Direkt zum Inhalt wechseln
Bornemann-Aktuell
Informationen - Politisch nicht immer korrekt - Mitglied im Deutschen Verband der Pressejournalisten - Es gibt eine echte Alternative zum Deutschlandradio: Kontrafunk.de - Die Stimme der Vernunft
  • Blog
  • Impressum/Datenschutz/Nutzungsbedingungen
  • Informationen sollten ihren Preis wert sein
  • Interessante Fremdbeiträge
    • Auch interessant
  • Meine Motivation
  • Verein deutsche Sprache
  • Voltaire.net – Hayek-Verein – VDS
  • Blog
  • Impressum/Datenschutz/Nutzungsbedingungen
  • Informationen sollten ihren Preis wert sein
  • Interessante Fremdbeiträge
    • Auch interessant
  • Meine Motivation
  • Verein deutsche Sprache
  • Voltaire.net – Hayek-Verein – VDS

Schlagwort: Entscheidung Bundesverfassungsgericht AfD

Kategorien
Aktuell

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Sternstunde für die Demokratie

  • Beitragsautor Von Bornemann
  • Beitragsdatum März 23, 2022
  • Keine Kommentare zu Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Sternstunde für die Demokratie

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages hat der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, erklärt, dass seine Partei von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowohl zeitlich als auch inhaltlich überrascht wurde. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man den Eindruck hatte, dass das Bundesverfassungsgericht bezüglich dere anstehenden Entscheidung sehr unterschiedlich und widersprüchliche Signale ausgesendet hatte. Längerfristig angekündigt war eine Entscheidung in der Sache des AfD-Fraktionsmitglied Fabian Jacobi für 10:30 Uhr. Dann erreichte den Bevollmächtigten der AfD um kurz nach 11 Uhr eine Mail des Bundesverfassungsgerichts, in der für 12:30 Uhr eine Entscheidung in der Fraktionsklage angekündigt wurde, die dann aber bereits um kurz nach 12 Uhr veröffentlicht war.

In der Sache ist die Entscheidung des Gerichts nach Meinung der AfD nicht nachvollziehbar und unverständlich. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, die festlegt, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten stellt, scheint nicht das Papier wert zu sein, auf dem sie gedruckt wurde. Auch der eindeutige und einstimmige Beschluss des Bundestags vom 24.10.2017 (Drs. 19/3), in dem festgestellt wurde, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten stellt, wird gänzlich ignoriert. Das war heute alles andere als eine Sternstunde für die Demokratie und das Bundesverfassungsgericht. Ein schlechter Tag für Deutschland.

Formal wird man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht angreifen können, da es in der Tat nicht sein kann, dass Abgeordnete des Bundestages auf ein bestimmtes Abstimmungsverhalten festgelegt werden können. Auch wenn dies faktisch über den sogenannten Fraktionszwang erfolgt. Denn der Zwang der Fraktionen ihrer angeblich freien und nur ihrem Gewissen folgenden Abgeordneten bedeutet nichts anderes, als dass den Abgeordneten vorgegeben wird, wie sie in einzelnen Fragen zu entscheiden haben. Dies wird auch der Grund sein, dass es bisher nicht möglich gewesen ist, demokratisch gewählten Abgeordneten eine freie Tätigkeit als Abgeordnete ausüben zu können, indem man sie durch Verfahrenstechnik einfach von der Arbeit des Bundestages fernhält. Es ist auch eine Verhöhnung der Bürger, die eine Partei in den Bundestag gewählt haben und die dann feststellen müssen, dass ihre gewählten Abgeordnete in ihrer parlamentarischen Arbeit blockiert werden.

Was man dem Bundesverfassungsgericht, das in der letzten Zeit bemerkenswert ständig nur im Sinne der Regierungsmeinung entschieden hat, vorwerfen muss, ist die Art und Weise, wie dieser Beschluss offensichtlich zustande gekommen ist. So soll es noch nicht einmal eine mündliche Anhörung der Beteiligten gegeben haben. Allein ein solches Verfahren könnte eine Missachtung von Abgeordneten erkennen lassen, die man vielleicht, ohne es gleich auszusprechen, ohnehin am liebsten aus dem Bundestag entfernen möchte, aber zur Zeit leider noch keine rechtliche Handhabe hat, dies in die Tat umzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht, das auch in anderen Fällen Hinweise gegeben hat, wie man eine Rechtssituation in der Zukunft lösen könnte, hätte vielleicht darauf aufmerksam machen können, dass bei dem jetzt zu entscheidenden Sachverhalt eine widersinnige Regelung besteht, die man durch Änderung der Rechtslage sehr schnell hätte auflösen können. Wenn einerseits gewollt ist, dass alle im Bundestag vertretende Parteien im Präsidium des Bundestages vertreten sein sollen, dann hätte man anderseits eben nicht festlegen sollen, dass die Kandidaten jeweils mit einer bestimmten Mehrheit der Abgeordneten gewählt werden müssen. Wahrscheinlich haben sich die Väter der damaligen Entscheidung der jetzt existierenden Vorschriften nicht vorstellen können, dass im Bundestag einmal eine Situation eintreten könnte, wo Mainstream-Parteien in einer Art Volksfront alles unternehmen, eine missliebige politische Opposition auszuschalten.

Die gleiche Vorgehensweise ist auch bei der Finanzierung der Partei-Stiftungen zu beobachten. Mit allen technischen Tricks, man könnte schon ein faschistoides Verhalten erkennen, wird der Parteistiftung der AfD eine Finanzierung verweigert, obwohl sie genau wie die anderen im Bundestag vertretenen Parteien, zumindest einen moralischen Anspruch hätte, mit den anderen Parteien gleichbehandelt zu werden.

Nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist also ein Armutszeugnis einer politischen Kultur, sondern das Verhalten der anderen Parteien im Bundestag. Es grenzt schon an den Grad der Lächerlichkeit, dass die Linken, die mit Ach und Krach über drei Direktmandate in den Bundestag gekommen sind und deren Führung mit verfassungsfeindlichen Organisationen und Gedanken verbunden zu sein scheint, eine Vizepräsidentin im Bundestag stellen können, während der AfD eine solche Position verweigert wird. Es ist keine Sternstunde der Demokratie, wenn man gewaltsam eine Partei, die von den Bürgern gewählt wurde, an der parlamentarischen Arbeit ausgrenzt und kein Zeichen eines demokratischen Verhaltens. Es ist aber auch deshalb keine Sternstunde, weil solche faschistischen Verhaltensweisen zu einer Spaltung führen und auf Dauer eine Demokratie zerstören. Das ist das eigentliche Problem, das von den Mainstream-Parteien offensichtlich nicht gesehen wird, das aber schwere negative Folgen für unser (noch) demokratisches Staatswesen haben könnte.

 

 

 

  • Schlagwörter Diktatur, Entscheidung Bundesverfassungsgericht AfD, Politische Ausgrenzung

Neueste Beiträge

  • Haben die Grünen in Sachsen wirklich 5,1% der Wählerstimmen erreicht oder liegt hier ein Betrug vor?
  • Daniel Günther spaltet die Gesellschaft
  • Der Berg greißt und hat eine Maus geboren – Wie sich der Inlandsgeheimdienst blamiert
  • Lars Klingbeil kommt ohne Zahlen aus
  • Friedrich Merz ist der beste Kanzler der SPD

Neueste Kommentare

  • at the source bei Mit der Enteignung russischen Geldes betreibt Frau von der Leyen ein gefährliches Spiel
  • ruay.com เติมเงิน bei Aktuell ist das antidemokratische Handeln jetzt auch bei der Berlinale angekommen
  • Mostbet Online Casinos bei Aktuell ist das antidemokratische Handeln jetzt auch bei der Berlinale angekommen
  • poolside pros bei Aktuell ist das antidemokratische Handeln jetzt auch bei der Berlinale angekommen
  • Bornemann bei Aktuell ist das antidemokratische Handeln jetzt auch bei der Berlinale angekommen

Archive

  • Mai 2025
  • April 2025
  • März 2025
  • Februar 2025
  • Januar 2025
  • Dezember 2024
  • November 2024
  • Oktober 2024
  • September 2024
  • August 2024
  • Juli 2024
  • Juni 2024
  • Mai 2024
  • April 2024
  • März 2024
  • Februar 2024
  • Januar 2024
  • Dezember 2023
  • November 2023
  • Oktober 2023
  • September 2023
  • August 2023
  • Juli 2023
  • Juni 2023
  • Mai 2023
  • April 2023
  • März 2023
  • Februar 2023
  • Januar 2023
  • Dezember 2022
  • November 2022
  • Oktober 2022
  • September 2022
  • August 2022
  • Juli 2022
  • Juni 2022
  • Mai 2022
  • April 2022
  • März 2022
  • Februar 2022
  • Januar 2022
  • Dezember 2021
  • November 2021
  • Oktober 2021
  • September 2021
  • August 2021
  • Juli 2021
  • Juni 2021
  • Mai 2021
  • April 2021
  • März 2021
  • Februar 2021
  • Januar 2021
  • Dezember 2020

Kategorien

  • Aktuell
  • Aktuelle Kommentare

Meta

  • Anmelden
  • Feed der Einträge
  • Kommentar-Feed
  • WordPress.org

© 2025 Bornemann-Aktuell

Impressum/Datenschutz/Nutzungsbedingungen

Präsentiert von WordPress

Nach oben ↑ Hoch ↑
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen anzeigen
{title} {title} {title}