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Die Ampel will nur noch Ja-Sager für den öffentlichen Dienst zulassen – aktuell ist der mündige Bürger Vergangenheit

Aktuell zeigen die sich selbst nennenden demokratischen Parteien wie aus ihrer Sicht die wahre Demokratie zu funktionieren hat. In trauter Gemeinsamkeit, allerdings gegen den Willen der CDU und der AfD und bei der Enthaltung der Partei die Linken, hat die SPD, die Partei Bündnis 90/Die Grünen und die FDP das „Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstliche Vorschriften“ beschlossen. Damit sind die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen, um missliebige Beamte möglichst schnell aus dem Dienst entfernen zu können. Um es vorab deutlich klarzustellen: Verfassungsfeinde, so dies gerichtsfest bewiesen ist und Personen, die jegliche Loyalität gegenüber ihrem Dienstherrn vermissen lassen, sind natürlich aus dem Dienst zu entfernen. Dazu sind jedoch rechtsstaatliche Mechanismen zwingend notwendig, die es bisher auch gegeben hat. Die jetzige Regelung, die von echten „Oberdemokraten“ herbeigeführt worden ist, entbehrt jedoch einen wesentlichen Teil einer rechtsstaatlichen Voraussetzung, die auch dem Schutz der betroffenen Beamten dient, nicht einer Willkür von ideologisch eingefärbten Dienstvorgesetzten wehrlos ausgeliefert zu sein. Natürlich haben diese rechtsstaatlichen Mechanismen bisher dazu geführt, dass vor einer so gravierenden Entscheidung, wie es die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst darstellt, eine umfassende fachliche Prüfung im Rahmen eines ordentlich durchgeführten Disziplinarverfahrens erfolgte. Die bisherigen Parteien, die sich von Fachlichkeit und nicht von einer linken Ideologie und einem entsprechenden Weltbild leiten ließen, haben deshalb ein gut durchdachtes rechtliches Verfahren vorgesehen, dass einerseits die Interessen des Staates und andererseits die Grundrechte des Bürgers, denn Beamte sind nichts anderes als Bürger dieses Landes, sichergestellt hatten. Es ist nicht nur bei diesem Gesetzesvorhaben erkennbar, mit welchem Dilettantismus und mit welcher ideologischen Besessenheit diese Regierungskoalition wesentliche Grundrechte der Bürger einfach einebnet.

Die von dieser Regierungskoalition jetzt per Gesetz beschlossene Änderung bedeutet für die Beamten in den Bundesbehörden, dass der Dienstvorgesetzte im Rahmen eines Verwaltungshandelns einen Beamten aus dem Dienst entfernen kann, wenn er meint, dass dieser sich gegen die sogenannte freiheitlich demokratische Grundordnung wendet. Es ist scheinheilig darauf hinzuweisen, dass dem betroffenen Beamten dann die Möglichkeit offen bleibt, im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahrens gegen diese verwaltungsinterne Maßnahme vorgehen zu können. Es beginnt damit, dass es Jahre dauern kann, bis das Verwaltungsgericht einen Verhandlungstermin festlegt, weil die personale Ausstattung dieser Gerichte in keiner Weise der Menge der anhängigen Verfahren entspricht. Aber auch die Verfahrenskosten werden viele Betroffene daran hindern, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen.

Aber dieser Regierung und hier ist federführend die Innenministerin Faeser geht es offensichtlich in erster Linie darum, potenzielle AfD Wähler und AfD Mitglieder zu verängstigen, damit sie sich von der AfD abwenden. Sie sollen immer wissen, dass man ihre berufliche Existens sehr schnell beenden kann, wenn sie sich nicht so verhalten, wie es von ihnen erwartet wird. In der Debatte im Bundestag wurde in einer Abfälligkeit, die jeglichen menschlichen Respekt und Anstand vermissen ließ, über den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Maaßen und den AfD-Vorsitzenden in Thüringen, Björn Höcke gesprochen und zum Ausdruck gebracht, dass man solche Personen glaubt, mit dem neuen Gesetz zu sanktionieren zu können. Es geht nicht nur darum, aktive Beamte, denen man unterstellen könnte, sie seien Anhänger der AfD zu treffen, sondern man will auch bereits pensionierte und vorzeitig in den einstweiligen Ruhestand befindliche Beamte ihre Bezüge streichen, wenn es irgendwie möglich ist, ihnen eine verfassungsfeindliche Haltung zu unterstellen.

Die Politiker, die immer von Anstand, Respekt und demokratischen Grundwerten reden und Polen, Ungarn und anderen Länder vorwerfen, sie verletzen das Prinzip der Rechtstaatlichkeit, scheinen selbst kein Problem zu haben, mit antidemokratischen Mitteln, darauf hinzuwirken, dass nur noch diejenigen gelitten sind, die den linksideologischen Vorstellungen ihrer „Fortschrittskoalition“ bedingungslos folgen. Wie man glaubt in einer oberschulhaften Manier die Bürger auf „ihre Pflichten“ hinzuweisen, zeigt sich auch aktuell in der Aufforderung der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, dass die Bürger mehr für Israel auf der Straße demonstrieren sollen. Bärbel Bas beklagte, dass sich die Bürger zu sehr zugunsten der Palästinenser einsetzen. Wahrscheinlich merken solche Politiker gar nicht mehr, mit welcher moralischen Übergrifflichkeit sie glauben, den Bürgern eine bestimmte Meinung vorschreiben zu wollen. Auch dies passt sehr gut in das Gesamtbild dieser Regierung und dem jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf, der vermeintliche Staatsfeinde eliminieren soll. Was damit erreicht wird, ist ein Zurückziehen der Bürger in ihr Privatleben. Sie werden immer mehr ihre persönliche Meinung im Beruf und in der sonstigen Öffentlichkeit nicht mehr äußern und zumindest dem Anschein nach denjenigen nach dem Mund reden, von denen sie existenziell abhängig sind. Wenn die Politiker aber glauben, sie hätten damit für Ruhe im Land gesorgt, dann irren sie sich gewaltig. Aus einer solchen Friedhofsruhe entsteht entweder nichts mehr oder es geschieht genau das Gegenteil, die Bürger werden laut zum Ausdruck bringen, dass sie sich eine solche Bevormundung von Politikern nicht mehr gefallen lassen. Alles ist nur eine Frage der Zeit und des richtigen Zeitpunkts.

Die Beamten können sich aber auch ihrerseits gegen diese Versuche der Regierung, die Meinungen gleichzuschalten, wehren, indem sie unter Verweis auf ihren beamtenrechtlichen Status darauf hinweisen, dass es Pflicht des Beamten ist, im Rahmen der Rechtsordnung seinem Vorgesetzten dann zu widersprechen, wenn dieser sich selbst nicht mehr an das Recht hält. Die immer wieder geforderte Zivlicourage ist eine wichtige Voraussetzung für die Funktion unseres Rechtsstaates. Das gilt insbesondere für den Beamten, der nicht für die Politiker arbeiter, sondern die Interessen des Gemeinwesens unabhängig von der jeweiligen Parteienmeinung zu vertreten hat.