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Das neue Machtgefüge der Meinung: Wie ein unsichtbares Netzwerk die öffentliche Debatte steuert

Ein Interview mit dem Journalisten und Buchautor Norbert Häring im Kontrafunk, in dem er über sein Buch Der Wahrheitskomplex sprach, machte deutlich, dass die Überwachung und ideologische Einflussnahme in Deutschland inzwischen ein Ausmaß erreicht haben, das viele Bürger verunsichert und die Frage aufwirft, inwieweit Deutschland noch als demokratisch bezeichnet werden kann. Seit 2014 hat sich ein Netzwerk über Europa und Deutschland gespannt, an dem – zum Erstaunen vieler – nicht nur offiziell linke Parteien beteiligt sind, sondern auch die EU‑Kommission unter Ursula von der Leyen, Manfred Weber sowie Teile der CDU‑Führung.

Zudem zeigt sich eine enge Verzahnung des zivilen und militärischen Bereichs, die im Rahmen des Konzepts der „kognitiven Kriegsführung“ internationale Ebenen wie UN, WHO, NATO und verschiedene Think Tanks umfasst. Für den europäischen Bereich ist der Digital Services Act (DSA) zu nennen, den Häring als „Wahrheitsgesetz“ bezeichnet, weil Plattformen verpflichtet werden, „Desinformationen“ zu bekämpfen – basierend auf politisch definierten Kriterien, deren Herkunft und Legitimation für Bürger kaum nachvollziehbar sind. Dazu gehört auch die Idee einer EU‑Lizenz für Faktenchecker, also einer Zertifizierung, die festlegt, wer „offiziell“ Fakten prüfen darf. Man kann sich fragen, warum die EU sich zunehmend als Aufsichtsinstanz über die Mitgliedstaaten aufspielt und dabei in souveräne Rechte eingreift, ohne dass hierfür eine klare rechtliche Grundlage erkennbar wäre.

Im Buch Kognitive Kriegsführung wird ausgeführt, dass die Methode „Cognitive Warfare“, heute Bestandteil des NATO‑Werkzeugkastens ist und seit dem Ersten Weltkrieg von Militärs und Regierungen genutzt wird, um Bevölkerungen zu spalten und gegeneinander aufzubringen. Jonas Tögel schreibt: „In dieser Tradition steht auch die Kognitive Kriegsführung, welche das gesammelte Wissen aus mehr als 120 Jahren intensiver Forschung bündelt und auf besonders rücksichtslose Weise vereint.“

Auch UN und WHO greifen inzwischen in die Meinungsbildung souveräner Staaten ein. Die UN‑„Global Principles on Information Integrity“, 2024 verabschiedet, verknüpfen Meinungsfreiheit mit „verlässlichen Informationsquellen“ und staatlichen Maßnahmen gegen Desinformation. Die WHO wiederum nimmt Einfluss auf Google, Wikipedia und Suchergebnisse und arbeitet direkt mit Influencern zusammen.

Um zu verstehen, wie Meinungslenkung in Deutschland funktioniert, lohnt ein Blick auf die eingesetzten Methoden. Bereits unter Angela Merkel wurden verhaltensökonomische Ansätze genutzt, um politische Kommunikation wirksamer zu gestalten. Umgangssprachlich nennt man dies Nudging („Anschubsen“). Noch wirksamer ist das sogenannte Framing, also die Einbettung eines Sachverhalts in eine wertende Deutung. Wer etwa behauptet, die Kirchen seien gedanklich im Mittelalter stehengeblieben, erzeugt ein Framing, das jede Handlung der Kirchen negativ konnotiert. Ebenso kann man Kirchen positiv framen, indem man ihr Handeln grundsätzlich mit Nächstenliebe und Frieden verbindet.

Im politischen Bereich lässt sich beobachten, dass die AfD häufig durch ein Framing mit einem rechtsradikalen Hintergrund verbunden wird. Begriffe wie „fortschrittlich“ werden oft automatisch mit linken oder sozialistischen Positionen verknüpft. Eine zentrale Methode zur Meinungsbildung sind Narrative – Geschichten, die bestimmte Deutungsmuster transportieren. Auch Märchen vermitteln Narrative; viele der Grimm’schen Märchen enthalten tiefere moralische und ethische Botschaften, die heute oft unterschätzt werden. In meiner Tätigkeit als Verfahrensbeistand konnte ich über Jahre beobachten, dass diese Märchen in vielen Kinderzimmern kaum noch vorhanden sind. Stattdessen dominieren moderne, konfliktarme Geschichten, die bewusst auf die moralische Komplexität der alten Märchen verzichten. Dieser Rückzug wirkt nicht zufällig, sondern wie eine kulturelle Verschiebung, die bestimmte Deutungsmuster zunehmend vermeidet.

Diese Mechanismen spielen in modernen politischen Machtstrukturen eine Rolle. Während offene Diktaturen ihre Ziele mit Gewalt und Repression durchsetzen, greifen demokratische Regierungen naturgemäß zu subtileren Methoden, um politische Deutungen zu stabilisieren und Mehrheiten zu sichern.

In Deutschland wurden in mehreren Bundesländern – etwa Hessen und Nordrhein‑Westfalen – Meldestellen eingerichtet, an die Bürger Hinweise auf Inhalte geben sollen, die sie als extremistisch oder demokratiefeindlich wahrnehmen. Welche Kriterien dabei zugrunde liegen, ist für Bürger oft schwer nachvollziehbar, da die Impulse meist aus den Landesverfassungsschutzbehörden stammen, die dem jeweiligen Innenministerium nachgeordnet sind.

Daneben existieren Faktenchecker, die nach internationalen Standards zertifiziert sind und mit staatlichen Stellen kooperieren. Auf EU‑Ebene spielt die European Digital Media Observatory (EDMO) eine zentrale Rolle. Sie ist keine staatliche Behörde, wirkt aber durch ihre EU‑Finanzierung, ihre Vernetzung und ihre Funktion im europäischen Informationsraum faktisch wie eine staatliche Instanz. EDMO entwickelt keine staatlichen Narrative, doch ihre Analysen, Forschungsberichte und Faktencheck‑Ergebnisse fließen in den Informationshaushalt ein, den auch Sicherheitsbehörden zur Lagebewertung nutzen. Die Prüforganisationen bewegen sich damit in einem semi‑staatlichen Bereich: Sie üben erheblichen Einfluss aus und setzen inhaltliche Normen, ohne selbst de jure verantwortlich zu sein. Die staatlichen Behörden wiederum können behaupten, sie hätten keine Narrative vorgegeben – sie übernehmen lediglich die Bewertungen externer Akteure.

Wichtige Akteure und Entwicklungen in Deutschland:

  • Amadeu Antonio Stiftung – frühe Rolle bei Hate‑Speech‑Regulierung, enge Verzahnung mit Politik (NetzDG).
  • Correctiv – zentrale Faktencheck‑NGO, Teil des International Fact‑Checking Network, Kooperationspartner von Medien und EU‑Projekten.
  • dpa‑Faktencheck – Agenturgebundener Faktencheck, eingebunden in nationale und europäische Faktencheck‑Strukturen.
  • Campact – Kampagnen‑NGO, setzt Narrative und politischen Druck, oft im Gleichklang mit progressiven Netzwerken.
  • Meldestellen unter Innenministerien – erfassen und bewerten bestimmte Meinungsäußerungen, Häring bezeichnet sie als „einäugige Tugendwächter“.

Hinter dieser Entwicklung lässt sich ein stringentes System erkennen. Zwischen den politischen Zielen des Staates und deren Durchsetzung besteht eine enge Verbindung, die sich objektiv kaum fassen lässt. NGOs liefern Narrative, Faktenchecker definieren, was als „wahr“ gelten soll, Meldestellen erfassen Abweichungen, bevor sie justiziabel werden. Die EU reguliert Plattformen, während UN und WHO globale Standards setzen, die von allen Akteuren übernommen werden, ohne dass klar ist, woher sie stammen. Sie sind plötzlich da – und werden zu „Gesetz“.

Damit ist sichergestellt, dass Meinungen kanalisiert, Narrative stabilisiert und Plattformen reguliert werden. Medien werden bewertet; fällt die Bewertung negativ aus, kann dies das Ende der Betroffenen bedeuten, ohne dass ein Gericht je entschieden hätte. Die Beeinflussung der Kommunikation ist damit gewährleistet.

Demokratisch ist dies nicht. Keiner der beteiligten Akteure ist gewählt, keiner ist demokratisch kontrollierbar. Viele arbeiten im Hintergrund, ohne dass Bürger erkennen können, wer diese Organisationen sind und wer sie beauftragt hat, Meinungslenkung zu betreiben.

So hat sich ein Netzwerk entwickelt, das nicht demokratieförderlich ist, sondern das Potential hat, die Demokratie zu unterminieren.

 


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Ein neuer Begriff: Die Delegitimierung des Staates durch querdenkende Bürger.

Es ist schon erstaunlich, zu welchen Hochformen diese Parteien, die meinen der Staat zu sein, neue Begrifflichkeiten erfinden, um die Bürger darauf hinzuweisen, daß es nur noch eine Meinung gibt, an die sich alle zu halten haben.

Wer ist eigentlich der Staat? Und was und wer kann einen Staat überhaupt delegitimieren? Der Staatsrechtler Georg Jellinek entwickelte eine sogenannte „Drei-Elemente-Lehre“, nach der der Staat ein soziales Gebilde ist, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansässige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie die Staatsmacht sind. Diese Definition wurde im Laufe der Zeit durch weitere Faktoren ergänzt, wobei dazu insbesondere auch die Globalisierungstheorien wesentlich beigetragen haben. Man kann vereinfacht sagen, daß ein Staat heute auch im Kontext mit der Einbindung in multilaterale Strukturen mit betrachtet werden muß. Weiterhin entscheidend für die Definition eines Staates ist mittlerweile auch das Vorhandensein einer Verfassung, die insbesondere auch die Beziehung eines Staates zu anderen Staaten regeln sollte.

Und genau an diesem Punkt beginnt es auch bezogen auf Deutschland etwas diffus zu werden. Das Grundgesetz, das im engeren Sinn keine Verfassung war, sondern aufgrund geübter Rechtspraxis mittlerweile als Verfassung angesehen wird, sah im Artikel 146 GG mit Eintritt der Wiedervereinigung beider deutschen Staatsteile (BRD und DDR) vor, daß eine gemeinsame Verfassung durch das Volk – also mit Volksentscheid – erarbeitet und verabschiedet wird. Aus sehr pragmatischen Gründen entschied sich die Bundesregierung mit Zustimmung der damals noch amtierenden DDR-Regierung für einen Beitritt der DDR zur BRD nach Artikel 23 GG. Letztlich hat man damit das Recht der Bürger ausgehebelt, über eine gemeinsame Verfassung, die für das gesamte Deutschland gelten soll, zu entscheiden. Aus dem Provisorium „Grundgesetz“ ist nunmehr eine Dauereinrichtung geworden, womit eine allgemeine französische Redewendung „C´est le provisoire qui dure – es ist das Provisorium, das Bestand hat“ wieder einmal in der Praxis bestätigt wurde.

Man kann jetzt darüber spekulieren, ob diese Entwicklung zufällig, das heißt, einfach aus den historischen Abläufen so abgelaufen ist oder ob einige Kräfte gezielt darauf hingewirkt haben, daß Deutschland keine Verfassung erhält, die durch eine verfassungsgebende Versammlung oder gar durch eine Nationalversammlung erarbeitet und beschlossen wurde und die in einer Volksabstimmung vom ganzen deutschen Volk hätte abgestimmt werden müssen.

Es ist durchaus vorstellbar, daß eine solche Entwicklung von verschiedenen politischen Kreisen, die nicht nur in Deutschland selbst wirksam waren, gewollt war. Bei der Beobachtung der politischen Willensbildung in Deutschland, die so gut wie ausschließlich von Parteifunktionären entwickelt und vorangetrieben wird, könnte der Eindruck entstehen, daß eine nach der sogenannten Wiedervereinigung beider deutschen Teile beschlossene Verfassung, die Überleitung der bisherigen deutschen Teile – an dieser Stelle kann nicht von der deutschen Nation gesprochen werden, denn wie ist diese heute zu definieren? – in ein diffuses Gebilde, das EU genannt wird und bewußt mit Europa gleichgesetzt wird, obwohl Europa nicht die EU ist – zumindest erschwert, wenn nicht sogar verhindert hätte. Sehr schnell wurden wesentliche Teile einer originären Souveränität Deutschlands ohne explizite Zustimmung der Bürger in die EU übergeleitet, wobei an erster Stelle die Aufgabe der DM zugunsten des € zu nennen ist. Aber auch Fragen des Außenhandels sind von den nationalen Staaten auf die EU-Administration delegiert worden, wobei die einzelnen nationalen Parlamente dazu nie gefragt wurden. Ein eklatantes Beispiel, wie eine vermeintliche Staatlichkeit der EU durch die Hintertür hergestellt wird, führte die alternativlose Kanzlerin Merkel eindrucksvoll bei der Impfstoffbeschaffung vor. Obwohl die EU gar nicht für Gesundheitsangelegenheiten originär zuständig ist – hier liegt die Zuständigkeit bei den einzelnen Nationalstaaten in Europa – hat sie die Kommissionspräsidentin von der Leyen mit der Beschaffung der Vaccine beauftragt. Das Ergebnis ist ja bekannt und verwunderte bei der hohen Qualifikation der ehemaligen deutschen Verteidigungsministerin keinen.

Zurück zur Verfassung: In unserem Grundgesetz ist noch nicht einmal geregelt, daß Deutsch die Sprache der deutschen Nation ist. Eine solche Regelung hielt man bisher auch nicht für erforderlich. Es gibt zwar in § 23 BVwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) die Festlegung, daß Deutsch die Amtssprache ist, dies hat aber keinen Niederschlag im Grundgesetz gefunden und somit keinen Verfassungsrang.

Wenn jetzt der Innenminister eine Verfügung erläßt, die es dem Verfassungsschutz ermöglicht, gegen Bürger mit geheimdienstlichen Mitteln vorzugehen, denen eine „Delegitimierung des Staates“ vorgeworfen wird, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn der Mißmut über die gegenwärtigen politischen Akteure immer größer wird. Der Innenminister ist nicht der Staat, sondern allenfalls ein Repräsentant dieses Staates, der nach den Weisungen des Souveräns – und dieser wird vom Parlament repräsentiert, bzw. das Parlament ist der Souverän – zu handeln hat. Wenn Querdenken bereits eine Staatsgefährdung sein soll, dann zeigt dies, daß hier in Deutschland etwas völlig aus dem Ruder läuft. Die Bürger können den Staat nicht delegitimieren, es sei denn, sie verhalten sich so, wie seinerzeit die DDR-Bürger, die das damalige Staatsgebiet der DDR verließen und der Staatsmacht den Rücken kehrten. Politiker können aber durch eine Politik, die sich gegen die Bürger richtet, einen Staat in den Bankrott  treiben.

Wenn gegen vermeintliche staatsfeindliche Gruppen vorgegangen werden soll – was in Einzelfällen durchaus notwendig sein kann – dann sind diese Gruppen eindeutig zu definieren und darüber hinaus sind die zuständigen Gerichte zu bemühen. Dann kann die Verwaltung handeln!

Damit der Mißmut und die Wut in Deutschland nicht noch größer wird, wäre es sehr zu wünschen, wenn jetzt der eigentliche Souverän, nämlich der Deutsche Bundestag dem Innenminister und dem Verfassungsschutz Nachhilfeunterricht erteilt, unter welchen Voraussetzungen ein solch gravierender Eingriff in die Bürgerrechte, wie es eine geheimdienstliche Überwachung darstellt, angeordnet werden darf. Sofern bei bestimmten staatsfeindlich agierenden Gruppen eine solche Notwendigkeit gesehen wird, müssen diese eindeutig benannt werden und entsprechende nachvollziehbare Beschlüsse oder Gerichtsentscheidungen sind herbeizuführen.