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Friedrich Merz handelt unverantwortlich

Bei einem offiziellen Treffen zwischen Friedrich Merz und Wolodymyr Selenskyj, zu dem Selenskyj mit militärischen Ehren empfangen wurde, wurde nach Medienberichten eine „strategische Zusammenarbeit“ zwischen Deutschland und der Ukraine vereinbart. Im Mittelpunkt standen militärische Unterstützung und sicherheitspolitische Kooperation. Deutschland und die Ukraine verständigten sich auf eine vertiefte Zusammenarbeit in den Bereichen Luftverteidigung, weitreichende Waffensysteme, Drohnen und Munition. Deutschland beschafft unter anderem mehrere hundert Patriot‑Abfanggeschosse für die Ukraine. Zudem wurde erklärt, dass eine gemeinsame Entwicklung und Produktion von Waffensystemen beabsichtigt sei. Im Kanzleramt wurden bereits gemeinsam produzierte Drohnen präsentiert.

Im Einzelnen wurden folgende Bereiche benannt, in denen künftig enger kooperiert werden soll:

  • Wiederaufbau und wirtschaftliche Kooperation: Vereinbart wurde eine industrielle Wiederaufbaupartnerschaft. Deutsche Unternehmen sollen beim Wiederaufbau eine zentrale Rolle spielen.
  • Digitalisierung und staatliche Modernisierung: Deutschland will von den ukrainischen Erfahrungen bei digitalisierten Verwaltungsdiensten profitieren; umgekehrt unterstützt Deutschland Modernisierungsschritte in der Ukraine.
  • Energiesicherheit: Deutschland unterstützt die Ukraine im Energiesektor, insbesondere mit Blick auf die Wintermonate.
  • Kulturelle und kommunale Kooperation: Geplant sind ein deutsch‑ukrainisches Kulturjahr 2027/28 sowie eine kommunale Partnerschaftskonferenz 2026.

Beide Länder wollen zudem enger zusammenarbeiten, um die Rückkehr ukrainischer Geflüchteter zu erleichtern und Ausreisen wehrfähiger Männer zu reduzieren.

Parallel zu den Gesprächen zwischen Selenskyj und Merz fanden auch Verhandlungen zwischen weiteren ukrainischen Regierungsmitgliedern und dem deutschen Verteidigungsminister Boris Pistorius statt.

Es stellt sich die Frage, inwieweit es sich hierbei bereits um die Vorbereitung eines völkerrechtlich relevanten, verbindlichen Vertrages im Sinne des Artikels 59 GG handelt, der durch Merz faktisch auf den Weg gebracht wurde. In jedem Fall muss man sich fragen, ob der Zeitpunkt für solche Verhandlungen im Interesse Deutschlands liegen kann. Mit einem gegen Russland kriegführenden Staat wird eine „militärische strategische Partnerschaft“ eingegangen – mit der naheliegenden Möglichkeit, dass dies von Russland nicht mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen wird. Deutschland hat gegenwärtig zahlreiche eigene „Baustellen“, sodass es ratsam erscheinen könnte, wenn der Kanzler sich zunächst der Lösung der vielen offenen innenpolitischen Fragen widmete, auf die die Bürger bislang vergeblich Antworten erwarten.

Zudem stellt sich die Frage, ob Merz mit seinem forschen Vorgehen die Bestimmungen des Artikels 59 GG nicht faktisch aushebelt, indem er eine Vertragssituation bereits vorstrukturiert, ohne dem Bundestag die Möglichkeit zu geben, eine Richtungsentscheidung zu treffen. Die Politik von Merz kann zu Rückwirkungen auf Deutschland im Rahmen der internationalen Beziehungen führen – etwa sicherheitspolitische Eskalationsrisiken oder diplomatische Signale –, die erhebliche sicherheitspolitische Fragen aufwerfen könnten.

Nicht zuletzt erwarten viele Bürger, dass Merz mit der Ukraine zunächst klärt, welche Rolle sie bei der Zerstörung der Gasleitung Nord Stream gespielt haben könnte, bevor er eine militärisch‑strategische Zusammenarbeit vertieft. Es steht der Vorwurf im Raum, dass ein möglicher Partner an der dauerhaften Unterbrechung der Gasversorgung zwischen Russland und Deutschland beteiligt gewesen sein könnte.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Vorgehen von Merz bei vielen Bürgern Unverständnis, zusätzliche Sorgen und Verärgerung auslöst. Immer drängender stellt sich die Frage, welche Interessen dieser Kanzler tatsächlich vertritt.


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Der Beamtenbund und die Grenzen verbandspolitischer Neutralität

Ein Verband mit öffentlicher Wirkung darf den politischen Diskurs nicht einseitig verengen

In einer Meldung der Nachrichten des Deutschlandfunks vom 14. April 2026 wurde berichtet, dass der Deutsche Beamtenbund (dbb) durch seinen Vorsitzenden Volker Geyer erklärt habe, der Verband führe mit Vertretern oder Abgeordneten der AfD keine Gespräche, beteilige sie nicht an internen Diskussionen und nehme auch keine Einladungen der AfD an. Zur Begründung hieß es laut Deutschlandfunk, dass sich alle Gewerkschaftsmitglieder zur freiheitlich‑demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassungen bekennen müssten. Kontakte mit extremistischen Parteien oder Gruppierungen würden abgelehnt.

Wie der Deutschlandfunk weiter mitteilt, ist der dbb – offiziell dbb Beamtenbund und Tarifunion – ein Dachverband von 41 Mitgliedsorganisationen, die Beschäftigte im öffentlichen Dienst und im privaten Dienstleistungssektor vertreten.

Nach eigenen Recherchen haben auch die Süddeutsche Zeitung sowie das alternative Medium NUIS über ein Schreiben des dbb‑Vorsitzenden vom 17. März 2026 berichtet, das an alle Mitgliedsorganisationen gerichtet war. In diesem Schreiben bringt der Vorsitzende zum Ausdruck, dass er Funktionsträger der AfD sowie gewählte Abgeordnete der AfD aus Bundestag und Landesparlamenten als Personen ansieht, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stünden. Daraus folge, dass diese weder Mitglied des Beamtenbundes noch einer seiner Untergliederungen sein könnten.

Besonders problematisch erscheint der Umstand, dass der Beamtenbund ausdrücklich erklärt, weder mit Funktionsträgern der AfD noch mit gewählten Abgeordneten dieser Partei Gespräche zu führen oder Einladungen anzunehmen. Gerade der kategorische Ausschluss des Dialogs mit demokratisch gewählten Parlamentariern überschreitet die Grenze legitimer verbandspolitischer Positionierung und berührt Grundprinzipien parlamentarischer Kultur.

Natürlich ist es grundsätzlich zulässig, dass private Vereine intern festlegen, welche Themen sie behandeln möchten und welche politischen Aktivitäten sie ausschließen. Allerdings ist der Beamtenbund nicht irgendein Verein. Der dbb ist eine gesellschaftlich relevante Institution, die:

  • über 1,3 Millionen Beschäftigte repräsentiert,
  • in Tarifverhandlungen mit dem Staat steht,
  • in Gesetzgebungsverfahren als Sachverständiger auftritt,
  • und damit eine quasi‑öffentliche Rolle einnimmt.

Das bedeutet: Seine Entscheidungen haben politische und gesellschaftliche Wirkung – unabhängig davon, dass er formal ein privatrechtlicher Verband ist. Daraus ergibt sich eine erhöhte Verantwortung für Pluralität und Diskursfähigkeit.

Der Beamtenbund tritt als Gewerkschaft auf und repräsentiert eine große Zahl von Beamten und Angestellten. Er ist keine Partei und hat alle seine Mitglieder zu vertreten – unabhängig davon, welcher politischen Richtung diese angehören. Die Leitfunktion einer solchen Organisation verpflichtet zu besonderer Offenheit. Es ist nicht Aufgabe eines Verbandes, darüber zu entscheiden, ob eine demokratisch zugelassene Partei verfassungswidrig sei oder nicht. Gerade ein Beamtenbund, der überwiegend Angehörige des öffentlichen Dienstes vertritt, sollte wissen, dass solche Entscheidungen ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten sind.

Der kategorische Ausschluss einer im Bundestag vertretenen Partei kann daher als einseitige politische Positionierung wahrgenommen werden. Der Beamtenbund beteiligt sich damit an einer Art „vorverlagerter Verfassungsgerichtsbarkeit“, indem er politische Akteure präventiv ausschließt. Politische Legitimität wird bewertet, demokratische Teilhabe erfährt eine Vorfilterung, und es entsteht der Eindruck eines „moralischen Parteiverbots“. Damit überschreitet der Beamtenbund seine Aufgabe als gewerkschaftliche Interessenvertretung.

Vielleicht sollte der Vorsitzende des Beamtenbundes aktuell überlegen, ob er mit seinem Schreiben der Demokratie wirklich gedient hat – oder ob er ihr nicht eher einen Bärendienst erwiesen hat.


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Erinnern ohne Überfordern: Wie Erinnerungskultur wirksam bleibt

In vielen öffentlichen Beiträgen wird regelmäßig an die nationalsozialistischen Verbrechen erinnert. Diese Erinnerung ist notwendig und unverzichtbar. Doch die Art und Häufigkeit, in der sie kommuniziert wird, erzeugt bei manchen Menschen den Eindruck, als solle eine moralische Dauerverantwortung aktualisiert werden. Das führt weniger zu historischer Einsicht als zu Überforderung oder Abwehr.

Aus der Pädagogik wissen wir, dass ständige Moralisierung selten zu reflektiertem Verhalten führt. Sie erzeugt eher Widerstand, Gereiztheit oder Rückzug. Ähnliche Mechanismen lassen sich auch in gesellschaftlichen Debatten beobachten: Wenn historische Schuld zu häufig oder zu pauschal in aktuelle politische Diskussionen eingebracht wird, verliert sie ihre Wirkung. Aus Verantwortung wird Belastung, aus Mahnung Distanz.

Eine vernünftige Erinnerungskultur hält historische Verantwortung wach, schützt vor Verdrängung und schafft ein Bewusstsein dafür, wie zerbrechlich Freiheit und Menschenwürde sein können. Gerade in Deutschland ist diese Form der Selbstvergewisserung unverzichtbar.

Doch Erinnerungskultur ist kein statisches Ritual. Sie lebt davon, dass sie versteht, nicht nur ermahnt. Sie muss erklären, einordnen, historisch präzise bleiben – und sie darf nicht zur moralischen Schablone werden, die auf jede aktuelle politische Auseinandersetzung gelegt wird. Denn dort, wo Erinnerung nicht mehr bildet, sondern nur noch bewertet, verliert sie ihre Kraft.

In der öffentlichen Debatte entsteht zunehmend der Eindruck, dass historische Verbrechen des 20. Jahrhunderts in manchen Diskussionen als universelles Argument eingesetzt werden – unabhängig davon, ob der Zusammenhang sachlich trägt. Das geschieht oft nicht aus böser Absicht, sondern aus moralischer Sorge. Doch die Wirkung ist ambivalent: Wer historische Schuld zu häufig aktualisiert, riskiert, dass Menschen sich nicht mehr angesprochen fühlen, sondern überfordert oder beschuldigt. Aus Verantwortung wird dann Abwehr, aus Mahnung Gereiztheit.

Es ist daher legitim und notwendig, über die Form unserer Erinnerungskultur zu sprechen – ohne dass eine solche Diskussion sofort als Relativierung oder politische Grenzüberschreitung gelesen wird. Wer über die Art des Erinnerns nachdenkt, stellt die Erinnerung selbst nicht infrage. Im Gegenteil: Er nimmt sie ernst genug, um ihre Wirkung zu schützen.

Wir sollten uns wieder darauf besinnen, dass wir die Vergangenheit nicht negieren, aber die Zukunft als das betrachten, was wir gestalten wollen – wissend, dass wir in der Gegenwart leben.


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Eine Regierung, die vergessen hat, dass sie regieren sollte

Immer mehr Bürger in Deutschland gewinnen den Eindruck, dass es an einer erkennbaren Koordinierung der Regierungspolitik fehlt. Die zahlreichen Auslandsreisen des Bundeskanzlers werden in diesem Zusammenhang zunehmend als Zeichen dafür wahrgenommen, dass zentrale Steuerungsaufgaben im Inland vernachlässigt werden. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans‑Jürgen Papier, hat diese Situation zugespitzt beschrieben, indem er der Bundesregierung eine „verweigerte Staatsführung“ attestierte.

Ein Beispiel für diese Dysfunktionalität zeigte sich jüngst, als der Finanzminister zu einem Spitzentreffen Vertreter von Wirtschaft und Gewerkschaften einlud, während nahezu zeitgleich die Wirtschaftsministerin Katherina Reiche in einer Pressekonferenz erklärte, die Vorschläge des Finanzministers seien nicht nur politisch fragwürdig, sondern warfen auch verfassungsrechtliche Probleme auf.

Reiche mag inhaltlich auf bestimmte Risiken hinweisen – bemerkenswert bleibt jedoch die Art und Weise, wie sie öffentlich gegen zentrale Initiativen eines Kabinettskollegen Stellung bezieht. Gleichzeitig wird auch die Rolle des Finanzministers Lars Klingbeil zunehmend problematisch. Er präsentiert Vorschläge von erheblicher Tragweite, ohne erkennbare Abstimmung mit dem Bundeskanzler. Dies gilt insbesondere für die sogenannte „Übergewinnsteuer“. Dieser Begriff ist steuerrechtlich nicht definiert und wird in mehreren verfassungsrechtlichen Gutachten als problematisch eingestuft, weil unklar bleibt, was ein „Übergewinn“ überhaupt sein soll und wie eine solche Steuer verfassungskonform ausgestaltet werden könnte.

Wenn Klingbeil nun eine Absenkung der Energiesteuern fordert, stellt sich zudem die Frage, weshalb diese Entlastung nicht längst erfolgt ist. Schließlich waren es frühere Entscheidungen seiner eigenen Partei, die Energie durch zusätzliche Steuern und Abgaben verteuert haben – stets mit dem Hinweis, dies diene übergeordneten politischen Zielen. Die Folge ist eine strukturelle Verwundbarkeit: Jede politische oder wirtschaftliche Erschütterung führt sofort zu massiven Belastungen für Bürger und Unternehmen.

Katherina Reiche wiederum lehnt Übergewinnsteuer und Preisdeckel ab und verweist auf die hohen Kosten der Energiewende. Dabei bleibt allerdings unerwähnt, dass auch ihre Partei in früheren Jahren maßgeblich an energiepolitischen Weichenstellungen beteiligt war, die zur heutigen Lage beigetragen haben.

Und wie reagiert der Regierungschef? Friedrich Merz gelingt es offenbar nicht, klare Leitlinien vorzugeben oder Konflikte innerhalb der Regierung zu moderieren. Das Ergebnis ist ein Kabinett, in dem zentrale Akteure ihre eigenen politischen Vorstellungen öffentlich vertreten, ohne dass daraus konkrete Maßnahmen folgen.

Die Bürger beobachten dieses Schauspiel aktuell zunehmend fassungslos. Viele fragen sich, wie es weitergehen soll – und ob es nicht an der Zeit wäre, wieder eine Regierung zu wählen, die diesen Namen auch verdient.


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Julia Klöckner und die Grenzen ihres Amtes als Bundestagspräsidentin

Die Funktion des Bundestagspräsidenten ist im Grundgesetz klar umschrieben. Die Hauptaufgaben bestehen in der Leitung der Sitzungen des Bundestages, der Wahrung der Würde des Parlaments sowie der Leitung der Behörden des Bundestages. Der Bundestagspräsident – und damit die amtierende Bundestagspräsidentin – ist oberster Dienstherr der Bundestagsverwaltung.

Zu den Aufgaben des Bundestagspräsidenten gehört nicht die Wahrnehmung einer eigenständigen Außenpolitik. Diese ist alleinige Angelegenheit der Bundesregierung.

Betrachtet man die konkrete Tätigkeit der gegenwärtigen Bundestagspräsidentin, fällt jedoch eine ausgeprägte Reisetätigkeit auf. Bei diesen Reisen scheint der Schwerpunkt nicht in der Kontaktpflege parlamentarischer Gremien zu liegen. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass Frau Klöckner parlamentarische Aufgaben zunehmend mit Elementen einer eigenständigen Außenpolitik vermischt.

Bei ihrem Besuch in Estland vom 8. bis 10. April 2026 traf sie zwar den dortigen Parlamentspräsidenten Lauri Hussar, führte jedoch ebenso Gespräche mit Ministerpräsident Kristen Michal über die sicherheitspolitische Lage an der NATO-Ostflanke, über Digitalisierung und Cybersicherheit. Auch das Thema „bilaterale parlamentarische Zusammenarbeit“ stand auf der Tagesordnung.

Darüber hinaus traf sie in Litauen den Parlamentspräsidenten Juozas Olekas, Präsident Gitanas Nausėda und Außenminister Kęstutis Budrys. Bestandteil des Programms waren Informationsgespräche über den dort stationierten Großverband der Bundeswehr sowie der Austausch mit Soldaten und deren Familien. Themenschwerpunkte, mit denen sich Klöckner befasste, waren die Sicherheitspolitik im Baltikum, die Reaktion auf russische Drohungen und die bilateralen Beziehungen zwischen den Staaten.

Die Bundestagspräsidentin nutzt aktuell damit die Rolle als zweithöchstes Staatsamt in einer Weise, die politisch interpretierbar ist – insbesondere, wenn sie sicherheitspolitische Linien sichtbar mitprägt.

Frau Klöckner scheint zunehmend die eigentliche parlamentarische Arbeit, die in den Aufgabenkreis einer Bundestagspräsidentin gehört, mit der Tätigkeit einer außenpolitisch zuständigen Ministerin der Bundesregierung zu vermischen.

In einem Aufgabenbereich hingegen, der eindeutig in ihre Zuständigkeit fällt, schweigt die Präsidentin. Im Zusammenhang mit dem Verfahren des Verteidigungsministers zum Wehrpflichtgesetz hätte man erwarten dürfen, dass die Präsidentin des Bundestages deutlich darauf hinweist, dass hier sowohl das Parlament als auch der Bundespräsident durch das Verteidigungsministerium faktisch ausgehebelt wurden. Das Ministerium ließ sich einen Generalbeschluss vom Parlament absegnen, ohne dass die Abgeordneten offenbar bemerkten, was ihnen da „untergeschoben“ wurde. Hier hätte die Bundestagspräsidentin darauf dringen müssen, dass dieser Beschluss rückgängig gemacht wird.

Stattdessen scheint sich Frau Klöckner stärker in der Außenpolitik zu engagieren und schreibt den Abgeordneten im Bundestag lieber vor, was diese nicht mehr sagen dürfen, weil dies „der Würde des Hauses“ nicht entspreche. Der Würde des Hauses wäre jedoch weit mehr gedient, wenn die Präsidentin darauf achtete, dass die demokratischen Spielregeln nicht durch Tricks ausgehebelt werden.


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Will der Verteidigungsminister Pistorius bewusst etwas vernebeln?

Jeder interessierte Bürger konnte feststellen, dass Minister Pistorius über einen unscheinbaren Einschub im sogenannten Wehrdienst‑Modernisierungsgesetz – ein bemerkenswert irreführender Titel – eine Änderung des bestehenden Wehrpflichtgesetzes durch den Bundestag gebracht hat, ohne dass viele Abgeordnete dies überhaupt bemerkten. In § 3 Abs. 2 WPflG heißt es nun unmissverständlich, dass männliche Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung bei der Bundeswehr einholen müssen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Diese Pflicht ist nicht an den Spannungs‑ oder Verteidigungsfall gekoppelt. Sie gilt seit dem 1. Januar 2026 ständig.

Schon die Bezeichnung „Karriere‑Zentrum“ für eine Rekrutierungsstelle der Bundeswehr dürfte viele junge Männer eher als Zynismus empfinden. Denn nur wenige werden ihre „Karriere“ darin sehen, zum Wehrdienst verpflichtet zu werden.

Was der Verteidigungsminister nun verlautbaren lässt, wirft jedoch erhebliche Fragen auf. Wie kann ein Minister, der von jungen Menschen verlangt, dem Staat zu dienen und dabei im Extremfall das eigene Leben zu riskieren, ein geltendes Gesetz einfach so auslegen, wie es ihm politisch opportun erscheint? Wenn Pistorius den Eindruck erweckt, die Regelung habe „keine praktische Bedeutung“, weil sie nur für den Spannungs‑ oder Verteidigungsfall relevant sei, dann kennt er entweder den Gesetzestext nicht – oder er versucht bewusst, die Öffentlichkeit zu beruhigen, um Proteste zu vermeiden.

Ein Minister kann jedoch weder Gesetze außer Kraft setzen noch Normen umdeuten oder gesetzliche Pflichten durch Presseäußerungen suspendieren. Wenn er erklärt, man werde die Vorschrift „nicht aktiv anwenden“, dann ist das lediglich eine angekündigte Verwaltungspraxis – ohne rechtliche Grundlage. Und damit rechtlich fragwürdig.

Die Melde‑ und Genehmigungspflicht steht im Gesetz und ist wirksam. Zwar gibt es derzeit keine Sanktion, wenn man sie ignoriert, aber die Pflicht existiert. Der Minister könnte jederzeit – ohne den Bundestag einzubeziehen – per Verwaltungsanordnung nähere Bestimmungen erlassen. Damit wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Wenn Pistorius diese Regelung tatsächlich nicht wollte – was schwer vorstellbar ist –, dann müsste er unverzüglich eine Gesetzesänderung im Bundestag anstoßen.

Aktuell bleibt daher die Frage: Weiß der Verteidigungsminister nicht, was im Gesetz steht? Oder will er die Bürger bewusst im Unklaren lassen? Pistorius muss sich erklären. Und zwar so, dass man ihm noch Glauben schenken kann.

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Der Nahe Osten am Rand einer regionalen Katastrophe

Die aktuellen Ereignisse im Nahen Osten werden im Wesentlichen durch Israel geprägt. Es entsteht der Eindruck, als könne die Region nicht mehr zur Ruhe kommen. Unter dem Vorwand, die eigene Existenz sichern zu müssen, scheint die israelische Regierung zu glauben, durch militärische Gewalt langfristig Frieden herstellen zu können. Das ungelöste Fiasko um Palästina bleibt weiterhin bestehen; über das Schicksal der dortigen Zivilbevölkerung wird derzeit kaum berichtet. Die Menschen, die überhaupt überlebt haben, leben in den Trümmern ihres Landes und werden immer wieder von einem Teil des Gebiets in einen anderen getrieben, weil das israelische Militär erneut meint, Kämpfer der Hamas ausschalten zu müssen. Mittlerweile sollen allein in Palästina rund 100.000 Menschen ums Leben gekommen sein. Ihr „Fehler“ war offenbar, Palästinenser zu sein – und damit scheinbar keinen Anspruch auf Schutz zu haben.

Nun hat Israel auch einen Angriff auf den Iran begonnen. Mit Unterstützung der USA soll offenbar sichergestellt werden, dass ein Staat, der Israel infrage stellt, dauerhaft ausgeschaltet werden kann. Dass dabei erneut unschuldige Zivilisten sterben, scheint vom israelischen Militär als Kollateralschaden betrachtet zu werden, den man zur angeblichen Sicherung des Friedens in Kauf nehme.
Die bisherigen Ergebnisse sind verheerend. Von Frieden ist nichts zu sehen; die Zerstörung nimmt weiter zu. Donald Trump unterstützt Israel – aus welchen Gründen auch immer – nahezu bedingungslos. Das bisher Erreichte lässt das Kriegsgeschehen immer stärker den Charakter eines Weges in die Katastrophe annehmen.

Die sprachliche Diktion des US-Präsidenten, der von der „totalen Vernichtung“ eines Landes spricht und Menschen als „Bastarde“ bezeichnet, zeigt, auf welchem Niveau die internationale Politik inzwischen angekommen ist.

Es ist ein Trugschluss, wenn Israel glaubt, allein durch militärische Macht und unter Missachtung völkerrechtlicher Grundsätze seine Sicherheit gewährleisten zu können. Damit gefährdet Israel nicht nur die eigene Existenz, sondern auch den Weltfrieden, der weder durch Tötungen noch durch Vernichtung oder Zerstörung erreicht werden kann. Man kann nur hoffen, dass dieses Handeln bald ein Ende findet. Gegenwärtig fehlt jedoch die Vorstellungskraft, wie dies gelingen könnte.

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Die Rolle von Verteidigungsminister Pistorius bei der Einbringung der Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Bornemann‑Aktuell berichtete bereits am 4. April 2026 über den Bundestagsbeschluss vom 5. Dezember 2025. Mit dem Wehrdienst‑Modernisierungsgesetz hat die Bundesregierung eine grundlegende Verschiebung im Wehrpflichtgesetz vorgenommen, ohne dies offen zu kommunizieren. Die neue Melde‑ und Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte gilt nun bereits in Friedenszeiten – ein Eingriff in die Freizügigkeit, der bisher nur nach einem ausdrücklichen Parlamentsbeschluss im Spannungs‑ oder Verteidigungsfall zulässig war.

Damit erhält das Verteidigungsministerium faktisch eine Ermächtigung, die die verfassungsrechtlich vorgesehene Parlamentsbindung der Wehrverfassung unterläuft. Dass diese Änderung weder in der Bundestagsdebatte erläutert noch der Öffentlichkeit erklärt wurde, stellt einen erheblichen Verstoß gegen die Transparenzanforderungen demokratischer Gesetzgebung dar.

Politisch wie psychologisch bedeutet dies, dass Elemente der Mobilmachung bereits in Friedenszeiten aktiviert werden können – ohne gesellschaftliche Debatte und ohne parlamentarische Kontrolle. Eine solche Vorgehensweise beschädigt das Vertrauen in die demokratische Willensbildung und wirft die Frage auf, ob hier nicht die Grenzen des Grundgesetzes berührt wurden.

Grundsätzlich wäre nichts dagegen einzuwenden, wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, dass entsprechende Regelungen erforderlich seien, und hierzu einen klar formulierten Gesetzentwurf vorlegt. Die Bürger hätten jedoch erwarten dürfen, dass derart gravierende Änderungen, die tief in Persönlichkeitsrechte eingreifen, offen zur Diskussion gestellt werden, sodass das Für und Wider im Bundestag angemessen erörtert werden kann. Im vorliegenden Fall ist dies nicht geschehen. Die Änderungen wurden nicht prominent kommuniziert – weder gegenüber der Öffentlichkeit noch, nach Aussagen mehrerer Abgeordneter, im parlamentarischen Verfahren ausreichend hervorgehoben.

Die Regelung wurde in einem Artikelgesetz versteckt, dessen Titel „Modernisierung des Wehrdienstes“ keinen Hinweis auf Eingriffe in das Wehrpflichtgesetz enthält. Auch der Minister, der das Gesetzesvorhaben im Bundestag vorgetragen hat, erläuterte diesen Sachverhalt nicht, obwohl die Änderung eine erhebliche Grundrechtsrelevanz besitzt.

Damit entsteht der Eindruck, dass hier ein klassischer Fall mangelnder Transparenz im Gesetzgebungsverfahren vorliegt.

Nach der bisherigen Rechtslage waren Eingriffe in die Bewegungsfreiheit Wehrpflichtiger nur zulässig, wenn der Bundestag den Spannungs‑ oder Verteidigungsfall nach Artikel 80a bzw. Artikel 115a GG festgestellt hatte. Nun können entsprechende Eingriffe bereits im Normalzustand erfolgen – ohne Parlamentsbeschluss, ohne Feststellung einer besonderen Lage und ohne Beteiligung des Bundespräsidenten. Damit werden Maßnahmen ermöglicht, die nach der Wesentlichkeitstheorie eigentlich dem Parlament vorbehalten sind, und die parlamentarische Kontrolle der Wehrerfassung wird geschwächt.

Auch die psychologischen Auswirkungen dieses Vorgehens sind erheblich: Wenn der Staat beginnt, Instrumente der Mobilmachung bereits in Friedenszeiten zu aktivieren, ohne dies öffentlich zu diskutieren, entsteht der Eindruck, dass er sich auf mögliche militärische Eskalationen vorbereitet, ohne die Bevölkerung offen zu informieren.

Der eigentliche Kern des Problems ist somit, dass die Exekutive ein Instrument erhält, das bisher nur im Verteidigungsfall existierte.

Den Abgeordneten der CDU/CSU‑ und SPD‑Fraktionen – die anderen Parteien stimmten gegen die Änderungen – muss man den Vorwurf machen, dass sie die Beschlussvorlage nicht sorgfältig genug geprüft haben. Wenn Abgeordnete die Tragweite eines solchen Eingriffs nicht erkennen, ist das ebenso besorgniserregend wie ein Ministerium, das zentrale Änderungen im Unklaren belässt.

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Wird in Deutschland der Krieg bereits im Frieden vorbereitet?

Die Frankfurter Rundschau berichtete heute am 4.4.2026, dass viele Bürger und erst recht nicht, diejenigen, die davon betroffen sind, nicht bemerkt haben, dass im Zusammenhang mit der Verabschiedung des „Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz WDModG) unbemerkt eine wesentliche Veränderung des Wehrpflichtgesetzes beschlossen wurde. Durch die Einfügung eines Satzes in dem neuen Gesetz, mit einer Anreihung von verschiedenen Paragrafen, so dass ein Bezug zum Wehrpflichtgesetz hergestellt, wurde – wahrscheinlich von manchen Abgeordneten gar nicht bemerkt – ist beschlossen worden, dass Männer im Alter zwischen 17 und 45 eine Genehmigung bei der Bundeswehr einholen müssen, wenn sie beabsichtigen, Deutschland länger als drei Monate zu verlassen. Diese Regelung, die nach dem Wehrpflichtgesetz bisher nur für den Verteidigungs- und Spannungsfall gilt, wurde jetzt auch auf die Friedenszeit übertragen.

Damit hat die Bundesregierung die Möglichkeit, bereits zu Friedenszeiten, Vorbereitungen für einen möglichen Krieg zu treffen, denn nichts anderes bedeutet es, wenn für Männer in einem bestimmten Alter die Freizügigkeit der Niederlassungsfreiheit auch im Ausland eingeschränkt wird.

Aktuell existiert noch keine Ausführungsbestimmung, allerdings kann die Verwaltung aufgrund des bestehenden Gesetzes, das im Übrigen mit Wirkung vom 1.1.2026 bereits in Kraft getreten ist, entsprechende Regelungen im Rahmen von Verwaltungsvorschriften treffen. Warum der Minister, der immer von Kriegstüchtigkeit redet, auf diese Änderung offensichtlich nicht explizit hingewiesen hat, kann man sich nur selbst denken.

Da der Vorgang, der erst heute in der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde, so gravierend ist und allen Bürgern nur noch regelrechte Angst einjagen kann, veröffentliche ich diese Meldung bereits heute. Ich werde in den nächsten Tagen ausführlich darüber kommentieren. Jetzt müssen die Bürger wach werden und sich mit allen demokratischen Mitteln dagegen wehren, dass immer mehr Kriegsvorbereitungen in Deutschland getroffen werden. Wir wollen nicht kriegstüchtig werden, sondern wir wollen, dass sich alle für den Frieden einsetzen.

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Wirtschaftsweise sind nicht Vormund der Bürger

In mehreren Medien wurde eine Äußerung der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm verbreitet, die für sich genommen unspektakulär wirkt, bei näherem Hinsehen jedoch Fragen aufwirft. Grimm bezeichnete ein Tempolimit auf Autobahnen angesichts der aktuellen Energieverknappung als „kluges Signal“, damit die Menschen die Lage „ernst nehmen“. Zudem erklärte sie, ein Tempolimit „wäre kein Schaden“. Sowohl im Deutschlandfunk als auch in den Nachrichtensendungen von ARD und ZDF wurden diese Aussagen aufgegriffen; im Fernsehen wurde zusätzlich auf eine mögliche Treibstoffeinsparung hingewiesen.

Besonders bemerkenswert war die Art der medialen Präsentation: Unmittelbar im Anschluss an Grimms Äußerungen wurde im Fernsehen ein Originalton des Vorsitzenden der Grünen gesendet, der die Forderung nach einem Tempolimit erneut bekräftigte und darauf verwies, dass seine Partei dies seit Langem fordere. Durch diese direkte Abfolge entstand der Eindruck eines politischen Schulterschlusses oder zumindest einer inhaltlichen Verstärkung – ein klassisches Beispiel dafür, wie mediale Dramaturgie Meinungsbildung beeinflussen kann.

Inhaltlich ist die Forderung nach einem Tempolimit nicht neu. Sie erhält jedoch einen besonderen Beigeschmack, wenn man sie in den allgemeinen politischen Kontext einordnet. Seit Jahren wird – insbesondere von Parteien, die sich für eine stärkere Regulierung des Verkehrs einsetzen – immer wieder gefordert, entweder ganz auf das Auto zu verzichten oder zumindest langsamer zu fahren. Die Begründungen wechseln dabei regelmäßig: mal Verkehrssicherheit, mal Treibstoffknappheit, mal die Endlichkeit fossiler Ressourcen. Vor diesem Hintergrund überrascht es kaum, dass politische Akteure die Äußerungen Grimms sofort aufgriffen.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass solche Argumentationsmuster nicht neu sind. Bereits 1973, im Zuge des politisch motivierten Ölembargos der OPEC-Staaten, wurden Tempolimits und Sonntagsfahrverbote eingeführt. Der Bevölkerung wurde damals vermittelt, die weltweiten Ölvorräte gingen zur Neige und drastische Maßnahmen seien unvermeidlich. Historiker weisen heute darauf hin, dass die damaligen Entscheidungen eine Mischung aus realer Abhängigkeit und politischem Agenda-Setting darstellten. Die Maßnahmen dienten nicht nur der Energieeinsparung, sondern auch der Demonstration staatlicher Handlungsfähigkeit und gesellschaftlicher Disziplin.

Vor diesem Hintergrund wirkt Grimms aktuelle Aussage problematisch. Von einer Wissenschaftlerin, die dem Sachverständigenrat angehört, wäre zu erwarten, dass sie ihre Empfehlungen auf wissenschaftliche Analysen stützt und nicht auf pädagogische Signale an die Bevölkerung. Der Eindruck entsteht, Bürger müssten erst „erzogen“ werden, um die Lage zu verstehen. Dies vermittelt ein paternalistisches Bild, das der Rolle einer unabhängigen wissenschaftlichen Beraterin nicht entspricht.

Zudem verschiebt eine solche Rhetorik Verantwortung: Nicht die Bürger haben die gegenwärtigen geopolitischen Konflikte verursacht, sondern politische Entscheidungen und internationale Entwicklungen führen zu den aktuellen Belastungen. Wenn Bürgern nun suggeriert wird, sie müssten durch ihr Verhalten „Signale“ setzen, entsteht der Eindruck, dass politische Verantwortung auf die Bevölkerung abgewälzt wird.

In der Gesellschaft gibt es zahlreiche Menschen – mit und ohne akademische Ausbildung –, die sehr wohl beurteilen können, wann Sparsamkeit geboten ist und welche Maßnahmen sinnvoll sind. Sie erwarten zu Recht, nicht wie Schüler behandelt zu werden, denen erst erklärt werden müsse, was eine kritische Lage bedeutet.

Als Mitglied des Sachverständigenrats sollte Frau Grimm vor allem dazu beitragen, wirtschaftliche Zusammenhänge sachlich zu erläutern und politische Entscheidungen transparent einzuordnen. Bürger benötigen keine Belehrungen, sondern nachvollziehbare Informationen, um politische Maßnahmen einordnen zu können.