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Rechtsstaatlich und demokratisch demontiert sich die Demokratie selbst

Wer glaubt, ein Gesellschaftssystem könne sich nur mit Gewalt ändern lassen, der hat sich noch nicht mit den subtilen Möglichkeiten befasst, wie man mit rechtsstaatlichen Mitteln auch einen Rechtsstaat demontieren kann, ohne auf dem Weg dorthin das Recht zu brechen.

Betrachten wir einfach das jüngste Beispiel, wie es Parteien, die eine Landtagswahl verloren hatten, geschafft haben, einen vermeintlich triumphalen Erfolg zu erringen, ohne dabei formal eine Wahlfälschung begangen zu haben. Und wenn man dann schon erfolgreich bei der Durchsetzung seiner Wunschkandidaten gegen den erklärten Willen eines großen Teils der Wählerschaft gewesen ist, kann man auch noch dafür sorgen, dass die Redezeit des Wahlgewinners gegenüber den Wahlverliererparteien eingeschränkt wird, damit dessen Auffassungen möglichst wenig Gehör finden.

Werfen wir doch einmal einen Blick in das schöne Land Mecklenburg-Vorpommern. Bei der letzten Landtagswahl stellte sich das Wahlergebnis wie folgt dar:

Stärkste Partei wurde mit 38,2 % die AfD, die einen Wählerzuwachs von 21,5 Prozentpunkten erreichte.

Zweitstärkste Partei, die bisher stärkste Kraft war, wurde die SPD mit 35,5 %. Sie verlor 4,1 Prozentpunkte. Die CDU verpasste den Einzug in das Parlament. Die Partei Die Linke erreichte 6,5 % und verlor 3,4 Prozentpunkte, während Bündnis 90/Die Grünen mit 5,7 % gerade noch in den Landtag einzogen und ebenfalls Stimmenverluste hinnehmen mussten.

Nun wird der unbedarfte Bürger davon ausgehen, dass bei der Besetzung des Präsidiums des Landtages die Stärke der Parteien abgebildet wird. Denn das Parlament ist nicht die Regierung. Es ist vielmehr das zentrale Organ der demokratischen Willensbildung, kontrolliert die Regierung und sorgt für die ordnungsgemäßen Abläufe des parlamentarischen Betriebes.

Was geschah tatsächlich?

Die übrigen Fraktionen hatten bereits vor der Wahl erkennen lassen, dass sie keinen Kandidaten der AfD unterstützen würden. Die späteren Abstimmungsergebnisse bestätigten dieses geschlossene Abstimmungsverhalten. Dass die übrigen Fraktionen ihr Vorgehen untereinander abgestimmt hatten, wird durch die öffentlichen Erklärungen vor der Wahl und das einheitliche Abstimmungsverhalten während der Wahl zumindest nahegelegt. Faktisch führte dieses Zusammenwirken dazu, dass die stärkste Fraktion von der Besetzung des Landtagspräsidiums ausgeschlossen wurde. Die Wahlverlierer, die künftig zugleich die Regierung stellen werden, teilten die drei Positionen des Landtagspräsidiums unter sich auf.

Präsidentin wurde Birgit Hesse (SPD), Vizepräsidentin Simone Oldenburg (Die Linke) und zweite Vizepräsidentin Marina Mayer-Tischler (Bündnis 90/Die Grünen).

Dass diese Zusammensetzung in keiner Weise das Kräfteverhältnis widerspiegelt, das die Wähler bei der Landtagswahl geschaffen haben, scheint die beteiligten Parteien nicht zu stören. Offenbar machen sie sich auch keine Gedanken darüber, wie ein solches Verhalten von vielen Bürgern wahrgenommen wird und welche politischen Folgen daraus langfristig entstehen können.

Formal ist das praktizierte Verfahren nicht verboten.

Juristisch kann es zulässig sein, dass eine große Fraktion dauerhaft keinen Vertreter im Präsidium stellt, weil die übrigen Parteien unter sich festlegen, den Vertreter der stärksten Fraktion durchfallen zu lassen. Aufgrund der Abstimmungsergebnisse und der zuvor abgegebenen politischen Erklärungen drängt sich dieser Eindruck jedenfalls auf.

Ob dieser Eindruck berechtigt ist, ist wiederum eine andere Frage. Aber allein die Wahrnehmung kann politische Folgen haben. Nicht alles, was rechtlich erlaubt ist, ist politisch sinnvoll. Ja, manches kann sich sogar als politische Dummheit erweisen.

Demokratie lebt nicht allein von korrekten Verfahren, sondern auch von der Akzeptanz ihrer Verfahren durch die Bürger.

Nachdem sich zeigt, dass etablierte Parteien demokratische Verfahren auch dazu nutzen können, ihre eigenen Machtpositionen abzusichern, stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Regelungen und Geschäftsordnungen künftig allgemeingültig ausgestaltet werden sollten, um einen dauerhaften Ausschluss parlamentarischer Kräfte von repräsentativen Funktionen zu verhindern.

Das bedeutet:

  1. Jede Fraktion erhält grundsätzlich Anspruch auf einen Sitz im Präsidium.
  2. Die Fraktion benennt ihren Vertreter selbst.
  3. Das Parlament kann diesen nur aus wichtigen, ausdrücklich geregelten Gründen ablehnen.
  4. Kommt keine Mehrheit zustande, greift ein Ersatzverfahren.

Ein solches Verfahren wäre nicht erforderlich, wenn die sich demokratisch nennenden Parteien auch demokratisch im Sinne eines gesunden Volksempfindens handeln würden. Das hat über viele Jahre hinweg in deutschen Parlamenten funktioniert. Mit dem Erstarken einer alternativen politischen Kraft scheint bei Teilen der etablierten Parteien der demokratische Kompass jedoch nicht mehr richtig justiert zu sein.

Demokratische Verfahren müssen so ausgestaltet sein, dass sie nicht dauerhaft den Eindruck erzeugen, politische Minderheiten oder Mehrheiten würden systematisch von parlamentarischen Funktionen ausgeschlossen. Sonst leidet das Vertrauen in die demokratischen Institutionen.

Gelingt dies aktuell nicht, dann wird es immer schlechter um unsere Demokratie bestellt sein. Denn wenn der Bürger erkennt, dass sein Wille von Parteien nachträglich ausgehebelt werden kann, verliert er entweder die Lust an der politischen Beteiligung oder das Vertrauen in die parlamentarischen Institutionen. Die Folgen einer solchen Entwicklung würden am Ende alle demokratischen Kräfte zu tragen haben.

Noch hoffe ich, dass auch die etablierten Parteien eine solche Entwicklung nicht anstreben. Das, was sie gegenwärtig tun, weist jedoch in diese Richtung.

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Die SED-Nachfolgepartei übernimmt aktuell die Macht in Deutschland

Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat sich konstituiert. Das ist erst einmal nichts Besonderes, sondern ein normaler und notwendiger Vorgang. Nach einer Wahl wird zuerst ein neues Präsidium gewählt, das die parlamentarischen Abläufe eines Parlamentes regelt, koordiniert und das Parlament nach außen durch seinen Präsidenten repräsentiert.

Grundsätzlich war es allgemeiner gesellschaftlicher Konsens, dass sich im Präsidium eines Parlaments die jeweiligen politischen Mehrheitsverhältnisse widerspiegeln. Konkret bedeutet dies, dass die jeweilige Mehrheitsfraktion eines Parlaments, sei es im Bundestag oder im Landtag den Vorsitz stellt. Das hatte auch gute demokratische Begründungen, denn letztlich ist das Parlament auch eine Kontrollinstanz der Exekutive. Das Präsidium legt die Tagesordnungen fest, es bestimmt die parlamentarischen Abläufe und es sorgt dafür, dass alle politischen Kräfte in einem Parlament auch angemessen zu Wort kommen können.

Obwohl die Funktionsträger im parlamentarischen Bereich von den Abgeordneten gewählt werden müssen, war es allgemeiner politischer Konsens, dass nicht um jeden Preis verhindert werden sollte, dass eine bestimmte Partei ausgeschlossen werden soll. Dies hat sich in den letzten Jahren leider verändert, nachdem sich eine starke neue Opposition gebildet hat, die von den bis dahin etablierten Parteien anfangs durch Nichtbeachtung, dann durch eine regelrechte politische Bekämpfung gehindert wurde, am politischen Geschehen im Rahmen ihrer von Wählern übertragenen Stärke mitwirken zu können.

Aktuell hat sich ein solcher Vorgang wieder einmal – diesmal in Mecklenburg-Vorpommern – zugetragen. Ein Parteienblock, bestehend aus der SPD, der Partei Bündnis 90/Die Grünen sowie der Partei Die Linke, eine Nachfolgepartei der früheren SED in der ehemaligen DDR – beschloss, die AfD auf keinen Fall in das Präsidium des Landtages zu wählen, obwohl diese Partei mit 32 Sitzen die stärkste Fraktion im Landtag stellt. Nun könnte man verstehen, wenn es diesem Parteienblock um die Aufrechterhaltung der Demokratie in Deutschland gehen würde. Denn der Partei auf dem rechten Flügel der politischen Landschaft wird unterstellt, sie sei verfassungsfeindlich, obwohl es dafür bisher keine gerichtsfesten Nachweise gibt. Bei der anderen Partei, die im linken Teil der politischen Landschaft angesiedelt ist und bei den sehr konkreten Vorwürfen im Hinblick auf antisemitische Tendenzen und Verbindungen zu zweifelhaften gesellschaftlichen Gruppierungen in Berlin gibt, sieht weder die SPD noch die Partei Bündnis 90/Die Grünen ein Problem, so dass diese Partei selbstverständlich Repräsentanten in alle politischen Gremien stellen darf.

So war es wieder einmal keine Überraschung, dass bei der konstituierenden Sitzung des Landesparlaments die SPD als zweistärkste Kraft mit 29 Sitzen die Landtagspräsidentin stellt und die SED-Nachfolge-Partei mit ihren 5 Sitzen im Landtag, die Vizepräsidentin stellte. So ist jedenfalls sichergestellt, dass der Ablauf im Parlament fest in der Hand der Regierungsparteien bleibt und die größte Opposition ausgegrenzt wurde.

Natürlich ist das formal rechtlich nicht zu beanstanden, wenngleich sich Demokraten einmal überlegen sollten, ob hier nicht mit Hilfe demokratischer Verfahren, die Demokratie ausgehebelt werden kann. Es wäre durchaus denkbar, die Geschäftsordnung des Landtages so zu regeln, dass das Parlamentspräsidium nach dem tatsächlichen Wahlergebnis gebildet werden müsse. Aber das würde natürlich Kartellbildungen politischer Gegner verhindern.

Die bisherige Ministerpräsidentin Schwesig, die sich so gern als Kümmerin der Bürger darstellt, scheint sich nicht selbst zu fragen, wie die jetzt wieder praktizierte Ausgrenzung der größten Opposition von den Wählern wahrgenommen wird. Sie scheint auch nicht darüber nachzudenken, wie diese Praktiken auf den Wähler wirken, wenn ein festgefügter Parteienblock dafür sorgt, dass politisch nicht genehme Politiker bestimmte Ämter nicht erhalten.

Und schließlich werden sich viele fragen: Was ist das für eine politische Kultur? Ein großer Teil der Wähler wird ausgegrenzt, weil ihre Stimmen keine Berücksichtigung finden. Und das führt immer mehr dazu, dass eine Stimmung in der Gesellschaft entsteht, die nur noch eine Meinung akzeptiert, die von denjenigen vorgegeben wird, die glauben, die wahren Demokraten zu sein.

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Friedrich Merz hat nichts verstanden und Manuela Schwesig macht sich etwas vor

Eigentlich sind die Wahlergebnisse in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin nicht so überraschend. Die Politiker, die diese Ergebnisse mitzuverantworten haben, gleichwohl aber offensichtlich noch immer nichts verstanden haben, sind Friedrich Merz und Manuela Schwesig.

Merz, der noch nicht einmal die erste Hochrechnung abwartete, um eine „Rede an das Volk“ zu halten, in der er nichts Substanzielles sagte, sondern nur unter Beweis stellte, dass er politisch endgültig am Ende ist, glaubte wohl ernsthaft, dass die Bürger, die sich seine Rede noch anhörten, jetzt den großen Aufbruch gespürt hätten. Viele werden sich gefragt haben, was Merz mit seiner vermeintlichen „Aufbruchrede“ bezwecken wollte.

Die Rede war wohl eher eine Rede, um sich selbst Mut zu machen und seinen eigenen Parteigenossen deutlich zu sagen, dass er nicht daran denkt, als Vorsitzender der Partei und als Bundeskanzler zurückzutreten. Der einzige Satz, der zutraf, war: „Der Rückenwind aus Berlin ist ausgeblieben.“

Wen meinte Friedrich Merz? Er selbst sollte doch der Motor sein, der Deutschland voranbringt. Was er allerdings bisher bot, war nur ein kräftiges Mitwirken gemeinsam mit Lars Klingbeil und dessen Genossen daran, den Niedergang Deutschlands weiter voranzutreiben.

„Die Reformen müssen jetzt kommen“, hören die Bürger seit Monaten. Und seine Feststellung „Ich übernehme die Verantwortung“ sollte er endlich einmal ernst nehmen und zurücktreten.

Jetzt zeigt sich auch, was Merz und seine Parteifreunde mit der Brandmauer angerichtet haben. Sie haben aus meiner Sicht die demokratische Willensbildung beschädigt. Die Brandmauer wirft nämlich eine grundsätzliche demokratische Frage auf: Was bedeutet das Votum eines erheblichen Teils der Wähler noch, wenn eine Zusammenarbeit mit der von ihnen gewählten Partei unabhängig vom jeweiligen Wahlergebnis von vornherein ausgeschlossen wird? Eine Demokratie muss auch mit Wahlergebnissen umgehen können, die den etablierten Parteien nicht gefallen. Es wurde damit zugleich dazu beigetragen, dass die Linke, die historische Wurzeln in der SED/PDS hat, in Berlin stärkste Kraft geworden ist. Die Berliner Linke liegt nach den aktuellen Hochrechnungen deutlich vor der CDU.

Merz hat noch immer nicht verstanden, dass er und seine Partei wesentlich dazu beigetragen haben, dass Deutschland politisch nicht vorankommt und seine eigene Partei bald der FDP auf ihrem Weg folgen könnte.

Aber auch Manuela Schwesig hat sich letztlich verzockt. Was hat sie denn den Bürgern geboten? Sie führte einen Wahlkampf, der den Eindruck erweckte, als habe sie mit der Bundes-SPD kaum etwas zu tun. Sie vermittelte den Eindruck, sie könne nun den wirtschaftlichen Erfolg ins Land bringen.

Mit diesem Waschmittelwerbungswahlkampf hat sie den Wählern etwas versprochen, von dem erst noch zu beweisen wäre, dass sie es tatsächlich einlösen kann.

Eines ist sicher: So, wie CDU und SPD aktuell operieren, tragen sie zu einem weiteren Desaster der Politik in Deutschland bei und gefährden zugleich ihre eigene politische Zukunft. Im Interesse der Demokratie kann man sich beides nicht wünschen.

In Berlin dürfte vieles weitergehen wie bisher. Das politische Chaos könnte bleiben, und die Linke wird versuchen, die Stadt nach ihren politischen Vorstellungen umzugestalten. Hinzu kommt die Gefahr, dass Berlin für Investoren weiter an Attraktivität verliert und damit ein zusätzliches wirtschaftliches Problem entsteht.

So sind die Ergebnisse dieser beiden Wahlen vor allem eine Bestätigung dafür, dass die sogenannten demokratischen Parteien in einer tiefen Krise stecken und eine grundlegende politische Veränderung nur eintreten wird, wenn die Bürger andere politische Mehrheiten schaffen.