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Welchen Wert haben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für den Bürger?

Mit einem Sieg der AfD im Rechtstreit um Angela Merkel und ihre Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen am 6. Februar 2020 in Südafrika endete heute das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter bescheinigten der damaligen Kanzlerin mit ihrem Auftritt und dessen späteren Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung gegen das Grundgesetz, Art. 21 Abs. 1 Satz 1, verstoßen zu haben, und damit das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt zu haben.

Die AfD gab zu diesem Sachverhalt nicht unerwartet eine Presseerklärung heraus. Der Vorsitzende der Partei erklärte: „Anmaßend, unangebracht und undemokratisch waren die Äußerungen der Bundeskanzlerin in Südafrika zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen. Das ist jetzt höchstrichterlich bestätigt. Merkel und die Bundesregierung haben nicht nur die Rechte der AfD verletzt – sie haben gegen die Verfassung verstoßen und in den demokratischen Willensbildungsprozess eingegriffen.“

So weit so gut – oder nicht? Der Bürger kann sich mittlerweile die Frage stellen, welchen Wert höchstrichterliche Entscheidungen haben. „Rechtzeitig“ nach dem erfolgten Verfassungsbruch der früheren Bundeskanzlerin Frau Merkel und nach dem Abschluss einiger Landtagswahlen hat das Bundesverfassungsgericht jetzt festgestellt, dass die damalige Bundeskanzlerin einen Verfassungsbruch begangen hat. Frau Merkel hat in eine ordnungsgemäße demokratisch erfolgte Wahl massiv eingegriffen und die Wahlchancen einer demokratischen Oppositionspartei vorsätzlich negativ beeinträchtigt. Wahrscheinlich ist vielen Bürger diese Ungeheuerlichkeit des Verhaltens einer Bundeskanzlerin gar nicht bewusst gewesen. Den Schülern wird doch immer gesagt, dass die Wahlen unbeeinflusst sein müssen und kein Politiker das Recht hat, in diese Wahlen einzugreifen oder sie im Nachhinein nicht zu akzeptieren. Im Gegensatz zu dem Verhalten des früheren amerikanischen Präsidenten Trump, der die Präsidentenwahl nicht anerkennen wollte, hat Frau Merkel in ihrer Eigenschaft als Bundeskanzlerin eine bereits demokratisch erfolgte Wahl eines Ministerpräsidenten schlicht und einfach als ungültig erklärt und dafür mit gesorgt, dass diese Wahl rückgängig gemacht wurde. Das Verhalten der Politiker in Thüringen, einschließlich des ursprünglich gewählten Ministerpräsidenten, war auch ein Tiefpunkt einer demokratischen Verhaltensweise und sollte in die Schulbücher als eines der schlimmsten Beispiele von Wahlbeeinflussung durch Politiker aufgenommen werden. So ganz nebenbei: Die Zusage der Politiker in Thüringen, schnell eine neue Wahl durchzuführen, ist bis heute nicht umgesetzt worden. Mit Hilfe der CDU kann die Partei „Die Linke“ weiter regieren, ohne eine parlamentarische Mehrheit im Landtag zu haben.

Aber welche Konsequenz hat das Verhalten dieser ehemaligen Kanzlerin? Nachdem sie eine Partei regelrecht diskreditiert hat, wird jetzt lediglich das Verhalten im Nachhinein vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen, aber Konsequenzen gibt es nicht. Das ist geradezu eine Aufforderung an die Politiker ihr Verhalten nicht ändern zu müssen. Parteien, die einem nicht genehm sind oder die einem politisch gefährlich werden können, weil sie die eigene Macht in Frage stellen, kann man erst einmal mit allen Mitteln diffamieren. Wenn der Erfolg eines solchen verfassungswidrigen Verhaltens von einem Gericht bemängelt wird, nimmt man dies mit einem nach außen sichtbarem Bedauern zur Kenntnis, um in Wirklichkeit sich über den politischen Erfolg zu freuen.

Seit Jahren kann man beim Bundessverfassungsgericht beobachten, dass das jetzige Verfahren – also eine nachträgliche Verurteilung eines Sachverhalts ohjne Konsequenzen – gar nicht so selten praktiziert wird. Besonders gravierend war das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit dem vertragswidrigen Verhalten der EZB, einen mittelbaren Schuldentransfer vorzunehmen, der zwar anfangs kritisiert wurde und dann mit sehr fadenscheinigen Begründungen als erledigt angesehen wurde.

Wenn Politiker meinen, sie können sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen, dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn die Bürger immer weniger Vertrauen in diese Politiker haben. Was aber viel schlimmer ist, ist der Vertrauensverlust der Bürger gegenüber seinen Obergerichten, die aus der Sichtweise der Bürger Recht sprechen, das aber für die Bürger absolut irrelevant ist, weil er zwar bescheinigt bekommt, dass seine Rechte von bestimmten Politikern mit Füßen getreten wurden, er aber dies einfach zur Kenntnis zu nehmen hat.

Wenn sich diese Entwicklung fortsetzen sollte, kann es einem Angst und Bange um die (noch) demokratische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland werden. Der Bürger muss zur Kenntnis nehmen, dass er keine Möglichkeit hat, seine Rechte wirkungsvoll durchzusetzen. Er hat auch keinen Anwalt mehr, an den er sich wenden könnte.

 

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Rechtsstaatlichkeit aus dem Blickwinkel einer grünen Ministerin in Sachsen

12.12.2020/Bor

Die Sächsische Zeitung titelte in ihrer heutigen Ausgabe vom 12./13.12.2020 “Richter wehren sich gegen Einmischung”. Sie berichtete, daß der Richterverein eine neue Vorschrift der Ministerin zur Bagatellkriminalität kritisiert. Die Zeitung weist aber auch darauf hin, daß es offensichtlich bei diesem Konflikt um viel mehr geht.

Was ist geschehen? Da wird den Bürgern immer wieder erzählt, wie die Rechtsstaatlichkeit in Polen ausgehebelt wird, weil eine Altersgrenze für Richter vom Parlament eingeführt wurde und damit einige ältere Richter aufgrund der Altersgrenze aus dem Richterdienst ausscheiden mußten. So ganz nebenbei, auch in Deutschland gibt es eine Altersbegrenzung für Richter und Staatsanwälte.

Nun gibt es in Sachsen eine Justizministerin der Partei der Grünen, die sich durch eine besondere Qualifikation für dieses Amt auszeichnet, weil sie eben nicht Juristin, sondern Politikwissenschaftlerin ist. Eigentlich ist dies aus dem Blickwinkel der früheren, sich als sozialistisch bezeichneten DDR folgerichtig, weil Justiz sich an einer sozialistischen Gesellschaft auszurichten hat und Recht ist, was die sozialistische Gesellschaft festlegt. Der “kleine Fehler” ist nur, daß es die DDR nicht mehr gibt und die Bundesrepublik Deutschland sich das Grundgesetz als Handlungsmaxime gegeben hat.

Auch wenn man die Rechtsauffassungen dieser Ministerin zur Frage der Abstammung näher betrachtet, die sie auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen will, kann man zu der Befürchtung kommen, daß diese Ministerin nicht dem Recht, sondern ihrer gesellschaftspolitischen Ideologie verpflichtet zu sein scheint.

So kann es auch nicht überraschen, daß diese Staatsministerin der “Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung” eine schriftliche Vorschrift den Staatsanwaltschaften zukommen läßt, wie sie die Strafverfolgung im Sinne der politischen Auffassung der Ministerin auszuüben haben. Der Richterverein stellt fest, daß die geplante Verwaltungsvorschrift der Ministerin Katja Meier (Grüne) mehr als ein Leitfaden sei, sondern eine gezielte politische Einmischung darstellt. Es gehöre nicht zur Aufgabe der Exekutive “Grundsätze der Strafverfolgung” festzulegen.

Neben Hinweisen bei Strafverfolgungen bei Einkommens- und Vermögensdelikten – geringfügige Straftaten sollen nicht mehr verfolgt werden – geht es aber auch um den Besitz von Betäubungsmitteln. Es soll ein Konsumbedarf von 0,5 Gramm Cannabis oder ein Gramm Ecstasy zugestanden werden, so daß hier kein öffentliches Interesse für ein Strafverfolgung bestehen soll.

Ist das Verhalten dieser Grünen – Politikerin anders zu bewerten, als der behauptete Eingriff in die Justiz in Polen? Als Bürger kann man sich nur verdutzt die Augen reiben und rätseln, ob die Trennung der Gewalten nach unserem Rechtssystem jetzt von den Grünen beendet wird und nur dann gilt, wenn es aus politischen Gründen opportun ist!

Die Bürger sollten einmal näher betrachten, was diese Ministerin noch weiter umsetzen will. Warum hat denn der CDU – Ministerpräsident Michael Kretschmer nicht seine Ministerin angewiesen, sich an Recht und Ordnung zu halten? Dies wird doch auch von allen Bürgern erwartet. Oder kann sich eine Grünen – Ministerin ein eigenes Recht schaffen?

Der Sächsischen Zeitung kann man nur dankbar sein, daß sie diesen drohenden Rechtsbruch einer Grünen – Ministerin durch einen großen Artikel in die Öffentlichkeit bringt.