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Rechtsstaatlich und demokratisch demontiert sich die Demokratie selbst

Wer glaubt, ein Gesellschaftssystem könne sich nur mit Gewalt ändern lassen, der hat sich noch nicht mit den subtilen Möglichkeiten befasst, wie man mit rechtsstaatlichen Mitteln auch einen Rechtsstaat demontieren kann, ohne auf dem Weg dorthin das Recht zu brechen.

Betrachten wir einfach das jüngste Beispiel, wie es Parteien, die eine Landtagswahl verloren hatten, geschafft haben, einen vermeintlich triumphalen Erfolg zu erringen, ohne dabei formal eine Wahlfälschung begangen zu haben. Und wenn man dann schon erfolgreich bei der Durchsetzung seiner Wunschkandidaten gegen den erklärten Willen eines großen Teils der Wählerschaft gewesen ist, kann man auch noch dafür sorgen, dass die Redezeit des Wahlgewinners gegenüber den Wahlverliererparteien eingeschränkt wird, damit dessen Auffassungen möglichst wenig Gehör finden.

Werfen wir doch einmal einen Blick in das schöne Land Mecklenburg-Vorpommern. Bei der letzten Landtagswahl stellte sich das Wahlergebnis wie folgt dar:

Stärkste Partei wurde mit 38,2 % die AfD, die einen Wählerzuwachs von 21,5 Prozentpunkten erreichte.

Zweitstärkste Partei, die bisher stärkste Kraft war, wurde die SPD mit 35,5 %. Sie verlor 4,1 Prozentpunkte. Die CDU verpasste den Einzug in das Parlament. Die Partei Die Linke erreichte 6,5 % und verlor 3,4 Prozentpunkte, während Bündnis 90/Die Grünen mit 5,7 % gerade noch in den Landtag einzogen und ebenfalls Stimmenverluste hinnehmen mussten.

Nun wird der unbedarfte Bürger davon ausgehen, dass bei der Besetzung des Präsidiums des Landtages die Stärke der Parteien abgebildet wird. Denn das Parlament ist nicht die Regierung. Es ist vielmehr das zentrale Organ der demokratischen Willensbildung, kontrolliert die Regierung und sorgt für die ordnungsgemäßen Abläufe des parlamentarischen Betriebes.

Was geschah tatsächlich?

Die übrigen Fraktionen hatten bereits vor der Wahl erkennen lassen, dass sie keinen Kandidaten der AfD unterstützen würden. Die späteren Abstimmungsergebnisse bestätigten dieses geschlossene Abstimmungsverhalten. Dass die übrigen Fraktionen ihr Vorgehen untereinander abgestimmt hatten, wird durch die öffentlichen Erklärungen vor der Wahl und das einheitliche Abstimmungsverhalten während der Wahl zumindest nahegelegt. Faktisch führte dieses Zusammenwirken dazu, dass die stärkste Fraktion von der Besetzung des Landtagspräsidiums ausgeschlossen wurde. Die Wahlverlierer, die künftig zugleich die Regierung stellen werden, teilten die drei Positionen des Landtagspräsidiums unter sich auf.

Präsidentin wurde Birgit Hesse (SPD), Vizepräsidentin Simone Oldenburg (Die Linke) und zweite Vizepräsidentin Marina Mayer-Tischler (Bündnis 90/Die Grünen).

Dass diese Zusammensetzung in keiner Weise das Kräfteverhältnis widerspiegelt, das die Wähler bei der Landtagswahl geschaffen haben, scheint die beteiligten Parteien nicht zu stören. Offenbar machen sie sich auch keine Gedanken darüber, wie ein solches Verhalten von vielen Bürgern wahrgenommen wird und welche politischen Folgen daraus langfristig entstehen können.

Formal ist das praktizierte Verfahren nicht verboten.

Juristisch kann es zulässig sein, dass eine große Fraktion dauerhaft keinen Vertreter im Präsidium stellt, weil die übrigen Parteien unter sich festlegen, den Vertreter der stärksten Fraktion durchfallen zu lassen. Aufgrund der Abstimmungsergebnisse und der zuvor abgegebenen politischen Erklärungen drängt sich dieser Eindruck jedenfalls auf.

Ob dieser Eindruck berechtigt ist, ist wiederum eine andere Frage. Aber allein die Wahrnehmung kann politische Folgen haben. Nicht alles, was rechtlich erlaubt ist, ist politisch sinnvoll. Ja, manches kann sich sogar als politische Dummheit erweisen.

Demokratie lebt nicht allein von korrekten Verfahren, sondern auch von der Akzeptanz ihrer Verfahren durch die Bürger.

Nachdem sich zeigt, dass etablierte Parteien demokratische Verfahren auch dazu nutzen können, ihre eigenen Machtpositionen abzusichern, stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Regelungen und Geschäftsordnungen künftig allgemeingültig ausgestaltet werden sollten, um einen dauerhaften Ausschluss parlamentarischer Kräfte von repräsentativen Funktionen zu verhindern.

Das bedeutet:

  1. Jede Fraktion erhält grundsätzlich Anspruch auf einen Sitz im Präsidium.
  2. Die Fraktion benennt ihren Vertreter selbst.
  3. Das Parlament kann diesen nur aus wichtigen, ausdrücklich geregelten Gründen ablehnen.
  4. Kommt keine Mehrheit zustande, greift ein Ersatzverfahren.

Ein solches Verfahren wäre nicht erforderlich, wenn die sich demokratisch nennenden Parteien auch demokratisch im Sinne eines gesunden Volksempfindens handeln würden. Das hat über viele Jahre hinweg in deutschen Parlamenten funktioniert. Mit dem Erstarken einer alternativen politischen Kraft scheint bei Teilen der etablierten Parteien der demokratische Kompass jedoch nicht mehr richtig justiert zu sein.

Demokratische Verfahren müssen so ausgestaltet sein, dass sie nicht dauerhaft den Eindruck erzeugen, politische Minderheiten oder Mehrheiten würden systematisch von parlamentarischen Funktionen ausgeschlossen. Sonst leidet das Vertrauen in die demokratischen Institutionen.

Gelingt dies aktuell nicht, dann wird es immer schlechter um unsere Demokratie bestellt sein. Denn wenn der Bürger erkennt, dass sein Wille von Parteien nachträglich ausgehebelt werden kann, verliert er entweder die Lust an der politischen Beteiligung oder das Vertrauen in die parlamentarischen Institutionen. Die Folgen einer solchen Entwicklung würden am Ende alle demokratischen Kräfte zu tragen haben.

Noch hoffe ich, dass auch die etablierten Parteien eine solche Entwicklung nicht anstreben. Das, was sie gegenwärtig tun, weist jedoch in diese Richtung.