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Gendersprech im öffentlichen Dienst – Agitation als Gutachten bezeichnet

Laut Medienberichten kommt eine Berliner Professorin in einem Gutachten zum Ergebnis, Gendersprache sei für staatliche Stellen verpflichtend. Dies ginge aus dem Grundgesetz hervor.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt:

„Der Gender-Wahn nimmt immer bedrohlichere Formen an, wenn sich der Zwang zum Gendern jetzt angeblich schon aus dem Grundgesetz ableiten lasse. Wo intellektuelle und politische Verwirrung Hand in Hand gehen, endet die Freiheit. Der politische Kampf der Gender-Ideologen richtet sich gegen die Biologie, gegen die Realität und zudem auch gegen den gesunden Menschenverstand. Wer behauptet, es gebe kein biologisches Geschlecht, der kann auch behaupten, die Erde sei eine Scheibe. Mit diesem ganzen Gender-Unsinn muss Schluss gemacht werden: Fangen wir mit der Abschaffung der entsprechenden ,Leer‘-Stühle an.“

Wir ergänzen diese Stellungnahme der AfD dahingehend, daß wir darauf hinweisen, daß die Stadt Hannover hier die Bürger regelrecht an der Nase herumführt. Das sogenannte Gutachten wurde von einer Wissenschaftlerin erstellt, die unseres Erachtens Wissenschaft mißbraucht, um unter dem Rubrum Wissenschaft eine vermeintliche wissenschaftliche Erkenntnis verbreitet, die pure Agitation und keine Wissenschaft ist. Insofern ist dieses sogenannte Gutachten wahrscheinlich nicht mehr Wert, als das Papier, auf dem es gedruckt wurde. Der Vorgang macht aber deutlich, wie sehr eine bestimmte Gruppe von „Gender-Wissenschaftlerinnen“ auf Kosten der Steuerzahler Wissenschaft mißbrauchen und eine Alibifunktion für genderwahnsinnige Kommunalpolitiker zur Verfügung stellen.

Welche Art Wissenschaft diese Professorin betreibt, kann jeder sehr schnell erkennen, wenn er die Literaturliste sieht, die im Internet angegeben ist:

  • als Herausgeberin mit Lena FoljantyFeministische Rechtswissenschaft. Ein Studienbuch. Baden-Baden 2006, ISBN 3-8329-2235-0.
  • Einheit aus Erkenntnis? Zur Unzulässigkeit der verfassungskonformen Gesetzesauslegung als Methode der Normkompatibilisierung durch Interpretation. Berlin 2009, ISBN 978-3-428-12813-6.
  • als Herausgeberin: Menschenrechte und Geschlecht. Baden-Baden 2014, ISBN 3-8487-1637-2.
  • als Herausgeberin: Regulierungen des Intimen. Sexualität und Recht im modernen Staat. Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-11748-1.
  • Staatliche Schutzpflichten gegen «Gehsteigbelästigungen». djbZ (Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes), 2017, S. 11–12.

Den Genderwahn in Hannover kann man nur entschieden zurückweisen und hoffen, daß die Bürger sich eine solche intellektuelle Vergewaltigung nicht mehr gefallen lassen. Hoffentlich gibt es in Hannover auch noch seriöse Kommunalpolitiker, die durch das Anfordern eines wissenschaftlichen Gutachtens das jetzt vorliegende Gutachten als das entlarven, was es ist, nämlich reine Agitation, bar jeglicher Wissenschaft.