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Die Ampel will nur noch Ja-Sager für den öffentlichen Dienst zulassen – aktuell ist der mündige Bürger Vergangenheit

Aktuell zeigen die sich selbst nennenden demokratischen Parteien wie aus ihrer Sicht die wahre Demokratie zu funktionieren hat. In trauter Gemeinsamkeit, allerdings gegen den Willen der CDU und der AfD und bei der Enthaltung der Partei die Linken, hat die SPD, die Partei Bündnis 90/Die Grünen und die FDP das „Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstliche Vorschriften“ beschlossen. Damit sind die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen, um missliebige Beamte möglichst schnell aus dem Dienst entfernen zu können. Um es vorab deutlich klarzustellen: Verfassungsfeinde, so dies gerichtsfest bewiesen ist und Personen, die jegliche Loyalität gegenüber ihrem Dienstherrn vermissen lassen, sind natürlich aus dem Dienst zu entfernen. Dazu sind jedoch rechtsstaatliche Mechanismen zwingend notwendig, die es bisher auch gegeben hat. Die jetzige Regelung, die von echten „Oberdemokraten“ herbeigeführt worden ist, entbehrt jedoch einen wesentlichen Teil einer rechtsstaatlichen Voraussetzung, die auch dem Schutz der betroffenen Beamten dient, nicht einer Willkür von ideologisch eingefärbten Dienstvorgesetzten wehrlos ausgeliefert zu sein. Natürlich haben diese rechtsstaatlichen Mechanismen bisher dazu geführt, dass vor einer so gravierenden Entscheidung, wie es die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst darstellt, eine umfassende fachliche Prüfung im Rahmen eines ordentlich durchgeführten Disziplinarverfahrens erfolgte. Die bisherigen Parteien, die sich von Fachlichkeit und nicht von einer linken Ideologie und einem entsprechenden Weltbild leiten ließen, haben deshalb ein gut durchdachtes rechtliches Verfahren vorgesehen, dass einerseits die Interessen des Staates und andererseits die Grundrechte des Bürgers, denn Beamte sind nichts anderes als Bürger dieses Landes, sichergestellt hatten. Es ist nicht nur bei diesem Gesetzesvorhaben erkennbar, mit welchem Dilettantismus und mit welcher ideologischen Besessenheit diese Regierungskoalition wesentliche Grundrechte der Bürger einfach einebnet.

Die von dieser Regierungskoalition jetzt per Gesetz beschlossene Änderung bedeutet für die Beamten in den Bundesbehörden, dass der Dienstvorgesetzte im Rahmen eines Verwaltungshandelns einen Beamten aus dem Dienst entfernen kann, wenn er meint, dass dieser sich gegen die sogenannte freiheitlich demokratische Grundordnung wendet. Es ist scheinheilig darauf hinzuweisen, dass dem betroffenen Beamten dann die Möglichkeit offen bleibt, im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahrens gegen diese verwaltungsinterne Maßnahme vorgehen zu können. Es beginnt damit, dass es Jahre dauern kann, bis das Verwaltungsgericht einen Verhandlungstermin festlegt, weil die personale Ausstattung dieser Gerichte in keiner Weise der Menge der anhängigen Verfahren entspricht. Aber auch die Verfahrenskosten werden viele Betroffene daran hindern, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen.

Aber dieser Regierung und hier ist federführend die Innenministerin Faeser geht es offensichtlich in erster Linie darum, potenzielle AfD Wähler und AfD Mitglieder zu verängstigen, damit sie sich von der AfD abwenden. Sie sollen immer wissen, dass man ihre berufliche Existens sehr schnell beenden kann, wenn sie sich nicht so verhalten, wie es von ihnen erwartet wird. In der Debatte im Bundestag wurde in einer Abfälligkeit, die jeglichen menschlichen Respekt und Anstand vermissen ließ, über den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Maaßen und den AfD-Vorsitzenden in Thüringen, Björn Höcke gesprochen und zum Ausdruck gebracht, dass man solche Personen glaubt, mit dem neuen Gesetz zu sanktionieren zu können. Es geht nicht nur darum, aktive Beamte, denen man unterstellen könnte, sie seien Anhänger der AfD zu treffen, sondern man will auch bereits pensionierte und vorzeitig in den einstweiligen Ruhestand befindliche Beamte ihre Bezüge streichen, wenn es irgendwie möglich ist, ihnen eine verfassungsfeindliche Haltung zu unterstellen.

Die Politiker, die immer von Anstand, Respekt und demokratischen Grundwerten reden und Polen, Ungarn und anderen Länder vorwerfen, sie verletzen das Prinzip der Rechtstaatlichkeit, scheinen selbst kein Problem zu haben, mit antidemokratischen Mitteln, darauf hinzuwirken, dass nur noch diejenigen gelitten sind, die den linksideologischen Vorstellungen ihrer „Fortschrittskoalition“ bedingungslos folgen. Wie man glaubt in einer oberschulhaften Manier die Bürger auf „ihre Pflichten“ hinzuweisen, zeigt sich auch aktuell in der Aufforderung der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, dass die Bürger mehr für Israel auf der Straße demonstrieren sollen. Bärbel Bas beklagte, dass sich die Bürger zu sehr zugunsten der Palästinenser einsetzen. Wahrscheinlich merken solche Politiker gar nicht mehr, mit welcher moralischen Übergrifflichkeit sie glauben, den Bürgern eine bestimmte Meinung vorschreiben zu wollen. Auch dies passt sehr gut in das Gesamtbild dieser Regierung und dem jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf, der vermeintliche Staatsfeinde eliminieren soll. Was damit erreicht wird, ist ein Zurückziehen der Bürger in ihr Privatleben. Sie werden immer mehr ihre persönliche Meinung im Beruf und in der sonstigen Öffentlichkeit nicht mehr äußern und zumindest dem Anschein nach denjenigen nach dem Mund reden, von denen sie existenziell abhängig sind. Wenn die Politiker aber glauben, sie hätten damit für Ruhe im Land gesorgt, dann irren sie sich gewaltig. Aus einer solchen Friedhofsruhe entsteht entweder nichts mehr oder es geschieht genau das Gegenteil, die Bürger werden laut zum Ausdruck bringen, dass sie sich eine solche Bevormundung von Politikern nicht mehr gefallen lassen. Alles ist nur eine Frage der Zeit und des richtigen Zeitpunkts.

Die Beamten können sich aber auch ihrerseits gegen diese Versuche der Regierung, die Meinungen gleichzuschalten, wehren, indem sie unter Verweis auf ihren beamtenrechtlichen Status darauf hinweisen, dass es Pflicht des Beamten ist, im Rahmen der Rechtsordnung seinem Vorgesetzten dann zu widersprechen, wenn dieser sich selbst nicht mehr an das Recht hält. Die immer wieder geforderte Zivlicourage ist eine wichtige Voraussetzung für die Funktion unseres Rechtsstaates. Das gilt insbesondere für den Beamten, der nicht für die Politiker arbeiter, sondern die Interessen des Gemeinwesens unabhängig von der jeweiligen Parteienmeinung zu vertreten hat.

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Frau Faeser sollte sich aktuell etwas mäßigen – für die Demokratie wäre dies sehr hilfreich

Die Wahlkämpferin Faeser, die aktuell trotz Wahlkampfs in Hessen, wo sie sich als Ministerpräsidentin andient, gleichzeitig die Aufgaben der Innenministerin Deutschlands glaubt bewältigen zu können, scheint in einem sehr gut zu sein: Sie beherrscht die Fähigkeit starker Worte, die die Qualität zur Spaltung der Gesellschaft haben.

Der Kampf gegen die AfD scheint für diese Frau eine Lebensaufgabe zu sein, so dass man erstaunt und erschrocken sein kann, wie sie glaubt, eine politische Alternative mit allen Mitteln der modernen Propaganda zerstören zu können.

Natürlich muss man dazu einen Feind kreieren, den man der Bevölkerung als den Teufel der Welt, der nur Verderben und Unheil bringt, darstellen kann. Die Masse der Bevölkerung benötigt immer einen konkreten Ansprechpunkt, sei es eine Ideologie, eine Person oder eine Institution. Im Fall der AfD scheint dies der Vorsitzende der AfD in Thüringen, Höcke, zu sein. Wenn man der Frau Faeser glauben würde, dann ist dieser Höcke die Inkarnation eines Rechtsradikalen. Natürlich muss man solche Leute aus dem gesellschaftlichen Leben entfernen. Auf keinen Fall darf er in seinem früheren Beruf als Lehrer tätig sein. Wenn Frau Faeser vor jeglicher Zusammenarbeit mit der AfD warnt, dann ist es durchaus verständlich, dass viele Bürger ihrerseits vor dieser Politikerin warnen und hoffen, dass sie nicht zur Ministerpräsidentin in Hessen gewählt wird. Solche Politiker setzen sich nicht mit andersdenkenden Persönlichkeiten auseinander, die andere politische Auffassungen haben und diese offen aussprechen. Sie schüren nur Hass und tragen damit auch dazu bei, dass sich Gewalt entwickeln kann. Es ist einfach unerträglich, wie Frau Faeser Zitate aus einem Interview von Höcke in ihrem Sinne umdeutet und bei den Bürgern den Eindruck erweckt, als wenn Höcke eine menschenverachtende Haltung an den Tag legt. Wenn Höcke in dem Interview im MDR feststellt, dass es aufhören muss, die Schulen mit einer linken Ideologie zu befrachten und in diesem Zusammenhang die Inklusion und das Gendern anspricht, dann kann jeder denkende und nicht bösartige Mensch erkennen, dass es hier nicht darum ging, Behinderte auszugrenzen oder gar zu diffamieren. Vielmehr wies der Pädagoge Höcke darauf hin, dass Inklusion, so wie sie derzeitig von linken Kreisen als eine Art eines Kampfbegriffes verwendet wird, keinesfalls zielfördernd ist. Bei dem derzeitigen System werden weder behinderte Menschen angemessen gefördert, noch wird man nicht behinderten jungen Menschen gerecht, wenn man glaubt, alle in einen Topf werfen zu können und jegliche Unterschiede, die es eben gibt, aber kein Werturteil und insbesondere Herabwürdigung erlauben, in einer Gruppe gleichzeitig fördern zu können. Dabei ist der Frau Faeser bekannt, wie die Lehrersituation in den Klassen aussieht, die angeblich Inklusion betreiben, in Wahrheit aber mehr als einen Etikettenschwindel der Öffentlichkeit vorführen. Was Frau Faeser aus dieser Bemerkung Höckes gemacht hat, ist, um es vornehm auszudrücken, unseriös und in höchstem Maße fragwürdig. Manchen werden dies auch als eine bösartige Unterstellung werten. So führt man keine sachliche Diskussion. So trägt man nur zu einer weiteren Ablehnung der Bürger gegenüber den Politikern bei. Frau Faeser sollte einmal darüber nachdenken, warum die Ablehnung der Bürger gegenüber Politikern mittlerweile ein Höchstmaß erreicht hat und warum nur 9% der Bürger bei einer Befragung angegeben haben, sie würden einer Partei trauen.

Wie gespalten diese Innenministerin mit einer demokratisch gewählten politischen Alternative umgeht, kann man daran erkennen, dass sie es ablehnt, einen Verbotsantrag gegen die AfD zu stellen. Entweder Frau Faeser ist der Auffassung, dass es sich bei der AfD um eine grundgesetzwidrige Partei handelt, dann soll sie endlich die Konsequenzen ziehen und darauf hinwirken, dass diese Partei verboten wird. Als Innenministerin wird sie das dafür vorgesehene rechtliche Verfahren kennen. Andernfalls sollte sie aufhören, eine andere Partei und deren Repräsentanten zu diffamieren. Denn damit schadet sie dem Geist des Grundgesetzes und trägt mit zur Spaltung unserer Gesellschaft bei.