Beinahe unbemerkt blieb eine Meldung der Nachrichtenagentur dpa: Die EU hat Ungarn rund eine Milliarde Euro an Fördermitteln entzogen, die ursprünglich für Infrastrukturprojekte vorgesehen waren.
Brüssel bezog sich dabei aktuell auf den sogenannten „Rechtsstaatsmechanismus“, den Ungarn trotz mehrfacher Aufforderung durch Brüssel verletzt haben soll. Somit habe Ungarn, die von der EU verlangten Reformvorhaben nicht erfüllt, so dass die Fördermittel der EU mit dem Jahreswechsel endgültig verfallen sind.
Der ungarische Staatschef Victor Orbán hat sich – zumindest, soweit man auf öffentlich zugängliche Informationsquellen zugreifen kann – aktuell nicht geäußert. Welche Schlüsse man aus der nicht unverzüglich erfolgten Stellungnahme aus Ungarn ziehen kann, ist unklar. Es könnte sein, dass Orbán jetzt erst in aller Ruhe überlegen will, auf welchem Level eine Erwiderung erfolgen soll. Wahrscheinlich wird es wohl sein, dass Orbán mit aller Deutlichkeit eine Stellungnahme abgeben wird. Darüber hinaus könnten auch rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der EU-Kommission erfolgen. Eine Klage vor dem EuGH ist nicht auszuschließen.
Orbán wird – so werden viele seiner Unterstützer bemerken – darauf hinweisen, dass Brüssel wieder einmal in die nationale Souveränität und Integrität von eigenständigen Mitgliedsstaaten der EU eingreift und sich anmaßt, so zu entscheiden, als seien die Mitgliedsländer der EU nur „Landesverbände“ der EU in Brüssel. Er könnte auch darauf verweisen, dass andere Mitgliedsländer der EU politischen Einfluss auf die Wahl von Richtern der Obergerichte nehmen, so dass dies keinesfalls nur in Ungarn angenommen werden könnte. Orbán könnte aber auch die Frage der Rechtsstaatlichkeit der EU schlechthin stellen. Welche Legitimation haben die Kommissare der EU und insbesondere die EU-Kommissionspräsidentin? Das Volk der EU-Mitgliedsländer hat jedenfalls keine Möglichkeit, auf deren Wahl Einfluss nehmen zu können. Auch das EU-Parlament hat nur eine sehr eingeschränkte Einflussmöglichkeit auf die Kommission, da es diese nur zu Beginn der Arbeitsaufnahme gänzlich ablehnen könne oder deren Funktion zustimmen muss. Diese Fragen werden von Kritikern der EU‑Institutionen seit Jahren gestellt.
Die jetzt vorliegende Entscheidung der Mittelsperrung könnte innerhalb der EU zu einer grundsätzlichen Diskussion führen, die im Ergebnis auch eine Spaltung und sogar eine Auflösungstendenz der EU zur Folge haben könnte. Auch andere Länder der EU werden sich die Frage stellen, wie weit sie auf ihre eigene Souveränität immer mehr zugunsten Brüssels verzichten sollen. Und auch in Deutschland könnte sich diese Frage dann stellen, wenn die AfD in Regierungsverantwortung kommen sollte, was keinesfalls auf Dauer auszuschließen ist.
Was würde geschehen, wenn der wahrscheinlich sehr utopische Fall eintreten würde, dass Russland Ungarn finanziell bei der Erneuerung seiner Infrastruktur unterstützt. Dabei könnte durchaus auch eine Mitwirkung von China denkbar sein. Auch wenn dieses Szenario derzeit unwahrscheinlich erscheint, sollte man es nicht völlig ausblenden.
So besteht durch die derzeitige Entscheidung der EU durchaus die Gefahr, dass Orbán den Versuch unternimmt, Ungarn aus dem Verbund der EU zu lösen und näher an Russland anzubinden. Dann hätte die EU mit ihrer „Rechthaberei“ einer sogenannten Rechtsstaatlichkeit mehr Schaden als Nutzen angerichtet. Die politische Führung der EU wird sich der Tragweite ihrer Entscheidungen bewusst sein müssen.