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Der Verfassungsschutz – aktuell eine Gefahr für die Demokratie?

Mit einer schon langweilig werdenden Wiederholung wird aktuell auf allen Kanälen der öffentlich-rechtlichen Sender sowie der Zeitungen den Bürgern erzählt, dass die einzige Opposition der gegenwärtigen sogenannten Ampelregierung vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsradikal“ anzusehen sei. Dabei vergisst man jedoch leider hinzuzufügen, dass es sich bei dieser Auffassung um eine Auffassung der SPD-Innenministerin Faeser handelt, die über ihren nachgeordneten Amtsleiter des Verfassungsschutzes diese Erklärung in regelmäßigen Abständen verkünden läßt. Die Bürger, die sich nicht so genau mit dem Aufbau der Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland auskennen, glauben, dass es sich dabei um eine seriöse und im rechtlichen Sinne gesicherte Erkenntnis handelt. Aber die Verwirrung hat natürlich Methode. Denn es geht ausschließlich darum zu verhindern, dass die gegenwärtigen Parteien ihren Einfluß und damit ihre Macht verlieren.

Frau Faeser war es auch, die immer wieder beklagte, dass die Bürger gegenüber der Opposition zu schweigsam seien und ein „Aufstehen gegen rechts“ geboten sei. Glücklicherweise gibt es inzwischen genügend Berufsdemonstranten, die Zeit und Geld zur Verfügung haben, um „Bürgerproteste“ in den Großstädten und neuerdings auch auf dem flachen Land in kleineren Gemeinden zu organisieren, zu unterstützen und mit dem erforderlichen technischen Hilfsmitteln auszustatten. So war es auch keinesfalls überraschend, dass „Tausende“ auf die Straße gingen. Einer der Experten für die Initiation von „Aufwachbewegungen der sogenannten bürgerlichen Mitte“, der Vorsitzende von Compact und gleichzeitiges Vorstandsmitglied der von ihm gegründeten Stiftung „Bewegung“, deren Aufgabe eben die „Bewegung der Bürger“ möglichst gegen alles, was nicht links ist, klärte die interessierte Öffentlichkeit im Internet auf. Allein für das Anmieten der professionellen Laufsprecheranlagen habe man 300.000, – € ausgegeben. Dazu kommen die Aufwendungen für die Anmietung von mobilen Bühnen, denn schließlich müssen die Propagandisten ja auch sichtbar sein. Mit der aus den USA gegründeten Bewegung „Friday for Future“ sei man regelrecht „rund um die Uhr“ im Einsatz, um „spontane“ Demonstrationen nicht nur in den Großstädten, sondern auch in Kleinstädten und Dörfern zu organisieren und zu fördern. Man sei zwischenzeitlich an 50 Orten im Einsatz. Das sind also die „spontanen“ Bürgerbewegungen, die endlich erkannt haben, dass man keine Opposition in Deutschland benötigt. Mit den vielen Aufmärschen ist es ja auch sehr gut gelungen, von den massiven Fehlentscheidungen der Ampelregierung abzulenken. Die öffentlichen Medien helfen dabei, indem sie sich bei ihrer sogenannten „Berichterstattung“ einseitig auf die angeblichen spontanen Demonstrationen konzentrieren.

Jetzt hat Frau Faeser noch einen weitere Stufe der politischen Beeinflussung gezündet. Sie ließ durch ihren Amtsleiter des Verfassungsschutzes verbreiten, dass jetzt auch ein „Gutachten“ über die Verfassungsfeindlichkeit der gesamten AfD erstellt werden solle. Was sie damit erreicht, sind zwei Dinge: Erstens wenden sie viele Bürger mittlerweile von dem ewigen Gerede des Verfassungsschutzes, die AfD sei erwiesen verfassungsfeindlich ab, weil sie bemerken, dass keine Substanz hinter dieser politisch intendierten Behauptung steht. Zweitens macht sich eine Behörde lächerlich, wenn sie ständig auf eine Verfassungsfeindlichkeit einer Partei hinweist, aber keine entsprechenden Schritte einleitet, damit das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung bestätigt. Beides ist schädlich für unser demokratisches Rechtssystem. Was gegenwärtig von der Regierung veranstaltet wird, könnte auch als eine schleichende Demontage des demokratischen Rechtssystems angesehen werden. Die Regierung läßt gegen die Opposition demonstrieren. Einen solchen Vorgang hat es bisher in der Bundesrepublik Deutschland nicht gegeben. Die Unzufriedenheit der Bürger, die dazu führte, dass eine Oppositionspartei immer größeren Zuspruch fand, wird von der Regierung nicht damit beantwortet, dass man endlich auf die Bedürfnisse der Bürger eingeht, sondern man versucht, die Opposition so zu diskreditieren, dass man sie – so die Hoffnung – endgültig ausschalten kann. Die CDU, die eigentlich ebenfalls Oppositionspartei sein sollte, hat sich mit den übrigen Parteien im Rahmen einer Brandmauer-Ideologie so verbandelt, dass man von einer Opposition nicht mehr sprechen kann.

Wie sich inzwischen zeigt, hat Correctiv vom Landgericht Hamburg per Beschuß erfahren, dass ihre Behauptungen keine Tatsachen, sondern Meinungen gewesen sind. Deshalb konnte darüber auch keine gerichtliche Entscheidung getroffen werden.  Die Klage des Juristen Vosgerau war in einem sehr wichtigen Punkt allerdings erfolgreich, weil Correctiv die gegen Vosgerau erhobenen Aussagen nicht mehr in der Öffentlichkeit wiederholen darf, weil sie – wie das Landgericht Hamburg feststellte – unwahr sind. Damit sind die gezielten Aufmärsche der Bürger aufgrund von Meinungen und nicht aufgrund von Fakten inszeniert worden.

Insofern kann es einem Bürger, der für die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zeitlebens aktiv eingetreten ist, nur Angst und Bange werden, wenn man sieht, wie leicht es ist, ahnungslose Bürger auf die Straße zu treiben, weil sie glauben, die Demokratie sei in Gefahr.

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Aktuell ist die AfD eine Hoffnung für viele Bürger auf eine alternative Wende

Aktuell scheint das Thema der AfD für die Politiker eine besondere Bedeutung bekommen zu haben. Bisher konnte man den Eindruck haben, dass man glaubte, durch Verschweigen die Partei mundtot machen zu können. Aber mittlerweile stellt sich heraus, dass man die Bürger nicht auf Dauer für dumm verkaufen kann. Wenn jetzt gefragt wird, wie man das Problem der AfD wieder beseitigen kann, dann kann darauf nur erwidert werden, dass allein eine solche Fragestellung eine ungeheurere Frechheit ist. Das Problem haben die Politiker der etablierten Parteien selbst geschaffen. Sie versuchten, den Bürgern einzureden, dass die AfD eine rechtsradikale Partei sei, weil dies bisher gut funktionierte. In einer Sendung von 3Sat (Kulturzeit), die sich besonders durch eine politische linke Indoktrination auszeichnet, hat der Leiter der Denkfabrik „Republic 21“, Andreas Rödder, der Moderatorin eine Antwort gegeben, mit der sich gar nicht rechnete. Ridder stellte fest, dass es nicht das Problem sei, wenn die AfD Formulierungen verwendet, die als rechtsradikal bezeichnet werden, obwohl sie das gar nicht sind. Was viel schlimmer für den Bestand der Demokratie sei, ist die ständige Behauptung der politischen Sittenwächter, unsere Demokratie würde durch solche Formulierungen gefährdet. Der Tod der Demokratie ist vielmehr, wenn die Parteien sich zu einem Verbund zusammenschließen, um auf jeden Fall zu verhindern, dass die AfD am politischen Diskurs beteiligt wird. Damit wird jede Unterscheidung bei den Parteien aufgehoben, so dass die Bürger zur Erkenntnis kommen müssen, dass es nur noch einen politischen Einheitsbrei gibt. Die einzige Möglichkeit, dem zu entkommen, ist eben die AfD zu wählen.

Jetzt, wo es der AfD trotz des Parteienkartells der etablierten Parteien gelungen ist, zwei kommunale Spitzenämter zu besetzen, gewinnen viele Bürger den Eindruck, dass man eben doch diese Partei wählen kann. Man sieht, dass es doch geht und die eigene Stimme bei der Wahl der AfD zählt und etwas bewirken kann.

Anderseits führen die sogenannten demokratischen Parteien den Bürgern vor, wie sie die Demokratie missachten. Das Durchpeitschen des Heizungsgesetzes ist dafür ein aktuelles Beispiel. Das dort praktizierte Verfahren bestätigt die Bürger, dass sie gar keine politische Wahl mehr haben, so dass sie gezwungen sind, die AfD zu wählen.

Wenn dann noch der Präsident des Verfassungsschutzes ständig versucht, die AfD politisch zu diffamieren, dann merkt jeder was hier gespielt werden soll. Man will mit Gewalt eine politische Alternative verhindern.

Wenn die Politiker weiter die Bürger bevormunden, ihnen eine Sprache aufdrängen, die sie nicht wollen und die zudem noch sprachlich falsch ist, dann werden sich die Bürger auch weiter von den etablierten Parteien abwenden und verstärkt die AfD wählen.

Hoffen wir, dass der Niedergang Deutschlands durch diese unfähige und wahrscheinlich schlechteste Regierung, die Deutschland jemals hatte, bald beendet wird, ehe alles endgültig in den Abgrund gewirtschaftet wurde. Aber wahrscheinlich muss diese Regierung erst bei der nächsten Wahl abgewählt werden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die geschehen wird.

Jeder Bürger hat dafür die Wahl!

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Rechtsstaat – quo vadis?

Im Zusammenhang mit der Razzia der Bundesstaatsanwaltschaft gegen Personen, denen eine Angehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, stellen sich mehrere Fragen. Die NZZ schreibt in ihrer heutigen Online-Ausgabe: „Die Razzia bei den <<Reichsbürgern>> war auch eine Inszenierung für die Medien“. Es mutet schon etwas merkwürdig an, dass bei einer Aktion, die angeblich – so die Innenministerin Faeser – ausgesprochen gefährlich gewesen sei, weil man bei den Beschuldigten davon ausgehen musste, dass diese sich mit Waffengewalt wehren könnten, ein Großangebot der Presse an den jeweiligen Einsatzorten anwesend war. Wer dafür gesorgt habe, dass die Presse „rechtzeitig“ eingeschaltet wurde, will natürlich keiner wissen und erst recht nicht sagen.

In einem Interview des Deutschlandfunks mit dem Innenminister Georg Maier in Thüringen verwies dieser auf die Bundesstaatsanwaltschaft, die federführend verantwortlich war.

Jetzt kann man als Bürger dieses Staates sehr nachdenklich werden, weil die derzeitige Informationslage für die Bürger doch sehr zwiespältig und verworren ist, so dass es, jedenfalls dem Verfasser dieser Zeilen, schwerfällt, sich ein möglichst objektives Bild von dem Gesehen zu machen. Zu widersprüchlich sind die Informationen und die Erklärungen der Politiker. Wenn die jetzt verhafteten Personen, wobei noch nicht alle Haftbefehle ausgestellt wurden, so gefährlich sein sollen, wie es jetzt der Öffentlichkeit gegenüber dargestellt wird, dann wäre die Lage in Deutschland bereits so angespannt, dass jeder Bürger auch akzeptieren müsste, wenn die Staatsorgane weitere massive Schritte unternehmen, um den Staat vor einem Umsturz zu bewahren.

Anderseits sind die Vorwürfe, die zurzeit in den Raum gestellt werden, so undifferenziert, dass auch berechtigte Zweifel bestehen, ob man jetzt wirklich eine staatsgefährdende Gruppe, die einen Umsturz in Deutschland beabsichtigte, ausgehoben hat. Bedenklich ist allerdings, dass unter den Verhafteten ehemalige Angehörige der Bundeswehr und der Polizei sowie eine ehemalige Abgeordnete der AfD waren.

Warum auch Zweifel bestehen können, ob hier wirklich eine gefährliche Gruppe von Verfassungsfeinden betroffen ist, wurde in einem Interview des Innenministers aus Thüringen, Georg Maier (SPD) erkennbar, der offensichtlich sehr schnell mit der Zuweisung der Hintergründe zu den verfassungsfeindlichen Entwicklungen argumentierte. Aus der Tatsache, dass unter den Beschuldigten – was im Ergebnis bei den Vorwürfen tatsächlich Bestand haben wird, sollten ausschließlich Gerichte bewerten – eine ehemalige AfD – Abgeordnete des Bundestages betroffen ist, kann in keiner Weise der voreilige Schluss gezogen werden, dass damit bewiesen sei, dass hier die AfD in verfassungsfeindlichen Aktivitäten involviert sei. Noch ungeheuerlicher ist es, wenn ein Innenminister, der qua Amt auf die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundlagen zu achten hat, einfach feststellt, dass es sich bei der AfD um eine verfassungsfeindliche Organisation handelt. Hier sollte der Innenminister etwas zurückhaltender sein, weil diese Feststellung von ihm nur dann getroffen werden kann, wenn ein Gericht die Verfassungsfeindlichkeit der AFD durch Urteil festgestellt hat. Bisher ist dies nicht geschehen. Alle angestrengten Verfahren befinden sich noch immer in der Klärung und wurden noch nicht entschieden.

Der Innenminister von Thüringen vermengte die verschiedenen Gründe des Missbehagens vieler Bürger gegen das Handeln der staatlichen Verwaltung und würfelte die unterschiedlichen Protestgruppen in einen Topf mit verfassungsfeindlichen Gruppierungen zusammen. Das ist schlicht und einfach unanständig, weil damit auch die berechtigten kritischen Bedenken von Bürgern, die diesem Staat verbunden sind, aber erhebliche Kritik an den agierenden Parteien haben, die derzeitig die Regierung bilden, desavouiert werden.

Es sollte überhaupt viel stärker darauf geachtet werden, dass die Begrifflichkeiten nicht ständig durcheinander gewürfelt werden. Wenn von Staatsfeinden gesprochen wird, was in den letzten Monaten einigen Politikern locker flockig über die Lippen geht, dann muss man sorgfältig definieren, was unter „Staat“ gemeint ist. Richtiger wäre es, von Verfassungsfeinden zu sprechen, weil die Verfassung die allgemeine Grundlage unseres Gemeinwesens ist und grundsätzlich nichts mit Parteien und staatlichen Verwaltungen zu tun hat. Diese haben sich nämlich ausschließlich an der Verfassung, wobei es in Deutschland gar keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz gibt, das als Verfassung angesehen wird, zu orientieren.

Die Verfassung, die vom Grundgesetz nach erfolgter Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands vorgeschrieben ist und über die es eine Volksabstimmung hätte geben müssen, ist nicht verabschiedet worden.

Gleichgültig, ob wir eine Verfassung oder ein Grundgesetz haben, diese Frage wird wahrscheinlich spätere Historiker noch intensiv beschäftigen, kann es nicht akzeptiert werden, dass mit Gewalt ohne demokratische Legitimation, die nur durch den Bundestag erfolgen kann, ein Umsturz von wem auch immer in Deutschland angestrebt oder gar umgesetzt werden darf.

Dass die Proteste gegen bestimmte Coronamaßnahmen der Verwaltung begründet waren, zeigen jetzt einige höchstrichterliche Entscheidungen, die leider erst dann erlassen wurden, als sie für die praktische Politik keine Relevanz mehr hatten. Auch Querdenker können nicht grundsätzlich als Terroristen bezeichnet werden. Auch eine Demokratie muss es ertragen, dass Bürger andere Meinungen als die regierungstragenden Parteien haben. Und wie sehr auf Minderheitenschutz Wert gelegt wird, sieht man bei der Diskussion über Schwule, Lesben und Queere, die prozentual eine kleine Minderheit in Bezug auf die Gesamtbevölkerung darstellen, gleichwohl eine Bedeutung haben, als ob hier die Mehrheit von 85 Millionen Bürger gegen Anfeindungen geschützt werden müsse.

Wenn ein Innenminister so leichtfertig mit Anschuldigungen gegen eine Partei, die ihn wahrscheinlich sehr ärgern wird, vorgeht, dann besteht die Gefahr, dass viele Bürger die Worte dieses Innenministers auch nicht mehr ernst nehmen und als einseitige Parteinahme einstufen. An dieser Stelle soll im Übrigen darauf hingewiesen werden, dass ein Minister, auch wenn er natürlich einer Partei angehört und sich nach deren Zielen orientiert, eine Verpflichtung aufgrund seines Amtes hat, ausschließlich nach Recht und Gesetz zu handeln und für alle Bürger zuständig ist, auch wenn diese ihn nicht gewählt haben.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es jetzt notwendig ist, dass die im Raum stehenden Vorwürfe gegen die Personen, die vermeintlich einen Umsturz angestrebt haben, objektiv aufzuklären. Es ist dann Sache der Gerichte, eine möglicherweise strafrechtliche Bewertung vorzunehmen und ggf. entsprechende Urteile zu sprechen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung, so dass auch ein Innenminister mehr Zurückhaltung üben sollte.

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Unzulässige Wahlbeeinflussung durch die Regierung?

Wieder einmal rechtzeitig vor einer Landtagswahl soll den Bürgern gezeigt werden, dass die AfD eine Partei ist, die zu bekämpfen ist. Nicht anders ist es zu verstehen, dass genau zu diesem Zeitpunkt eine Hausdurchsuchung in der Zentrale der Partei in Berlin durchgeführt wird. Es ist auch bezeichndend, dass es die Staatsanwaltschaft in Berlin nicht für nötig hielt, zuvor eine Anfrage an die AfD zu richten und ggf. um eine Stellungnahme zu dem vorgeworfenen Sachverhalt anzufordern.

Dass es sich nicht um eine Sache handelt, die ggf. Eilbedürftigkeit erfordert hätte, zeigt sich daran, dass es um Vorwürfe im Zusammenhang mit dem früheren Vorstandsmitglied Meuthen geht, der bekanntermaßen gar nicht mehr Mitglied dieser Partei ist.

Die Bundesssprecherin Dr. Alice Weidel wertet deshalb den Vorgang zurecht als „äußerst ungewöhnliche und äußerst unverhältnismäßige Maßnahme zur Einschüchterung der AfD als wichtigster Oppositionspartei in Deutschland, die in den Umfragen mittlerweile nur noch drei Prozent von der sogenannten Kanzlerpartei SPD entfernt ist.“

Die linke Regierungspartei hat offensichtlich Angst, dass auch in Deutschland immer mehr Bürger sich nicht mehr beeindrucken lassen, dass sie die AfD nicht wählen könnten, weil sie eine rechtsradikale Partei sei. Jetzt versucht man durch Hausdurchsuchungen die AfD zu verunglimpfen, in der Hoffnung, dass es Bürger gibt, die ein solches mieses Spiel nicht duchschauen und glauben, sie könne die AfD unter solchen Umständen nicht wählen. Aber die Wahlen in Italien und auch in Schweden haben gezeigt, dass man Bürger nicht auf Dauer einschüchtern kann. Genau diese Entwicklung ist auch in Deutschland glücklicherweise zu erkennen. Die AfD scheint mittlerweile aufgrund von Umfragen nur noch drei Punkte hinter der sogenannten Regierungspartei, der SPD, zu liegen. In den sogenannten neuen Bundesländern liegt die AfD nach den Umfragen bereits an erster Stelle aller anderen Parteien.

Tino Chrupalla erklärte in einer Pressemitteilung: „Wenn uns die Staatsanwaltschaft vorab gefragt hätte, hätten wir entsprechend geantwortet und Unterlagen zur Verfügung gestellt. Dass jetzt komplette Festplatten, Postfächer und Dateiordner kopiert werden, kann nur als gezieltes Vorgehen zur Einschränkung der Sicherheit und Integrität unserer parteiinternen Daten gewertet werden. Wir werden uns davon aber nicht von unserem klarem politischen Kurs für unser Land abbringen lassen, das von der derzeitigen Bundesregierung sehenden Auges in den Abgrund gewirtschaftet wird.“

Die Bürger sollten sich von den Machenschaften der wertegleiteten Machtpolitiker, die sich nicht zu Schade sind, Staatsanwaltschaften und Verfassungsschutzämter für ihre politischen Zielsetzungen einzusetzen, verunsichern lassen. Sie sollten diesen Politikern vielmehr die rote Karte zeigen und die Parteien wählen, die sich für Deutschland und nicht ausschließlich für ausländische Interessen einsetzen und durch ihre Politik Deutschland an den Abgrund geführt haben.

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Eine politische Waffe gegen eine Opposition oder schützen Verfassungsschutzämter die Regierung?

Rechtzeitig zu den anstehenden Landtagswahlen in Niedersachsen werden die Bürger darüber informiert, dass wieder einmal eine Verfassungsschutzbehörde, diesmal in Bayern, die AfD beobachten und überwachen wird. Wie nun schon seit Jahren wird in immer wieder erneuten Variationen behauptet, man müsse diese Partei überwachen, weil man davon ausgeht, dass diese Partei verfassungswidrige Tendenzen entwickelt und sich gegen das Grundgesetz Deutschlands stellen würde.

Wie immer gibt es dafür keine belastbaren Erkenntnisse. Aber das ist auch gar nicht notwendig, weil es ausreicht, Behauptungen in den Raum zu stellen, weil man dann das Gift des Misstrauens und der Verunglimpfung von allein wirken lassen kann. Es ist doch mehr als erstaunlich, dass immer vor Landtagswahlen besondere Aktivitäten der Verfassungsschutzämter, wahrscheinlich sollte man sie lieber Regierungsschutzämter nennen, entfaltet werden. Was damit bezweckt ist, kann sich jeder noch denkende Bürger vorstellen: Es geht darum, die einzige wirkliche Opposition im Bundestag mit allen Mitteln in ihren Wahlchancen zu beschädigen, weil man Angst hat, dass es noch eine Partei im Bundestag gibt, die in der Lage ist, die politische Wirklichkeit deutlich zu artikulieren. Die Wahrheit war schon immer für Mächtige eine Gefahr, so dass man alles unternehmen muss, dass Meinungen, die nicht von dem politischen Establishment gebilligt werden, zu verhindern sind.

Es kann nicht oft genug gesagt werden, die Verfassungsschutzämter sind nachgeordnete Behörden, die den Weisungen der jeweiligen Landesregierung zu folgen haben. Man darf zurecht vermuten, dass hier eine reine parteipolitische Entscheidung vorliegt. Es besteht die Hoffnung, dass die Bürger durch ständige Wiederholung von nicht überprüfbaren Behauptungen Angst bekommen sollen, wenn sie eine Partei wählen, die im Gegensatz zu den Linken, deren Vorsitzende sich zu einer Vereinigung bekennt, die eben genau das vorhat, was der Verfassungsschutz der AfD vorwirft, nämlich unser Rechtssystem im Sinne einer marxistischen Ideologie zu verändern.
Auch der zeitliche Zusammenhang von sogenannten Beschlüssen der Verwaltungsschutzbehörden gegen die AfD immer vor Landtagswahlen zeigt, dass hier eine zweifelhafte politische Strategie verfolgt wird.

Wenn man glaubt, die AfD sei eine verfassungsfeindliche Organisation, dann sollte man endlich den Mut haben, offen gegen diese Partei vorzugehen. Dafür gibt es einen Rechtsweg. Jetzt wird sofort eingewandt, dass ja ein Gericht der ersten Instanz einem Verfassungsschutzamt Recht gegeben habe. Das ist richtig. Dabei geht es jedoch um eine reine formale Beurteilung eines Verwaltungsvorganges, der über den inhaltlichen Hintergrund keine Entscheidung getroffen hat. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass gegen diese Entscheidung Rechtmittel von der AfD eingelegt worden sind. Die Entscheidung der nächsten Instanz wird jetzt nicht abgewartet, weil erfahrungsgemäß mit einer Entscheidung des Gerichts zu erwarten ist, wenn die Landtagswahlen beendet sind und die AfD entsprechend in Misskredit gebracht werden konnte.
Wie lange glauben diese Staatsvertreter in einer solchen Art und Weise vorgehen zu können? Vielleicht sollte man die Bürger nicht so dumm einschätzen, dass sie alles kommentarlos hinnehmen, was ihnen von dieser Regierung serviert wird. Es spricht jedenfalls nicht dafür, dass es den Politikern ernst damit ist, mit mündigen Bürgern zu kommunizieren. Vielmehr gehen diese Politiker davon aus, dass sie in der Lage sind, die Bürger so einzulullen, dass sie gar nicht mehr feststellen können, was Realität und was politische Wunschvorstellungen sind.

Diese politische Entwicklung fand auch heute in der Bundestagssitzung ihren Niederschlag. Es ist erschreckend festzustellen, wie trotz des offensichtlichen Versagens der Politiker, sich wirklich für die Interessen der eigenen Bevölkerung einzusetzen, alle – gleichgültig ob sie der Koalition der Linksfrontregierung mit gelben Tupfern oder der offiziellen Opposition angehörten – stereotyp feststellen, dass die deutsche Bevölkerung Opfer für die Ukraine zu bringen hat und Putin der Verbrecher in der Welt sei. Das Versagen der linken Koalitionsregierung, die im Gegensatz zur AfD wirklich diese Republik „transformieren“, sprich eine neue Republik kreieren, die mit unserem bisherigen Rechtssystem nichts mehr am Hut haben soll, verändern will, schien keine Veranlassung zu sein, von dem Irrweg, den diese Regierung gegen die Interessen des Volkes verfolgt, abzuweichen.
Die USA-Regierung kann stolz auf ihren „Verbündeten“ Bundesrepublik Deutschland sein. Die deutsche Regierung scheint in einem vorauseilenden Gehorsam die Politik der USA umfassend auszuführen. Die amerikanischen Konzerne können jubeln, die deutschen Bürger sorgen dafür, dass die Erträge in den USA weiter auf Erfolgskurs sind. Fragt sich nur, wann die deutsche Regierung dafür die Verantwortung übernehmen muss!

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AfD erzielt weiteren Erfolg gegen den Verfassungsschutz – Amt löscht Pressemitteilung mit AfD-Nennung    

Die Alternative für Deutschland hat erfolgreich das Bundesamt für Verfassungsschutz abgemahnt – und so durchgesetzt, dass die Bundesbehörde eine misszuverstehende Pressemitteilung von ihrer Internetseite genommen hat, die die AfD in die Rubrik „Rechtextremismus“ zu rücken versuchte.

Die Behörde hatte am 17. August 2022 die amtliche Pressemitteilung mit dem Titel „Mögliche Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie der Wirtschafts-, Energie- und Pandemielage auf die Innere Sicherheit in Deutschland“ veröffentlicht. Unter der Zwischenüberschrift „Rechtsextremismus“ hieß es sodann: „Das Thema Inflation wird aktuell auch verstärkt von der Partei AfD (Verdachtsfall) aufgegriffen“.

Die AfD mahnte den Verfassungsschutz ab und forderte diesen u. a. zur Löschung der Mitteilung auf, da die Nennung der AfD im Zusammenhang mit „möglichen Auswirkungen auf die Innere Sicherheit Deutschlands“ (Überschrift) und die Einordnung in die Kategorie „Rechtsextremismus“ offensichtlich unzulässig waren. Mit Schreiben vom 29. August 2022 teilte der Verfassungsschutz mit, dass er die Meldung gelöscht habe und die Äußerung in Bezug auf die AfD „nicht wieder öffentlich verbreitet“ werde.

„Es ist rechtswidrig, die AfD sowie eine (nicht rechtskräftige) Einordung als ‚Verdachtsfall‘ bei nahezu jeder erdenklichen Möglichkeit anzuführen. Gerade aberwitzig ist es aber, dies mit der Begründung zu machen, die AfD greife das Thema ‚Inflation‘ auf – das Thema bewegt derzeit alle Bürger. Dass der Verfassungsschutz seinen Fehler erkannt hat, ist ein schöner Erfolg“, erklärt Tino Chrupalla, Bundessprecher der Alternative für Deutschland.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Teuerungen sind die Folge schlechter Politik.
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Sprecher: Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel

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Zahlungsausfall durch Russland – ist Russland bankrott?

Heute wird berichtet, dass Russland eine Auslandsanleihe nicht bedienen konnte. Es war eine Zinszahlung fällig. Der von Russland überwiesene Betrag kam jedoch nicht beim Gläubiger an, weil aufgrund der Sanktionen die Zahlung nicht weiteregeleitet wurde.

Was ist das für eine Absurdität? Ist das die angebliche Rechtsstaatlichkeit des Westens? Es ist schon höchst fragwürdig, auf welcher Rechtsgrundlage Vermögenswerte Russlands beschlagnahmt werden, wobei dies vornehm mit „eingefroren“ bezeichnet wird.

Wenn eine Zahlung des Schuldigers erfolgt, der offensichtlich trotz der wirtschaftlichen Vernichtungskampagne der westlichen Wertgemeinschaft keinesfalls zahlungsunfähig ist, muss man es doch als höchst fragwürdig ansehen, wenn dann behauptet wird, dass Russland zahlungsunfähig sei. Natürlich ist Russland zahlungsunfähig, aber nicht, weil es selbst bankrott ist, sondern weil der Westen Praktiken anwendet, die höchst fragwürdig und ethisch ausgesprochen verwerflich sind. Abgesehen davon, dass dadurch nicht Russland, sondern die Gläubiger von Russland geschädigt werden, weil sie schlicht und einfach kein Geld erhalten können, stellt sich die Frage, was die USA glaubt, langfristig mit solchen Methoden erreichen zu wollen. Soll das die Friedenspolitik des Westens sein? Glaubt man wirklich, durch eine solche Friedenspolitik, Russland motivieren zu können, sich den westlichen Forderungen zu unterwerfen? Ein solches Verhalten wäre noch nicht einmal von einer „Regionalmacht“, wie der frühere amerikanische Präsident Obama in einer bekannten Überheblichkeit Russland bezeichnete, zu erwarten. Von einer Weltmacht, die zudem auch Atommacht ist, eine solche Unterwerfung des Westens zu erwarten, ist entweder infantil oder größenwahnsinnig. Beides wäre gefährlich, weil man eigentlich von Weltmächten, die unter einer westlichen Wertgemeinschaft segeln, erwarten darf, dass sie sich ein Rest an Realismus erhalten haben, um nicht aus Versehen eines Tages einen Weltkrieg zu entzünden.

Wäre es nicht langsam ratsam, Strategien zu überlegen, wie man aus dem gegenwärtigen Desaster wieder herauskommt? Dabei ist auch mit zu berücksichtigen, dass dieser Krieg, der zurzeit zwischen Russland und der Ukraine sichtbar ausgetragen wird und der im Hintergrund von den USA massiv angeheizt wird, ein Krieg ist, an dem Deutschland überhaupt nicht beteiligt war. Weder Russland noch die Ukraine hat Deutschland gegenüber eine Kriegserklärung abgegeben. Erst durch die Anordnung der USA, Waffen in die Ukraine zu liefern, Soldaten der Ukraine in Deutschland auszubilden, wurde Deutschland regelrecht in diesen Krieg hineingedrängt. Es stellt sich dabei die Frage, inwieweit das Handeln der deutschen Regierung auf der Grundlage deutscher Gesetze überhaupt zulässig ist und ob die Regierung sich hier nicht eines massiven Rechtsbruchs schuldig macht. Das der Krieg unverantwortlich ist, ist unbestritten. Dies waren aber auch die Kriege, die durch die USA geführt wurden und an denen auch die Bundeswehr beteiligt war.

Es wäre nach wie vor wichtig, wenn man die deutsche Bevölkerung befragen würde, wie sie sich zu dem Verhalten ihrer Regierung stellt, sich an einem Krieg zu beteiligen, der Deutschland eigentlich gar nichts angehen sollte.

Was immer problematischer ist, ist auch das Verhalten staatlicher Stellen im Zusammenhang mit der Bewertung von Meinungsäußerungen der Bevölkerung. Der Verfassungsschutz hat einen neuen Tatbestand konstruiert, der sich „verfassungsschädlich relevante Delegitimierung des Staates“ nennt. Was meint man damit? Staatliche Einrichtungen mit illegitimen Mitteln zerstören zu wollen und dies gar mit Gewalt, ist ein allgemeiner Straftatbestand, über den es meiner Meinung nach keine Diskussion geben kann und darf. Auch eine Volksverhetzung, die letztlich einen Aufruhr zum Ziel haben würde, ist nach dem gegenwärtig gültigen Gesetz strafbar. Eine Kritik gegenüber staatlichen Stellen ist aber nach unserem Grundgesetz das legitime Recht eines jeden Bürgers. Wenn es nicht mehr möglich sein sollte, staatliches Handeln zu kritisieren und ggf. auf Rechtsverstöße staatlicher Behörden hinzuweisen, ist genau das erreicht, was der Verfassungsschutz verhindern sollte – dann haben wir nämlich eine Diktatur. Meinungsfreiheit zu behindern ist genauso ein Straftatbestand, wie darauf hinzuwirken, das Grundgesetz aushebeln zu wollen. Der Begriff „Delegitimieren des Staates“ ist ein Begriff, der so unbestimmt ist, dass er nur Angst und Unsicherheit verbreitet, weil keiner mehr wissen kann, was damit gemeint ist.

In diesem Zusammenhang fällt auch eine Meldung, wonach eine Saarländerin in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten sein soll, weil sie sich mit einem selbst angefertigten Plakat für Putin eingesetzt haben soll. Hier beginnt die Grenze der Meinungsmöglichkeit so schwammig zu werden, dass es dazu führen könnte, dass sich keiner mehr traut, etwas zu sagen, weil die Befürchtung im Raum steht, in den Fokus von Strafermittlungsbehörden zu kommen. Nach unserem Grundgesetz ist es auch erlaubt, schwachsinnige Gedanken zu äußern, sofern sie nicht den Tatbestand der Beleidigung anderen gegenüber erfüllen. Es gibt nur wenige, klar definierte Formulierungen, die grundsätzlich strafrechtlich verfolgt werden und dabei sollte es auch bleiben.

Aber vielleicht merken Politiker immer mehr, wie sehr sie sich von der Meinung und der Befindlichkeit ihrer Mitbürger immer mehr entfernt haben, so dass der Unmut eines Teils der Bevölkerung immer größer wird. Hier liegt die eigentliche Gefahr einer möglichen Delegitimierung des Staates, diese ist dann aber begründet.

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„Die neue Weltordnung“ ein Hinweis auf die Verschwörungstheorie?

Der Deutschlandfunk berichtete in seinen Nachrichten am 4.6.2021, daß der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz in Thüringen, Kramer, erklärte, daß der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, rechtsradikale Thesen verbreiten würde. Maaßen würde z. B. in Vorträgen von einer „neuen Weltordnung“ sprechen. Dies sei ein klarer Hinweis auf das Bedienen verfassungsfeindlicher Thesen, da auch die Verschwörungstheoretiker von einer neuen Weltordnung reden und damit eine Weltregierung meinen.

Abgesehen davon, daß der Begriff „neue Weltordnung“ keinesfalls ein rechtsradikaler Begriff und erst recht kein Hinweis auf Verschwörungstheoretiker ist, da dieser Begriff in der Sozialwissenschaft bereits verwendet wurde, als die Verschwörungsphobie der neuen Linken seinerzeit noch gar nicht bekannt war, wurde das Thema von dem Kreis der Teilnehmer der Wirtschaftskonferenzen in Davos sehr häufig verwendet. Es darf unterstellt werden, daß der Verfassungsschutzpräsident Kramer den Kreis der Davos-Teilnehmer nicht zu dem Kreis der Verschwörungstheoretiker zählt, wenngleich dies anderseits auch für viele Bürger ein nicht so ganz abwegiger Gedanke wäre.

Interessant ist aber, daß erst kürzlich über eine neue Weltordnung geschrieben wurde. Die Welt veröffentlichte einen Bericht am 4.6.2021 über die G7 Konferenz, wobei die Journalistin Stefanie Bolzen als Überschrift „Eine neue Weltordnung nach Corona“ wählte.

In diesem Bericht wurden die Teilnehmer dieser Konferenz auf einem Photo gezeigt. Es darf angenommen werden, daß dies nicht die neue Weltregierung war, auch wenn die Teilnehmer manchmal den Eindruck erwecken könnten, als fühlen sie sich selbst als Weltregierung. Die Einrichtung „G7“ wird wie ein internationales Beschluß-Gremium behandelt, obwohl es letztlich nur ein Treffen von Regierungschefs zwecks Gedankenaustausch ist. Verbindliche Entscheidungen können sie nur aufgrund der Beschlüsse ihrer Parlamente treffen.

Der Eindruck, wonach die Verfassungsschutzämter von den „staatstragenden Parteien“ mißbraucht werden, um politische Gegner vor Wahlen in ein Zwielicht zu bringen, verdichtet sich immer mehr. Es wäre gut und wichtig, diesen Vorwurf mit Sachargumenten zu entkräften. Die gegenwärtige Entwicklung führt zu einem immer stärkeren Vertrauensverlust bei den Bürgern über die Arbeit von Verfassungsschutzämtern. Dies ist unter dem Aspekt, daß durch die jetzt sichtbar werdenden Methoden der Verfassungsschutzämter eine Verunsicherung unseres demokratischen Staatswesens entstehen kann, ausgesprochen gefährlich.

Wenn Herr Kramer unmittelbar vor einer Landtagswahl und einer in wenigen Monaten stattfindenden Bundestagswahl einen Bewerber für den Bundestag meint, als demokratiefeindlich ansehen zu müssen und dies mit objektiven Beweisen darlegen kann, dann sollte er die dafür vorhanden rechtlichen Schritte einleiten. Die Entscheidung, ob das jeweilige Verfassungsschutzamt mit seinen Behauptungen Recht hat, trifft ausschließlich ein Gericht. Alles andere wäre eine rechtlich fragwürdige Diffamierung einer bis zum Beweis des Gegenteils honorigen Persönlichkeit und sollte von der bürgerlichen Gesellschaft nicht widerspruchslos hingenommen werden.

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Ein neuer Begriff: Die Delegitimierung des Staates durch querdenkende Bürger.

Es ist schon erstaunlich, zu welchen Hochformen diese Parteien, die meinen der Staat zu sein, neue Begrifflichkeiten erfinden, um die Bürger darauf hinzuweisen, daß es nur noch eine Meinung gibt, an die sich alle zu halten haben.

Wer ist eigentlich der Staat? Und was und wer kann einen Staat überhaupt delegitimieren? Der Staatsrechtler Georg Jellinek entwickelte eine sogenannte „Drei-Elemente-Lehre“, nach der der Staat ein soziales Gebilde ist, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansässige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie die Staatsmacht sind. Diese Definition wurde im Laufe der Zeit durch weitere Faktoren ergänzt, wobei dazu insbesondere auch die Globalisierungstheorien wesentlich beigetragen haben. Man kann vereinfacht sagen, daß ein Staat heute auch im Kontext mit der Einbindung in multilaterale Strukturen mit betrachtet werden muß. Weiterhin entscheidend für die Definition eines Staates ist mittlerweile auch das Vorhandensein einer Verfassung, die insbesondere auch die Beziehung eines Staates zu anderen Staaten regeln sollte.

Und genau an diesem Punkt beginnt es auch bezogen auf Deutschland etwas diffus zu werden. Das Grundgesetz, das im engeren Sinn keine Verfassung war, sondern aufgrund geübter Rechtspraxis mittlerweile als Verfassung angesehen wird, sah im Artikel 146 GG mit Eintritt der Wiedervereinigung beider deutschen Staatsteile (BRD und DDR) vor, daß eine gemeinsame Verfassung durch das Volk – also mit Volksentscheid – erarbeitet und verabschiedet wird. Aus sehr pragmatischen Gründen entschied sich die Bundesregierung mit Zustimmung der damals noch amtierenden DDR-Regierung für einen Beitritt der DDR zur BRD nach Artikel 23 GG. Letztlich hat man damit das Recht der Bürger ausgehebelt, über eine gemeinsame Verfassung, die für das gesamte Deutschland gelten soll, zu entscheiden. Aus dem Provisorium „Grundgesetz“ ist nunmehr eine Dauereinrichtung geworden, womit eine allgemeine französische Redewendung „C´est le provisoire qui dure – es ist das Provisorium, das Bestand hat“ wieder einmal in der Praxis bestätigt wurde.

Man kann jetzt darüber spekulieren, ob diese Entwicklung zufällig, das heißt, einfach aus den historischen Abläufen so abgelaufen ist oder ob einige Kräfte gezielt darauf hingewirkt haben, daß Deutschland keine Verfassung erhält, die durch eine verfassungsgebende Versammlung oder gar durch eine Nationalversammlung erarbeitet und beschlossen wurde und die in einer Volksabstimmung vom ganzen deutschen Volk hätte abgestimmt werden müssen.

Es ist durchaus vorstellbar, daß eine solche Entwicklung von verschiedenen politischen Kreisen, die nicht nur in Deutschland selbst wirksam waren, gewollt war. Bei der Beobachtung der politischen Willensbildung in Deutschland, die so gut wie ausschließlich von Parteifunktionären entwickelt und vorangetrieben wird, könnte der Eindruck entstehen, daß eine nach der sogenannten Wiedervereinigung beider deutschen Teile beschlossene Verfassung, die Überleitung der bisherigen deutschen Teile – an dieser Stelle kann nicht von der deutschen Nation gesprochen werden, denn wie ist diese heute zu definieren? – in ein diffuses Gebilde, das EU genannt wird und bewußt mit Europa gleichgesetzt wird, obwohl Europa nicht die EU ist – zumindest erschwert, wenn nicht sogar verhindert hätte. Sehr schnell wurden wesentliche Teile einer originären Souveränität Deutschlands ohne explizite Zustimmung der Bürger in die EU übergeleitet, wobei an erster Stelle die Aufgabe der DM zugunsten des € zu nennen ist. Aber auch Fragen des Außenhandels sind von den nationalen Staaten auf die EU-Administration delegiert worden, wobei die einzelnen nationalen Parlamente dazu nie gefragt wurden. Ein eklatantes Beispiel, wie eine vermeintliche Staatlichkeit der EU durch die Hintertür hergestellt wird, führte die alternativlose Kanzlerin Merkel eindrucksvoll bei der Impfstoffbeschaffung vor. Obwohl die EU gar nicht für Gesundheitsangelegenheiten originär zuständig ist – hier liegt die Zuständigkeit bei den einzelnen Nationalstaaten in Europa – hat sie die Kommissionspräsidentin von der Leyen mit der Beschaffung der Vaccine beauftragt. Das Ergebnis ist ja bekannt und verwunderte bei der hohen Qualifikation der ehemaligen deutschen Verteidigungsministerin keinen.

Zurück zur Verfassung: In unserem Grundgesetz ist noch nicht einmal geregelt, daß Deutsch die Sprache der deutschen Nation ist. Eine solche Regelung hielt man bisher auch nicht für erforderlich. Es gibt zwar in § 23 BVwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) die Festlegung, daß Deutsch die Amtssprache ist, dies hat aber keinen Niederschlag im Grundgesetz gefunden und somit keinen Verfassungsrang.

Wenn jetzt der Innenminister eine Verfügung erläßt, die es dem Verfassungsschutz ermöglicht, gegen Bürger mit geheimdienstlichen Mitteln vorzugehen, denen eine „Delegitimierung des Staates“ vorgeworfen wird, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn der Mißmut über die gegenwärtigen politischen Akteure immer größer wird. Der Innenminister ist nicht der Staat, sondern allenfalls ein Repräsentant dieses Staates, der nach den Weisungen des Souveräns – und dieser wird vom Parlament repräsentiert, bzw. das Parlament ist der Souverän – zu handeln hat. Wenn Querdenken bereits eine Staatsgefährdung sein soll, dann zeigt dies, daß hier in Deutschland etwas völlig aus dem Ruder läuft. Die Bürger können den Staat nicht delegitimieren, es sei denn, sie verhalten sich so, wie seinerzeit die DDR-Bürger, die das damalige Staatsgebiet der DDR verließen und der Staatsmacht den Rücken kehrten. Politiker können aber durch eine Politik, die sich gegen die Bürger richtet, einen Staat in den Bankrott  treiben.

Wenn gegen vermeintliche staatsfeindliche Gruppen vorgegangen werden soll – was in Einzelfällen durchaus notwendig sein kann – dann sind diese Gruppen eindeutig zu definieren und darüber hinaus sind die zuständigen Gerichte zu bemühen. Dann kann die Verwaltung handeln!

Damit der Mißmut und die Wut in Deutschland nicht noch größer wird, wäre es sehr zu wünschen, wenn jetzt der eigentliche Souverän, nämlich der Deutsche Bundestag dem Innenminister und dem Verfassungsschutz Nachhilfeunterricht erteilt, unter welchen Voraussetzungen ein solch gravierender Eingriff in die Bürgerrechte, wie es eine geheimdienstliche Überwachung darstellt, angeordnet werden darf. Sofern bei bestimmten staatsfeindlich agierenden Gruppen eine solche Notwendigkeit gesehen wird, müssen diese eindeutig benannt werden und entsprechende nachvollziehbare Beschlüsse oder Gerichtsentscheidungen sind herbeizuführen.

 

 

 

 

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CDU – wird diese Partei wieder regierungsfähig oder ist sie ein Fall für die Geschichte?

Die Wahlen in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz haben den Funktionären der CDU/CSU offensichtlich doch einen Schreck eingejagt. Plötzlich stellt man zum eigenen Erstaunen fest, daß die angeblich so große Beliebtheit dieser Partei in der Bevölkerung gar nicht mehr so groß ist, wie man bisher geglaubt hat.

Plötzlich fängt man an, sich darüber Gedanken zu machen, woran es wohl liegen mag, daß die Bürger inzwischen auch in der Lage sind, ein Partei-Konglomerat zu wählen, bei dem die CDU nicht mehr beteiligt ist. Das bestehende Konglomerat ist die Zusammensetzung eines politischen Einheitsbreis anderer etablierter Parteien. Wahrscheinlich bildet die alternative Partei hier eine Ausnahme, so daß sie um jeden Preis bekämpft werden muß. Das beste Totschlagargument ist der Hinweis auf Rechtsradikalität.

Und das ist genau das Problem der CDU, die von ihrer ehemaligen Parteivorsitzenden und Noch-Bundeskanzlerin Merkel in eine Entwicklung geführt wurde, die jetzt dazu führte, daß keiner mehr weiß, was diese Partei will und warum man diese Partei wählen sollte.

Zielstrebig – und hier muß man der alternativlosen Kanzlerin Respekt bezeugen, auf den man zugegebener Maßen gern verzichtet hätte – hat sie alle potentiellen politischen Gegner entfernt, bzw. diese dazu gebracht, sich selbst aus dem politischen Geschehen zurück zu ziehen. Einer dieser Gegner existiert noch, in Gestalt des Friedrich Merz, der wahrscheinlich auch seinen letzten Anlauf, wieder in die Führung der CDU zu kommen, erneut verloren hat. Diesmal scheint dies aber im Hintergrund geschehen zu sein, weil man von Frau Merkel in dieser Sache zumindest in der Öffentlichkeit nichts hören konnte.

Überhaupt ist die alternativlose Kanzlerin in der letzten Zeit sehr schweigsam geworden. Man hätte doch als Bürger sehr gern gewußt, welche Konsequenzen Frau Merkel aus dem gesamten Desaster der CDU, insbesondere nach den jetzt erfolgten Landtagswahlen, ziehen will und wie sie sich die weitere Zukunft ihrer Partei – sofern sie diese noch als ihre Partei ansieht – vorstellt.

Wenn man heute die Sächsische Zeitung aus Dresden liest, dann fallen besonders zwei Artikel ins Auge: Da fordert Dobrindt „Brandmauern der Union zu den Grünen“. In einem anderen Artikel „Rechts, radikal, wiedergewählt“ werden interessante Ausführungen gemacht, was das Bundesamt für Verfassungsschutz als einen Grund sieht, verfassungsfeindliches Verhalten erkennen zu können.

Der Hinweis von Dobrindt, der als dpa-Meldung von der SZ in Dresden gedruckt wurde, ist überraschend, allerdings doch sehr verspätet. Alexander Dobrindt fordert – so der Inhalt des Presseartikels korrekt ist – die Errichtung einer Brandmauer zur Oppositionspartei „Bündnis 90 – Die Grünen“. Endlich scheint auch die CSU gemerkt zu haben, was sich hinter der sogenannten grünen Partei wirklich verbirgt. Noch vor einigen Wochen meinte der Ministerpräsident des Freistaates Bayern, Markus Söder, daß eine Zusammenarbeit in einer Koalition zwischen CDU/CSU und den Grünen doch sehr „attraktiv“ und somit sehr gut vorstellbar sei. Der Münchner Merkur berichtete am 16.3.2021  über diese Gedanken des doch so weitsichtigen Markus Söder. Herrn Söder sei hiermit gesagt, daß die sozialistischen und keinesfalls bürgerfreundlichen Zielvorstellungen der „umweltfreundlichen“ Partei der Grünen bereits seit langem bekannt sind. Vielleicht hätte Herr Söder sich einfach einmal die Reden bei dem letzten Parteitag der Grünen anhören sollen und insbesondere die Einlassungen des Generalsekretärs Keller dieser Partei, der in einer entwaffnenden Ehrlichkeit sagte, daß die Grünen in diesem Jahr die Republik fundamental verändern werden. Die gleiche Formulierung von einem AfD-Vertreter wäre für das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits ein Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD gewesen. Offensichtlich ist eine linke Revolution eine „gute Revolution“.

Und da sind wir auch bei dem zweiten interessanten Artikel in der Sächsischen Zeitung. In diesem Artikel wird der AfD-Abgeordnete Sänze des Württemberger Landtages zitiert, der im Januar durch radikale und militante Äußerungen aufgefallen sein soll. Der Artikel der Sächsischen Zeitung stammt gar nicht von der Sächsischen Zeitung, sondern wurde vom Tagesspiegel in Berlin übernommen. In diesem Artikel, der von Maria Fiedler und Frank Jansen verfaßt wurde, wird der Landtagsabgeordnete Sänze zitiert, der in Facebook folgendes geschrieben haben soll: „Diese Merkel-Regierung führt uns in den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ruin“ und weiter habe er geschrieben: „Die Parlamente werden ausgeschaltet, eine Vertretung der Bürgerrechte findet nicht mehr statt und ein selbsternanntes Gremium der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin errichtet das Regime der Bevormundung“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe zu den Ausführungen des Herrn Sänze festgestellt: „Aus Sicht des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ist das eine gefährliche Agitation. Sänze suggeriere die Notwendigkeit eines gewaltsamen Widerstands“.

Wenn dies so sein sollte, wie es in der Sächsischen Zeitung sowie im Tagesspiegel von dem Journalisten Frank Jansen veröffentlicht wurde, kann man nur noch Angst vor dem Verfassungsschutz haben. Abgesehen davon, daß ähnliche Kommentare bereits von seriösen Medien veröffentlicht wurden, würde die Äußerung des Verfassungsschutz im vorliegenden Fall bedeuten, daß jegliche Kritik an dieser Regierung bereits verfassungsfeindlich sei. Der Verfasser dieser Zeilen hofft nicht, daß wir bereits auf einem solchen politischen Niveau angekommen sind, weil dann wirklich die Frage eines Widerstandes diskutiert werden müßte. Eine Rückfrage bei dem Verfasser des in der Sächsischen Zeitung veröffentlichten Beitrages scheiterte. Die Sächsische Zeitung verwies an den Tagesspiegel in Berlin. Die von dort erhaltene Telefonnummer des Journalisten war nicht erreichbar. Eine weitere Nachfrage führte zum Spiegel. Die von dort erhaltene Telefonnummer war die gleiche, ebenfalls nicht erreichbar. Die angegebene eMail-Anschrift war auch nicht erfolgreich, da die Anschreiben wieder mit dem Hinweis „unbekannt“ zurück kamen.

Zurück zur CDU: Wie kann diese Partei wieder Vertrauen gewinnen, um von dem Bürger als eine wirkliche politische Alternative im Vergleich zu den übrigen Parteien, gesehen zu werden?

Natürlich sind Personen wichtig. Der Bürger will wissen, wer repräsentiert die jeweilige Partei und welche Vorstellungen hat die Partei für die Gesellschaft.

Das bedeutet, die Partei muß klar und deutlich sagen, wofür sie steht, welche Ziele sie verfolgt und wie sie glaubt, die Interessen der Bürger vertreten zu können. Die Bürger müssen davon ausgehen können, daß sich die Ziele und Inhalte der Partei nicht täglich verändern und sich ausschließlich nach Gesichtspunkten eines Macht-Erhaltens um jeden Preis orientieren.

Eine Partei, die den Bürgern vermittelt, sie sei bürgerlich, christlich und sozial, aber demgegenüber ihre eigenen Prinzipien nicht nur in Frage stellt, sondern auch gänzlich außeracht läßt, wird von keinem Bürger, der in der Lage ist zu denken, ernst genommen. Wenn die CDU nicht schnell wieder ihre eigenen Wurzeln erkennt und sich zu diesen wieder bekennt, wird kein Bürger einen Grund sehen, diese Partei zu wählen. Eine Multi-Kulti Gesellschaft erhält er viel schneller und umfassender, wenn er sich an das linke Spektrum der Parteienlandschaft hält zumal das von der SPD, über die Grünen bis zur Linken, bereits umfassend vorhanden ist. Da zur Zeit auch die CDU in diesen Kreis gut eingebunden ist, ist es für den Bürger völlig egal, welche der vorgenannten Parteien er wählt. Vielleicht beruhigt sich der eine oder andere Bürger damit, daß er bei einer Wahl der Grünen etwas für die Umwelt tun würde, aber er wird dann auch wieder sehr schnell feststellen, daß er wohl doch nur einem riesigen Etikettenschwindel aufgesessen ist. Das Problem bei Wahlen ist, daß man im allgemeinen bis zum Ende der Legislaturperiode keinen Einfluß mehr hat.

Es wird höchste Zeit, daß die führenden Repräsentanten der CDU/CSU sich nicht selbst ständig widersprechen, wie das vorgenannte Beispiel Söder/Dobrindt zur angeblichen Attraktivität der Grünen zeigt.

Wenn die CDU sich endlich von der Alternativlosigkeit ihrer bisherigen Parteivorsitzenden abgrenzt und wieder eine eigenständige bürgerliche Basis findet, die in erster Linie die Interessen der Bürger in Deutschland vertritt, könnte sie wieder eine gute Chance haben, Regierungspartei zu werden. Man darf gespannt sein, wie sich die Zukunft entwickelt. Es dürfte auch interessant sein,  ob der Verfassungsschutz erneut in die politischen Geschehnisse eingreifen wird. Einen kleinen Vorgeschmack gab es ja bereits mit der verfrühten Feststellung, eine alternative Partei beobachten zu wollen.