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Thorsten Frei (CDU) veralbert die Wähler

Aktuell sollte man meinen, dass die Politiker der sozialdemokratischen CDU in ihren Äußerungen bezüglich ihres eigenen Verhaltens etwas zurückhaltender geworden sind. Von den Versprechungen dieser Politiker, allen voran von dem unglaubwürdigsten Politiker der neueren Zeit, Friedrich Merz, ist nichts geblieben. Es zeigt sich jetzt, dass man eine Wahl nur mit Lügen gegenüber dem Wähler gewonnen hat. Man gaukelte dem Wähler vor, dass ein Wechsel der links-radikalen bürgerfeindlichen Ampelregierung erfolgen wird. Man tat so, als wenn jetzt Deutschland wieder ein souveränes Land werden solle, das selbst darüber entscheidet, welche ausländischen Staatsbürger auf Dauer nach Deutschland kommen dürfen. Man tat so, als wenn jetzt endlich wieder eine verantwortungsvolle Finanzpolitik erfolgen wird, so dass die Bürger damit rechnen können, dass ihr Vermögen nicht für ideologischen Unfug sinnlos vernichtet wird.

Natürlich behauptete insbesondere der unglaubwürdige Politiker und jetzige Bundeskanzler, Friedrich Merz, dass man nicht mit der SED-Nachfolgepartei gemeinsame Sache machen werde.

Jetzt stellt sich einer der Genossen von Friedrich Merz, der Kanzleramtsminister Thorsten Frei hin und hat die Frechheit zu behaupten, die Zusammenarbeit zwischen der CDU und der SED-Nachfolgepartei „Die Linke“, die praktiziert wurde, damit Merz sein Ziel, Kanzler von Deutschland werden zu können, habe Verantwortungsbewusstsein gezeigt. Schlimmer kann man die Wähler nicht veralbern und für dumm verkaufen. Aber das ist für die Bürger ohnehin nur die Bestätigung, wie sie von solchen Politikern nur noch belogen und betrogen werden. Der Ministerpräsident Kretschmer (CDU) wurde auch nur mit Hilfe der SED-Nachfolgepartei gewählt und regiert ohne Mehrheit in Sachsen. Dort ist das Ergebnis mehr als sichtbar. Der Haushalt ist noch immer nicht verabschiedet, von der Regierung hört man gegenwärtig nichts, weil sie offensichtlich in einer Eigenblockade verharrt. Eine gleiche Entwicklung bahnt sich jetzt im Westen von Deutschland ab. Die eigentlichen Nagelproben kommen erst. Jetzt wird sich zeigen, wie die sozialdemokratische CDU nach und nach alle SPD-Vorstellungen des Koalitionsvertrages erfüllen wird. Natürlich geschieht dies auch nur „aus staatspolitischer Verantwortung“. Man darf gespannt sein, wie der unglaubwürdige Kanzler Merz, seine Migranten- und Ausländerpolitik gegen die SPD durchsetzen will. Man darf gespannt sein, wie der unglaubwürdige Kanzler Friedrich Merz dafür sorgen wird, dass die Finanzen unseres Landes nicht weiter in einem desaströsen Zustand verbleiben und weitergebracht werden. Von einer Politik-Wende ist ohnehin nichts mehr zu sehen.

Bereits jetzt kann man als gesichert ansehen, dass dieser Kanzler und seine Partei die Wähler in keiner Weise ernst nehmen, sondern ausschließlich danach handeln, dass sie selbst an der Macht sind und möglichst unumkehrbar bleiben.

Man darf auch gespannt sein, wie sich dieser unglaubwürdige Kanzler gegenüber der AfD verhält. Diese demokratische Oppositionspartei ist die größte Gefahr für die Macht der sozialdemokratischen CDU zusammen mit der Mutter-Partei der SPD. Es wäre ohnehin ehrlicher, wenn sich die CDU auflösen würde und mit der SPD fusionieren würde. Aber das wäre ein Merkmal von Ehrlichkeit und das ist für diese Partei ein Fremdwort.

Jedenfalls wird die AfD mit jeder Feststellung einer angeblichen Verfassungsfeindlichkeit durch den Inlandsgeheimdienst stärker, weil die Bürger feststellen, wie hier von Parteien staatliche Behörden missbraucht werden. Man muss davon ausgehen, dass sich bei der CDU auch nichts ändern wird – die Opposition auszuschalten.

Insofern ist die politische Entwicklung aktuell in Deutschland ausgesprochen eindeutig demokratiefeindlich. Eine Änderung wird es nur dann geben, wenn die politische Alternative vom Wähler so stark gemacht wird, dass sie in der Lage ist, den Inlandsgeheimdienst anzuweisen, sich nicht um eine demokratische Opposition zu kümmern, sondern sich mit den eigentlichen Aufgaben eines Inlandsgeheimdienstes zu befassen. Das Ausspähen und Diskreditieren der Regierungsopposition wurde nur von der Vorgängerpartei der Partei Die Linke, der SED in der ehemaligen DDR praktiziert. Die SED hat nahtlos das fortgesetzt, was in allen Diktaturen mehr oder weniger erfolgreich praktiziert worden ist und auch heute noch praktiziert wird. Hier muss endlich ein Schlussstrich gezogen werden: Nie wieder ist jetzt!



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Hat der Inlandsgeheimdienst einen Agenten in das Büro von Krah eingeschleust?

Die vermeintlichen Skandale um die AfD scheinen sich unmittelbar in der Zeit des Wahlkampfes zur Europawahl zu häufen. Die Bürger werden durch das öffentlich-rechtliche Fernsehen und den Deutschlandfunk geradezu mit Horrormeldungen über die AfD bombardiert. Seit Monaten wird immer wieder über ein Geheimtreffen der AfD in Potsdam berichtet, bei dem die Widerwärtigkeit und Menschenfeindlichkeit der AfD so gravierend zum Vorschein gekommen sein soll, dass alle anständigen Demokraten ihre Stimme gegen die Zerstörer unser Demokratie erheben. Von den Kirchenmanagern beider großen Kirchen war man dies schon immer gewohnt, neu ist, dass jetzt auch Wirtschaftsführer glauben, ihre Mitbürger vor der AfD warnen zu müssen. Ein markantes Beispiel ist der sogenannte Schraubenkönig, Würth, der sich nicht zu schade war, sich an die Spitze einer angeblichen demokratischen Bewegung zu stellen.

Die Hauptvorwürfe, die gegen die Opposition dieser Regierung erhoben werden, sind eine angebliche menschenverachtende Haltung der AfD und dass diese Partei das Grundgesetz aushebeln wolle. Natürlich sind die Parteimitglieder und insbesondere die Führungskräfte Putin-Freunde und wollen die Regierung Deutschlands delegitimieren.

In der gesamten Auseinandersetzung tauchte heute in einem Interview im Deutschlandfunk ein Sachverhalt auf, der die Bürger doch zu einem Aufwachen bringen sollte. Seit dem Enttarnen eines Mitarbeiters des EU-Abgeordneten Krah (AfD), der für Russland geheimdienstlich tätig gewesen sein soll, durch den Verfassungsschutz, stellte sich die Frage, warum diese Enttarnung erst jetzt unmittelbar vor der Europawahl erfolgte. Angeblich habe der Verfassungsschutz diesen Mitarbeiter bereits seit längerer Zeit beobachtet, aber nicht den Politiker der AfD, Krah, darüber informiert, dass in seinem direkten Umfeld Spionage betrieben wird. Jetzt behauptete Keuter in dem Interview mit dem Deutschlandfunk, dass dieser Mitarbeiter nicht nur vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, sondern für den Bundesverfassungsschutz und den Landesverfassungsschutz Sachsen geheimdienstlich eingesetzt worden sein soll. Darüber hinaus war dieser Mitarbeiter auch als Doppelagent tätig gewesen, in dem er sowohl für den deutschen als auch für den russischen Geheimdienst gearbeitet hat.

In dem Interview mit dem Deutschlandfunk stellte der AfD-Politiker Keuter zurecht die Frage, welches Spiel hier der deutsche Geheimdienst, für den die Innenministerin Faeser die Verantwortung trägt, spielt. Sofern es stimmen sollte, dass hier der Verfassungsschutz einen Agenten in das Büro eine Politikers der AfD eingeschleust hatte, wäre dies ein ungeheuerlicher Vorgang. Werden die eigenen Organe in unserem Landes, zu dem auch der Bundestag mit seinen Mitgliedern gehört, von der eigenen Regierung nicht geschützt? Und mit welcher rechtlichen Grundlage wäre es möglich, dass Geheimdienstmitarbeiter von dem Verfassungsschutz in Büros von Bundes- und Europaabgeordneten eingesetzt werden? Was sollte dieser Geheimdienstmitarbeiter im Büro von Krah ermitteln und welche Informationen wurden der Innenministerin Faeser zugeleitet?

Noch erstaunlicher ist, dass diese Sachverhalte aktuell nicht von dem Qualitätsjournalismus aufgegriffen worden sind. Man hat den Eindruck, als ob über solche rechtlich fragwürdigen – ja vielleicht handelt es sich sogar um kriminelle – Handlungen – kein Aufschrei der sogenannten Demokraten erfolgte. Da wird einerseits das Grundgesetz gefeiert und da wird andererseits erkennbar, dass es möglich sein könnte, dass sich zumindest einige Repräsentanten dieses Staates in keiner Weise an Recht und Ordnung halten. Wie kommt es eigentlich, dass das sogenannte investigative „Medienhaus“ Correctiv nicht über solche Sachverhalte informiert. Oder hat das „Medienhaus“ einen anderen Auftrag, und ist nur für die „Delegitimierung“ der politischen Opposition zuständig?

Jetzt muss schnellstens aufgeklärt werden, was von den Geheimdiensten, die der Innenministerin Faeser unterstehen, gespielt wurde. Diese Aufklärung muss jetzt und nicht erst nach den Wahlen erfolgen. Wir sind gespannt, ob die demokratischen Grundsätze, die heute so hoch gelobt wurden, nur eine Fata Morgana oder gelebte Wirklichkeit sind.

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Aktuell ist Deutschland der Musterknabe der Demokratie

Die aktuelle Regierungskoalition der Ampelmänner – oder sollte man besser sie als Ampelmenschen und -menschinnen bezeichnen – ist schon immer groß mit großen Worten umgegangen. Das begann bereits zu Beginn des trauten Zusammenschlusses von drei Parteien, deren einziger gemeinsamer Nenner das Streben nach Macht und die Durchsetzung einer links-woken Gesellschaftsform ohne Rücksicht auf die Interessen der Bürger war und die allen Ernstes den Leuten das Märchen erzählten, dass die Bürger jetzt von einer Fortschrittskoalition beglückt werden. Wie groß das Glück der deutschen Staatsbürger inzwischen zu sein scheint, kann jeder an den wirtschaftlichen Daten und an dem Zustand einer Gesellschaft erkennen, die getragen ist von Streit und gegenseitigem Hass auf diejenigen Bürger, die den Ideen der Fortschrittsparteien nicht folgen wollen.

Natürlich ist – wenn man den Ampelmännern glauben sollte – Deutschland überall Spitzenreiter, wobei es mittlerweile wohl darauf ankommt, von welcher Seite aus die sogenannte Spitzenreiterrolle betrachtet wird.

In einem scheint Deutschland mittlerweile wirklich Vorreiter zu sein: Es ist das einzige Land in Europa, das die Opposition durch den Inlandsgeheimdienst beobachtet und mit geheimdienstlichen Methoden ausspäht. Grundlage dieser „wehrhaften Demokratie“ ist das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfG). In diesem Gesetz ist u.a. geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Inlandsgeheimdienst beobachten darf. Die jetzt vorliegende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, die ausschließlich die Frage betraf, ob der Inlandsgeheimdienst die AfD als Verdachtsfall beobachten darf, basierte auf der Grundlage dieses Gesetzes. Die Anforderung an eine Beobachtung ist so niedrigschwellig definiert, dass die Innenministerin Faeser jede Organisation und auch jede Einzelperson von dem ihr unterstehenden Inlandsgeheimdienst beobachten lassen kann, wenn sie der Auffassung ist, dass ein entsprechender Grund vorliegt. Ein solcher Grund lässt sich immer konstruieren, wenn man dies aus politischen Gründen will. Im § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetz wird einer dieser Gründe definiert: „Bestrebungen, die gegen Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind“. Diese Formulierung ist ein solche allgemeine juristische Leerformel, so dass die Innenministerin damit einen Freibrief hat, jeder Organisation, die für sie eine politische Bedrohung der eigenen Macht darstellt, zu unterstellen, dass sie eine Gefahr für die (sogenannte) Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik darstellt. Genau dies hat Frau Faeser über ihren weisungsgebundenen Amtsleiter des Verfassungsschutzamtes, also des Inlandsgeheimdienstes, veranlasst. Da die Bürger in der Regel die Hintergründe solcher Entscheidungen nicht kennen, hofft die gegenwärtige Regierung, dass sich dies in ihrem Sinne bei den gegenwärtig anstehenden Wahlen auswirken wird.  Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster bedeutet so gut wie gar nichts, weil es aufgrund der schwammigen Gesetzesformulierung gar nicht anders hätte ausfallen können. Insofern werden die Bürger von dieser Regierung in die Irre geführt, wenn man ihnen vermittelt, dass mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine verfassungsfeindliche Einstellung der AfD bereits bestätigt wurde.

Man sollte jedem Bürger empfehlen, sich mit den Rechtsgrundlagen, die aktuell der Regierung in Deutschland ermöglichen, die Opposition regelrecht auszuschalten, zu befassen. Dieses Gesetz ist übrigens 1990 unter der Regierung Merkel/Scholz verabschiedet worden und entfaltet jetzt seine volle Wirksamkeit.

Was würde wohl in Frankreich passieren, wenn die dortige Regierung Marine Le Pen und deren Partei Rassemblement National durch den Inlandsgeheimdienst ausspähen würde? Und wie würden die italienischen Staatsbürger reagieren, wenn der italienische Inlandsgeheimdienst Georgia Meloni und deren Partei Fratelli Italia überwachen würde? Aber die Regierung in Deutschland, die immer vollmundig von den Rechten der Bürger und von der wehrhaften Demokratie redet, zeigt den anderen Staaten, wie man die Wahlen auch mit vermeintlich rechtsstaatlichen Mitteln so beeinflussen kann, dass man missliebige Oppositionsparteien auf dem Rechtswege ausschaltet.

Wieder einmal zeigt sich, dass der Phantasie keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, den Versuch zu unternehmen, dass sich die Machtverhältnisse nicht verändern. Ob dies aber wirklich funktioniert, darf bezweifelt werden. Solange es noch kritische und selbstdenkende Bürger gibt, ist auch die Macht von Ampelmännern nur sehr eingeschränkt wirksam. Die Demokratie in Deutschland ist damit noch nicht verloren, wenngleich sie erheblich gefährdet ist.