Es ist schon erstaunlich, zu welchen Hochformen diese Parteien, die meinen der Staat zu sein, neue Begrifflichkeiten erfinden, um die Bürger darauf hinzuweisen, daß es nur noch eine Meinung gibt, an die sich alle zu halten haben.
Wer ist eigentlich der Staat? Und was und wer kann einen Staat überhaupt delegitimieren? Der Staatsrechtler Georg Jellinek entwickelte eine sogenannte „Drei-Elemente-Lehre“, nach der der Staat ein soziales Gebilde ist, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansässige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie die Staatsmacht sind. Diese Definition wurde im Laufe der Zeit durch weitere Faktoren ergänzt, wobei dazu insbesondere auch die Globalisierungstheorien wesentlich beigetragen haben. Man kann vereinfacht sagen, daß ein Staat heute auch im Kontext mit der Einbindung in multilaterale Strukturen mit betrachtet werden muß. Weiterhin entscheidend für die Definition eines Staates ist mittlerweile auch das Vorhandensein einer Verfassung, die insbesondere auch die Beziehung eines Staates zu anderen Staaten regeln sollte.
Und genau an diesem Punkt beginnt es auch bezogen auf Deutschland etwas diffus zu werden. Das Grundgesetz, das im engeren Sinn keine Verfassung war, sondern aufgrund geübter Rechtspraxis mittlerweile als Verfassung angesehen wird, sah im Artikel 146 GG mit Eintritt der Wiedervereinigung beider deutschen Staatsteile (BRD und DDR) vor, daß eine gemeinsame Verfassung durch das Volk – also mit Volksentscheid – erarbeitet und verabschiedet wird. Aus sehr pragmatischen Gründen entschied sich die Bundesregierung mit Zustimmung der damals noch amtierenden DDR-Regierung für einen Beitritt der DDR zur BRD nach Artikel 23 GG. Letztlich hat man damit das Recht der Bürger ausgehebelt, über eine gemeinsame Verfassung, die für das gesamte Deutschland gelten soll, zu entscheiden. Aus dem Provisorium „Grundgesetz“ ist nunmehr eine Dauereinrichtung geworden, womit eine allgemeine französische Redewendung „C´est le provisoire qui dure – es ist das Provisorium, das Bestand hat“ wieder einmal in der Praxis bestätigt wurde.
Man kann jetzt darüber spekulieren, ob diese Entwicklung zufällig, das heißt, einfach aus den historischen Abläufen so abgelaufen ist oder ob einige Kräfte gezielt darauf hingewirkt haben, daß Deutschland keine Verfassung erhält, die durch eine verfassungsgebende Versammlung oder gar durch eine Nationalversammlung erarbeitet und beschlossen wurde und die in einer Volksabstimmung vom ganzen deutschen Volk hätte abgestimmt werden müssen.
Es ist durchaus vorstellbar, daß eine solche Entwicklung von verschiedenen politischen Kreisen, die nicht nur in Deutschland selbst wirksam waren, gewollt war. Bei der Beobachtung der politischen Willensbildung in Deutschland, die so gut wie ausschließlich von Parteifunktionären entwickelt und vorangetrieben wird, könnte der Eindruck entstehen, daß eine nach der sogenannten Wiedervereinigung beider deutschen Teile beschlossene Verfassung, die Überleitung der bisherigen deutschen Teile – an dieser Stelle kann nicht von der deutschen Nation gesprochen werden, denn wie ist diese heute zu definieren? – in ein diffuses Gebilde, das EU genannt wird und bewußt mit Europa gleichgesetzt wird, obwohl Europa nicht die EU ist – zumindest erschwert, wenn nicht sogar verhindert hätte. Sehr schnell wurden wesentliche Teile einer originären Souveränität Deutschlands ohne explizite Zustimmung der Bürger in die EU übergeleitet, wobei an erster Stelle die Aufgabe der DM zugunsten des € zu nennen ist. Aber auch Fragen des Außenhandels sind von den nationalen Staaten auf die EU-Administration delegiert worden, wobei die einzelnen nationalen Parlamente dazu nie gefragt wurden. Ein eklatantes Beispiel, wie eine vermeintliche Staatlichkeit der EU durch die Hintertür hergestellt wird, führte die alternativlose Kanzlerin Merkel eindrucksvoll bei der Impfstoffbeschaffung vor. Obwohl die EU gar nicht für Gesundheitsangelegenheiten originär zuständig ist – hier liegt die Zuständigkeit bei den einzelnen Nationalstaaten in Europa – hat sie die Kommissionspräsidentin von der Leyen mit der Beschaffung der Vaccine beauftragt. Das Ergebnis ist ja bekannt und verwunderte bei der hohen Qualifikation der ehemaligen deutschen Verteidigungsministerin keinen.
Zurück zur Verfassung: In unserem Grundgesetz ist noch nicht einmal geregelt, daß Deutsch die Sprache der deutschen Nation ist. Eine solche Regelung hielt man bisher auch nicht für erforderlich. Es gibt zwar in § 23 BVwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) die Festlegung, daß Deutsch die Amtssprache ist, dies hat aber keinen Niederschlag im Grundgesetz gefunden und somit keinen Verfassungsrang.
Wenn jetzt der Innenminister eine Verfügung erläßt, die es dem Verfassungsschutz ermöglicht, gegen Bürger mit geheimdienstlichen Mitteln vorzugehen, denen eine „Delegitimierung des Staates“ vorgeworfen wird, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn der Mißmut über die gegenwärtigen politischen Akteure immer größer wird. Der Innenminister ist nicht der Staat, sondern allenfalls ein Repräsentant dieses Staates, der nach den Weisungen des Souveräns – und dieser wird vom Parlament repräsentiert, bzw. das Parlament ist der Souverän – zu handeln hat. Wenn Querdenken bereits eine Staatsgefährdung sein soll, dann zeigt dies, daß hier in Deutschland etwas völlig aus dem Ruder läuft. Die Bürger können den Staat nicht delegitimieren, es sei denn, sie verhalten sich so, wie seinerzeit die DDR-Bürger, die das damalige Staatsgebiet der DDR verließen und der Staatsmacht den Rücken kehrten. Politiker können aber durch eine Politik, die sich gegen die Bürger richtet, einen Staat in den Bankrott treiben.
Wenn gegen vermeintliche staatsfeindliche Gruppen vorgegangen werden soll – was in Einzelfällen durchaus notwendig sein kann – dann sind diese Gruppen eindeutig zu definieren und darüber hinaus sind die zuständigen Gerichte zu bemühen. Dann kann die Verwaltung handeln!
Damit der Mißmut und die Wut in Deutschland nicht noch größer wird, wäre es sehr zu wünschen, wenn jetzt der eigentliche Souverän, nämlich der Deutsche Bundestag dem Innenminister und dem Verfassungsschutz Nachhilfeunterricht erteilt, unter welchen Voraussetzungen ein solch gravierender Eingriff in die Bürgerrechte, wie es eine geheimdienstliche Überwachung darstellt, angeordnet werden darf. Sofern bei bestimmten staatsfeindlich agierenden Gruppen eine solche Notwendigkeit gesehen wird, müssen diese eindeutig benannt werden und entsprechende nachvollziehbare Beschlüsse oder Gerichtsentscheidungen sind herbeizuführen.