Kategorien
Aktuell

Wird die Demokratie in Deutschland abgeschafft?

Die gegenwärtige Diskussion um den ehemaligen Bundestagsabgeordneten und Richter Jens Maier wirft ein beängstigtes Licht auf den Zustand unserer Demokratie in Deutschland. Worum geht es? Da gibt es einen Bundestagsabgeordneten, der einer Partei angehört, die von allen anderen im Bundestag vertretenen Parteien in einer einvernehmlichen Volksfrontmethode in eine rechtsradikale Ecke geredet wird, damit sie möglichst schnell wieder aus dem Bundestag verschwindet. Dies gelingt nicht. Die anfänglichen Versuche der früheren Bundeskanzlerin Merkel, die Partei einfach tot zu schweigen, scheiterte. Der Partei gelang es, in allen Landtagen vertreten zu sein, obwohl alles unternommen wurde, den Bürgern zu vermitteln, daß man diese Partei nicht wählen könne, ja auch nicht dürfe.

Im Bundestag wird erfolgreich gegen alle demokratischen Gepflogenheiten verhindert, daß diese Partei einen Sitz im Bundestagspräsidium erhält. Obwohl diese Partei in der letzten Legislaturperiode Oppositionsführer im Deutschen Bundestag gewesen ist, wurde zu aktuellen politischen Fragen in der Regel alle anderen wesentlich kleinere Oppositionsparteien in Interviews befragt. Die AfD war immer dann ein aktuelles Thema in den öffentlich-rechtlichen Medien, wenn man glaubte, eine interne Parteienauseinandersetzung oder eine vermeintlich unerlaubte Spendenzahlung skandalisieren zu können.

Das alles sind keine demokratischen Verhaltensweisen, allerdings wird man dies einfach zur Kenntnis nehmen müssen und kann allenfalls bei seiner Stimmabgabe bei den Wahlen reagieren.

Bedenklich, ja eigentlich auch erheblich rechtswidrig, wurde es, als mit gezielten Aktionen eine vermeintliche Verfassungswidrigkeit dieser Partei in die öffentliche Diskussion eingeführt wurde, die dazu führte, daß der Eindruck entstehen sollte, daß Personen, die sich aktiv für die AfD einsetzen und sogar für diese Partei politische Mandate übernehmen, verfassungsfeindlich sind und somit sich sehr darum sorgen sollten, ob hier für sie berufliche Konsequenzen drohen könnten. Das betraf insbesondere aktive Parteimitglieder, die beruflich im öffentlichen Dienst tätig sind und natürlich auch Selbstständige, die damit rechnen mußten – und solche Fälle sind auch tatsächlich eingetreten – Nachteile in der beruflichen Ausübung zu haben.

Der Gipfel dieser Entwicklung scheint jetzt mit der Causa Jens Maier erreicht zu sein. Die Ministerin, Katja Meier, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, die von sich selbst öffentlich sagt, sie sei eine Antifaschistin, scheint jetzt ihr eigenes Gesetz geschrieben zu haben. Da sie als Nichtjuristin, aber als Antifaschistin und Gesellschaftswissenschaftlerin offensichtlich noch nicht in die Rechtsgrundsätze unserer Demokratie eingetaucht zu sein scheint, obwohl ihr Ministerium ja vorgibt, ein Ministerium für Demokratie zu sein, hat diese Ministerin verfügt, daß der Richter Jens Maier, der nach seinem Ausscheiden als Abgeordneter ein Recht hat, wieder als Richter tätig zu werden, nicht wieder Richter sein soll. Auf die Darstellung der Feinheiten der mehr als zweifelhaften Vorgehensweise dieser Ministerin verzichten wir an dieser Stelle.

Fakt ist, daß die Ministerin Frau Meier mit ihrem Vorgehen, ein Signal setzt, daß alle AfD Abgeordnete damit rechnen können, daß sie nach ihrem möglichen Ausscheiden aus dem Bundestag mit entsprechenden beruflichen Sanktionen rechnen müssen. Unausgesprochen könnte man das auch so verstehen, daß dies eine Drohung sein könnte, mit dem Ziel, daß alle AfD-Abgeordneten, die im öffentlichen Dienst tätig waren, schnell die Partei verlassen sollten, damit ihnen nicht das gleiche Schicksal wie Jens Maier droht. Damit wird der eine oder andere Bürger zurückschrecken, wenn er die Absicht hätte, für die AfD einzutreten.

Besonders erschreckend an dem gesamten Vorgang ist die Begründung dieser Antifaschistin für die geplante Entfernung des Richters Jens Maier aus dem Richterdienst. Es gibt bisher – jedenfalls ist dem Verfasser dieser Zeilen bisher nichts bekannt geworden – keinen richterlichen Beschluß gegen Jens Maier, der eine Entfernung aus dem Amt rechtfertigen würde. Die Feststellung des Verfassungsschutzes als einer nachgeordneten Behörde des Innenministeriums ist jedenfalls keine gerichtliche Entscheidung. Eine mögliche Entscheidung eines Gerichts über eine Verfassungsfeindlichkeit des Richters Jens Maier liegt nicht vor. Wahrscheinlich hat die Justizministerin in Sachsen das Verfassungsschutzamt mit einem Gericht verwechselt. Aber wenn man als Justizminister keine juristische Ausbildung hat, kann man sich schon einmal irren.

Was allerdings nicht hinnehmbar ist, daß jetzt Behörden darüber entscheiden, welche Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes aus dem Dienst zu entfernen sind, wenn sie einer Partei angehören, die dem Mainstream nicht entspricht. Man darf gespannt sein, wie die Causa Maier beendet wird.