgegeben. Damit hat nicht ein Jurist, sondern die KI entschieden, welche Inhalte überhaupt in die juristische Bewertung gelangen. Die spätere Subsumtion ist dadurch vor strukturiert und determiniert. Ein solches Gutachten wäre vor Gericht kaum als Beweis verwertbar.

Auch die Finanzierung des Vereins wirft Fragen auf. Er soll u. a. von der Open Society Fondation des Investors George Soros sowie der Luminate‑Stiftung unterstützt werden – beide weltweit für Projekte linksgrüner Ausrichtung bekannt. Das ist nicht verwerflich, aber es zeigt, dass der Verein politisch klar verortet ist.

Das aktuell vorgelegte Gutachten ist daher weniger ein wissenschaftlich fundiertes Dokument als vielmehr eine politische Kampfansage gegen eine missliebige Partei. Wissenschaft wird hier als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele instrumentalisiert – und damit in ihrer Glaubwürdigkeit beschädigt.

Die Methodik eines solchen Vorgehens ist nicht strafbar, sie ist jedoch wissenschaftlich unsolide und täuscht einen wissenschaftlichen Standard vor, der gar nicht vorhanden ist.

Betrachten wir die Verfasser, die dieses sogenannte Gutachten erstellt haben und die alle namentlich in diesem Gutachten erwähnt werden, dann wird weiter erkennbar, dass hier nicht Rechtswissenschaftler ein ernst zu nehmendes Gutachten vorgelegt haben, sondern Juristen, die weder spezifische Kenntnisse des Staatsrechts noch Fachleute waren, die sich bereits intensiv mit Parteiverbotsverfahren befasst hatten.

Im Gutachten werden folgende Verfasser genannt: Dr. Bijan Moini (Leitung), Jurist, Schriftsteller und Mitarbeiter der GFF. Seine Schwerpunkte sind Bürgerrechte und Antidiskriminierung. Er ist politisch aktiv im Bereich „strategische Prozessführung“. Er ist kein klassischer Staatsrechtler und hat sich mehrfach gegen die AfD positioniert, so dass er befangen ist und somit in einem Verfahren als Gutachter nicht anerkannt werden würde.

Arash Bakhtiari, Jurist mit dem Schwerpunkt Menschenrechte und Antidiskriminierung. Er ist – soweit aus öffentlich zugänglichen Quellen erkennbar – im Umfeld progressiver NGOs tätig und kein ausgewiesener Experte für Parteiverbotsverfahren.

Valentina Chiofalo, Juristin mit dem Schwerpunkt Gleichstellung und Gender Studies. Sie ist in feministischen Projekten engagiert und keine ausgewiesene Staatsrechtlerin.

Jonas Deyda, Jurist mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht und Antidiskriminierung. Seine Tätigkeiten liegen im Bereich zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Charlotte Eichler, Juristin mit dem Schwerpunkt Grundrechte und Gleichstellung. Sie ist in progressiven Rechtsinitiativen tätig.

Helen Greiner, Juristin mit dem Schwerpunkt Menschenrechte und Diskriminierungsschutz, ebenfalls keine klassische Verfassungsrechtlerin.

Dr. Patrick Wielowiejski, Jurist mit dem Schwerpunkt Genderkompetenz und feministische Rechtspolitik.

Auch die im Gutachten genannten Teammitglieder verfügen über keine spezifischen Fachkenntnisse, die sie als Gutachter besonders qualifizieren würden.

Die Autoren des Gutachtens stammen überwiegend aus aktivistischen juristischen Kontexten – Gender Legal Studies, Antidiskriminierungsrecht, Migrationsrecht, feministische Rechtspolitik und NGO‑Arbeit. Klassische Staatsrechtler oder Experten für Parteiverbotsverfahren sind nicht beteiligt. Diese Zusammensetzung ist nicht falsch, aber sie ist politisch homogen und wirft Fragen nach der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des Gutachtens auf. Jedes Gericht müsste bei einer solchen Zusammensetzung von Gutachtern prüfen, ob hier nicht eine Befangenheit in der Sache vorliegt.

Was die Sache so fragwürdig erscheinen lässt, ist die Tatsache, dass ein Sender wie der Deutschlandfunk in seinen Nachrichten eine solche Verlautbarung von sehr politisch ausgerichteten Juristen unkommentiert übernimmt und seinen Hörern den Eindruck vermittelt, dass hier ein eindeutiger Beweis für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD festgestellt wurde. Die Behauptung, ein Gutachten sei „wissenschaftlich bewiesen“, nur weil es von vielen Juristen unterstützt wird, ist irreführend. Die Zahl der Unterstützer ersetzt keine wissenschaftliche Methodik und keine verfassungsrechtliche Prüfung.

Dieses Vorgehen eines Vereins, der politisch die AfD bekämpft und den Eindruck vermittelt, durch ein objektives Rechtsgutachten einen Beweis für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD erbracht zu haben, ist erlaubt; gleichwohl beschädigt es die Glaubwürdigkeit von Gutachten. Was aber unerträglich ist, ist die Tatsache, dass sich Juristen dazu hergeben, auf einer solchen dubiosen Rechtsgrundlage über den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk eine Meinung zu verbreiten, dass jetzt ein gerichtsfestes Gutachten vorgelegt wurde. Noch unverständlicher ist, dass ein seriöser Sender unkommentiert eine solche Nachricht verbreitet. Vor solchen Juristen kann man als Bürger nur noch Angst haben, wenn man daran denkt, wie diese als Richter und Staatsanwälte das Recht vertreten. Darin liegt der eigentliche Skandal. Man muss aber befürchten, dass viele Bürger nicht merken, wie sie in die Irre geführt werden.

 

Die Beurteilung des Tools der Amadeo-Antonio-Stiftung

  1. Erkannte Störstrategien
  • Pseudowissenschaft Der Kommentar versucht, sich einen wissenschaftlichen Anstrich zu geben, indem er die Methodik des Gutachtens infrage stellt (z. B. KI-Einsatz, fehlende Operationalisierung von Kategorien). Allerdings werden die Vorwürfe nicht sachlich begründet, sondern mit politischen Unterstellungen vermischt. Dies dient dazu, die Glaubwürdigkeit des Gutachtens zu untergraben, ohne fundierte Gegenargumente zu liefern.
  • Whataboutism Der Kommentar lenkt von der eigentlichen Thematik (hier: das Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD) ab, indem er auf die politische Ausrichtung des Vereins, die Finanzierung oder die angebliche Voreingenommenheit der Autor*innen verweist. Damit soll der Eindruck erweckt werden, dass „die andere Seite“同样 fragwürdig agiert.
  • Themenhopping Es werden mehrere Themen angesprochen, die nur lose miteinander verbunden sind:
    • Methodik des Gutachtens
    • Finanzierung des Vereins
    • Politische Ausrichtung der Autor*innen
    • Medienberichterstattung (Deutschlandfunk)
    • Unterstellungen gegenüber Jurist*innen Diese Aneinanderreihung erschwert eine fokussierte Diskussion.
  • Opferinszenierung / Täter-Opfer-Umkehr Der Kommentar inszeniert sich als Opfer einer angeblichen „linken Meinungsdominanz“ und unterstellt, dass kritische Stimmen unterdrückt werden. Gleichzeitig wird die Glaubwürdigkeit der Gutachter*innen und Medien angegriffen, ohne selbst Belege für die eigenen Behauptungen zu liefern.
  • Desinformation / Falschinformation Der Kommentar verbreitet pauschale Unterstellungen (z. B. „politische Kampfansage“, „dubiose Rechtsgrundlage“), ohne diese konkret zu belegen. Zudem wird der Eindruck erweckt, das Gutachten sei generell unseriös, weil es von „Aktivist*innen“ erstellt wurde – ein klassisches Narrativ, um wissenschaftliche Arbeit zu diskreditieren.
  1. Strafrechtliche Relevanz

Der Kommentar enthält keine eindeutigen strafrechtlichen Verstöße wie Beleidigungen (§ 185 StGB), Bedrohungen (§ 241 StGB) oder Volksverhetzung (§ 130 StGB). Allerdings könnten folgende Aspekte problematisch sein:

  • Unterstellungen von Befangenheit oder Lügen könnten im Einzelfall als üble Nachrede (§ 186 StGB) gewertet werden, wenn sie nicht belegbar sind.
  • Pauschale Diffamierungen („dubiose Rechtsgrundlage“, „politische Kampfansage“) sind moralisch fragwürdig, aber nicht strafbar.

Falls du unsicher bist, ob ein Kommentar strafrechtlich relevant ist, kannst du dich an Civic.net wenden oder eine Einschätzung bei HateAid oder der Meldestelle REspect! einholen.

  1. Moderationsempfehlungen

Option 1: Kommentar löschen (wenn gegen Netiquette verstoßend)

  • Begründung: Der Kommentar verstößt gegen Regeln deiner Plattform, z. B. wenn:
    • Pauschale Unterstellungen oder Desinformation nicht erlaubt sind.
    • Themenhopping oder Whataboutism explizit untersagt sind.
    • Die Diskussion durch den Kommentar eskaliert oder andere Nutzer*innen verunsichert werden.
  • Formulierung für die Löschung„Ihr Kommentar enthält mehrere Unterstellungen und lenkt vom eigentlichen Thema ab. Da dies gegen unsere Netiquette verstößt, haben wir ihn entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich und beim Thema.“

Option 2: Sachlich auf Störstrategien hinweisen

  • Zielgruppe: Nicht der*die Kommentator*in, sondern die mitlesende Community.
  • Formulierungsvorschlag„Ihr Kommentar enthält mehrere Vorwürfe zur Methodik und Finanzierung des Gutachtens. Allerdings werden hier verschiedene Themen vermischt (Themenhopping), was eine sachliche Diskussion erschwert. Zudem lenkt der Verweis auf die politische Ausrichtung der Autor*innen vom eigentlichen Inhalt ab (Whataboutism). Wir bitten darum, beim Thema zu bleiben: Das Gutachten der GFF ist öffentlich einsehbar und kann diskutiert werden. Falls Sie konkrete Kritik an der Methodik haben, können Sie diese gerne sachlich einbringen.“

Option 3: Pseudowissenschaft entlarven

  • Fokus: Hinterfrage die Quellen und Methodik des Kommentars.
  • Formulierungsvorschlag„Sie stellen die wissenschaftliche Methodik des Gutachtens infrage. Die GFF hat ihre Vorgehensweise transparent dargelegt – inklusive des KI-Einsatzes. Falls Sie konkrete Fehler in der Methodik sehen, können Sie diese gerne benennen. Pauschale Unterstellungen wie „politische Kampfansage“ helfen jedoch nicht weiter. Falls Sie sich für die Finanzierung von NGOs interessieren: Diese ist oft öffentlich einsehbar (z. B. über den Transparenzbericht der GFF).“

Option 4: Auf Faktenchecks verweisen

  • Falls der Kommentar falsche Behauptungen enthält (z. B. zur Finanzierung), kannst du auf seriöse Quellen verweisen: „Die Finanzierung der GFF ist öffentlich einsehbar und wird regelmäßig geprüft. Falls Sie Fragen dazu haben, empfehlen wir den Transparenzbericht der GFF oder Faktenchecks von Correctiv.“
  1. Wann lohnt sich eine Antwort?
  • Ja, wenn:
    • Der Kommentar viele Likes/Interaktionen erhält und die Community verunsichert sein könnte.
    • Du die Gelegenheit nutzen möchtest, um Störstrategien zu entlarven und die Diskussion zu versachlichen.
  • Nein, wenn:
    • Der Kommentar offensichtlich nur provozieren soll und keine inhaltliche Auseinandersetzung möglich ist.
    • Die Diskussion bereits eskaliert ist und eine Antwort weitere Hasskommentare nach sich ziehen würde.

 

Die Auswertung des Moduls fällt in mehreren Punkten anders aus als bei einem bereits erfolgten Versuch am Vortag. Besonders der neu erhobene Vorwurf des „Themenhoppings“ ist bemerkenswert, da die angesprochenen Aspekte – Methodik, Finanzierung, Qualifikation der Autoren und mediale Darstellung – unmittelbar zur Frage der wissenschaftlichen Belastbarkeit des Gutachtens gehören.

Auffällig bleibt zudem, dass das Modul meinen Kommentar erneut in die Nähe rechtlicher Problemfelder rückt, obwohl der Text weder Beleidigungen noch Schmähkritik enthält und ausschließlich eine politische Analyse darstellt. Die Einstufung als „grenzwertig“ wirkt daher weniger juristisch begründet als durch die politisch vorgeprägten Kategorien des Modells motiviert.

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KI‑gestützte Meinungserkennung – ein neues Risiko für die öffentliche Debatte

Eigentlich durch einen Zufall stellte ich fest, dass die Amadeo‑Antonio‑Stiftung ein neues Tool bereitgestellt hat, mit dem es möglich sein soll, Kommentare „prüfen“ zu lassen, ob sie Hass verbreiten, Falschinformationen enthalten oder strafrechtliche Grenzen überschreiten. In einer Informationsmail teilt die Stiftung mit, dass „Hasskommentare“ für viele Menschen bereits zum Alltag im Netz gehören, und dass es nun ein Werkzeug gebe, mit dem solche Kommentare schnell identifiziert werden könnten, um anschließend dagegen vorzugehen.

Die politische Debatte verändert sich. Neben klassischen Medien, sozialen Netzwerken und öffentlichen Institutionen treten zunehmend neue Akteure auf den Plan: KI‑gestützte Systeme, die Kommentare, Meinungen und politische Äußerungen automatisch analysieren und bewerten. Was zunächst nach technischer Innovation klingt, birgt bei genauerem Hinsehen erhebliche Risiken für die demokratische Kultur.

In den vergangenen Monaten sind mehrere Projekte entstanden, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz politische Kommentare klassifizieren sollen. Die Systeme sollen angeblich „Hass“, „Feindlichkeit“, „Desinformation“, „Störstrategien“, „Dog Whistles“ und eine „Täter‑Opfer‑Umkehr“ erkennen.

Diese Begriffe stammen nicht aus der Informatik oder Rechtswissenschaft, sondern aus der politischen Diskursanalyse. KI wird damit nicht als technisches Werkzeug eingesetzt, sondern als moralische Instanz, die politische Aussagen bewertet.

Das ist ein Paradigmenwechsel – und ein gefährlicher. Denn wem steht das Recht zu, moralische Bewertungen über andere Personen vorzunehmen und daraus sogar rechtlich relevante Schlüsse zu ziehen? Eine KI kann keine politische oder moralische Bewertung leisten, wobei solche Bewertungen ohnehin nicht zulässig sind.

KI‑Modelle sind statistische Systeme. Sie erkennen Muster, aber sie verstehen keine Inhalte. Sie können Wörter zählen, Satzstrukturen erkennen, Themen identifizieren und einen Tonfall approximieren.

Aber sie können nicht juristisch subsumieren, moralisch urteilen oder politische Absichten erkennen.

Wenn KI dennoch politische Kategorien wie „Hass“, „Desinformation“ oder „Diffamierung“ vergibt, dann tut sie das nicht aufgrund objektiver Kriterien, sondern aufgrund der Vorgaben, die Menschen ihr gemacht haben. Damit ist jede Bewertung politisch vorstrukturiert. Hinter jedem KI‑System stehen Personen, die es entsprechend „füttern“ und die selbst politische Ziele verfolgen. Sie vernebeln ihre eigenen Absichten hinter einer vermeintlich objektiven Bewertung durch ein KI‑System, so dass schließlich nicht mehr zu erkennen ist, wer die Verantwortung für solche „Bewertungsergebnisse“ trägt.

Politische Meinungsbildung wird dadurch immer stärker durch technische Hilfsmittel determiniert und scheinbar objektiviert. Dadurch können Entwicklungen in Gang gesetzt werden, die in eine Meinungsdiktatur führen. Die KI wird zu einem Werkzeug, das politische Debatten lenkt, filtert und moralisch bewertet. Solche Instrumente gehören nicht in die Hände privater Organisationen, deren Ziel es ist, eine bestimmte Politik durchzusetzen.

Mit diesem Thema wird sich die Gesellschaft zunehmend befassen müssen. Bornemann‑Aktuell wird in Kürze an einem praktischen Beispiel zeigen, warum diese neuen Systeme auch gefährlich sein können.

 


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Juristen machen ihren eigenen Berufsstand unglaubwürdig

Unter dem Titel „Das linke Meinungssystem kennt keine moralischen Grenzen“ schrieb ich am 15.7. dieses Jahres über die Verbreitung eines sogenannten Gutachtens der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, einem links‑politisch ausgerichteten Verein, der sich den Anstrich einer seriösen Gesellschaft für Freiheitsrechte geben will. Dieser Verein zeigte sich so überzeugt, dass er mit einem sogenannten Gutachten wissenschaftlich bewiesen habe, die AfD sei verfassungsfeindlich. Man glaubt, die Bürger mit einer Masse von über 1.000 Seiten, die dieses „Gutachten“ umfasst, überzeugen zu können, dass die AfD verboten werden müsse. Die linken Politiker der SED‑Nachfolgepartei meinten, eine Anhörung im Landtag von Thüringen – die man eher als Politposse bezeichnen sollte – durchführen zu sollen, um mit ausgewählten linken Parteiunterstützern darlegen zu können, dass jetzt endlich Höcke und Co. beseitigt werden könnten.

Ein weiterer Punkt, der sich aus dem Gutachten selbst ergibt, stellt die wissenschaftliche Glaubwürdigkeit infrage: Bei der Erstellung wurde KI eingesetzt. Die Verfasser benennen das Programm, das sie verwendet haben, ausdrücklich. Die KI wertete umfangreiche Daten anhand eines Systemprompts aus. Das bedeutet: Die KI klassifizierte Inhalte nach politisch definierten Kategorien wie „Rassismus“ oder „Demokratiefeindlichkeit“. Diese Kategorien sind jedoch nicht wissenschaftlich operationalisiert, sondern politisch vorgegeben. Damit hat nicht ein Jurist, sondern die KI entschieden, welche Inhalte überhaupt in die juristische Bewertung gelangen. Die spätere Subsumtion ist dadurch vorstrukturiert und determiniert. Ein solches Gutachten wäre vor Gericht kaum als Beweis verwertbar.

Auch die Finanzierung des Vereins wirft Fragen auf. Er soll u. a. von der Open Society Foundation des Investors George Soros sowie der Luminate‑Stiftung unterstützt werden – beide weltweit für Projekte linksgrüner Ausrichtung bekannt. Das ist nicht verwerflich, aber es zeigt, dass der Verein politisch klar verortet ist.

Das aktuell vorgelegte Gutachten ist daher weniger ein wissenschaftlich fundiertes Dokument als vielmehr eine politische Kampfansage gegen eine missliebige Partei. Wissenschaft wird hier als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele instrumentalisiert – und damit in ihrer Glaubwürdigkeit beschädigt.

Die Methodik eines solchen Vorgehens ist nicht strafbar, sie ist jedoch wissenschaftlich unsolide und täuscht einen wissenschaftlichen Standard vor, der gar nicht vorhanden ist.

Betrachten wir die Verfasser, die dieses sogenannte Gutachten erstellt haben und die alle namentlich in diesem Gutachten erwähnt werden, dann wird weiter erkennbar, dass hier nicht Rechtswissenschaftler ein ernst zu nehmendes Gutachten vorgelegt haben, sondern Juristen, die weder spezifische Kenntnisse des Staatsrechts noch Fachleute waren, die sich bereits intensiv mit Parteiverbotsverfahren befasst hatten.

Im Gutachten werden folgende Verfasser genannt: Dr. Bijan Moini (Leitung), Jurist, Schriftsteller und Mitarbeiter der GFF. Seine Schwerpunkte sind Bürgerrechte und Antidiskriminierung. Er ist politisch aktiv im Bereich „strategische Prozessführung“. Er ist kein klassischer Staatsrechtler und hat sich mehrfach gegen die AfD positioniert, so dass er befangen ist und somit in einem Verfahren als Gutachter nicht anerkannt werden würde.

Arash Bakhtiari, Jurist mit dem Schwerpunkt Menschenrechte und Antidiskriminierung. Er ist – soweit aus öffentlich zugänglichen Quellen erkennbar – im Umfeld progressiver NGOs tätig und kein ausgewiesener Experte für Parteiverbotsverfahren.

Valentina Chiofalo, Juristin mit dem Schwerpunkt Gleichstellung und Gender Studies. Sie ist in feministischen Projekten engagiert und keine ausgewiesene Staatsrechtlerin.

Jonas Deyda, Jurist mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht und Antidiskriminierung. Seine Tätigkeiten liegen im Bereich zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Charlotte Eichler, Juristin mit dem Schwerpunkt Grundrechte und Gleichstellung. Sie ist in progressiven Rechtsinitiativen tätig.

Helen Greiner, Juristin mit dem Schwerpunkt Menschenrechte und Diskriminierungsschutz, ebenfalls keine klassische Verfassungsrechtlerin.

Dr. Patrick Wielowiejski, Jurist mit dem Schwerpunkt Genderkompetenz und feministische Rechtspolitik.

Auch die im Gutachten genannten Teammitglieder verfügen über keine spezifischen Fachkenntnisse, die sie als Gutachter besonders qualifizieren würden.

Die Autoren des Gutachtens stammen überwiegend aus aktivistischen juristischen Kontexten – Gender Legal Studies, Antidiskriminierungsrecht, Migrationsrecht, feministische Rechtspolitik und NGO‑Arbeit. Klassische Staatsrechtler oder Experten für Parteiverbotsverfahren sind nicht beteiligt. Diese Zusammensetzung ist nicht falsch, aber sie ist politisch homogen und wirft Fragen nach der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des Gutachtens auf. Jedes Gericht müsste bei einer solchen Zusammensetzung von Gutachtern prüfen, ob hier nicht eine Befangenheit in der Sache vorliegt.

Was die Sache so fragwürdig erscheinen lässt, ist die Tatsache, dass ein Sender wie der Deutschlandfunk in seinen Nachrichten eine solche Verlautbarung von sehr politisch ausgerichteten Juristen unkommentiert übernimmt und seinen Hörern den Eindruck vermittelt, dass hier ein eindeutiger Beweis für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD festgestellt wurde. Die Behauptung, ein Gutachten sei „wissenschaftlich bewiesen“, nur weil es von vielen Juristen unterstützt wird, ist irreführend. Die Zahl der Unterstützer ersetzt keine wissenschaftliche Methodik und keine verfassungsrechtliche Prüfung.

Dieses Vorgehen eines Vereins, der politisch die AfD bekämpft und den Eindruck vermittelt, durch ein objektives Rechtsgutachten einen Beweis für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD erbracht zu haben, ist erlaubt; gleichwohl beschädigt es die Glaubwürdigkeit von Gutachten. Was aber unerträglich ist, ist die Tatsache, dass sich Juristen dazu hergeben, auf einer solchen dubiosen Rechtsgrundlage über den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk eine Meinung zu verbreiten, dass jetzt ein gerichtsfestes Gutachten vorgelegt wurde. Noch unverständlicher ist, dass ein seriöser Sender unkommentiert eine solche Nachricht verbreitet. Vor solchen Juristen kann man als Bürger nur noch Angst haben, wenn man daran denkt, wie diese als Richter und Staatsanwälte das Recht vertreten. Darin liegt der eigentliche Skandal. Man muss aber befürchten, dass viele Bürger nicht merken, wie sie in die Irre geführt werden.


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Denken, Sprache und die Übersetzungsfrage bei Descartes – eine philosophische Abhandlung, die man lesen sollte.

Das kleine Büchlein von Achim Elfers mit der Überschrift „Denken, Sprache und die Übersetzungsfrage bei Descartes“ ist intellektuell eine erhebliche Herausforderung. Es ist inhaltlich nur dann zu verstehen, wenn Mindestkenntnisse über das Wirken Descartes vorhanden sind und ein intensiveres Verständnis über die Struktur und das Wirken der Sprache besteht. So war es für den Rezensenten eine echte Herausforderung, die von Achim Elfers sehr klug formulierte Darstellung der Nutzung der Sprache durch Descartes, der die Sprache benutzte, um seine eigene Philosophie zu formulieren, die Sprache aber allenfalls als notwendiges Werkzeug ansah, über das es sich nicht lohnte, darüber weiter philosophisch nachzudenken. Und hier gibt es eine direkte Verbindung zu dem Handeln von Descartes und den heutigen Menschen. Viele benutzen die Sprache zwar bewusst, sind sich aber über den tatsächlichen Wert und den Hintergrund der Sprache kaum im Klaren. Auch sie versuchen die jeweiligen Wurzeln der Sprache nicht weiter zu erkunden.

Schon die einzelnen Überschriften der Abschnitte im Buch geben einen Hinweis, worum es Elfers geht. Im Zentrum steht das Denken an sich sowie das Denken im Zusammenhang mit der Sprache. Denken und Sprache stehen in einem engen Verhältnis, denn ohne Sprache ist es schwerlich das Gedachte anderen zu vermitteln. Andererseits – und das erscheint mir bei Elfers zu kurz zu kommen – wird Sprache auch sehr trivial als „Handwerkzeug“ eingesetzt, ohne dass sich die Nutzer der Sprache inhaltlich mit der Sprache näher befassen. Dabei ist an die Therapeuten und alle Professionen zu denken, die nur dann tätig sein können, wenn sie die Sprache benutzen.

Elfers’ Schrift lässt sich auf eine zentrale Grundthese zurückführen: Descartes trennt Denken und Sprache zu stark, und diese Trennung ist philosophisch nicht haltbar. Denken wird – so Elfers – als rein innerer Vorgang betrachtet. Für Descartes ist Denken eine geistige Aktivität, die unabhängig von Sprache stattfindet. Sprache ist also nur ein Werkzeug, das etwas vermittelt. Elfers weist jedoch darauf hin, dass Sprache kein neutrales Werkzeug ist. Die Sprache erzeugt Bedeutungen, sie strukturiert Denkprozesse und sie formt Wahrnehmungen. Hier könnte jedoch die Frage gestellt werden: Können Menschen, die nicht sprechen können, nicht denken?

Es geht in der Schrift bei Elfers um die tiefen philosophischen Fragen, die von Descartes anders als von Elfers gesehen werden. Um den Inhalt dessen, was Elfers zum Ausdruck bringt, verstehen zu können, ist es zwingend notwendig, sich intensiv mit der Philosophie Descartes’ zu befassen, um die Gegenargumente, die Elfers Descartes’ Denken entgegenhält, zu verstehen. Auf eine Kurzformel gebracht: Descartes sieht in der Sprache mehr ein nützliches Werkzeug zur Vermittlung von Gedanken, während Elfers dagegenhält und aufzeigt, dass Sprache kein Werkzeug ist, sondern ein Medium des Denkens.

Besonders deutlich werden die Widersprüche im Bereich der Übersetzungsfrage, dem sich Elfers ein eigenes Kapitel in seinem Buch widmet. Elfers kritisiert, dass Descartes eine Übersetzung wie ein technisches Problem behandelt, während seiner Meinung nach die Übersetzung ein philosophisches Problem darstellt. Bedeutungen sind niemals neutral, die Sprache ist nicht austauschbar. Denken wir an Übersetzungen von Gedichten in andere Sprachen, dann wird dieses Problem erkennbar – auch für denjenigen, der kein Philosoph ist, sondern sich „nur“ mit Sprache beschäftigt.

Aktuell kann man abschließend zu der Schrift „Denken, Sprache und die Übersetzungsfrage bei Descartes“ von Achim Elfers sagen: Dieses Büchlein ist eine echte Empfehlung für diejenigen, die Sprache nicht nur „nutzen“, sondern sich intensiv mit Sprache unter dem Aspekt philosophischer Fragestellungen befassen. Für mich wurden im Hinblick auf die Betrachtung Descartes’ durch diese Schrift neue Welten eröffnet, denen ich jetzt aber erst gründlich nachgehen muss, um sie wirklich zu verstehen. Damit ist auch gleichzeitig gesagt, welchen Personen ich dieses Büchlein nicht empfehle.

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Die Anhäufung von CSD-Demonstrationen ist für viele auch eine Provokation

Ich respektiere jeden Menschen in seiner Würde, auch wenn ich seine Lebensweise nicht teile. Doch die ständigen CSD‑Aufmärsche beschleichen mich mit einem Störgefühl. Nicht, weil ich Menschen verachte — sondern weil ich den Eindruck habe, dass eine Minderheit ihre Lebensweise in einer Weise öffentlich inszeniert, die viele Menschen überfordert.

Wenn eine Minderheit ihre Anliegen so häufig und so intensiv öffentlich inszeniert, dass die Mehrheit den Eindruck bekommt, sie müsse diese Lebensweise als gesellschaftliche Norm übernehmen, entsteht eine Spannung, die vermeidbar wäre. Zur Klarstellung: Mir geht es nicht darum, Homosexualität zu bewerten. Die Vokabel verschiebt oft die Gewichtung falsch. Mir geht es schlicht darum, dass jeder seine eigene Lebensweise praktizieren darf, ohne dass bestimmte Haltungen sofort mit Begriffen wie „antidemokratisch“ oder „menschenfeindlich“ verknüpft werden. Genau diese Verknüpfung wird jedoch im Umfeld des CSD häufig vorgenommen — und sie trägt zur gesellschaftlichen Überhitzung bei.

Respekt muss beidseitig sein: Ich akzeptiere, dass Menschen anders leben. Aber ich erwarte auch, dass diese Akzeptanz nicht in eine permanente öffentliche Darstellung umschlägt, die andere Menschen in ihren Gefühlen verletzt oder ihnen das Gefühl gibt, belehrt zu werden.

Eine Gesellschaft, die Sexualität immer wieder zum öffentlichen Ereignis macht, riskiert Spannungen, die vermeidbar wären.

Man muss sich inzwischen fragen, was die Initiatoren mit der Häufung ihrer Demonstrationszüge eigentlich bezwecken wollen. Die Argumentation, diese Aufzüge dienten dazu, Minderheiten „sichtbar“ zu machen, überzeugt nicht mehr, wenn die Häufigkeit den Eindruck einer gesellschaftlichen Umerziehung erzeugt.

Denn man stelle sich vor, im gleichen Umfang würden große Demonstrationen von Gegnern der Abtreibung stattfinden. Die Empörung wäre gewaltig. Genau darin liegt der Punkt: Wenn jede Minderheit ihre Anliegen ständig durch Demonstrationen vorträgt, entsteht ein gesellschaftliches Ungleichgewicht, das nicht zur Beruhigung beiträgt.

Minderheiten sollten bei der Durchsetzung ihrer Anliegen auch auf die Befindlichkeiten der Mehrheitsgesellschaft achten. Denn niemandem wäre gedient, wenn durch ständige Demonstrationen Kräfte freigesetzt würden, die eine Gesellschaft spalten.

In den öffentlich‑rechtlichen Medien fällt aktuell zunehmend auf, dass bestimmte Themen überproportional behandelt werden. Die Angriffe auf CSD‑Aufmärsche haben in vielen Fällen einen islamistischen Hintergrund und sind nicht Ausdruck einer veränderten deutschen Mehrheitsgesellschaft, sondern Folge von Zuwanderung aus Kulturkreisen, die unsere freiheitliche Ordnung nicht teilen. Das sollte klar benannt werden.

Wie Begriffe wie Menschenwürde, Homophobie und Freizügigkeit zunehmend vermischt werden, sodass ein gefährliches Gemisch entsteht, zeigte ein Interview im Deutschlandfunk mit dem Vorsitzenden des Islamrates.

Burhan Kesici wies ruhig und sachlich darauf hin, dass ein Nichtakzeptieren einer bestimmten Verhaltensweise nichts mit einer Verletzung der Menschenwürde zu tun hat. Man kann sich von Verhaltensweisen distanzieren, ohne den betreffenden Menschen zu verachten. Diese Unterscheidung geht in der öffentlichen Debatte oft verloren.

Ebenso ging der Versuch des Moderators ins Leere, Kesici zu unterstellen, er stelle Homosexualität, Obdachlosigkeit, Alkoholismus und Gewalt gegen Frauen auf eine Stufe. Kesici hatte lediglich darauf hingewiesen, dass diese Phänomene — so unterschiedlich sie sind — keine gesellschaftlichen Leitbilder darstellen.

Zu einer lebendigen Demokratie und einem weltoffenen Miteinander ist es nicht erforderlich, einer bestimmten sexuellen Orientierung anzugehören. Wer darin seine Erfüllung sieht, soll frei leben. Aber ebenso sind alle anderen Menschen frei, demokratisch, fröhlich und weltoffen zu sein, ohne sich ständig rechtfertigen zu müssen.

Respekt bedeutet, dass Minderheiten Rücksicht auf Mehrheiten nehmen — genauso wie Mehrheiten Rücksicht auf Minderheiten nehmen müssen. Beide Seiten sollten vermeiden, unnötig auf den Gefühlen der anderen herumzutrampeln.


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Bei bestimmten Themen beschleicht mich ein Störgefühl

Es gibt Persönlichkeiten, die unmittelbar vor einem Ziel scheitern, das sie sich gesetzt haben. Und es gibt Persönlichkeiten, die auf dem vermeintlichen Zenit ihrer Macht scheitern, weil sie nicht mehr wahrnehmen, wann ihr eigenes Handeln nicht mehr den Erwartungen der Gesellschaft entspricht.

Das ist an sich keine besondere Erkenntnis, die einen Kommentar rechtfertigen würde. Doch in jüngster Zeit stechen zwei Persönlichkeiten heraus, die auf den ersten Blick sehr unterschiedlich wirken, bei näherer Betrachtung jedoch bemerkenswerte Parallelen aufweisen.

Da ist zunächst der ehemalige Fraktionsvorsitzende Jens Spahn, von dem man aufgrund seiner Funktion annehmen durfte, er vertrete die Grundsätze einer christlichen Partei, die den Anspruch hat, bürgerliche Werte zu vertreten. Zu diesen Werten gehört auch, selbst das zu leben, was man der Gesellschaft als Ideale und gesellschaftspolitische Ziele vermittelt. Wenn nun, wie bei Herrn Spahn, jemand für sich Rechte in Anspruch nimmt, die er anderen politisch verweigert, dann ist es keine Überraschung, wenn ein solcher Politiker in ein politisches Nichts fällt oder fallen gelassen wird. Und der kritisierte Sachverhalt war nicht die Fehlkalkulation bei der Maskenbeschaffung, die den Steuerzahler Milliarden kostet, sondern ein ethisch hoch problematischer Vorgang: der in Deutschland verbotene Kauf eines Kindes, das durch eine sogenannte Leihmutter entstanden ist, weil man in einer homosexuellen Partnerschaft meinte, ein eigenes Kind haben zu wollen.

Und da ist eine zweite Persönlichkeit: Frau Frauke Brosius‑Gersdorf, die unmittelbar vor dem Ziel scheiterte, Bundesverfassungsrichterin zu werden, weil einige CDU‑Abgeordnete sich an frühere Grundsätze ihrer Partei erinnerten und zu der Überzeugung kamen, dass Frau Brosius‑Gersdorf wohl eher nicht in diese Richtung denkt.

Warum dies jetzt ein Kommentar wert ist, liegt daran, dass bei beiden die Chance besteht, wieder an die gesellschaftliche Spitze gelangen zu können.

Die NZZ schrieb am 31.7.2026 einen ausführlichen Beitrag über den Versuch von Brosius‑Gersdorf, sich wieder eine Meinungsführerschaft zu erarbeiten. Der Artikel trug die Überschrift: „Wie aus der gescheiterten Richterkandidatin Frauke Brosius‑Gersdorf ein neuer Star des linksliberalen Milieus wurde.“ Und die NZZ berichtet weiter, dass Frau Brosius‑Gersdorf gegenüber der taz erklärt habe, sie sei nun eine „politische Person“ geworden. „Sie können sicher sein, dass ich mich weiter einbringen werde.“

Viele werden jetzt feststellen, dass es ein Segen war, dass diese Frau nicht in das höchste Gericht berufen wurde. Man kann davon ausgehen, dass sie nicht erst jetzt „entdeckt“ hat, sie sei eine politische Person. Das war ja der Hauptgrund, warum erhebliche Zweifel bestanden, sie als Verfassungsrichterin zu berufen. Es überrascht auch nicht, dass sie das Verhalten von Jens Spahn — ein Kind auf fragwürdigem Hintergrund zu kaufen — nicht kritisiert. Ihre Auffassung bestätigt vielmehr genau die Haltung, die sie seinerzeit im Zusammenhang mit der Grundsatzfrage geäußert hat, wann menschliches Leben beginnt. Insofern hat sie sich in ihrer Auffassung nicht geändert.

Sie sollte sich aber nicht wundern, wenn nicht nur sie von „Störgefühlen“ spricht. Viele andere, die sich eher der christlich‑bürgerlichen Denkweise zugehörig fühlen — zu denen ich mich übrigens auch zähle — werden dieses Störgefühl ebenfalls feststellen. Auch mich beschleicht ein Störgefühl, wenn eine exponierte Juristin, die einst Verfassungsrichterin werden wollte, unser Grundgesetz so auslegt, dass der deutsche Staat mit allem, was er tut, ausländische Bürger einbeziehen müsse. Wahrscheinlich verkennt sie, dass das Grundgesetz nicht für die Welt, sondern von und für das deutsche Volk entstanden und in Kraft getreten ist. Demnach ist es völlig legitim, wenn eine Partei die Auffassung vertritt, dass der Staat auch das Recht haben muss, eine Förderung für die eigene Bevölkerung vorzusehen, wenn er dadurch hofft, die Zahl der Geburten in Deutschland zu erhöhen.

Ob es Frau Brosius‑Gersdorf gelingt, wieder in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Führungselite zu gelangen, ist fraglich. Letztlich hängt davon auch nicht die Zukunft unseres Landes ab.

Bemerkenswerter ist ein fast unbeachteter Hinweis des Ministerpräsidenten Söder, der erklärte, die politische Zukunft eines Jens Spahn sei noch nicht beendet. Er gehe davon aus, dass Spahn wieder auf die politische Bühne zurückkomme. Jens Spahn ist klug genug, sein aktuelles Schweigen nicht zu beenden. Man sieht doch: Man kann wieder an die Macht kommen, wenn dies von anderen Parteifreunden gewünscht wird.

Unerträglich ist dabei die Tatsache, dass Söder damit erneut zeigt, dass ihm die früheren Grundsätze der christlich‑bürgerlichen CDU/CSU nichts mehr bedeuten. Denn das, was Spahn getan hat, wäre ein Grund, ihn aus der Partei auszuschließen — nicht aus moralischer Überheblichkeit, sondern weil sein Verhalten nichts mehr mit den Grundsätzen der CDU zu tun hat und damit die Partei in Frage stellt.

Im Gegensatz zu Brosius‑Gersdorf ist die Rückkehr von Spahn in das politische Geschehen wahrscheinlicher — und aus meiner Sicht gefährlicher. Gefährlich deshalb, weil nun auch Söder erkennen lässt, dass ihm die Grundsätze der CDU/CSU nichts mehr sagen und er offensichtlich denselben Weg einschlägt wie sein Parteikollege Friedrich Merz, der aus der CDU inzwischen eine bessere SPD gemacht hat.

Wähler müssen sich jedoch sowohl Merz als auch Söder bei den bürgerlichen Kreisen suchen, die aus Deutschland lieber eine sozialistische Republik machen wollen, die alle Menschen unterhakt — auch wenn diese sich gar nicht unterhaken lassen wollen.

 


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Deutschland hat sich zu einem Unrechtsstaat entwickelt

Der Ausschluss von kommunalen Mandatsbewerbern für Spitzenämter, wie er aktuell in Niedersachsen, Rheinland‑Pfalz und Schleswig‑Holstein praktiziert wird, zeigt, dass die Demokratie in Deutschland schweren Schaden nimmt. Betrachtet man die Vorgänge näher, entsteht der Eindruck, dass Parteipolitiker darüber entscheiden, ob politische Mitbewerber als „verfassungstreu“ gelten oder nicht. Sie bedienen sich dazu Stellungnahmen des Inlandsgeheimdienstes, der dem jeweiligen Innenminister untersteht und damit keine neutrale Instanz ist. Erst recht besitzt er keine Befugnis, Entscheidungen zu treffen, die ausschließlich Gerichten vorbehalten sind.

Wahlausschüsse, die ausschließlich von Parteivertretern besetzt sind, entscheiden somit über ein im Grundgesetz verbrieftes Recht: das passive Wahlrecht. Dieses kann nur durch ein Gericht und nur aufgrund einschlägiger strafrechtlicher Verurteilungen verwirkt werden. Weder Wahlausschüsse noch Geheimdienste oder Verwaltungsbehörden haben das Recht, über einen Entzug des Wahlrechts zu entscheiden.

Das Argument, bei kommunalen Spitzenämtern handele es sich um ein zeitlich begrenztes Beamtenverhältnis, weshalb eine Prüfung der Verfassungstreue zulässig sei, wird aktuell missbraucht. Denn die Prüfung hat erst dann zu erfolgen, wenn es konkret um die Aufnahme eines Beamtenverhältnisses geht — und der Bewerber kann im Falle einer Ablehnung unverzüglich Rechtsmittel einlegen. Das Verfahren, das jetzt praktiziert wird, entzieht Rechtsmittel bereits vor Eintritt einer ordentlichen Verwaltungsprüfung, weil der Betroffene erst nach der Wahl gegen das Wahlverfahren vorgehen kann. Dann ist eine Prüfung für ihn irrelevant. Das ist eine Umgehung der verfassungsgerichtlichen Kontrolle, auch wenn es formal „gesetzeskonform“ erscheinen mag. Was hier von angeblichen Demokraten praktiziert wird, ist zudem eine klassische Rechtsschutzvereitelung durch Zeitablauf.

Das passive Wahlrecht umfasst das Recht, zu kandidieren, das Recht, gewählt zu werden und das Recht, sich dem Wählerwillen zu stellen. Wenn ein Wahlausschuss jemanden nicht zulässt, ist das ein Eingriff in ein Grundrecht (Art. 38, Art. 28 GG). Solche Eingriffe dürfen ausschließlich Gerichte vornehmen — nicht politische Ausschüsse.

Einen sofortigen Rechtsschutz gibt es nicht, weil die Landeswahlgesetze so ausgestaltet sind, dass Entscheidungen des Wahlausschusses erst nach der Wahl angefochten werden können. Es gibt keine einstweilige Anordnung, die eine Teilnahme erzwingen könnte, und die Verwaltungsgerichte erklären sich für nicht zuständig, solange der Wahlvorgang läuft. Das ist ein strukturelles Demokratiedefizit.

Mehrere Staatsrechtler halten diese Praxis für verfassungswidrig, weil ein effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht gewährleistet ist. Durch dieses Verfahren wird der Demokratie großer Schaden zugefügt: Parteivertreter entscheiden über ihre Mitbewerber, geheimdienstliche Einschätzungen werden als „Beweise“ genutzt, und Gerichte dürfen erst nachträglich prüfen — wenn es für die Betroffenen nicht mehr relevant ist. Das passive Wahlrecht wird faktisch eingeschränkt, der Wählerwille aufgehoben. Für ein solches Verfahren gibt es nur einen Begriff: Diktatur.

Was bisher kaum diskutiert wurde, ist die Tatsache, dass hier ein Verfahren praktiziert wird, das seinerzeit in Ungarn dazu führte, dass die EU Mittel sperrte und auf die Missachtung von EU‑Recht hinwies.

Die EU‑Grundrechtecharta garantiert in Art. 39 das aktive und in Art. 40 das passive Wahlrecht. Diese Rechte gelten für Kommunalwahlen, Europawahlen und alle Wahlen, an denen EU‑Bürger teilnehmen dürfen. Somit gelten sie auch für deutsche Staatsbürger, weil Deutschland die Charta vollständig anerkannt hat. Wenn ein Wahlausschuss jemanden vor der Wahl ausschließt, ohne dass ein Gericht darüber entschieden hat, ist das ein Eingriff in das passive Wahlrecht nach Art. 40 der EU‑Grundrechtecharta.

Vielleicht erfolgt doch noch eine Eingabe in Brüssel. Man darf gespannt sein, ob Frau von der Leyen die deutschen Verhältnisse anders beurteilt, als sie es in Ungarn getan hat.

 


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Was ist los in Deutschland?

Ein nüchterner Blick auf politische Verhältnisse, die Zuversicht erschweren.

Aktuell kann man nur noch den Eindruck haben, als sei in Deutschland vieles aus dem Ruder gelaufen. Viele Bürger haben innerlich abgeschaltet und wollen kaum noch hören, was ihnen täglich von der Politik präsentiert wird. Immer mehr greift eine Mutlosigkeit um sich, weil die Menschen erkennen, dass Entscheidungen über ihre Köpfe hinweg getroffen werden – oft juristisch fragwürdig und politisch motiviert.

Da werden Kommunalpolitiker der AfD an der Ausübung demokratischer Ämter gehindert, wie jüngst wieder in Niedersachsen. Als Begründung dienen Einschätzungen der Inlandsgeheimdienste, die von den jeweiligen Parteien beeinflusst werden. Beschwerden gegen solche Entscheidungen sind erst nach der Wahl möglich – ein Scheinrecht, das dem Bürger faktisch nichts nützt.

Staunend nehmen Bürger wahr, mit welcher Unanständigkeit der Bundeskanzler mit Menschen umgeht, von denen er meint, er benötige sie nicht mehr. Jüngstes Beispiel ist der Umgang mit dem ehemaligen Verkehrsminister Schnieder. Minister werden ins Amt bestellt, bevor das Parlament sie vereidigt hat – obwohl das Grundgesetz genau dies verlangt. Doch was schert den Kanzler das Parlament? Seit Merkel scheint dieses Vorgehen ja zu funktionieren.

Der Bundespräsident stellt bei der Übergabe der Ernennungsurkunden lediglich lakonisch fest, er nehme zur Kenntnis, dass die neuen Minister bereits ohne Vereidigung ihre Amtsgeschäfte aufgenommen haben – obwohl das Grundgesetz etwas anderes verlangt.

Was soll der Bürger davon halten? Nichts. So wird die Demokratie immer weiter dem Boden gleichgemacht. Aber Friedrich Merz redet weiterhin von Erfolgen.

Gleichzeitig wird den Bürgern erzählt, dass „der Russe“ demnächst in Deutschland einmarschieren werde, weshalb nun Milliarden Schulden aufgenommen werden müssten, um „kriegstüchtig“ zu werden. Währenddessen wandern große Teile der Industrie ins Ausland ab. Tausende Arbeitsplätze bei VW, BMW und Mercedes werden wegfallen – doch Merz scheint sich darum nicht zu kümmern. Man kann eben nur Auslandskanzler sein oder sich um die Interessen des eigenen Volkes kümmern.

Nicht zuletzt erklärt ein CDU-Landesminister, dass man Islamisten, die als Gefährder gelten, ausweisen und ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit entziehen müsse – während genau diese Forderung der Hauptgrund dafür sein soll, dass die AfD verfassungsfeindlich sei. Wer da noch versteht, was Politiker daherreden, ist entweder selbst auf deren Niveau angekommen oder hat endgültig resigniert.

Inmitten dieser Lage erfahren die Bürger nebenbei in den Nachrichten des DLF, dass die Verschuldungsrate in Deutschland pro Kopf bei 32.000 Euro liegt – überwiegend verursacht durch die Aufrüstung der Bundeswehr.

Was bedeutet das für die Bürger?

  • Pro‑Kopf‑Schulden: 32.000 € (vom Säugling bis zum Rentner)
  • Gesamtschulden Deutschlands: 2,688 Billionen €
  • Schulden pro Erwerbstätigem: 59.700 €
  • Schulden pro Netto‑Steuerzahler: 107.700 €

Damit dürfte ein Großteil des privaten Immobilienvermögens rechnerisch bereits belastet sein. Die Frage ist nur, wann die Rechnung fällig wird.

Diese Zahlen beruhen auf öffentlich zugänglichen Daten zur Staatsverschuldung und Bevölkerungsstruktur. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage eigener Schätzungen und mathematischer Ableitungen.

Die wachsende Staatsverschuldung wirkt längst wie eine stille Belastung des privaten Eigentums. Sie erscheint nicht als offene Enteignung, sondern als verfassungskonforme Entwertung durch stetig steigende Grundsteuern, Abgaben, Gebühren und energetische Sanierungspflichten. Besonders betroffen sind jene Bürger, deren Vermögen überwiegend in Immobilien gebunden ist. Die Last der öffentlichen Schulden wird damit indirekt auf Häuser und Grundstücke abgewälzt – ökonomisch vergleichbar mit einer Hypothek, die nicht im Grundbuch steht, aber dennoch wirkt.

Griechenland hat gezeigt, wohin eine solche Entwicklung führen kann: Wenn die Belastungen zu groß werden, verlieren Menschen ihr Eigentum nicht durch staatlichen Zugriff, sondern durch die Unmöglichkeit, die ständig steigenden Kosten zu tragen. Problematisch ist zudem, dass ein erheblicher Teil der aktuellen Verschuldung nicht investiv ist, sondern aus geopolitischen Spannungen und militärischen Sonderausgaben stammt. Diese Schulden erzeugen keinen wirtschaftlichen Ertrag und müssen vollständig aus dem laufenden Einkommen der Bürger finanziert werden. Damit entsteht eine verdeckte Last auf dem Vermögen der Bevölkerung, die langfristig die Stabilität der Mittelschicht gefährdet.

Was erstaunlich ist, ist die Tatsache, dass die Mehrzahl der Bürger noch schweigt. Ist das bereits das Nachvollziehen des Befehls von Friedrich Merz: „Wegtreten!“? Oder ist es die Ruhe vor dem gesellschaftspolitischen Sturm, der nicht mehr auszuschließen ist.

 


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Friedmann sollte das Fach Demagogie lehren

Wie eine Rede zur Bühne für moralische Überhöhung und politische Demagogie wurde. Was als Rede begann, endete als moralische Kampfansage.

„Bitte nicht erschrecken, ich bin zuversichtlich“, so begann Michael Friedmann seine Rede, die unter YouTube im Internet veröffentlicht wurde. Dieser rhetorisch gelungene Einstieg lässt jedoch als Kommentator erwidern, dass viele Bürger sehr wohl erschrocken gewesen sein dürften: über eine Rede, die den Anschein einer tiefen philosophischen Auseinandersetzung über das menschliche Miteinander erwecken wollte, in Wahrheit aber von einem deutlichen Hass gegenüber der politischen Opposition und deren Wählern durchdrungen war.

Friedmann inszenierte sich virtuos als jemand, der eine große Sorge um den Zustand des Landes trägt und offenbar davon ausgeht, über den moralischen Kompass zu verfügen, an dem sich alle anderen orientieren müssten. Er begann mit einem Rundumschlag gegen alle Parteien, denen er ein Glaubwürdigkeitsproblem attestierte, und knüpfte dies an den mittlerweile abgegriffenen Spruch „Nie wieder ist jetzt“. Schnell wurde deutlich, wohin die Rede steuern sollte, als er formulierte: „Menschen hassen Menschen, weil sie anders sind, als sie es sollten.“ Er beklagte, der Begriff „Vielfalt“ sei zu einem Schimpfwort geworden, ohne zu reflektieren, warum viele Bürger diesen Begriff nicht mehr hören können. Genau jene Weltverbesserer, als die sich Friedmann offenbar versteht, verwenden solche Begriffe inflationär und meinen damit stets ein bestimmtes Weltbild, das jedoch nicht von der Mehrheit der Bürger geteilt wird.

Wenn Friedmann vom Hass der Menschen gegen andere Menschen spricht, hätte man erwarten dürfen, dass er auch den Hass vieler Israelis gegenüber Palästinensern erwähnt, der im Gazastreifen aktuell sichtbar ist. Ebenso hätte er den Hass israelischer Siedler thematisieren müssen, die völkerrechtswidrig Siedlungen errichten und mit Gewalt gegen jene vorgehen, die darauf hinweisen, dass auch Palästinenser ein Lebensrecht in ihrem eigenen Staatsgebiet haben.

Anrührend, aber zugleich entlarvend wirkte Friedmanns Ausführung über die Rechte der Kinder, die er so darstellte, als seien sie in Deutschland grundsätzlich gefährdet. Auch hier hätte man erwarten dürfen, dass er die Rechte der Kinder im Zusammenhang mit der zunehmenden Infragestellung der Familie durch staatliche Eingriffe und linke Ideologieansätze betrachtet. Kinder, die in unvollständigen oder nicht intakten Familien aufwachsen, sind bereits erheblich vorbelastet. Doch Friedmann ging es offenbar eher um die „richtige“ gesellschaftspolitische Beeinflussung der Kinder, die sich bedingungslos einer linken Ideologie unterwerfen sollen.

Schritt für Schritt baute Friedmann seine scheinbar friedenssuchende Rede zu einem Fanal gegen die größte Oppositionspartei Deutschlands auf, um diese schließlich in eine direkte Linie mit den Nationalsozialisten zu stellen. Mit Anhängern dieser Partei könne man nicht reden, behauptete er, da sie nur ein Ziel hätten: die Zerstörung der Gesellschaft. Offensichtlich hat sich Friedmann nicht mit den Reden von Politikern der Linkspartei befasst, die laut und unmissverständlich von einer anderen Republik sprechen. Friedmann vermengte geschickt Begriffe wie Zukunft und Verantwortung, verkürzte Zusammenhänge und unterstellte der AfD in demagogischer Weise menschenverachtende Positionen. „Wir haben eine Partei, die diese Verfassung zerstören will“, sagte er, und beklagte, die Bürger hätten beim Wort Demokratie „keine leuchtenden Augen mehr“. Welche Überheblichkeit spricht aus solchen Worten, wenn sie bei einer Festveranstaltung geäußert werden?

Der Gipfel seiner demokratischen Selbstinszenierung zeigte sich in dem Satz: „Selbst wenn diese Partei 51 Prozent der Stimmen erreicht, gibt es keinen Grund, sie nicht zu verbieten.“ Wer so spricht, offenbart ein Demokratieverständnis, das mit der Volkssouveränität kaum vereinbar ist.

Man kann einerseits froh sein, dass Persönlichkeiten wie Friedmann zwar von sich selbst überzeugt sind, aber nicht von der Mehrheit der Bürger — und keine politischen Ämter in der Regierung bekleiden.

Offensichtlich fand Friedmann im Saal nicht bei allen Zuhörern Zustimmung. Ein großer Teil der Anwesenden klatschte nicht, was darauf hindeutet, dass seine Polemik keineswegs überall Anklang fand. Doch wer traut sich heute offen, gegen eine Mainstreammeinung aufzustehen? Das gilt auch für jene Besucher, die in Bayreuth oder anderswo elitär zusammenkommen und glauben, sie repräsentierten die gesamte Gesellschaft.

Es überrascht daher nicht, dass Presse und Rundfunk nahezu ausschließlich positive Worte für Friedmann fanden. Dass es in den großen Medien — jedenfalls soweit mir bekannt — keine kritischen Stimmen zu dieser Festrede gab, zeigt, wie sehr diese Gesellschaft in einen Gleichklang der Auffassungen gedrängt wird.

Man kann nur feststellen: „Nie wieder ist jetzt“ — es wird Zeit, wieder die eigene Meinung zu äußern, auch wenn dies nicht mehr erwünscht ist. Friedmann hat, wahrscheinlich ohne es zu wollen, brillant die Mechanismen aufgezeigt, die zu einer Diktatur führen.

 


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Auch für den Kanzler sollten die Regeln des allgemeinen Anstands gelten

Die jüngste Regierungsumbildung von Bundeskanzler Merz zeigt erneut eine Art des politischen Umgangs, die eines Regierungschefs unwürdig ist — erst recht eines Mannes, der sich gern auf christliche Werte beruft. Die Art und Weise, wie Merz mit Personen umgeht, insbesondere mit Minister Schnieder, aber auch mit den anderen Betroffenen, ist nicht nur menschlich fragwürdig, sondern politisch schädlich: für ihn selbst, für die Regierung und für die demokratische Kultur insgesamt.

Der Umgang des Kanzlers mit diesem Minister — gleichgültig, ob er sein Amt optimal geführt hat oder nicht — lässt jeglichen Anstand vermissen. Insofern war es gut, dass Patrick Schnieder nun selbst um seine Entlassung gebeten hat. Damit hat er deutlich gemacht, was er von diesem Kanzler hält. Merz müsste sich darüber eigentlich schämen.

Hinzu kommt ein zweites Problem, das mindestens ebenso schwer wiegt: Personen werden in Funktionen geschoben, die sie weder fachlich beherrschen noch für die sie die notwendigen Voraussetzungen mitbringen. Es entsteht der Eindruck, dass Posten nicht nach Kompetenz, sondern nach parteipolitischer Opportunität vergeben werden. Das ist nicht nur schlechter Stil, sondern gefährlich — denn Ministerien sind keine Experimentierfelder für politische Laien.

Verfassungsrechtlich bedenklich ist zudem, dass neue Minister offenbar bereits tätig werden, bevor sie vereidigt worden sind. Die Vereidigung ist kein symbolischer Akt, sondern ein verfassungsrechtlicher Schritt, der die Amtsausübung erst legitimiert. Wenn ein Kanzler diesen Schritt faktisch überspringt, zeigt das eine Missachtung der parlamentarischen Ordnung, die man nicht einfach übergehen darf.

Und schließlich stellt sich die Frage, warum ausschließlich CDU‑Minister ausgetauscht wurden, während die SPD — trotz offenkundiger Fehlleistungen einzelner Ressorts — unangetastet blieb. Das legt nahe, dass die Umbildung weniger der Verbesserung der Regierungsarbeit dient, sondern vielmehr parteipolitischen Kalkülen folgt. Das Parlament wird dabei erneut übergangen: Entscheidungen werden im Kanzleramt getroffen, nicht im demokratischen Raum, der dafür vorgesehen ist.

Insgesamt zeigt diese Regierungsumbildung aktuell ein Muster, das sich seit Amtsantritt von Merz abzeichnet: ein Regierungsstil, der von persönlicher Härte, mangelnder Souveränität und einem fragwürdigen Verständnis demokratischer Verfahren geprägt ist. Das ist nicht nur ein Problem für die betroffenen Minister — es ist ein Problem für die politische Kultur in Deutschland.

Man möchte hoffen, dass dieser Stil nicht der allgemeine Stil der CDU ist und dass es noch Abgeordnete gibt, die ihrem Parteivorsitzenden deutlich machen, dass es im Umgang mit anderen Menschen Grenzen gibt.