Die Debatte über die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens begleitet die Bundesrepublik seit Jahrzehnten. Es gab einmal eine Zeit, in der die Sozialgesetzgebung klar strukturiert war und sich die Politik an diese Ordnung hielt. Versicherungen, Versorgungen und Sozialleistungen waren sauber voneinander getrennt. Finanzielle Verschiebebahnhöfe zwischen den Systemen existierten nicht.
Auch damals gab es ein Flüchtlingsproblem – allerdings handelte es sich überwiegend um Menschen, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus den verlorenen deutschen Gebieten in die Bundesrepublik kamen. Ihre Versorgung wurde über den gesetzlich geregelten Lastenausgleich finanziert. Alle Bürger beteiligten sich an den Kriegsfolgen. Das war ein solidarisches, aber transparentes System.
Weniger bekannt ist heute, dass die Rentenversicherung einst erhebliche Rücklagen besaß – den sogenannten „Juliusturm“. Die Bezeichnung erinnerte an den historischen Reichskriegsschatz in der Zitadelle Spandau. Diese Rücklagen waren echte Reserven, im Gegensatz zu den heutigen, weitgehend symbolischen „Nachhaltigkeitsrücklagen“.
Die Krankenversicherung war Teil der Reichsversicherungsordnung. Krankenhäuser galten als Bestandteil der staatlichen Daseinsvorsorge – nicht als betriebswirtschaftliche Einheiten.
Mit den Jahrzehnten begannen Politiker aller großen Parteien, Finanzströme umzuleiten. Rentenrücklagen wurden in den allgemeinen Haushalt überführt und für Aufgaben verwendet, die mit der Rentenversicherung nichts zu tun hatten. Die Agenda‑Politik der Schröder‑Regierung verwischte endgültig die Grenzen zwischen Versicherungs- und Sozialleistungen. Hartz IV vermengte Arbeitslose mit Sozialhilfeempfängern. Migranten und Flüchtlinge erhielten Leistungen der Krankenkassen, die teilweise von sozialversicherungspflichtigen Bürgern mitfinanziert werden mussten – und bis heute werden.
Damit sind wir bei der aktuellen Lage der Krankenversicherung angekommen. Die Einnahmen decken die Ausgaben nicht mehr. Die paritätische Finanzierung wurde durch Zusatzbeiträge ausgehöhlt, die allein die Versicherten tragen. Zuzahlungen erhöhen die Belastung zusätzlich. Trotz all dieser Maßnahmen besteht eine Unterdeckung, die politisch nicht länger zu leugnen ist.
Nun liegen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Kommission vor, die die Bundesregierung eingesetzt hat. Die Empfehlungen sind nicht neu:
- finanzielle Stabilisierung der GKV,
- strukturelle Modernisierung (Digitalisierung, Entbürokratisierung, sektorenübergreifende Versorgung),
- Stärkung von Qualität und Effizienz.
Alle bisherigen Beratungsgremien – auch die aktuelle Kommission – weisen auf dasselbe Grundproblem hin: Die GKV muss von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden. Es geht nicht darum, dass die Versicherten zu wenig zahlen. Es geht darum, dass die GKV Aufgaben finanziert, die gesamtgesellschaftlich sind und daher aus Steuern bezahlt werden müssten.
Der Staat hat über Jahrzehnte Leistungen beschlossen, die entweder nichts mit der Krankenversicherung zu tun hatten oder Personengruppen betreffen, die keine oder nur geringe Beiträge zahlen: Migranten, Flüchtlinge, Bürgergeldempfänger. Die Pauschalen, die der Staat an die Krankenkassen überweist, decken die tatsächlichen Kosten bei weitem nicht.
Wenn von „Einnahmeerhöhungen“ die Rede ist, meint man fast immer die Beitragszahler – nicht den Staat, der seine eigenen Verpflichtungen systematisch auf die GKV abwälzt.
Es lohnt sich kaum, die einzelnen Vorschläge der Expertenkommission aufzuzählen, denn sie wiederholen sich seit Jahren. Das Problem liegt nicht bei Ärzten, Pflegekräften oder medizinischem Personal. Es liegt in der Überfrachtung des Systems mit Aufgaben, die mit der eigentlichen Krankenversorgung nichts zu tun haben. Wer einmal eine Notaufnahme beobachtet, sieht: Ein erheblicher Teil der Arbeitszeit fließt in Formularwesen, Dokumentationspflichten und bürokratische Vorgaben.
Die Sachverständigenkommission zeichnet seit Jahren dasselbe Bild:
Die GKV ist strukturell überlastet, finanziell unter Druck und organisatorisch veraltet. Reformen sind überfällig.
Auch heute gilt:
- Entlastung der GKV von versicherungsfremden Leistungen
- Dynamisierung des Bundeszuschusses
- Ende des Missbrauchs der GKV als Schattenhaushalt des Staates
Strukturell bedeutet das:
- Ambulant und stationär müssen integriert werden
- Regionale Gesundheitszentren statt Sektorensilos
- Konzentration der Krankenhauslandschaft – Qualität vor Fläche
Wahrscheinlich wäre es das Beste, wenn die Politik aufhörte, ständig in das Gesundheitssystem einzugreifen. Die Krankenkassen müssen vor versicherungsfremden Belastungen geschützt werden. Kommunale Krankenhäuser dürfen keine Gewinne an die Haushalte der Kommunen abführen – das ist nichts anderes als ein Griff in die Taschen der Beitragszahler.
Die Fachkräfte im Gesundheitswesen sollten ihre Arbeitsabläufe wieder nach medizinischen Notwendigkeiten organisieren dürfen. Und der wichtigste Grundsatz muss wieder gelten:
Das Gesundheitswesen ist keine Industrie, die Gewinne erwirtschaften soll, sondern ein Teil der staatlichen Daseinsvorsorge.
Diese Daseinsvorsorge ist aus Steuern zu finanzieren.
Und die Steuergelder der Bürger sollten nicht für internationale Konflikte, Auslandseinsätze oder Projekte verwendet werden, die mit unserem Land nichts zu tun haben. Dann wäre genug Geld vorhanden, um das Gesundheitswesen in Deutschland wieder solide und verlässlich zu finanzieren.