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Zwischen Moral und Recht: Friedmanns fragwürdige Verbotslogik

Die „Welt“ berichtete aktuell über eine Rede des Publizisten Michael Friedmann, die er beim Neujahrsempfang der Grünen in Hamburg gehalten hat. Darin erklärte Friedmann, warum er die Angst vor einem möglichen Scheitern eines AfD‑Verbotsverfahrens für ein schwaches Argument hält. Das immer wieder vorgebrachte Risiko eines Misserfolgs mache ihn wütend; er habe das Gefühl, „man verblödet mich gerade“.

Es ist legitim, wenn Friedmann der Auffassung ist, man müsse ein Verbotsverfahren auch dann einleiten, wenn der Ausgang offen ist. Problematisch wird es jedoch, wenn er anderen unterstellt, sie würden wider besseres Wissen keinen Antrag stellen. Seine Formulierung richtet sich gegen diejenigen, die aus guten Gründen davor warnen, ein solches Verfahren leichtfertig anzustrengen. Von einem Publizisten seiner Reichweite darf man erwarten, dass er eine sachliche Auseinandersetzung führt – gerade wegen seiner exponierten Rolle.

Friedmann berief sich auf seine juristische Expertise und erklärte großspurig: „Wenn ich meine Mandanten nur in einem Prozess begleiten würde, wenn ich schon wüsste, wie das Urteil ist, lebe ich in Moskau, nicht in einem freien Land.“ Das mag für Laien eindrucksvoll klingen, doch jeder Jurist weiß, dass die Prüfung der Erfolgsaussichten zu den elementaren Pflichten anwaltlicher Tätigkeit gehört. Bei einem Parteienverbot gilt das erst recht. Ein Verbotsverfahren ist kein symbolischer Akt, sondern ein psychologisches Minenfeld. Die AfD könnte sich als Opfer inszenieren – ‚das System will uns verbieten, weil es Angst hat‘ – und im Falle eines Scheiterns sogar gestärkt daraus hervorgehen. Die Erosion des Vertrauens in die Demokratie würde sich weiter vertiefen. Ein Verfahren, das wie das sprichwörtliche Hornerer Schießen endet, wäre viel Lärm und am Ende nichts – mit fatalen Folgen.

Es ist schwer vorstellbar, dass Friedmann diese Risiken nicht kennt. Umso irritierender ist es, dass er seinen Mitbürgern einen falschen juristischen Eindruck vermittelt. Wenn er behauptet, Gerichte hätten die AfD bereits als verfassungsfeindlich eingestuft, verschweigt er, dass es sich ausschließlich um Entscheidungen von Verwaltungsgerichten handelt. Diese prüfen lediglich, ob der Verfassungsschutz eine Partei als extremistisch einstufen darf – eine formelle Kontrolle, keine materielle Feststellung der Verfassungswidrigkeit. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Und dieses hat bislang kein einziges Mal festgestellt, dass die AfD verfassungswidrig ist.

Ebenso sollte Friedmann wissen, dass das Bundesverfassungsgericht klare Grenzen gezogen hat, die auch unliebsame Meinungen schützen. Es ist zulässig, die Verfassung argumentativ abzulehnen; verboten ist erst das aktiv kämpferische Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Eine Demokratie hält Meinungen aus – auch solche, die ihr widersprechen. Friedmanns Darstellung unterschlägt diese verfassungsrechtliche Feinmechanik, die den Unterschied zwischen Demokratie und Gesinnungsstaat markiert.

Ein Publizist – und erst recht ein Jurist – sollte sich nicht allein von Emotionen leiten lassen, wenn er Vorschläge mit erheblichem gesellschaftspolitischem Sprengstoff unterbreitet. Wer nur die eigene Überzeugung durchsetzen will, verliert an Glaubwürdigkeit. Der Demokratie erweist man damit keinen Dienst.

Wenn ich Friedmann höre, beschleicht mich der Verdacht, dass nicht die AfD, sondern ich für dumm gehalten werde.

 


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Verbietet doch endlich die AfD – warum so ängstlich?

Die Politiker, die selbst daran Schuld sind, in welchem Zustand sich unsere Demokratie aktuell derzeitig befindet, werden nicht müde, unausgegorene Gedanken ihren Mitbürgern ständig um die Ohren zu hauen. Dabei merken sie gar nicht, dass sie genau das tun, was sie den sogenannten Staatsfeinden, die natürlich nur rechts sein können, vorwerfen. Sie sind Wegbereiter einer weiteren Demontage der Demokratie und fördern die Zwietracht in der Gesellschaft. Um so schwächer ihr eigener politische Einfluss auf die Bevölkerung wird und um so mehr sie befürchten müssen, dass ihre Partei bei der nächsten Bundestagswahl die 5-Prozent-Hürde überspringt, um so hysterischer werden die Reaktionen auf Entwicklungen, die sie nicht mehr aufhalten können.

Der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse beklagte in einem Interview im Deutschlandfunk, dass die Demokratie gefährdet sei. Natürlich ist das sichtbare Zeichen dieses Zustandes das Erstarken einer alternativen Partei und die in drei Bundesländern als „gesichert rechtsradikal“ eingestuft wurde. Was der Herr Bundestagspräsident a.D. verschweigt, ist die Tatsache, dass die angeblich gesicherte Einstufung dieser Partei eine parteiliche Stellungnahme einer Verwaltungsbehörde ist, die eine solche Feststellung als rechtsgültige Aussage gar nicht treffen kann. Eine solche Beurteilung steht nur dem Bundesverfassungsgericht zu.

Thierse beklagte, dass nicht nur in Deutschland die Demokratie gefährdet sei, weil auch in anderen Ländern die – wie Thierse formulierte – Rechtspopulisten in den Parlamenten immer stärker werden. Ja, so könnte man fragen, warum ist das denn so? Sind alle Bürger inzwischen so verblödet, dass sie sich von den Oberdemokraten nichts mehr sagen lassen und die Rechtsradikalen wählen wollen? Oder haben die Oberdemokraten inzwischen jede Bodenhaftung verloren und bemerken gar nicht, dass ihr Unfug von keinem mehr ernst genommen wird?

Wie pervers mittlerweile der Populismus der linken Oberdemokraten geworden ist, lässt sich an der sogenannten Petition gegen Höcke erkennen. Hier werden von einer linksextremen Organisation, die vorgibt, Millionen Bürger zu vertreten, Entscheidungen über Kampagnen aber nur in einem kleinen Kreis von drei Personen (die Information kann man auf der Internetseite dieser Organisation nachlesen) getroffen und eine geradezu zynische und damit gefährliche Anheizung des politischen Klimas in Gang gesetzt. Einer Person das aktive und passe Wahlrecht zu entziehen ist einmalig und zeigt die grenzenlose Abgehobenheit einer linken Gruppierung, die jegliche Bodenhaftung verloren hat. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass eine Petition für einen solchen Vorgang völlig irrelevant ist, weil nur die dafür zuständigen Instanzen einen Antrag an das Verfassungsgericht stellen können. Nicht nur das hier eine Aufhetzung der Bürger stattfindet, nein die Bürger werden auch belogen, indem man ihnen suggeriert, sie können eine solche Frage entscheiden.

Es wäre sehr gut, wenn diese „echten“ Demokraten endlich zu Reden aufhören und dafür sorgen, dass das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden kann, ob die AfD verboten werden sollte. Dann würde endlich dem Gerade über die AfD ein Ende gesetzt werden. Wenn die AfD verfassungswidrig ist, müsste sie verboten werden. Wenn sie es nicht ist, dann muss endlich das Hetzen gegen die AfD aufhören. Aber wahrscheinlicher ist, eine politische Entscheidung zu erwarten. Letztlich wird der Wähler das Urteil sprechen. Allerdings kann dies dazu führen, dass sich diejenigen, die jetzt das große Wort führen, dann entweder in der Opposition wiederfinden oder in der politischen Versenkung verschwunden sein werden. Also nur zu, stellt endlich den Verbotsantrag für die AfD!