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Fernsehen, die Plattform zur Volkserziehung

Was kann der deutsche Bürger mittlerweile von seinem Fernsehen erwarten. Da schalten wir das Erste an. Dort läuft die Unterhaltung vom Feinsten, wir können auch sagen, die Agitation vom Besten. Unter der Überschrift „Der Wettbewerb“ wird dem deutschen Michel, der offensichtlich immer eine Führung durch Oberschullehrer der Nation benötigt, nahegebracht, wie er sich umweltgerecht und im Sinne der Nachhaltigkeit zu verhalten habe. Natürlich erfolgt dies keinesfalls sehr subtil, sondern regelrecht mit der Holzhammermethode, damit jeder merkt, wie sehr er sich gegen die Natur versündigt und wie wenig er auf die doch so vorbildlich daher quatschenden Politagitatoren hört. So ganz nebenbei wird schon einmal dem staunenden Bürger vermittelt, was er in der Zukunft zu erwarten hat. Da werden Prüfkommissare mit einer Wärmebildkamera einfach die Häuser der Nachbarn kontrollieren, um nachzuweisen, wie sehr gegen die Dämmungsvorschriften der Ökodiktatoren verstoßen wurde. Da wird so ganz nebenbei der Einkauf eines umweltschädlichen Bürgers betrachtet und die Produkte vorgeführt, die er – wenn er den Gründiktatoren gefolgt wäre – gar nicht gekauft hätte.

Mit Grauen schaltet man in den nächsten Sender, weil man es leid ist, sich auch noch am Abend von diesen Politikern agitieren zu lassen, um beim Frauenfußball zu landen, der einen zwar nicht interessiert, weil man immer lachen muss, wenn man die Amazonen sieht, wie sie den Versuch unternehmen, es ihren männlichen Kollegen gleichzutun, aber das ganze nur lächerlich wirkt. Aber die Politstrategen haben für die Bürger beschlossen, dass sie sich jetzt mit Frauenfußball befassen müssen. Als schaltet man hier auch wieder den nächsten Sender ein und landet bei einem Krimi. Wie schön, denkt man, endlich kann man das Gehirn abschalten und Unterhaltung genießen. Aber wieder zeigt sich, wie die Polit Agitatoren nichts dem Zufall überlassen. In diesem Krimi geht es wieder um eine pädagogische Maßnahme. Den Bürgern wird eindrucksvoll dargelegt, mit welchen Problemen die armen Ukrainer zu kämpfen haben. Nicht nur, dass sie gegen den bösen Russen kämpfen müssen, nein, sie werden dann hier auch in Deutschland ausgebeutet, weil man sie als billige Arbeitskräfte missbraucht und ausbeutet.

Natürlich darf in keinem Fernsehfilm ein Behinderter, ein Schwarzer, lesbische Frauen und schwule Männer fehlen. Schließlich soll ja die Wirklichkeit unserer Gesellschaft abgebildet werden, oder zumindest, wie sie sich die linken Politikagitatoren für ihre Untertanen die Wirklichkeit wünschen.
Bliebe dann nur noch der große Ausstellknopf, wobei man dann in Wut gerät, weil man feststellt, dass man diese Agitation auch noch selbst durch seine Rundfunkgebühren bezahlen muss.
Der Bürger – ist er überhaupt noch Bürger und nicht längst schon nur noch Befehlsempfänger – hat keine Chance des Entrinnens vor der einseitigen politischen Infiltration. In diesen Zusammenhang passt auch die gerade erlassene Entscheidung des EuGH gegen RT-France. Der russische Sender klagte erfolglos gegen den Entzug der Sendeerlaubnis in Frankreich, wobei es sich bei dieser Entscheidung um eine einstweilige Anordnung handelte. Die Begründung für die Zurückweisung der Klage des Senders war sehr einfach. Der EuGH meinte, der russische Sender verbreitet Falschmeldungen und unterstützt kriegerische Handlungen gegen die Ukraine. Das reicht zum Verbot. Wahrscheinlich hat man Angst, dass es Bürger geben könnte, die aufgrund der Argumente des missliebigen Senders dumme Fragen stellen könnten. Und bevor man sich selbst durch dumme Fragen in Verlegenheit bringen könnte, indem man noch dümmer antwortet, ist es doch besser, solche Informationsquellen gleich zu unterbinden.

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Rundfunkgebührenerhöhung vorläufig vom Bundesverfassungsgericht angeordnet.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 5.7.2021 seine Entscheidung zur Rundfunkgebührenerhöhung ohne mündliche Verhandlung getroffen. Danach setzte es die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung der Rundfunkgebühren vorläufig außer Kraft.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hatte eine Erhöhung der Rundfunkgebühren auf 18,32 € zugestimmt. Die Erhöhung sollte zum 1. Januar des Jahres in Kraft treten. Gemäß des derzeitig bestehenden Rundfunkvertrages der Länder wurde vorgesehen, daß die KEF den Finanzbedarf ermittelt, so daß dann die Empfehlung durch die Länderparlamente beschlossen werden muß. Erst wenn alle Bundesländer zugestimmt haben, kann die jeweilige Festlegung des Rundfunkbeitrages umgesetzt werden.

Die CDU in Sachsen-Anhalt hatte bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, daß sie eine weitere automatische Erhöhung der Rundfunkgebühren ablehne, weil dies die Bürger in zunehmenden Maße belasten würde. Die AfD lehnt die Konstruktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der jetzigen Form ab, so daß sie damit auch gegen jegliche Erhöhungen der Rundfunkgebühren war.

Da Ministerpräsident Haseloff verhindern wollte, daß bei einer Abstimmung zur vorgesehenen Erhöhung der Rundfunkgebühren auch die AfD ablehnend abstimmt, hielt er es für angebracht, die Abstimmung zu verhindern, indem er diesen Tagesordnungspunkt kurzfristig absetzte, so daß damit mangels eines Beschlusses gar keine Erhöhung des Rundfunkbeitrages erfolgen konnte. Daß dies ein absolut antidemokratisches Verhalten ist und letztlich eine Mißachtung des Parlaments, scheint den meisten Politikern gar nicht aufzugehen.

Insofern kann es auch nicht überraschen, daß das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden hat, daß der Rundfunkbeitrag, eigentlich ist dies eine Steuer, weil sich kein Bürger der Zahlung entziehen kann und letztlich gezwungen ist, die öffentlich-rechtlichen Sender zu alimentieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bürger diese Sender hören oder sehen wollen oder ob sie sich darüber ärgern, daß viele der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender eine massive linke Agitation betreiben, die diejenigen, die damit beglückt werden, auch noch bezahlen müssen. In diesen Zusammenhang muß auf die Gendersprechweise verwiesen werden, die den Bürgern regelrecht gegen deren Willen aufgedrängt wird.

Eine genaue Analyse und damit eine abschließende Kommentierung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts kann an dieser Stelle noch nicht erfolgen, weil dazu erst der genaue Wortlaut des Textes studiert werden muß. Interessant ist bereits jetzt, daß das Verfassungsgericht die Erhöhung des Rundfunkbeitrages erst vorläufig angeordnet hat. Das läßt darauf schließen, daß noch ein Klärungsbedarf im politischen Bereich der Länder notwendig zu sein scheint.

Ein Gesichtspunkt ist aber bereits jetzt kritisch anzumerken. Wie kann es sein, daß auch das Bundesverfassungsgericht offensichtlich meint, daß nach Vorliegen einer Beitragserhöhung der KEF eine automatische Zustimmung aller Landesparlamente zu erfolgen hat? Wenn dem so wäre, würde die Eigenständigkeit der Parlamente auch vom Bundesverfassungsgericht regelrecht ausgehebelt werden. Es muß doch in der Eigenverantwortlichkeit eines Abgeordneten bleiben, selbst nach eigenem Wissen und Gewissen zu entscheiden, so daß damit auch eine Ablehnung einer Beitragserhöhung durch die KEF fallen muß.

Es wäre allenfalls denkbar, daß hier das antidemokratische Verhalten des Ministerpräsidenten Haseloff, eine Entscheidung gar nicht erst herbeizuführen, um eine andere demokratische Partei auszugrenzen, dazu geführt hat, daß die Entscheidung des Gerichts jetzt so getroffen wurde, wie sie veröffentlicht wurde.

Wenn immer wieder die besondere Wichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehen beschworen wird, dessen Finanzierung geradezu notwendig sei, um die Demokratie zu erhalten, dann mag dies ein wesentliches Argument sein. Anderseits müßte aber das Gericht auch einmal deutlich darauf hinweisen, daß solche öffentlich-rechtlichen Einrichtungen auch nicht das Recht haben können, einseitige politische Agitation zu betreiben, für die dann auch noch die Agitierten selbst bezahlen müssen.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts scheinen die meisten Politiker diese Entscheidung euphorisch zu begrüßen. Sie sollten aber den Bogen auch nicht überspannen. Die jetzt zusätzlich verlangten 86 Cent bedeuten für die Bürger eine jährliche Mehrbelastung von 10,36 €. Das mag kein großer Betrag sein. Aber diese Regierung sorgt zur Zeit dafür, daß allein unter dem Hinweis auf den Naturschutz den Bürgern ständige Preiserhöhungen zugemutet werden, die sich dann in der Summe doch erheblich für die Bürger  – so sie nicht über Spitzeneinkommen verfügen – negativ auswirken müssen. Dann können auch eines Tages 10,– € mehr viele Bürger zu wütende Reaktionen verleiten, die erhebliche Probleme verursachen werden.  Die Politiker werden dann so wie immer reagieren und werden erstaunt feststellen, daß alles doch völlig überraschend gekommen sei und wieder einmal querdenkende Staatsfeinde dahinter stehen.