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Rundfunkgebührenerhöhung vorläufig vom Bundesverfassungsgericht angeordnet.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 5.7.2021 seine Entscheidung zur Rundfunkgebührenerhöhung ohne mündliche Verhandlung getroffen. Danach setzte es die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung der Rundfunkgebühren vorläufig außer Kraft.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hatte eine Erhöhung der Rundfunkgebühren auf 18,32 € zugestimmt. Die Erhöhung sollte zum 1. Januar des Jahres in Kraft treten. Gemäß des derzeitig bestehenden Rundfunkvertrages der Länder wurde vorgesehen, daß die KEF den Finanzbedarf ermittelt, so daß dann die Empfehlung durch die Länderparlamente beschlossen werden muß. Erst wenn alle Bundesländer zugestimmt haben, kann die jeweilige Festlegung des Rundfunkbeitrages umgesetzt werden.

Die CDU in Sachsen-Anhalt hatte bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, daß sie eine weitere automatische Erhöhung der Rundfunkgebühren ablehne, weil dies die Bürger in zunehmenden Maße belasten würde. Die AfD lehnt die Konstruktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der jetzigen Form ab, so daß sie damit auch gegen jegliche Erhöhungen der Rundfunkgebühren war.

Da Ministerpräsident Haseloff verhindern wollte, daß bei einer Abstimmung zur vorgesehenen Erhöhung der Rundfunkgebühren auch die AfD ablehnend abstimmt, hielt er es für angebracht, die Abstimmung zu verhindern, indem er diesen Tagesordnungspunkt kurzfristig absetzte, so daß damit mangels eines Beschlusses gar keine Erhöhung des Rundfunkbeitrages erfolgen konnte. Daß dies ein absolut antidemokratisches Verhalten ist und letztlich eine Mißachtung des Parlaments, scheint den meisten Politikern gar nicht aufzugehen.

Insofern kann es auch nicht überraschen, daß das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden hat, daß der Rundfunkbeitrag, eigentlich ist dies eine Steuer, weil sich kein Bürger der Zahlung entziehen kann und letztlich gezwungen ist, die öffentlich-rechtlichen Sender zu alimentieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bürger diese Sender hören oder sehen wollen oder ob sie sich darüber ärgern, daß viele der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender eine massive linke Agitation betreiben, die diejenigen, die damit beglückt werden, auch noch bezahlen müssen. In diesen Zusammenhang muß auf die Gendersprechweise verwiesen werden, die den Bürgern regelrecht gegen deren Willen aufgedrängt wird.

Eine genaue Analyse und damit eine abschließende Kommentierung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts kann an dieser Stelle noch nicht erfolgen, weil dazu erst der genaue Wortlaut des Textes studiert werden muß. Interessant ist bereits jetzt, daß das Verfassungsgericht die Erhöhung des Rundfunkbeitrages erst vorläufig angeordnet hat. Das läßt darauf schließen, daß noch ein Klärungsbedarf im politischen Bereich der Länder notwendig zu sein scheint.

Ein Gesichtspunkt ist aber bereits jetzt kritisch anzumerken. Wie kann es sein, daß auch das Bundesverfassungsgericht offensichtlich meint, daß nach Vorliegen einer Beitragserhöhung der KEF eine automatische Zustimmung aller Landesparlamente zu erfolgen hat? Wenn dem so wäre, würde die Eigenständigkeit der Parlamente auch vom Bundesverfassungsgericht regelrecht ausgehebelt werden. Es muß doch in der Eigenverantwortlichkeit eines Abgeordneten bleiben, selbst nach eigenem Wissen und Gewissen zu entscheiden, so daß damit auch eine Ablehnung einer Beitragserhöhung durch die KEF fallen muß.

Es wäre allenfalls denkbar, daß hier das antidemokratische Verhalten des Ministerpräsidenten Haseloff, eine Entscheidung gar nicht erst herbeizuführen, um eine andere demokratische Partei auszugrenzen, dazu geführt hat, daß die Entscheidung des Gerichts jetzt so getroffen wurde, wie sie veröffentlicht wurde.

Wenn immer wieder die besondere Wichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehen beschworen wird, dessen Finanzierung geradezu notwendig sei, um die Demokratie zu erhalten, dann mag dies ein wesentliches Argument sein. Anderseits müßte aber das Gericht auch einmal deutlich darauf hinweisen, daß solche öffentlich-rechtlichen Einrichtungen auch nicht das Recht haben können, einseitige politische Agitation zu betreiben, für die dann auch noch die Agitierten selbst bezahlen müssen.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts scheinen die meisten Politiker diese Entscheidung euphorisch zu begrüßen. Sie sollten aber den Bogen auch nicht überspannen. Die jetzt zusätzlich verlangten 86 Cent bedeuten für die Bürger eine jährliche Mehrbelastung von 10,36 €. Das mag kein großer Betrag sein. Aber diese Regierung sorgt zur Zeit dafür, daß allein unter dem Hinweis auf den Naturschutz den Bürgern ständige Preiserhöhungen zugemutet werden, die sich dann in der Summe doch erheblich für die Bürger  – so sie nicht über Spitzeneinkommen verfügen – negativ auswirken müssen. Dann können auch eines Tages 10,– € mehr viele Bürger zu wütende Reaktionen verleiten, die erhebliche Probleme verursachen werden.  Die Politiker werden dann so wie immer reagieren und werden erstaunt feststellen, daß alles doch völlig überraschend gekommen sei und wieder einmal querdenkende Staatsfeinde dahinter stehen.