Markus Söder scheint immer für eine Überraschung gut zu sein. Unmittelbar nach dem Vorliegen des Wahlergebnisses in Sachsen-Anhalt hatte Markus Söder noch erklärt, es sei „absurd“, einem Land wegen seiner politischen Mehrheiten Mittel aus dem Länderfinanzausgleich zu entziehen. Der Finanzausgleich dürfe nicht als Bestrafungsinstrument eingesetzt werden.
Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit, denn wenn in der Politik Wohlverhalten mit Geld belohnt wird, dann sind wir genau da angekommen, wo die Politik jegliche Moral nicht mehr beachtet. Leider ist diese Praxis in einigen Bereichen der Politik gängige Praxis.
Man braucht nur an die Auseinandersetzungen zwischen der Europäischen Union und Ungarn zu denken. Dort wurden finanzielle Leistungen teilweise an die Einhaltung bestimmter rechtsstaatlicher Kriterien geknüpft. Unabhängig davon, wie man diesen Konflikt politisch bewertet, zeigt er doch ein grundlegendes Problem: Wer finanzielle Leistungen von politischen Bewertungen abhängig macht, muss auch beantworten, wer diese Bewertungen vornimmt, nach welchen Maßstäben dies geschieht und welcher Rechtsweg den Betroffenen offensteht.
Anders ist jedoch der Vorgang jetzt in Deutschland zu beurteilen, weil hier ein Ministerpräsident einen Vorschlag in der Öffentlichkeit kommuniziert, dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz mehr als fragwürdig erscheint. Jetzt verbreitete Söder die Auffassung, dass die Länder im Rahmen des Länderfinanzausgleichs eine sogenannte Extremistenklausel anwenden sollten, so dass die Bundesländer Berlin und Sachsen-Anhalt beim Länderfinanzausgleich nicht mehr angemessen berücksichtigt werden sollen.
Dabei darf man darauf hinweisen, dass Markus Söder promovierter Jurist ist, so dass auch Nichtjuristen davon ausgehen dürfen, dass ein solcher Mann die Gesetzesgrundlagen in Deutschland kennen sollte. Zuerst sollte er einmal erklären, wie er die von ihm ins Spiel gebrachte Extremistenklausel definiert und mit welcher Rechtsgrundlage er ein solches Rechtsinstitut überhaupt begründen will.
Wer legt die Kriterien fest, was überhaupt als Extremismus gelten soll? Welche Institutionen wären für entsprechende Entscheidungen zuständig, und welcher Rechtsweg stünde den betroffenen Ländern offen, die mit Sicherheit gegen eine solche Regelung vorgehen würden?
Und wo steht im Grundgesetz, dass ein Land nur dann Mittel aus dem Finanzausgleich erhält, wenn es die politische Meinung eines Markus Söder oder einer sonstigen Institution vertritt? Oder meint Markus Söder gleich im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts diese Fragen selbst beantworten zu können?
Übrigens: Warum hat Söder nicht das Land Mecklenburg-Vorpommern in diesen Vorschlag einbezogen? Auch dort ist die Nachfolgepartei der SED Teil der Regierung unter der SPD-Politikerin Manuela Schwesig.
Der Länderfinanzausgleich ist nach dem Grundgesetz kein Belohnungs- und Bestrafungssystem für politisch genehme oder missliebige Regierungen. Er soll unterschiedliche Finanzkraft ausgleichen und damit gleichwertige Lebensverhältnisse sichern.
Wer finanzielle Leistungen von der politischen Wohlgefälligkeit einer Landesregierung abhängig machen will, verlässt diesen verfassungsrechtlichen Ansatz. Noch problematischer ist die Frage, wer künftig darüber entscheiden soll, welche demokratisch gewählte Landesregierung ausreichend „wohlverhalten“ ist, um Anspruch auf den föderalen Finanzausgleich zu haben.
Gerade weil Deutschland ein Bundesstaat ist, sollte man bei solchen Gedanken äußerste Vorsicht walten lassen.
Bereits Art. 72 Abs. 2 GG spricht von der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“. Dieser Gedanke prägt das deutsche Bundesstaatsprinzip insgesamt.
Für den Länderfinanzausgleich ist vor allem Art. 107 GG maßgeblich. Dort ist festgelegt, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen werden soll. Maßstab ist die Finanzkraft eines Landes, nicht die politische Zusammensetzung seiner Regierung.
Der Länderfinanzausgleich dient damit dem Ziel, dass alle Länder ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllen können und die Bürger nicht aufgrund ihres Wohnortes völlig unterschiedliche staatliche Leistungen erhalten.
Vielleicht hat Herr Söder wieder einmal einen Vorschlag nicht zu Ende gedacht. Das spricht jedoch nicht für das Vertrauensverhältnis der Bürger zu ihren Volksvertretern.
Es wird ja immer viel von politischer Bildung gesprochen. Herr Söder sollte sich einmal fragen, ob er im Rahmen eines solchen Vortrages gegenüber Jugendlichen diesen Vorschlag in die Diskussion geworfen hätte und wie das bei jungen Menschen ankommen würde, die sich mit dem Grundgesetz einmal befasst haben. Solche Jugendlichen soll es ja auch noch geben.
So bleibt einem aktuell nur das Erstaunen darüber, wie Politiker mehr oder weniger lässig mit dem Grundgesetz umgehen und Vorschläge unterbreiten, die sehr schön klingen, aber bar jeder Rechtsgrundlage sind. Dem Vertrauen der Bürger in die Demokratie dient ein solches Verhalten jedenfalls nicht.