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Wahlskandal in Ludwigshafen – die Demokratie wird zerstört

Das Wahlergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen hat der bisherigen Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck eine Klatsche verpasst, die ein deutlicher Hinweis darauf ist, was die Bürger von dem faschistischen Wahleingriff der Stadt halten. Bereits der Ausschluss des AfD-Oberbürgermeisterkandidat, Joachim Paul, war ein dermaßen großer Skandal, weil jeder Bürger erkennen musste, dass in Ludwigshafen die Demokratie beendet wurde. Was in dieser Stadt praktiziert worden ist, ist genau das, was die selbstgefällige Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Victor Orban in Ungarn vorwirft, wenn sie behauptet, dass Orban die Demokratie in Ungarn aushebeln würde. Im Gegensatz zu Ungarn wurde dies in Ludwigshafen konkret praktiziert. Den Wählern wurde mit einem Zynismus deutlich gemacht, wie leicht dieser Parteienstaat einfach Kandidaten von einer demokratischen Wahl ausschließt.

Umso erfreulicher ist jetzt die Reaktion der Bürger. Sie zeigten diesen Antidemokraten, was sie von solchen Politikern halten, die immer vorgeben, sie seien die Demokraten, in Wahrheit aber die Demokratie zerstören. Die offiziell angegebene Wahlbeteiligung wurde mit 29,3% angegeben. Das bedeutet, dass 70% der Bürger diesen Demokratiezirkus nicht mitgemacht haben und gar nicht zu der Wahl, die keine Wahl war, gegangen sind. Aber von den restlichen Wählern, die an dieser Farce-Wahl teilgenommen haben, haben weitere 9,5% den Stimmzettel ungültig gemacht. Somit haben 80% der Bürger in dieser sauberen Demokratiestadt Ludwigshafen zum Ausdruck gebracht, was sie von dieser Wahl gehalten haben.

Das, was in Ludwigshafen stattgefunden hat, ist ein weiteres negatives Beispiel, wie unsere Demokratie aktuell verhunzt wird. Die negativen Folgen werden weit über diese Stadt hinausgehen. In einem späteren Geschichtsunterricht in den Schulen – so es dann noch einen Geschichtsunterricht geben sollte – wird man den Schülern erläutern, wie in Deutschland die Demokratie ausgehebelt wurde und alles als Schutz für die Demokratie den Bürgern vermittelt wurde.

Man kann davon ausgehen, dass das Wahlzirkusthema in Ludwigshafen noch lange nicht beendet sein wird. Der von der Wahl ausgeschlossene Kandidat wird alle Rechtsmittel in Anspruch nehmen, um vielleicht doch noch die Gerichte zu überzeugen, dass eine Korrektur zwingend notwendig ist. Es wäre allerdings auch keine Überraschung, wenn die Gerichte in Deutschland bereits so politisch eingeordnet sind, dass sie nur noch im Sinne von sogenannten Demokraten entscheiden, die in Wahrheit keine Demokraten sind. Dann wäre es auch egal, wer sich als Oberbürgermeister präsentiert. Alle vertreten ohnehin nur noch eine Politik, die mit den Bürgern nichts mehr zu tun hat.

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Die kommende OB-Wahl in Ludwigshafen verkommt zur Posse

Jetzt wissen wir, dass sich auch Deutschland nicht mehr von den Ländern unterscheidet, die gegen ihre Bürger mit diktatorischen Maßnahmen vorgehen. Das Beispiel in Ludwigshafen zeigt in erschreckender Weise, was wir in Deutschland zu erwarten haben, wenn Parteien darüber entscheiden, wer in ein Parlament gewählt werden darf und wer nicht.

Eigentlich war die Nachricht so skurril, dass wir vorsorglich bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen telefonisch nachfragten, ob es zutrifft, dass der Wahlprüfungsausschuss der Stadt den AfD-Kandidaten Joachim Paul nicht zur anstehenden Oberbürgermeisterwahl zugelassen habe. Die Oberbürgermeisterwahl findet am 21.9.2025 in Ludwigshafen statt.

Der persönliche Referent der Oberbürgermeisterin bestätigte den Vorgang, wollte sich aber zu den näheren Umständen nicht äußern. Er verwies auf die Pressestelle der Stadt, die nur allein autorisiert sei, zu dem angefragten Sachverhalt Stellung zu nehmen. Unsere schriftliche Anfrage per ePost enthielt folgende Fragen:

  • Trifft diese Mitteilung zu oder handelt es sich um eine Falschmeldung?
  • Welche gerichtsfesten Gründe liegen vor, dass der Wahlausschuss zu einem solchen Ergebnis kommen konnte.?
  • Wie ist die Zusammensetzung des Wahlausschusses Ihrer Stadt?

Bis zum Abend erfolgte keine Antwort, so dass wir davon ausgehen, dass man auf diesen ungeheuren antidemokratischen Vorgang nicht antworten will.

Wie man den öffentlichen Zeitungen entnehmen konnte, hat der betroffene AfD-Stadtrat bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung des Wahlprüfungsausschuss mit rechtlichen Mitteln vorzugehen.

Man muss sich den gesamten Vorgang einmal vor Augen führen. Da entscheidet ein Wahlprüfungsausschuss, der mehrheitlich von den sogenannten etablierten Parteien besetzt ist, darüber, dass ein Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl nicht wählbar sei. Die Begründung dafür scheint keinesfalls objektive gerichtsfeste Sachverhalte zu betreffen, die in der Tat zu einem Ausschluss der passiven Wählbarkeit führen können, sondern es ging ganz offensichtlich darum, dass die Auffassungen des betroffenen AfD-Stadtrates nicht der politischen Meinung der sich selbst demokratisch nennenden Parteien entsprach. Es ist auch eine Missachtung gegenüber der Presse – unsere Anfrage an die Presseabteilung erfolgte im Rahmen der freien journalistischen Tätigkeit des Autors dieses Kommentares – dass man es nicht für nötig gehalten hatte, auf die Anfrage zu reagieren. Auch ein solches Verhalten reiht sich in das Gesamtbild dieses Stadtrates ein und gibt ein erschütterndes Bild über den aktuellen Zustand der Demokratie in Deutschland.

Wenn wir aktuell bereits so weit sind, dass eine erfolgreiche Gesinnungsprüfung Voraussetzung sein soll, bei einer Wahl, bei der der Bürger und nicht die Verwaltung das Wort haben sollten, dann kann man nur noch sagen: Willkommen im Club der Länder, die sich nicht mehr an demokratische Grundregeln halten. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass es noch Gerichte gibt, die sich nicht von Parteien vorschreiben lassen, welche Einstellung grundgesetzkonform oder grundgesetzwidrig ist. Bisher ist der Autor dieser Zeilen davon ausgegangen, dass diese Frage allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann. Aber wie man aktuell sieht, scheint auch die Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen zu meinen, jetzt in der Lage zu sein, solche Entscheidungen im Rahmen der eigenen Zuständigkeit zu treffen.