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Inlandsgeheimdienst begeht wahrscheinlich Verfassungsbruch

Die Vorsitzenden der AfD in Thüringen und Sachsen, Björn Höcke und Jörg Urban stellten aktuell ein Gutachten vor, das von dem Staatsrechtler Michael Elicker im Auftrage der AfD erstellt wurde. Gegenstand des Gutachtens ist die Frage, ob Äußerungen von Abgeordneten der Landtage in Thüringen und Sachsen für politische Äußerungen, die sie im Landesparlament aber auch im Rahmen ihres Mandats außerhalb des Landtages geäußert haben, strafrechtlich verfolgt werden können. In beiden Ländern, also in Thüringen und in Sachsen sind die Abgeordneten gemäß der jeweiligen Landesverfassung besonders geschützt, so dass sie sich bezüglich ihrer politischen Äußerungen ausschließlich an ihrem eigenen Gewissen zu orientieren haben.

Am Beispiel der Landesverfassung im Freistaat Sachsen wird in diesem Zusammenhang auf Artikel 55 der Verfassung des Freistaates verwiesen.

Im Artikel 55 der Sächsischen Verfassung ist unter der Überschrift „Indemnität und Immunität der Abgeordneten“ folgendes formuliert:

  • Abgeordnete dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie im Landtag oder sonst in Ausübung ihres Mandats getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt und anderweitig außerhalb des Landtages zur Verantwortung gezogen werden. Das gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.

Nach Auffassung des Gutachters bedeutet dies, dass es zumindest in Thüringen und Sachsen keinesfalls zulässig ist, dass der Inlandsgeheimdienst Abgeordnete überwacht und deren politische Äußerungen verwendet, um daraus negative Konsequenzen für die jeweils Betroffenen in die Wege zu leiten. Der Schutz der Abgeordneten im Rahmen der Indemnität geht in Thüringen und in Sachsen weit über den Rahmen, der auf der Bundesebene festgelegten Normen hinaus.

Der Wortlaut des Artikels 55 legt also fest, dass eine freie und uneingeschränkte Kommunikationsbeziehung zwischen den Abgeordneten und den Wählern sichergestellt sein muss. Das Handeln des Inlandsgeheimdienst stellt sowohl in Thüringen als auch in Sachsen einen Verfassungsbruch dar.

Es ist erstaunlich, dass dieses Thema bisher von keiner streitenden Partei vorgetragen wurde und auch der Öffentlichkeit kaum bekannt sein dürfte. Anderseits ist es durchaus nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber, manchmal sehr viel weitsichtiger als die handelnden Bürokratien und nicht zuletzt die politischen Parteien selbst, die sich immer mit dem Begriff „demokratisch“ schmücken, ist. Denn es ist ein Unding, wenn Abgeordnete nicht mehr ihre politischen Ziele formulieren dürfen, auch wenn diese nicht die Zustimmung der Regierungsparteien finden. Aber genau das ist aktuell die faktische Situation. Äußerungen von Abgeordneten, die nicht der politischen Linie der gegenwärtigen Parteien entsprechen, müssen sehr konkret mit erheblichen negativen Folgen rechnen. Dabei scheint der Inlandsgeheimdienst eine sehr dubiose, ja man kann sogar sagen, verfassungswidrige Haltung zu haben.

Man darf jetzt sehr gespannt sein, welche Folgen durch die Vorlage des Gutachtens zur Frage der Indemnität entstehen. Selbst der AfD, die jetzt das Gutachten vorgelegt hat, muss man vorhalten, warum sie dieses Problem erst jetzt in der Öffentlichkeit dargestellt hat. Von der gegenwärtigen Regierung und den sie tragenden „demokratischen“ Parteien wäre eine solche Sachinformation ohnehin nicht zu erwarten.