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Mund halten, sonst sind Sie ein Verfassungsfeind

Aktuell scheint es in Deutschland nichts mehr zu geben, was es eigentlich nicht geben könnte. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel (VGH) konnte einem regelrecht in die Schockstarre versetzen. Um was geht es?

Gegen eine Entscheidung der dem Innenministerium nachgeordneten und somit nicht unabhängigen Verwaltungsbehörde – es handelte sich um den parteigelenkten Inlandsgeheimdienst in Hessen – wonach die AfD in Hessen als mögliche verfassungsfeindliche Partei von der Regierungspartei beobachtet werden darf, klagte die AfD. Die Entscheidung des parteigesteuerten Geheimdienstes datiert vom September 2022. Um es deutlich zu machen: Da beobachtet die Regierung (Exekutive) eine von Bürgern gewählte Partei (Legislative), die vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten worden ist, weil die Regierung ihr unterstellt, sie sei verfassungsfeindlich. Gegen diesen Verwaltungsakt einer staatlichen Behörde – also keinem Gericht – legt die Partei Rechtsmittel beim zuständigen Verwaltungsgericht in Wiesbaden ein. Dieses entscheidet, dass die Regierung mit ihrem Inlandsgeheimdienst berechtigt sei, eine politisch zugelassene Partei zu beobachten, weil nach Auffassung der Verwaltungsrichter Gründe vorliegen, wonach die Partei als „Verdachtsfall“ beobachtet werden dürfe. Gegen dieses Urteil klagt die AfD erneut und sieht in dem Vorgehen des Gerichts eine politische Entscheidung. Ca. zwei Jahre später – zwischenzeitlich fanden eine Bundestagswahl und einige Kommunalwahlen statt – entschied nun der hessische Verwaltungsgerichthof in Kassel und bestätigte die Vorentscheidung des Verwaltungsgerichts.

Die Begründung des VGH ist so ungeheuerlich, dass man sich als Bürger dieses Staates, der sich noch einen Rest einer Achtung gegenüber staatlichen Institutionen bewahrt hat, obwohl man immer mehr wahrnehmen muss, dass die Demokratie bald ein Fremdwort in Deutschland sein wird, nur noch wundern kann und jegliches Vertrauen an diesen Staat verlieren muss.

Man kann nur jedem Bürger empfehlen, sich die Begründung des VGH gründlich anzusehen. Der AfD wird vorgeworfen, dass sie eine ethnische Sichtweise vertreten würde, weil sie meint, dass in Deutschland aktuell viele Personen unterschiedlicher ethnischem Hintergrund leben würden. Es wird der AfD weiter unterstellt, dass sie zwischen Deutschen ohne Migrationshintergrund und Deutschen mit Migrationshintergrund unterscheiden würde und hier menschenverachtend diskriminieren würde. Dem Verfasser dieser Zeilen ist es neu, dass solche Gedanken nicht mehr öffentlich formuliert werden dürfen und dass dies eine grundgesetzwidrige Handlung sei. Man könnte den Eindruck gewinnen, die Inlandsgeheimdienste in Deutschland legen fest, was demokratisch ist und vom Grundgesetz geduldet wird, während die Verwaltungsgerichte dann die Auffassungen dieser Inlandsgeheimdienste bestätigen und ihnen damit den juristischen Segen erteilen.

Noch unverständlicher wird der Vorwurf des VGH Hessen gegenüber der AfD. Das Gericht formulierte: „Es spräche auch einiges dafür, dass die AfD das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland von Grund auf erschüttern und damit sogleich die freiheitlich demokratische Grundordnung in ihrer Ausprägung als Demokratie und Rechtsstaatsprinzip fragwürdig erschüttern lässt“. Wenn dies eine Begründung dafür ist, dass die AfD verfassungsfeindlich sein könnte, so kann man nur noch Angst vor solchen Gerichten haben, die nichts anderes machen, als grundgesetzwidrig die Meinungsfreiheit zu beenden. Wenn die Bürger nicht mehr kritisch Regierungshandeln bewerten dürfen, weil sie damit eine Delegitimierung des Staates vornehmen, dann sind wir wieder in einer konkreten Diktatur angekommen, jetzt allerdings mit dem Segen eines Gerichts. Es zeigt sich, dass dieser Staat offensichtlich tatsächlich jegliches Maß verliert, was meinungsmäßig zulässig sei oder auch nicht. Bei einer solchen Entscheidung eines Gerichts kann man als Bürger diesen Staat nicht mehr ernst nehmen, weil er sich offensichtlich bereits so angegriffen fühlt, dass jegliche Kritik als Staatsverbrechen angesehen wird. Der VGH Hessen sollte doch bitte einmal erklären, wie sich ein solcher Beschluss mit der im Grundgesetz verbrieften Meinungsfreiheit in Übereinstimmung bringen lässt. An dieser Überspitzung einer staatsgefährdenden Haltung von Bürgern wird nur noch deutlich, dass im Hinblick auf das Bestehen einer Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland einiges aus dem Ruder gelaufen ist. Und das macht Angst und führt weiter dazu, dass das Misstrauen einem solchen Staat und seiner Institutionen, zu denen auch Gerichte gehören, immer größer wird.

Letztlich hätte der jetzt vorliegende Beschluss die Konsequenz: Keine Kritik, sondern nur Zustimmung zum Staat, sonst werden Sie als Verfassungsfeind angesehen. Hatten wir nicht schon einmal eine solche Situation vor der sogenannten Wende und davor nach dem Ende der Weimarer Republik?


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Die Ampel will nur noch Ja-Sager für den öffentlichen Dienst zulassen – aktuell ist der mündige Bürger Vergangenheit

Aktuell zeigen die sich selbst nennenden demokratischen Parteien wie aus ihrer Sicht die wahre Demokratie zu funktionieren hat. In trauter Gemeinsamkeit, allerdings gegen den Willen der CDU und der AfD und bei der Enthaltung der Partei die Linken, hat die SPD, die Partei Bündnis 90/Die Grünen und die FDP das „Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstliche Vorschriften“ beschlossen. Damit sind die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen, um missliebige Beamte möglichst schnell aus dem Dienst entfernen zu können. Um es vorab deutlich klarzustellen: Verfassungsfeinde, so dies gerichtsfest bewiesen ist und Personen, die jegliche Loyalität gegenüber ihrem Dienstherrn vermissen lassen, sind natürlich aus dem Dienst zu entfernen. Dazu sind jedoch rechtsstaatliche Mechanismen zwingend notwendig, die es bisher auch gegeben hat. Die jetzige Regelung, die von echten „Oberdemokraten“ herbeigeführt worden ist, entbehrt jedoch einen wesentlichen Teil einer rechtsstaatlichen Voraussetzung, die auch dem Schutz der betroffenen Beamten dient, nicht einer Willkür von ideologisch eingefärbten Dienstvorgesetzten wehrlos ausgeliefert zu sein. Natürlich haben diese rechtsstaatlichen Mechanismen bisher dazu geführt, dass vor einer so gravierenden Entscheidung, wie es die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst darstellt, eine umfassende fachliche Prüfung im Rahmen eines ordentlich durchgeführten Disziplinarverfahrens erfolgte. Die bisherigen Parteien, die sich von Fachlichkeit und nicht von einer linken Ideologie und einem entsprechenden Weltbild leiten ließen, haben deshalb ein gut durchdachtes rechtliches Verfahren vorgesehen, dass einerseits die Interessen des Staates und andererseits die Grundrechte des Bürgers, denn Beamte sind nichts anderes als Bürger dieses Landes, sichergestellt hatten. Es ist nicht nur bei diesem Gesetzesvorhaben erkennbar, mit welchem Dilettantismus und mit welcher ideologischen Besessenheit diese Regierungskoalition wesentliche Grundrechte der Bürger einfach einebnet.

Die von dieser Regierungskoalition jetzt per Gesetz beschlossene Änderung bedeutet für die Beamten in den Bundesbehörden, dass der Dienstvorgesetzte im Rahmen eines Verwaltungshandelns einen Beamten aus dem Dienst entfernen kann, wenn er meint, dass dieser sich gegen die sogenannte freiheitlich demokratische Grundordnung wendet. Es ist scheinheilig darauf hinzuweisen, dass dem betroffenen Beamten dann die Möglichkeit offen bleibt, im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahrens gegen diese verwaltungsinterne Maßnahme vorgehen zu können. Es beginnt damit, dass es Jahre dauern kann, bis das Verwaltungsgericht einen Verhandlungstermin festlegt, weil die personale Ausstattung dieser Gerichte in keiner Weise der Menge der anhängigen Verfahren entspricht. Aber auch die Verfahrenskosten werden viele Betroffene daran hindern, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen.

Aber dieser Regierung und hier ist federführend die Innenministerin Faeser geht es offensichtlich in erster Linie darum, potenzielle AfD Wähler und AfD Mitglieder zu verängstigen, damit sie sich von der AfD abwenden. Sie sollen immer wissen, dass man ihre berufliche Existens sehr schnell beenden kann, wenn sie sich nicht so verhalten, wie es von ihnen erwartet wird. In der Debatte im Bundestag wurde in einer Abfälligkeit, die jeglichen menschlichen Respekt und Anstand vermissen ließ, über den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Maaßen und den AfD-Vorsitzenden in Thüringen, Björn Höcke gesprochen und zum Ausdruck gebracht, dass man solche Personen glaubt, mit dem neuen Gesetz zu sanktionieren zu können. Es geht nicht nur darum, aktive Beamte, denen man unterstellen könnte, sie seien Anhänger der AfD zu treffen, sondern man will auch bereits pensionierte und vorzeitig in den einstweiligen Ruhestand befindliche Beamte ihre Bezüge streichen, wenn es irgendwie möglich ist, ihnen eine verfassungsfeindliche Haltung zu unterstellen.

Die Politiker, die immer von Anstand, Respekt und demokratischen Grundwerten reden und Polen, Ungarn und anderen Länder vorwerfen, sie verletzen das Prinzip der Rechtstaatlichkeit, scheinen selbst kein Problem zu haben, mit antidemokratischen Mitteln, darauf hinzuwirken, dass nur noch diejenigen gelitten sind, die den linksideologischen Vorstellungen ihrer „Fortschrittskoalition“ bedingungslos folgen. Wie man glaubt in einer oberschulhaften Manier die Bürger auf „ihre Pflichten“ hinzuweisen, zeigt sich auch aktuell in der Aufforderung der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, dass die Bürger mehr für Israel auf der Straße demonstrieren sollen. Bärbel Bas beklagte, dass sich die Bürger zu sehr zugunsten der Palästinenser einsetzen. Wahrscheinlich merken solche Politiker gar nicht mehr, mit welcher moralischen Übergrifflichkeit sie glauben, den Bürgern eine bestimmte Meinung vorschreiben zu wollen. Auch dies passt sehr gut in das Gesamtbild dieser Regierung und dem jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf, der vermeintliche Staatsfeinde eliminieren soll. Was damit erreicht wird, ist ein Zurückziehen der Bürger in ihr Privatleben. Sie werden immer mehr ihre persönliche Meinung im Beruf und in der sonstigen Öffentlichkeit nicht mehr äußern und zumindest dem Anschein nach denjenigen nach dem Mund reden, von denen sie existenziell abhängig sind. Wenn die Politiker aber glauben, sie hätten damit für Ruhe im Land gesorgt, dann irren sie sich gewaltig. Aus einer solchen Friedhofsruhe entsteht entweder nichts mehr oder es geschieht genau das Gegenteil, die Bürger werden laut zum Ausdruck bringen, dass sie sich eine solche Bevormundung von Politikern nicht mehr gefallen lassen. Alles ist nur eine Frage der Zeit und des richtigen Zeitpunkts.

Die Beamten können sich aber auch ihrerseits gegen diese Versuche der Regierung, die Meinungen gleichzuschalten, wehren, indem sie unter Verweis auf ihren beamtenrechtlichen Status darauf hinweisen, dass es Pflicht des Beamten ist, im Rahmen der Rechtsordnung seinem Vorgesetzten dann zu widersprechen, wenn dieser sich selbst nicht mehr an das Recht hält. Die immer wieder geforderte Zivlicourage ist eine wichtige Voraussetzung für die Funktion unseres Rechtsstaates. Das gilt insbesondere für den Beamten, der nicht für die Politiker arbeiter, sondern die Interessen des Gemeinwesens unabhängig von der jeweiligen Parteienmeinung zu vertreten hat.