Es wirkt, als sei vielen Menschen inzwischen gleichgültig, in welche Richtung sich Deutschland entwickelt und was von dem ursprünglichen Anspruch, auf dem Pfad der Demokratie zu bleiben, übriggeblieben ist.
Man könnte fragen, was Christus heute zu seiner Botschaft sagen würde – und was die Väter unseres Grundgesetzes zum Zustand einer Verfassung sagen würden, die durch ständige Erweiterungen und Änderungen fragmentiert wurde. Beide Wurzeln – unser christlich‑kultureller Hintergrund und unsere politischen Grundlagen – sind so deformiert, dass ihre ursprüngliche Zielsetzung kaum noch erkennbar ist.
Das Grundgesetz ist durch zahlreiche Ergänzungen zu einem politischen Wunschregister geworden, das Christentum zu einer Sammlung von Worthülsen, deren Bedeutung kaum jemand kennt.
Wenn wir an unsere eigene Entwicklung in Schule, Studium und Beruf zurückdenken, gingen wir von ethischen und gesellschaftspolitischen Grundsätzen aus, für die wir eingetreten sind und denen wir mit Respekt begegnet sind. Wir vertrauten darauf, dass Deutschland nach dem Niedergang durch den Nationalsozialismus ein demokratisches Land bleibt, das die Rechte aller Staatsbürger sichert und ein gemeinsames Lebensgefühl fördert. Dieses Gemeinschaftsgefühl hat nichts mit Ausgrenzung oder Missachtung anderer Bürger zu tun.
Noch bevor es die EU gab, existierte ein reger kultureller Austausch mit unseren Nachbarstaaten: Jugendprogramme, das Deutsch‑Französische Jugendwerk, das Britische Jugendwerk und Erasmus im akademischen Bereich. Auch die Wirtschaft florierte ohne gemeinsame Währung, mit dem ECU als Verrechnungsbasis.
Die Grundlage unseres Zusammenlebens war die kommunale Ebene – die eigentliche Säule des Staates. Von hier entwickelten sich politische Ziele bis hin zum Bundestag, mit dem Auftrag, einheitliche und gleiche Lebensumstände für alle Bürger zu sichern. Parteien sollten gemäß Grundgesetz am politischen Willen mitwirken, nicht ihn dominieren.
Sowohl die katholische Soziallehre – geprägt durch Neill‑Breuning und die Tradition von Thomas von Aquin – als auch die evangelische Wirtschafts‑ und Gesellschaftsphilosophie Max Webers haben unsere Verfassung entscheidend beeinflusst. Beide Strömungen brachten wesentliche Impulse in die Gesetzgebung ein und stärkten das Prinzip der Subsidiarität. Dieses Prinzip besagt, dass Entscheidungen möglichst auf der unteren Ebene getroffen werden sollen, während höhere Ebenen nur dann eingreifen, wenn es zwingend notwendig ist. Damit waren die kommunalen Parlamente die tragende Säule des Staates – ein Geist, der heute weitgehend verloren gegangen ist.
Bund und Länder greifen zunehmend in kommunale Zuständigkeiten ein, übertragen Aufgaben ohne finanzielle Absicherung und machen Kommunen faktisch abhängig von Aufsichtsbehörden.
Eine neue, brandgefährliche Entwicklung zeigt sich nun in einigen Bundesländern, besonders in Rheinland‑Pfalz und Niedersachsen. Die Erstarkung einer politischen Alternative wird von etablierten Parteien als Bedrohung empfunden. Um ihren Einfluss zu sichern, nutzen sie vermeintlich rechtsstaatliche Mittel, die bei näherem Hinsehen die Rechtsstaatlichkeit einschränken.
Rechtzeitig vor der Kommunalwahl in Niedersachsen hat die SPD‑Grünen‑Regierung unter Ministerpräsident Olaf Lies das Kommunalwahlrecht ergänzt: Bewerber für kommunale Spitzenämter müssen ihre Verfassungstreue nachweisen. § 80 NKomVG verlangt, dass nur berufen wird, wer „die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten“. Damit wurde ein Instrument geschaffen, das faktisch die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts unterläuft. Die Entscheidung liegt bei kommunalen Wahlausschüssen, die mehrheitlich von etablierten Parteien besetzt sind. So können politische Mitbewerber ausgeschlossen werden – mit der Wirkung eines indirekten Parteienverbots.
Der Rechtsweg ist faktisch ausgehebelt: Verwaltungsgerichte beurteilen nicht nur Abläufe, sondern die persönliche Integrität von Bewerbern. Rechtsmittel sind erst nach der Wahl möglich. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wäre nur durch die Landesregierung oder durch eine Partei mit mindestens 25 % der Sitze möglich. Damit wurde ein Weg geschaffen, den politischen Gegner auszuschalten.
Der Bürger bleibt ohnmächtig zurück: entweder er zieht sich von Wahlen zurück oder er versucht, Widerstand gegen ein solches Vorgehen zu organisieren.
Auch in Sachsen‑Anhalt zeigt sich die Gefahr. Ein SPD‑Wahlspot spricht von einer „Flut“ des Gedankenguts der politischen Alternative, gegen die ein Deich errichtet werden müsse. Wer den politischen Gegner als Feind und Nazi darstellt, sät Hass – und muss damit rechnen, dass dieser Hass zurückschlägt.
Die sich demokratisch nennenden Parteien sind auf dem Weg, die Gesellschaft endgültig zu spalten. Viele Bürger wenden sich angewidert ab oder verlieren die Bereitschaft, für diesen Staat einzutreten. Diese Entwicklung darf nicht mehr so weitergehen.