Bisher sind die Bürger davon ausgegangen, dass sich die EU an Recht und Ordnung hält. Die Kommissionspräsidentin hat sich wiederholt massiv gegen Mitgliedstaaten gewandt, denen sie vorwarf, die Rechtsstaatlichkeit nicht einzuhalten – insbesondere Ungarn, aber auch Polen. In diesem Zusammenhang hat die EU‑Kommission nicht gezögert, direkt in die Souveränität der Mitgliedstaaten einzugreifen und durch das Zurückhalten von EU‑Mitteln politischen Druck auszuüben, um die betreffenden Staaten zu einem Verhalten zu bewegen, das sie als „rechtsstaatlich“ definiert.
Dabei ist zunehmend aus dem Blick geraten, dass die EU selbst immer häufiger von den eigenen Vereinbarungen abweicht und die EU‑Verträge nach eigenem Ermessen auslegt – so, wie es politisch opportun erscheint. Immer mehr Entscheidungen werden ohne direkte Legitimation durch die Bürger getroffen, als ob die EU bereits ein eigener Staat mit eigener Regierung wäre. Eine solche Konstruktion wurde jedoch nie vereinbart und wäre nur möglich, wenn die Mitgliedstaaten ihre Bürger in Volksabstimmungen darüber entscheiden ließen. Die EU‑Kommission müsste sich dann um ein demokratisches Mandat bemühen.
Es muss deutlich hervorgehoben werden: Die EU‑Kommissionspräsidentin ist von keinem Bürger gewählt worden. Auch die Kommissionsmitglieder sind nicht vom Volk gewählt. Das EU‑Parlament, das in wesentlichen Bereichen nur eingeschränkte Kompetenzen besitzt, kann die Kommission lediglich als Ganzes ablehnen oder akzeptieren – so, wie sie zuvor von den Regierungschefs der Mitgliedstaaten bestimmt wurde. Mit demokratischer Legitimation hat dies nur begrenzt zu tun. Vor diesem Hintergrund sollte die EU bei ihrem Verweis auf „Rechtsstaatlichkeit“ eine gewisse Zurückhaltung üben.
Ein besonders gravierendes Beispiel dafür, wie die Kommission unter Ursula von der Leyen ohne klare rechtliche Grundlage und gegen die Interessen der europäischen Bürger handelt, ist der sogenannte Kredit über 90 Milliarden Euro an die Ukraine. Dieser Kredit ist faktisch eine Schenkung. Er wird über gemeinsame EU‑Schulden finanziert: Die EU nimmt das Geld am Kapitalmarkt auf („Eurobonds“), und die Mitgliedstaaten haften über den EU‑Haushalt. Die Ukraine zahlt keinerlei Zinsen und hat somit keine laufenden Kosten. Eine Rückzahlung ist nur vorgesehen, wenn Russland Reparationen an die Ukraine leistet. Da weder die USA noch Russland in der Vergangenheit jemals Reparationen an andere Staaten gezahlt haben, ist ein solches Szenario politisch äußerst unwahrscheinlich. Die Darstellung als „Kredit“ ist daher irreführend.
Als Sicherheit sollen eingefrorene russische Vermögenswerte dienen, die sich bei europäischen Banken befinden. Auch dies ist problematisch, da eine endgültige Beschlagnahme dieser Gelder rechtlich und politisch kaum durchsetzbar wäre. Russland würde mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Gegenmaßnahmen reagieren. Materiell handelt es sich somit um eine Schenkung, da die Rückzahlung an eine Bedingung geknüpft ist, die praktisch nicht eintreten wird.
Hinzu kommt: Die Ukraine ist weder EU‑Mitglied noch NATO‑Mitglied. Der EU ist es nicht gestattet, mit Mitteln der Mitgliedstaaten dauerhaft den Haushalt eines Drittstaates zu finanzieren. Finanzielle Unterstützung durch die EU ist nur in akuten Notsituationen zulässig und ausschließlich zur unmittelbaren Bewältigung einer Notlage. Die dauerhafte Absicherung des ukrainischen Staatshaushalts verstößt daher gegen die Regeln der EU und belastet die Mitgliedstaaten, die für diese Schulden haften müssen.
Die Praktiken der EU führen aktuell dazu, dass Vertrauen und Akzeptanz in eine Organisation schwinden, die sich zunehmend selbst nicht mehr an ihre eigenen Verträge gebunden fühlt. Die Bürger der Mitgliedstaaten werden verstärkt infrage stellen, ob eine solche EU in dieser Form noch legitim ist. Verantwortlich dafür ist eine Kommission, die offenbar nicht erkennt, wie sehr sie sich selbst ins Abseits manövriert.